2.056 Ergebnisse für „kündigung monat“

Leserforumvon AxelK | Mietrecht | 3 Antworten | 26.11.2007 13:12
Wenn der Mieter die Wohnung erst nach dem eigentlichen Ende des Mietvertrages räumt (Kündigung zum 30.11. - Auszug zum 15.12.), so ist meines Wissens grundsätzlich für den Monat Dezember die volle Miete zu bezahlen. ... Dann wäre nur die Miete für den halben Monat zu bezahlen. ... Wenn das so korrekt ist, wie verhält sich das dann, wenn die Kündigung seitens des Vermieters wegen Eigenbedarf erfolgt ist (die Tochter des Vermieters will - möglicherweise unentgeldlich - einziehen)?
Leserforumvon danielly | Mietrecht | 29 Antworten | 17.04.2008 22:38
ist eine Untermietervertrag mit einem Monat kündigungsfrist Rechtskräftig? ... trotz der vereinbarte 1 Monat kündigungsfrist? ... Am 21.4.2008 von danielly hallo ah_xy, ich möchte schon die 1 Monat da wohnen bleiben, weil die neue Whng. ist zum 01.06. sonst muss ich ja 2 mal umziehen, die eine Monat irrgendwo zu zwischenmiete wohnen. also, noch mal. ich dachte, die eine Monat, halt april, wäre die vereinbarte Kündigungsfrist. also, die kündigung habe ich ja am 31.03 bekommen, und die Untermietverhältnisse wurden zum 01.05 gekündigt. wie soll ich jetzt das ganze rechtlich begründen?!
Leserforumvon th2007 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.11.2007 16:19
Du sagst doch es sei nur für einen Monat. ... Am 5.11.2007 von hh Kündigen kann er Dir deswegen nicht, da für eine Kündigung ein Rückstand von 2 Monatsmieten erforderlich ist. Er kann Dir aber eine Abmahnung schicken, so dass im Wiederholungsfalle dann eine Kündigung möglich wäre.
Leserforumvon kassandra24 | Mietrecht | 1 Antwort | 03.06.2019 09:11
Nun zieht der Mieter am 31.5. aus, aber der Vermieter verlangt noch für einen weiteren Monat Miete. Begründung: Die Kündigung sei nicht rechtzeitig eingegangen. ... Somit sei die Kündigung erst zum 1.7. möglich.
Leserforumvon guest-12316.09.2018 08:55:18 | Mietrecht | 11 Antworten | 15.09.2018 14:45
Wegen unerlaubter Tierhaltung und einem Monat Mietrückstand (wobei es in erster linie um den Hund geht). ... 2: ja, die Frist zur ordentlichen kündigung ist länger. ... Wir dramatisch würdest du es denn finden wenn deine Einkünfte mal eben einen Monat aussetzen?
Leserforumvon Marlin123 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.07.2020 15:53
Um zwischenzeitlich nicht auf der Strasse zu sitzen müsste sie aber ein weiteres Monat überziehen. ... Oder er läuft nicht ab, dann benötigt es eine Kündigung. ... Auch hier kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die Konsequenz des Vermieters an.
Leserforumvon Susanne K. | Mietrecht | 0 Antworten | 30.09.2003 12:48
Wir wollen eventuell unsere Wohnung noch dieses Monat kündigen. Möglich ist dies ja bis drei Arbeitstage im neuen Monat.
Leserforumvon thehothatkat | Mietrecht | 4 Antworten | 25.07.2009 15:43
Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich wohne seit dem 1.07.09 in meiner neuen Wohnung, und nun kamen die Eltern meines Freundes auf di Idee umzuziehen und wir könnten in ihre wohnung.
Leserforumvon guest-12314.02.2022 21:14:59 | Mietrecht | 2 Antworten | 04.11.2015 17:30
Vieleicht kann uns jemand einen Rat geben. Unsere Tochter ist mit ihrem Freund zusammen in eine Wohnung gezogen, die vorher Büro einer Lagerhalle war. Die Beiden haben viele Tage dort renoviert und jetzt sieht das sehr schön aus.
Leserforumvon LaLeLu87 | Mietrecht | 5 Antworten | 11.09.2010 12:49
Monat keine Miete gezahlt. ... ich denke mal, am 23. bekomm ich die fristlose kündigung oder? ... Eine fristgerechte Kündigung wird daraus, wenn zusammen mit der fristlosen Kündigung auch hilfsweise fristgerecht gekündigt wird.
Leserforumvon fb414099-6 | Mietrecht | 28 Antworten | 09.05.2015 19:06
Ich hatte allerdings noch Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, deswegen durfte ich einen Monat länger drinnen bleiben. ... Hier gibt es mehrere Baustellen: Einmal ist der Mieter schon einen Monat (Februar?) ... Das passierte allerdings nie, weshalb ich versucht habe die Kündigung zurückziehen, erfolglos weil sich eben ein Nachmieter gefunden hätte.
Leserforumvon pal385648-55 | Mietrecht | 6 Antworten | 01.04.2020 20:46
Strom und Heizung festsetzt und eine Kündigungsfrist von einem Monat nennt, nicht aber, dass die Kündigung zum Ende eines Monats o.Ä. erfolgen muss. ... Wir haben uns dann auf die Mitte und eine Kündigung zum 31. ... Zitat (von pal385648-55):Wir haben uns dann auf die Mitte und eine Kündigung zum 31.
Leserforumvon 19raffialb71 | Mietrecht | 4 Antworten | 22.10.2021 16:28
Ca. 1 Monat nach der Kündigung, besuchte uns der Verwalter der Wohnung um sich einen groben Überblick zu verschaffen und nutzte die Gelegenheit, uns einen Schlüssel der Wohnung abzuschwatzen, um bei evtl neu vermietung die Wohnung zeigen zu können, da wir nicht in der gleichen Stadt wie unserer Onkel leben. ... Da es der letzte Termin in diesem Monat war, müssten wir nun zwangsläufig auch noch den nächsten Monat die volle Miete bezahlen! ... Bzw können wir evtl diesen Monat noch rückwirkend zurückfordern?
Leserforumvon Alein | Mietrecht | 5 Antworten | 10.11.2005 10:25
Egal von welchem Monat du die Miete schuldig bleibst. ... Egal aus welchem Monat. Wenn es zwei Monatsmieten Rückstand sind, ist das ein Grund für fristlose Kündigung.
Leserforumvon chicca123 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.01.2009 00:12
hallo habe fristgerecht zum 31.1 gekündigt, und habe in dem brief geschrieben das ich eventuell einen monat verlängere wen ich keine neue wohnung finde. nun habe ich gesagt das ich zu 100& ausziehe, der vermieter sagt das seine neuen mieter abgesprungen sind ich solle nun noch hie hälfte für februar an miete zahlen(275euro) ich kann doch nix dafür das seine nachmieter abgesprungen sind,kann er das denn jetzt einfach so machen? lg Am 16.1.2009 von meimic29 Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Kündigung bedingungsfeindlich ist, sprich so wie sie war ist deine Kündigung nicht ok gewesen. Eine Bedingung ist meiner Meinung nach in einer Kündigung nur zulässig, wenn der Vermieter es in der Hand gehabt hätte, die Kündigung abzuwenden (etwa bei gravierenden Mängeln).
Leserforumvon cbeyer | Mietrecht | 5 Antworten | 12.11.2006 05:24
ist kein möbiliertes zimmer... ich kann nich mehr mit ihm zusammenleben... bitte um hilfe.. vielen dank conny Am 12.11.2006 von wald-hase quote:im untermietvertrag hab ich vereinbart, dass ich ihm ohne angaben von gründen kündigen kann, frist von einem monat. ... Kündigung ist nur mit zulässigem Grund und ca. 3 Monaten Frist zulässig; eine erleichterte Kündigung ohne Begründung (analog zu Einliegerwohnungen in Zweifamilienhaus) sogar nur mit ca. 6 Monaten Frist. Für eine außerordentliche fristlose Kündigung müssen schwerwiegende schuldhafte Verstöße gegen den Mietvertrag vorliegen.
Leserforumvon Maus1977 | Mietrecht | 3 Antworten | 07.04.2010 17:53
Was aber blödsinnig ist, da bis dahin die Miete gezahlt ist...gleichzeitg kündigt sie an, das die Kündigungsfrist des Mietvertrages gerne verkürzt werden kann in beiderseitigem Einverständnis..nur habe ich nie von einer Kündigung gesprochen... ... Zumal diese Situation nur diesen Monat auftritt, da ich ab Mai mehr Gehalt und damit auch einen höheren Abschlag erhalte, der dann auch die Miete komplett abdeckt.
Leserforumvon blackbird_123 | Mietrecht | 4 Antworten | 26.01.2015 20:08
Falls meine Kündigung wegen Eigenbedarf abgewendet wird (warum auch immer) würde ich nach § 573a eine erneute Kündigung aussprechen. Da dies aber dann weitere sechs Monate in Anspruch nehmen würde, nachdem der Widerspruch von den Mietern kommt , also zwischen 7-9 Monaten von jetzt gerechnet, würde ich gerne wissen, ob ich noch diesen Monat die Kündigung nach "§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters" hinterherschieben kann. ... "Falls die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksim ist, trifft die Kündigung nach § 573a in Kraft." oder so ähnlich formuliert.
Leserforumvon zottel2403 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.04.2015 21:26
Ich bin bereits auf der Suche nach einer anderen Wohnung, eine fristlose Kündigung wäre dennoch problematisch. ... Allerdings liegt kein Grund für eine Kündigung, oder gar eine fristlose Kündigung vor. ... Die einzige Möglichkeit des Vermieters dich zu kündigen, wäre die Kündigung nach 573a, aber dann betrüge die Kündigungsfrist 6 Monate. http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html Am 23.4.2015 von zottel2403 Danke schön.
Leserforumvon Sissy07 | Mietrecht | 24 Antworten | 15.06.2010 11:15
Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich der Kündigung unserer Wohnung. ... Nein, ich habe mich nicht vertippt: kündigung zum 31.9. ... Also halt ich einfach mal artig die Füsse still und sitz den Monat ab.....bzw. zahl ne leere Bude, grrrrr!
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