17 Ergebnisse für „kündigung hausverwaltung mietschulden erhalten“

Leserforumvon Teewurst | Mietrecht | 20 Antworten | 19.12.2017 17:15
Hallo, ich habe heute von der Hausverwaltung eine Email mit einem Schreiben einer außerordentlichen fristlosen Kündigung (zum 29.12.17) und einer ordentlichen Kündigung (zum 31.03.18) erhalten. ... Ein anderer Mieter des Hauses(hier wohnen recht viele), den ich persönlich kenne, hatte auch schon 2 mal die fristlose Kündigung per Mail erhalten, die Summe nach einer Woche beglichen, aber NIE anschließend eine Kündigung per Post erhalten. Im Falle, dass ich keine Kündigung per Post erhalten sollte, muss ich also nicht weiter auf die Kündigung per Mail eingehen?!
Leserforumvon Fallersleben | Mietrecht | 23 Antworten | 30.04.2008 10:31
Ich habe Anfang Dezember vergangenen Jahres eine Kündigung meiner Wohnung auf Grund von Mietrückständen (drei Monatsmieten) erhalten. ... Ich habe das Geld für die ausstehenden Mieten jetzt zusammen und am Freitag einen Termin bei der Hausverwaltung um das Geld zu bezahlen. ... Kündigung also weiter rechtskräftig, oder?
Leserforumvon guest-12323.04.2017 14:13:07 | Mietrecht | 5 Antworten | 06.09.2016 11:43
Guten Tag, mehr als 4000€ Mietschulden würden mir erlassen werden, wenn ich innerhalb einer Woche ausziehe. Dafür würde ich zusätzlich 400€ als Anreiz bekommen und Hausverwaltung wäre zufrieden. ... Bisher erhalten habe ich "hilfsweise ordentliche Kündigung" mit Frist bis 30.09.
Leserforumvon LaLeLu87 | Mietrecht | 5 Antworten | 11.09.2010 12:49
Leider hab ich eine Ablehnung bekommen, da die mir nichts zahlen, bevor ich kein bafögbeschied erhalten habe. ... Von der Hausverwaltung hab ich einen brief erhalten mit den mietschulden von knapp 700€ für 2 monate & ich soll das geld bis zum 22.9. überweisen. natürlich weiß ich nicht, wie ich das machen soll. bafög hab ich auch noch nicht & der arge ist das egal. am 1.10. ist der nächste monat fällig. ich hab im internet gelesen das man ab der 2. miete eine fristlose kündigung erhält & wenn man für die forderung aufkommt kann eine fristgerechte kündigung draus werden. ich bin jetzt auf wohnungssuche, da ich davon ausgehe das ich hier bald rausfliege. ich bin in keiner rechtschutzversicherung & einen anwalt kann ich mir nicht leisten. ich ernähre mich nur noch von dosenfutter & futter mich bei freunden duch, da ich monatlich nur 184€ durch mein kindergeld hab. beim bafög meinen die, dass der antrag bald durch ist & ich spätestens mitte bis ende oktober den bescheid erhalte. ich kann mir auch von niemanden geld leiden, um die wohnung zu zahlen. & selbst wenn ich sie zahle und der bafög antrag abgeleht wird bekomm ich das geld ja dann nicht von der arge zurück. da ja keine forderung mehr besteht. wie ihr merkt, bin ich verzweifelt. vielleicht kann mir jemand helfen. wie kann ich die kündigung verhindern? ... (was sagt ihr dazu) mit der hausverwaltung zu reden hat keinen sinn, da die meinen das das nicht ihr problem ist. dann soll ich mir einen sponsoren suchen.
Leserforumvon Duph.1 | Mietrecht | 12 Antworten | 27.11.2009 09:16
Das haben wir auch der Hausverwaltung mitgeteilt um etwaige missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen. ... Also haben wir den Anwalt kontaktiert über den wir die Kündigung erhalten haben. ... Gestern habe ich den Anwalt nocheinmal kontaktiert um ihm mitzuteilen dass auch 2 Wochen zu wenig Ziet für uns darstelllen, sich eine entsprechende neue Wohnung zu suchen und die restlichen Mietschulden in höhe von 1600€ zu bezahlen.
Leserforumvon halofei | Mietrecht | 16 Antworten | 22.03.2011 21:54
die Kündigung ist ja strittig (werde diese zurückweisen), von daher bringt solch ein Vorgehen mMn nichts ----------------- "" Am 24.3.2011 von halofei also ich habe die Kündigung nun schriftlich zurückgewiesen, aus mehreren Gründen: - habe die Kündigung bisher nur per Email erhalten, diese Schriftform der Kündigung müsste nichtig sein - inzwischen habe ich die eine Monatsmiete ausgeglichen, da ich von der Forderung als solches zurücktrete (bin der Meinung, die Mängel werde ich selbst beseitigen, da dies auch eher passieren wird und ich nicht länger warte möchte) - da ein möglicher Rückstand somit wieder ausgeglichen ist, bevor eben eine wirksame Kündigung eingegangen ist, wird diese ohnehin aufgehoben - außerdem berufe ich mich darauf, dass Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ein Mietrückstand von mind. 2 Monatsmieten ist; dies ist auch im Mietvertrag so und auch als einzige Möglichkeit für so eine Kündigung festgehalten ich denke, allein aus diesen Gründen müsste die Kündigung unwirksam sein und hätte im Ernstfall keinen Bestand, kann man so argumentieren oder liege ich da falsch? ... Eine mündliche Kündigung, Kündigung per SMS, E-Mail oder Telefax ist - da nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechend - gem § 134 BGB nichtig. ... Die Kündigung wäre in jedem Fall unwirksam gewesen und zwar gleich aus mehreren Gründen.
Leserforumvon Woulen | Mietrecht | 69 Antworten | 04.09.2023 16:30
Es gibt eine Entscheidung über die Kündigung. ... Irgendwie muss ja möglich sein, an die Vollmachten zu kommen, BZW. mal die Anschriften der Eigentümer zu erhalten. ... Ich habe keine Mietschulden.
Leserforumvon Teewurst | Mietrecht | 42 Antworten | 01.07.2018 19:53
Spätestens in der mündlichen Verhandlung, besser aber schon vorab in der Verteidigungsbereitschaft, sollte man einwenden, dass man keine schriftliche Kündigung erhalten hat. ... Heißt also, das Verteidigungsschreiben, das ich bis zum 09.07 beim Gericht einreichen muss, sollte beinhalten, dass ich schriftlich keine Kündigung erhalten habe. ... Soll ich diese erst gar nicht erwähnen oder darauf hinweisen, dass ich eine Kündigung per Mail erhalten habe, diese aber unwirksam ist?
Leserforumvon edda1 | Mietrecht | 28 Antworten | 30.09.2009 22:50
Also auch wenn Dein Mann nicht nach hause kommt, um die Kündigung nicht zu erhalten, ist die heute zugegangen. ... MfG Hausverwaltung Was kann ich jetzt tun? ... MfG Hausverwaltung Was kann ich jetzt tun?
Leserforumvon ThoJa | Mietrecht | 13 Antworten | 27.06.2015 09:44
Mit der Hausverwaltung hatte ich ausmachen können, dass die Miete immer erst zum 15. gezahlt wird, weil ich da erst mein Gehalt bekomme und keine Rücklagen habe um diese zum 1. zu zahlen. ... In den folgenden Monaten sind einige Mieten Rückstand entstanden, wodurch ich zunächst ein Schreiben wegen Mietrückstand erhalten habe (April '15) (ich finde es gerade nicht, kann daher nicht sagen ob es eine "Erinnerung", "Mahnung" oder "Abmahnung" war). ... Mai '15) kam es dann zur fristlosen Kündigung, die ich aber dann durch Begleichung der Mietschulden, zudem Zeitpunkt waren noch 4 Mieten offen, abwenden konnte.
Leserforumvon mizzparadizz | Mietrecht | 19 Antworten | 03.02.2016 22:14
Der kann theoretisch auch abwarten, bis die Mietschulden komplett durch die Decke gehen. ... Gab es Schreiben von der Hausverwaltung, auf die du alle nie reagiert hast? ... Zitat (von mizzparadizz):Wohnanschrift und Kündigung habe ich voriges Jahres versendet (ich habe von der Verwaltung die antwort erhalten unsachlich und uninformativ Und diese
Leserforumvon DerPilz | Mietrecht | 54 Antworten | 31.10.2017 20:51
Ich habe mich versucht für sie schlau zu machen was dies betrifft und habe unterschiedliche Meinungen hierzu erhalten. ... Im hier beschriebenen Fall dürfte eine Kündigung des Vermieters wohl unwirksam, ich gehe davon aus, dass die Noch-nicht-Schwiegermutter weder Mietschulden hat noch im Ruf der Gewalttägkeit steht scnr -- Editiert von so475670-44 am 01.11.2017 00:04 Am 1.11.2017 von DerPilz Was ist mit "TS" gemeint? Nein, meine künftige Schwiegermutter hat keinerlei Mietschulden und ist weißgott auch nicht gewalttätig.
Leserforumvon Lars-Daniel Weber | Mietrecht | 53 Antworten | 23.04.2019 19:30
Ich habe heute ein Schreiben des Vermieters bezüglich der Feuerwehrkosten in Höhe von 636 Euro erhalten. ... Der Hausverwaltung habe ich den Fehlalarm natürlich umgehend mitgeteilt. ... Ferner, dass er von der Hausverwaltung nicht korrekt informiert wurde.
Leserforumvon Bärchen07 | Mietrecht | 35 Antworten | 18.08.2017 15:31
Solltest du keine zufriedenstellende Antwort erhalten, dann könntest du möglichst zügig in einem kurzen Schreiben an den Vermieter Auskunft über die Hintergründe des angeblichen Mietrückstandes verlangen. ... Das Problem: Unregelmäßige oder fehlende Mietzahlungen können eine Kündigung rechtfertigen. ... Eine gewerbliche Hausverwaltung muss das selbst koennen. -- Editiert von Akkarin am 18.08.2017 19:08 Am 18.8.2017 von Bärchen07 Ja es ist die Monatliche Miete, aber wie gesagt wie die darauf kommen weiß ich nicht, ich hatte sogar den alten Verwalter an gerufen wegen das, und ob ich Mietschulden hätte oder gehapt hätte da meinte er Nein, aber das wuste ich auch.
Leserforumvon Ximinez | Mietrecht | 63 Antworten | 05.04.2018 11:50
Wir müssen hier einfach unterstellen, dass die Hausverwaltung es schuldhaft verabsäumt hat, dem Ableseunternehmen den Zugang zu den leerstehenden Wohnungen zu ermöglichen, um die Heizkostenverteiler abzulesen. ... Wir sind nun der Meinung, dass das schuldhafte Versäumnis der Hausverwaltung kein "wichtiger Grund" im Sinne des §9a der Heizkostenverordnung ist, der bei Nichterfassung der betreffenden Einheiten eine Abrechnung über die Wohnfläche gestattet. ... Zitat:Wir sind nun der Meinung, dass das schuldhafte Versäumnis der Hausverwaltung kein "wichtiger Grund" im Sinne des §9a der Heizkostenverordnung ist, der bei Nichterfassung der betreffenden Einheiten eine Abrechnung über die Wohnfläche gestattet.
Leserforumvon pacer05 | Mietrecht | 37 Antworten | 12.11.2020 13:27
Kündigung, Abmahnung, Mahnbescheid oder dergleichen. 2) Der schriftliche Mietvertrag ist im Detail zu prüfen.
Leserforumvon MenschIn | Mietrecht | 34 Antworten | 10.10.2021 02:15
Am Ende einer ersten Wohnungsbegehung durch eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung nach fast 20 Jahren Mietzeit, in der vermieterseitig fast alle Instandhaltungsarbeiten schuldig geblieben waren, stellte diese fest, die [u]Wohnung gehöre grundsaniert[/u]. ... [/u][/i][/i][/u] Tagsdrauf war eine Abmahnung im Briefkasten und eineinhalb Wochen später die fristlose Kündigung. ... Eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung meinte später, die Klage hätte gar nicht gewonnen werden dürfen, sonst hätten noch andere Mieter:innen drauf kommmen können zu klagen???)
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