23 Ergebnisse für „kündigung bad einbauküche mieter“

Leserforumvon Bluma | Mietrecht | 16 Antworten | 07.02.2010 01:27
Hallo, zu unserer Einbauküche gehört unteranderem auch ein Geschirrspüler. ... Man könnte sie auch an anderer Stelle aufstellen (z.B. im Bad oder im Schlafzimmer?). ... Sicher gibt es auch schwierige Mieter.
Leserforumvon Looping-Lasse | Mietrecht | 1 Antwort | 12.03.2018 16:33
Der Mieter ist berechtigt, folgende Räume mitzubenutzen: Bad, Küche, Esszimmer, Dachboden, gekennzeichnete Kellerräume, Garten. Folgende Gegenstände sind zur Mitbenutzung im Mietpreis inbegriffen: Waschmaschine, Einbauküche samt Elektrogeräte. ... Und sollte ich eine zweite Kündigung schreiben, die ich (im Notfall gerichtlich) nicht durchbekomme, wird die erste Kündigung unwirksam?
Leserforumvon Camora7 | Mietrecht | 35 Antworten | 05.08.2018 12:38
Ich würde mich gerne informieren, wie es in folgender Fallkonstruktion für den Mieter (M) ausgehen könnte, und zwar: Der Mieter (M) wohnt seit 2 Jahren in einem Mietverhältnis in einer 1 Zimmer Wohnung mit Einbauküche des Vermieters (V). ... Stock wohnen möchte, mit einer separaten Einbauküche - wie es in der Wohnung von M zutrifft. ... Diesem hat der Mieter vor Erhalt der Kündigung zugestimmt.
Leserforumvon Inc2425 | Mietrecht | 5 Antworten | 08.05.2015 08:32
Der Eigentümer hat uns gesagt, dass die Musterwohnung identisch mit der vermietbaren Wohnung ist (Bad, Küche – Einbau, Zustand neuwertig). ... Dann ging es in die Küche, die Einbauküche war total demoliert, Röhre verschimmelt, Rost auf den Fliesen. ... Eine fristlose Kündigung, das sehe ich wie Anjuli, ist hier wohl gerechtfertigt.
Leserforumvon patchworker | Mietrecht | 4 Antworten | 26.08.2010 14:41
Der Mieter hat fristgerecht gekündigt und bei der Kündigung die Ausführung der Malerarbeiten bestätigt. Eine Einbauküche ist Eigentum des Mieters und wurde von mir ausdrücklich daraufhingewiesen, dass ich diese nicht übernehmen werde. ... In wieweit dies : quote:Der Mieter hat fristgerecht gekündigt und bei der Kündigung die Ausführung der Malerarbeiten bestätigt den Mieter nun doch dazu verpflichtet, lässt sich schwer beurteilen.
Leserforumvon Amitabha | Mietrecht | 26 Antworten | 22.08.2017 13:35
Küche und Bad sind zur Mitnutzung. ... Küche, Bad, Balkon, Flur und Keller sind also leer bis auf eine Einbauküche und einem Einbauflurschrank, der nicht dem Vermieter gehört, sondern dem Wohnungseigentümer. ... Das Bad war vollständig leer.
Leserforumvon Obertz | Mietrecht | 10 Antworten | 19.09.2017 19:33
Sofern es sich um eine Einbauküche handelt, kann er das evtl. ... Außerdem hast du Recht auf fristlose Kündigung. ... Am 20.9.2017 von Obertz 1 Zimmer, Küche, Bad (Student).
Leserforumvon anfaengerulli | Mietrecht | 9 Antworten | 03.03.2011 12:11
Hierfür muss deine Mutter aber auch eine halbwegs ortsübliche Miete zahlen, also quasi wie ein "normaler" Mieter behandelt werden. Es muss eine "Gewinnerzielungsabsicht" fürs Finanzamt da sein, d.h. du renoviert, um die Vermietbarkeit zu erhalten (durch neue Heizung, Wärmedämmung, Küche, Bad, ...) und du vermietest zu orstüblichen Preisen. ... Deine Mutter hat das Risiko, dass eine außerordentliche Kündigung möglich wäre (in letzer Konsequenz zum Beispiel nach Zwangsversteigerung, wenn du pleite bist).
Leserforumvon Hinkelstein84 | Mietrecht | 5 Antworten | 01.08.2018 10:01
Meine Eltern haben der Kündigung widersprochen (Anwalt eingeschaltet), da sich im Keller eine vollausgebaute Wohnung mit 2 Zimmern, Bad, Küche etc. befindet. ... Das kann und sollte niemand (weder Mieter noch Vermieter) selber in die Hand nehmen. ... Meine Eltern haben sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt, eine neue Einbauküche für über 10.000 Euro etc.
Leserforumvon Abrams77 | Mietrecht | 12 Antworten | 28.01.2013 13:25
Gruß ----------------- "" Am 28.1.2013 von xxsirodxx Sie können bei einer Einliegerwohnung die Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten aussprechen. ... Gruß ----------------- "" Am 28.1.2013 von Anjuli123 Gut, dann habt ihr wenigstens was für eventuell bereits entstandene Schäden (z.B. die bereits im Bad entstandenen). ----------------- "" Am 28.1.2013 von Abrams77 Hi, ja die Kündigung ist auch schon fertig geschrieben und war zur Durchsicht beim Anwalt,wir berufen uns dann ja auf den § 573 a BGB. ... Wobei ich fairerweise sagen muss, dass ich mit dem derzeitigen Mieter bis auf sein Heizverhalten Glück habe.
Leserforumvon cass | Mietrecht | 30 Antworten | 29.05.2016 23:27
Nein, der Mieter kann doch Besuch empfangen? ... DAS BAD: HAT MÖBEL, DIE DER UNTERMIETER VERWENDET. ... DAS BAD: HAT MÖBEL, DIE DER UNTERMIETER VERWENDET.
Leserforumvon ocinia | Mietrecht | 3 Antworten | 26.04.2004 15:38
Unter diesen Umständen würde vielleicht eine fristlose Kündigung durchgehen (Unzumutbare weiterführung des Vertrages). ... Da wir jetzt 3,5 Jahre darin gewohnt haben, habe ich mir gedacht, das wir das Bad sowie die Küche streichen.... Schönheitsreparaturen(Bad und Küche alle 3 Jahre).
Leserforumvon Herr_Vermieter | Mietrecht | 22 Antworten | 27.09.2017 10:27
Da meine Ressourcen nach dem Erwerb der Wohnung knapp waren, dauerten die Arbeiten bis Mitte Dezember an, da ich überall gestrichen habe, das Bad und die Küche neue habe machen lassen, in den Zimmern Laminat gelegt habe und kleinere Schönheitsreparaturen durchgeführt habe. ... Wenn du eine Mieterin mit geringer Mieter auf diese Weise losgeworden bist und nun eine wesentlich höhere Miete erzielst, dann wird ein Richter das nicht unbeachtet lassen. ... Aus dem Urteilstenor:Zitat: Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs hin auszieht, stehen Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung auch dann zu, wenn die Kündigung zwar formell unwirksam ist, der Vermieter ihm den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und er keine Veran
Leserforumvon concept123 | Mietrecht | 27 Antworten | 14.08.2016 15:31
Nur Wohnzimmer und Bad waren in akzeptablem Zustand. Das Bad sogar neu gestrichen. . ... Nun möchte A aber in die Wohnung im EG einziehen, und falls A den MV hierzu erhält hat Mieter A mit den jetzigen Mietern des EG - nennen wir sie mal B - vereinbart, dass die Einbauküche von B in der EG-Wohnung verbleibt, hierfür erhält B von A dann eine monetäre Gegenleistung.
Leserforumvon combizock | Mietrecht | 24 Antworten | 02.08.2009 19:35
Den groben Dreck, tja den werden die alten Mieter wohl weggemacht haben, wie vereinbart........ ... Küche: Einbauküche, musste ich übernehmen, gottseidank kostenlos. ... Ihr bekommt die Einbauküche geschenkt und dafür renoviert ihr selber.
Leserforumvon ts-d7 | Mietrecht | 31 Antworten | 21.04.2018 11:13
Der Mieter könnte ja noch die sanitären Anlagen, die Heizkörper und die Einbauküche demontieren. ... Also vergesst Fläche und Kündigung und Sonderkündigungsrecht und das alles. ... Ein Raum muss übliche sanitäre Einrichtungen (Bad mit Toilette, Waschbecken, Dusche) enthalten.
Leserforumvon ottiline | Mietrecht | 29 Antworten | 18.09.2008 13:43
Wenn ein Mieter z.B. ein Bad neu macht, dann im Einverständnis des VM, und wenn es ganz blöd läuft muss der Mieter den Originalzustand bei Auszug wiederherstellen. ... """Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. ... Wichtig ist vorab erstmal eine rechtsgültige Kündigung...
Leserforumvon Marija2000 | Mietrecht | 39 Antworten | 14.07.2017 15:44
Mieter sind meine Gattin und ich gemeinsam. ... Neues Bad, Schlafzimmer f. Kinder, größeres Fenster, Einbauküche, Durchbruch zur Wohnung im Erdgeschos mit freiem Treppenzugang.
Leserforumvon Dudelidum | Mietrecht | 14 Antworten | 18.08.2020 12:57
Bei Vertragsende ist eine fachgerechte Endreinigung der gesamten Wohnung, der Türen und Zargen, des Bades, der Loggien, der Einbauküche, der Fenster und -rahmen (inkl. der Glasscheiben) durchzuführen. Zu § 14 - Veränderungen an den Mieträumen Der Vermieter appelliert an die Mieter, sofern Bohrlöcher im Bad oder in der Küche erforderlich werden, diese dann in die vorhandenen Fugen zu setzen. ... Es gab keine Mindestmietdauer und die Kündigung wurde uns auch bereits vom Eigentümer bestätigt.
Leserforumvon Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen | Mietrecht | 71 Antworten | 03.12.2019 13:43
Du bist Mieter, das Haus ist alt, die Küche auch.
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