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Schimmel; Mietminderung? 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Faeran | Mietrecht | 8 Antworten | 15.11.2018 10:25
Der Vermieter schweigt das aber mehr oder weniger tot, auf unsere Anfragen gibt es keine Reaktionen. ... Zitat (von Faeran):vor allem, da wir jetzt eh eine Kündigung eingereicht haben Und was wollt ihr erreichen ? Mietminderung bis Februar?
Leserforumvon conym18 | Mietrecht | 26 Antworten | 31.01.2008 15:30
Hallo zusammen, Hier ein kurzer Verlauf meines Falls: - im Nov. 2007 eingezogen - Ende Nov. 2007 festgestellt, dass im Schlafzimmer an den Außenwänden Schimmel entsteht und sofort dem Vermieter mitgeteilt, nebst ankündigung von mietminderung - des weiteren ist der fußbodem im schlafzimmer immer bei ca. 13-16 Grad und ca. 70% luftfeuchtigkeit, auch nach dem stoßlüften. sprich ich bekomme selbst bei stundenlangem heizen den boden nicht über 16 grad - stoßlüften jeden tag ca. 2 mal - 4.12.07 begutachtung durch den Vermieter - 5.12.07 wurde eine firma beauftragt, den schimmel mit irgendwelcher Chemie zu töten - fristsetzung für zwei wochen - 12.12.07 kam der gutachter der sich die sache angeschaut hat: 13,5 Grad am boden und ca. 70% Luftfeuchtig. - 13.12.07, das Gutachten soll im Januar 2007 kommen - fristsetzung zu behebung der mängel (schimmelbildung und "fußbodengerechte temparatur" über zwei wochen bis zum 31.01.08) - 22.01.08, gutachten soll anfang KW5 eintreffen - an diesem tag habe ich wiederholt schimmel im schlafzimmer festgestellt (wieder außenwand, jedoch nicht die schon behandelten stellen) - neue begutachtung durch den vermieter des neuen schimmels für den 29.01.08 vorgesehen, hier ist jedoch keiner bis jetzt erschienen. nun habe ich dem vermieter nochmals mitgeteilt, dass ich für dez. 07 und jan. 08 die miete über 10% kürzen werden und habe gleichzeitig meine kündigung ausgesprochen. heute, habe ich vom vermieter folgendes schreiben bekommen: "... wir nehmen bezug auf den bisherigen schriftverkehr in sachen schimmelbildung in der von ihnen gemieteten wohnung. rein vorsorglich widersprechen wir hiermit der von ihnen angekündigten mietminderung. solange das in auftrag gegebene gutachten nicht vorliegt, können wir keine aussage zu den ursachen des schimmelbefalls treffen. der gutachter hat uns zugesichert, dass das gutachten in den nächsten tagen vorliegen wird. sobald wir das gutachten erhalten haben, werden wir unaufgefordert auf die angelegenheit zukommen. bis dahin dürfen wir sie bitten, den mietvertraglich vereinbarten mietzins fristgerecht und in voller höhe zu leisten." was soll ich nun machen? ... Am 31.1.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Zeitpunk Mietminderung ab Eintritt des Mangels! ... Und mehr kann man wohl dann auch von einem Vermieter nicht verlangen !
Leserforumvon SasJanSam | Mietrecht | 14 Antworten | 06.05.2008 12:03
Kann man ab sofort bis zur Beseitigung des Mangels eine Mietminderung nehmen. ... Am 6.5.2008 von Morthingale HeHe, das verwechselt Du jetzt wieder mit fristloser Kündigung. ... Mietminderung Eine Wohnung wird wegen ihres speziellen Wohnwerts gemietet und der Vermieter ist verpflichtet, diesen Wohnwert zu erhalten.
Leserforumvon cologne1994 | Mietrecht | 10 Antworten | 05.04.2017 10:44
Bei Schimmel ist nur leider häufig das Problem, dass der Vermieter nur für diesen Mangel einstehen muss, wenn der Schimmel bauseits verursacht wurde. ... Dann bestellt der Richter einen Gutachter, der feststellt, wer für den Schimmel verantwortlich ist: Stellt sich dann heraus, es liegt am Gebäude, gut für Euch: der Vermieter wird keinen Erfolg mit Kündigung oder Nachforderung haben. Wenn Ihr den Schimmel selbst verursacht habt, wird der Vermieter sowohl mit der fristlosen Kündigung, den Nachforderung und zudem mit den Kosten für seinen RA zuzüglich der Gerichtskosten an Euch herantreten.
Leserforumvon winiwu | Mietrecht | 6 Antworten | 17.07.2005 15:10
Der Mieterverein kann Dich auch bezüglich einer eventuellen fristlosen Kündigung beraten. ... Schimmel führt oft zum Streit über die Ursache zwischen Mieter und Vermieter. ... Schimmel führt oft zum Streit über die Ursache zwischen Mieter und Vermieter.
Leserforumvon Cindy | Mietrecht | 2 Antworten | 20.04.2002 21:15
Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. ... Unbenommen bleibt Ihnen das Recht auf Mietminderung, sofern Sie den Mangel nicht schon zu lange bedingslos akzeptiert haben. Sie sollten den Vermieter also mit angemessener Friststetzung zur Schimmelbeseitigung auffordern und bei fruchtlosem Fristablauf die Vornahme einer Mietminderung ankündigen.
Leserforumvon altona01 | Mietrecht | 9 Antworten | 05.01.2005 23:37
Ein Bekannter von mir leidet seit 2 Jahren (sehr leidensfähig) unter feuchten Wänden und Schimmel in der Wohnung. ... Die mietminderung darf man einbehalten, dass heißt, sie muss nach erfolgter Mangelbeseitigung nicht an den vermieter ausgebracht werden. ... Es wird dann ein Fehler,wenn es vor Gericht geht und das Gericht Mietminderung von meinetwegen 20% als Beispiel als Angemessen betrachtet,wenn davor ,also vor der Klage ,der Vermieter die Mängel nicht abstellt ,statt dessen lange genug wartet kann es sogar passieren,das eine fristlose Kündigung für den Mieter ins Haus steht,weil der Gesamtmietrückstand die nötige Höhe für eine fristl.Kündigung fechtfertigt.Besser wäre es die Miete (Grundmiete) unter Vorbehalt zu zahlen.
Leserforumvon regenbogenpferdchen | Mietrecht | 5 Antworten | 29.04.2013 19:50
Mietminderung ist erlaubt und "der Vermieter hat selbst dann kein Recht auf Kündigung, wenn die Kürzung durch den Mieter zu hoch ist." ... Der Vermieter hat Recht. ... Aber zum Schlafen sollen sie so 18-19°C kriegen. ----------------- "" Am 29.4.2013 von Harry van Sell quote:und "der Vermieter hat selbst dann kein Recht auf Kündigung, wenn die Kürzung durch den Mieter zu hoch ist."
Leserforumvon dexterwolf | Mietrecht | 5 Antworten | 31.07.2014 12:51
Als ich das verneint habe kommt 3 Wochen später die Kündigung auf Eigenbedarf. Das riecht doch zum Himmel. ----------------- "" Am 31.7.2014 von icecycle Wenn der Vermieter mit der Kündigung ernst meint, wird er sie durchziehen. ... Wenn man trotz Schimmel ungern auszieht, kann man ja mal versuchen mit VM zu reden, dass man die Sanierung ohne Mietminderung mitwirkt, dem VM mit dem Wohnungs-suchen helfen usw.
Leserforumvon Stefanodis | Mietrecht | 2 Antworten | 26.01.2004 12:54
Dazu ist auch keine gesonderte Klausel in Ihrem Mietvertrag nötig, der Vermieter hat gem. § 573 (2) BGB ein berechtigtes Interesse an der ordentlichen Kündigung. ... Sie müssen aber vorher dem Vermieter den Mangel anzeigen und ihn um Abhilfe bitten. ... Kommt er Ihrer Aufforderung nicht nach, ergeben sich mehrere Möglichkeiten, allen voran die Mietminderung, aber: Die gesundheitliche Gefährdung durch Schimmel kann m.E. nach nicht durch Mietminderungen aufgewogen werden, im Vordergrund sollte unbedingt die Beseitigung stehen.
Leserforumvon Sintrafahrerin | Mietrecht | 6 Antworten | 15.08.2009 15:47
Ich gebe am 01.09 die Kündigung ab. ... Mietminderung hatten wir in den Jahren nie gemacht weil wir uns nicht getraut haben und der Vermieter ja oft gekommen ist und hat den Schaden mit schimmelspay behoben oder besser entfernt. ... Coooler Vermieter!
Leserforumvon A.Abel | Mietrecht | 7 Antworten | 26.01.2007 10:42
Gruß Justice Am 26.1.2007 von hh Die Mietminderung ist keine Voraussetzung für eine fristlose Kündigung. Eine Mängelanzeige an den Vermieter muss der fristlosen Kündigung aber vorausgehen. ... Ob der Vermieter gegen die fristlose Kündigung vorgeht, hängt letztlich davon ab, wie streitfreudig er ist und wie er seine Chancen einschätzt.
Leserforumvon onki1972 | Mietrecht | 27 Antworten | 11.06.2015 16:01
Eine hilfweise ordentliche Kündigung könnte man auch wegdiskutieren, wenn der Mieter zumindest annehmen konnte, dass seine Mietminderung berechtigt war. ... Der Fall der Mietminderung liegt auch bei Gericht, hier hatte der Vermieter geklagt. ... Der Vermieter klagt doch schon gegen die Mietminderung und kam wegen eines Formfehlers (noch) nicht durch.
Leserforumvon felieh | Mietrecht | 10 Antworten | 23.12.2006 18:18
Damit hat der Vermieter Recht. ... Für die Mietminderung sieht die Beweislage aber umgekehrt aus. ... Wenn der Schimmel tatsächlich durch das Lüftungsverhalten verursacht wird, dann muss der Vermieter zuerst abmahnen.
Leserforumvon Ratsam94 | Mietrecht | 9 Antworten | 08.03.2020 22:36
Mietminderung? ... Das mit der Kündigung können Sie vergessen. ... Alternativ wäre eine Unbewohnbarkeit durch den Schimmel meiner Meinung nach Grund zu einer fristlosen Kündigung.
Leserforumvon toschicol | Mietrecht | 9 Antworten | 01.02.2015 11:27
Der Vermieter reagiert nicht. ... In zwei Zimmern bildet sich Schimmel an den Außenseiten (Ecke Wand/ Decke, Fensterrahmen). ... Vermieter reagiert nicht.
Leserforumvon JuR | Mietrecht | 7 Antworten | 11.07.2012 22:39
11.07.2012 BGH-Urteil: Vermieter darf wegen irrtümlicher Mietminderung kündigen Es ist ein heftiger Rückschlag für Mieter: Wer seine Miete eigenständig mindert, sich bei der Begründung aber irrt, kann vom Vermieter gekündigt werden. ... Lüftungsverhalten der Mieter war Schuld am Schimmel Die Vermieter kündigten daraufhin fristlos. ... Lüftungsverhalten der Mieter war Schuld am Schimmel Die Vermieter kündigten daraufhin fristlos.
Leserforumvon karamel | Mietrecht | 2 Antworten | 24.11.2004 21:53
Die Meinungen gingen auseinander von Sonderkündigungsrecht bis hin zu Mietminderung von 5-50%. ... Der Vermieter sagte zu, dies zu beheben, hat aber nur oberflächlich den Schimmel abgekratzt. Der Schimmel kommt wieder, unser Vermieter windet und dreht sich, und weigert sich, hier mal einen Fachmann nach der Ursache forschen zu lassen.
Leserforumvon go473529-52 | Mietrecht | 3 Antworten | 30.08.2017 11:55
Als ich den Vermieter darauf ansprach, bevor wir einzogen, behauptete er, dass es in der Wohnung keinen Schimmel gäbe. ... Somit war das Problem Schimmel dem Vermieter bekannt. ... Ist aufgrund dessen eine fristlose Kündigung möglich?
Leserforumvon atlantis22 | Mietrecht | 3 Antworten | 20.10.2005 20:08
Um Mietminderung gehts mir auch nicht. ... Weiterhin muß die Sache so gravierend sein, daß ein Abwarten der üblichen Kündigungsfrist oder die normale Verfahrensweise bei Wohnungsmängeln (Aufforderung an den Vermieter zur Mängelbeseitigung, ggf. gekoppelt mit Mietminderung) nicht zumutbar erscheint. ... Am 21.10.2005 von murgab123 Hallo, erst einmal müssen Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass sich Schimmel gebildet hat, damit er eine Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen.
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