188 Ergebnisse für „kündigung monat untermieter“

Leserforumvon Nalaleinchen | Mietrecht | 2 Antworten | 28.06.2004 18:25
Ich bin Mieterin einer schönen kleinen Wohnung, die ich mit einem Untermieter teile. ... Wir haben keinen schriftlichen Vertrag, allerdings eine mündliche Vereinbarung, die besagt, dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. ... Mein Untermieter will aber am 30. nicht ausziehen.
Leserforumvon dramat | Mietrecht | 5 Antworten | 25.06.2017 09:08
Aktuell wohnen dort seit ein Student und sein Untermieter. ... Schreib doch einfach mit in die Kündigung: Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Mietsache geräumt und frei von allen Bewohnern zurückzugeben. ... Von daher würde ich empfehlen, die Kündigung mit ausreichend Vorlaufzeit zu versehen oder sich zumindest darauf einzurichten, dass es vielleicht einen Monat später wird.
Leserforumvon SvenMuster | Mietrecht | 19 Antworten | 18.11.2017 12:53
Ich habe sie bereits mündlich von meinem Entschluss in Kenntnis gesetzt, kann aber nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass sich eine zügige Kündigung ihrerseits als Untermieter einvernehmlich klären lässt. ... Sie kehrt Anfang Februar zurück und wäre somit bei 3 Monaten Kündigungsfrist noch einen Monat berechtigt in der Wohnung zu bleiben. ... Auf jeden Fall habe ich keine Ahnung, ob ohne Zustimmung aller drei Partner irgendeine Änderung möglich ist Eine Zustimmung zur Kündigung von Hauptmietvertrag und eventuell vorhandenen Untermietvertrag wird man notfalls gerichtlich vom Untermieter einklagen können.
Leserforumvon senfgurke147 | Mietrecht | 1 Antwort | 24.06.2023 02:15
Der Hauptmieter überlässt dem Untermieter somit also die Komplette Wohnung. ... Daraufhin hat der Untermieter die Schnauze voll, sucht sich eine neue Wohnung und kann diese schon im nächsten Monat beziehen. Er würde allerhöchstens noch den nächsten Monat doppelte Mieten Zahlen und diesen Zeitraum dann für seinen Umzug nutzen.
Leserforumvon MaVi69 | Mietrecht | 16 Antworten | 04.11.2018 11:59
Hallo ihr lieben, folgendes: Hauptmieter wohnt mit Untermieter in einer 2 Zimmerwohnung. ... Der Untermieter kann sich nicht auf den Mieterschutz berufen (§ 549 II 2 BGB). ... Der Untermieter kann sich nicht auf den Mieterschutz berufen (§ 549 II 2 BGB).
Untermieter, Kündigung 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Neechee1313 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.04.2016 17:51
Hallo, Ich wohne seit 20.02.2016 als Untermieter im Haus meines Vermieters. ... Seit gestern droht mir mein Vermieter per Sms mit Kündigung und damit mich morgen (somit3.04.2016) beim Einwohner Meldeamt abzumelden. ... Nach § 556b BGB wäre der dritte Werktag im Monat üblich und das ist dann der 4. oder 5.
Leserforumvon ina_m_19920 | Mietrecht | 4 Antworten | 19.05.2015 20:14
Der sachverhalt: B ist untermieter von A. ... Anitaris Beitrag Am 20.5.2015 von ina_m_19920 kündigung von B ü A ist der Hauptmieter und B untermieter, beide wohnen in der 3 zimmerwohnung. ... Die miete wird im nächsteb monat onne zahlung nichtmehr gezahkz.
Leserforumvon Frank86er | Mietrecht | 6 Antworten | 27.10.2009 02:08
Folgendes Problem: Ich bin Hauptmieter in einer WG, und ein Untermieter hat sich durch fortlaufende störungen des Hausfriedens schließlich in einem Gespräch anfang Oktober zu einer Räumung der Wohnung zum Ende des Monats bereit erklärt, falls es nicht bis dahin gelingen sollte etwas neues zu finden eventuell bis mitte november. Ich suchte und fand einen nachmieter, wovon der untermieter kenntnis hat. Nun erfuhr ich, auch noch von dem 3. wg mitglied indirekt, dass der betroffene untermieter noch bis mitte november vor hat zu bleiben. selbst nach schriftlicher information, dass dies nicht gehe, besteht dieser darauf und hat auch noch vor für den monat november keine miete voraus zu zahlen, will dies erst im nachhinein tun.
Leserforumvon Dmei | Mietrecht | 1 Antwort | 27.09.2018 13:57
Ich bin seit ca 5 Jahren Untermieter in einer privat genutzten Schrauberhalle. In meinem Auslandsurlaub erreichte mich die Kündigung mit einer im Vertrag aufgeführten Kündigungsfrist von einem Monat.
Leserforumvon hailiemaus | Mietrecht | 3 Antworten | 03.03.2005 20:01
Ich bin letzten Monat bei meinem Freund eingezogen. ... Was hätte ich als Untermieter (das zählt doch dazu?) ... In manchen Fällen, vor allem möblierter Wohnraum in der Vermieterwohnung, ist allerdings eine stark vereinfachte Kündigung möglich.
Leserforumvon kallikus | Mietrecht | 5 Antworten | 15.07.2011 13:32
Wir sind uns nicht sicher ob wir unserem Untermieter außerordenltich kündigen können. ... Diesen Monat hat er auch wieder nur die Hälfte gezahlt, und die andere Hälfte ist allerdings noch ausstehend. ... Lege ich die Abmahnungen meinem Untermieter dann vor sein Zimmer oder in sein Zimmer?
Leserforumvon Peter098 | Mietrecht | 4 Antworten | 02.03.2012 17:05
Der Vertrag mit einheitlichen Zahlungen je Monat wurde mündlich geschlossen. ... C) Was wäre sinnvoll zu tun als nächstes, schriftliche Kündigung? ... Die ausstehende Mieten können Sie dann, zunächst mit einen Mahnbescheid, einklagen. ----------------- "" Am 2.3.2012 von Peter098 Die Kündigung geht für mich in Ordnung, da ich natürlich keinen weiteren Monat auf die Miete verzichten möchte.
Leserforumvon stine_fragt_123 | Mietrecht | 1 Antwort | 04.12.2010 21:54
Vom Untermieter habe ich eine Kaution vorliegen. ... Die Miete für den letzten Monat vor dem Auszug wurde jetzt nicht überwiesen. ... Kann ich ihn dann durch eine fristlose Kündigung zur Monatsmitte noch zwingen früher auszuziehen?
Leserforumvon SergejR | Mietrecht | 14 Antworten | 13.02.2006 17:00
Denke mal dass der Gesetzgeber an so eine Situation dachte als er diese Regel mit dem einem Monat und dem 15. stichtag erfunden hat. ... Falls der Untermieter mit der Kündigung nicht einverstanden ist, ist also mE nicht gesagt, daß man als Hauptmieter Recht bekommt. ... Falls der Untermieter mit der Kündigung nicht einverstanden ist, ist also mE nicht gesagt, daß man als Hauptmieter Recht bekommt.
Leserforumvon Jacobsen123 | Mietrecht | 6 Antworten | 30.11.2015 19:38
Es bestehen also in der WHG seine angeschafften möbel ein pc, diveres persöhnliche dinge ie unterlagen briefe etc ud eben noch paar Kinderklamotten. 3Monate wohnt Untermieter B nun in der WHG und konnte den Monat die Miete, die ist, dasmuss dazu gesagt werden genau die eigentliche Miete des Hauptmieters plus Strom ist erst später bezahlen als vereinbart. ... Selbst jeder vermieter muss bei einer fristlosen kündigung noch die frist zum ausräumen geben. ... Bereits die fristlose Kündigung ist nach einer zu spät gezahlten Miete nicht zulässig.
Leserforumvon lanifi | Mietrecht | 1 Antwort | 03.08.2016 00:36
Diese Konstellation besteht nun im zweiten Monat, der Untermieter hat nun bereits das zweite mal zu spät die Miete gezahlt, bzw jetzt für den aktuellen Monat ist noch nichts angekommen. ... Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Leserforumvon thn-123 | Mietrecht | 16 Antworten | 27.06.2007 16:54
Hat der Untermieter in diesem Fall irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Mieter? ... Am 27.6.2007 von blaubär49 also: der hauptmieter zahlt dem vm die miete nicht - das führt früher oder später zur kündigung durch den vm und der untermieter verliert dadurch (auch) seine bleibe? ... Mitte des Monats aus der Wohnung müßte, aber schon für den ganzen Monat bezahlt hätte, würde ihr ein Schaden entstehen.
Leserforumvon Juleslappoehn | Mietrecht | 4 Antworten | 31.01.2019 20:08
Ich hatte sie vor einem Monat erneut auf die Kosten 120€ Nebenkosten aufmerksam gemacht und sie sagte sie kann es zum 1.3 zahlen. ... Leider steht im Untermieter Vertrag nur die Kosten für Raumnutzung und Strom. ... Klar, man kann dann offiziell mit Mahnbescheid, fristloser Kündigung und dergleichen agieren.
Leserforumvon pfpfpf9 | Mietrecht | 1 Antwort | 30.04.2012 14:20
Für das zweite Jahr hat er keinen Vertrag abgeschlossen, zahlt aber die Miete jeden Monat an den Hauptmieter; dieser lässt den Untermieter dort noch wohnen. ... Fragen: a) Besteht überhaupt noch ein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und Hauptmieter (545 BGB ?) ... b) Inwiefern beeinflusst die fristlose Kündigung des Mieters den "Vertrag" zwischen Hauptmieter und Untermieter?
Leserforumvon RedTigerchen | Mietrecht | 11 Antworten | 13.07.2017 20:35
Je, denn der Hauptmieter ist der Vermieter und der Untermieter der Mieter. ... ´Hier umfangreich Infos dazu http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/raeumung/vermieterpfandrecht.html Am 14.7.2017 von Ver Zitat (von RedTigerchen):Wenn der Untermieter einfach seine Gegenstände in die Garage des Hauptmieters lagert, darf der Hauptmieter die Gegenstände die er als Pfand behalten möchte von dort in die eigene Wohnung verbringen um das wegbringen des Pfandes zu verhindern (Garage ist wohl nicht abschließbar wodurch der Hauptmieter das heimliche rausschaffen befürchtet Weder darf der Untermieter die Sachen einfach dort lagern, noch darf der Besitzer (= Hauptmieter) der Garage einfach die Gegenstände dort entfernen. ... Angeblich wäre die eigene Wohnung nun gefärdet, da die laufende Miete durch die Mietschulden im nächsten Monat nicht mehr vollständig aufgebracht werden könne.
123·5·10