1.910 Ergebnisse für „kündigung vermieter frage bgb“

Leserforumvon Mieter244 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.06.2010 20:22
Da der Vermieter plant, das Dachgeschoß auszubauen, habe ich vor einigen Monaten eine fristgerechte Kündigung der Dachkammer als Nebenraum nach BGB 573b erhalten und zum vereinbarten Zeitpunkt (1.6.2010) die Dachkammer ausgeräumt gegen Quittung übergeben. ... Meine Frage(n): 1. Muss der Vermieter dieser Senkung zustimmen oder ergibt sie sich zwangsläufig aus BGB 573b Abs. 4?
Leserforumvon ilfugs | Mietrecht | 6 Antworten | 13.01.2018 16:49
Liebe Mitleser, ich hab eine verzwickte Frage zu Wohngemeinschaften! ... Kann ich von den anderen HM eine Kündigung gerichtlich erzwingen bzw. kann ich die anderen drei HM in Anlehnung an das BGB verklagen? ... Insofern kann auch keine Kündigung nach BGB in Frage kommen.
Leserforumvon fb496877-1 | Mietrecht | 10 Antworten | 03.08.2018 13:28
Die Frage lautet nun: Wie weiter vorgehen? ... Der Mietvertrag ist unrechtmäßig befristet laut BGB §575 und der Vermieter widerspricht der ordentlichen Kündigung. ... Der Mietvertrag ist unrechtmäßig befristet laut BGB §575 und der Vermieter widerspricht der ordentlichen Kündigung.
Leserforumvon habibti82 | Mietrecht | 9 Antworten | 03.08.2007 21:46
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich fristloser Kündigung. ... Grüsse A.Posen Am 4.8.2007 von Gruwo Hallo, eine Verleumdung ist eine Straftat und damit zugleich Grundlage einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gem. § 543 Abs. 1 BGB, sofern sie gegenüber dem Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragen oder Mitarbeitern der Hausverwaltung oder gegenüber einem anderen Hausbewohner verübt wurde. ... In der Kündigung sind die Umstände des Vorfalls (wann, wo, was) mitzuteilen (§ 569 Abs. 4 BGB).
Leserforumvon corestyle | Mietrecht | 9 Antworten | 06.01.2012 14:36
wann kann ich denn kündigen ich will hier raus ----------------- "" Am 6.1.2012 von corestyle von dem verzicht bleibt das recht zur fristlosen kündigung und zur außerordentlichen kündigung mit gesetzlicher frist unberührt. eine erhöhung der grundmiete gem. §§ 558 bis 559 b BGB ist auch während der zeit des wechselseitigen kündigungsausschlusses zulässig. ----------------- "" Am 6.1.2012 von guest-12314.03.2012 12:05:24 Das bedeutet, Du darfst noch ein Weilchen da wohnen. ----------------- "" Am 6.1.2012 von corestyle na toll und zu wann kann ich denn kündigen? ... Ansonsten, wie die Vorredneer schon sagten: Dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anbieten. ... Vielleicht läßt dein Vermieter sich damit ködern.
Leserforumvon Jopi2111 | Mietrecht | 5 Antworten | 09.06.2013 16:13
Hier stellt sich die Frage, warum die fehlende Grundbucheintragung der Vermieter einer Kündigung entgegenstehen soll. ... Es wird also immer die Frage zu beantworten sein, wer zu irgendeinem Zeitpunkt der Vermieter ist. Nach § 566 BGB tritt der Erwerber bei einem Erwerb vom Vermieter mit dem Eigentumsübergang in das Mietverhältnis ein.
Leserforumvon s0med4y | Mietrecht | 6 Antworten | 01.12.2014 00:38
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... andere frage: wie sieht es mit wohnungsbesichtigungsterminen aus? ... Denn es ist eine ganz "normale" fristgerechte Kündigung.
Leserforumvon jerode | Mietrecht | 9 Antworten | 30.10.2011 11:37
Hallo, ich habe gestern von meinem Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf zum 1.2.2012 erhalten. ... Frage: Genügt diese Begründung theoretisch? ... Dazu kommt dann noch die (vermutlich) üblichen rechtlichen Absätze (§573 Abs. 2 Zif. 2 BGB, §574 BGB, §545 BGB).
Leserforumvon schelm | Mietrecht | 23 Antworten | 08.02.2008 18:31
Hallo, mein Vermieter hat mir im Januar ein Schreiben mit der Ankündigung einer Mieterhöhung nach §558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) ab 1. ... Meine Frage: Besteht das Sonderkündigungsrecht zum vierten Monat nach Eingang des Mieterhöhungsschreibens (wie mein Vermieter argumentiert) oder zum übernächsten Monat nach Eingang der Kündigung (meine Lesart als Nicht-Jurist)? ... Du solltest dem Vermieter mitteilen, wie denn Deine Kündigung zu interpretieren ist.
Leserforumvon horrordog | Mietrecht | 173 Antworten | 26.02.2017 19:16
Viel relevanter wäre aber doch eigentlich die Frage obman mit der Forderung Erfolg haben könnte. ... Meine Frage: Hat die Vermieterin, durch die schriftliche Annahme der Kündigung, den Mietrückstand nicht selbst hervorgerufen? ... Dürfte aber eh egal sein: Variante A) Die Kündigung der Freundin war unwirksam: Die Miete wurde nicht vollständig gezahlt, die fristlose/fristgerechte Kündigung des Vermieters war berechtigt Folge: kein Schadenersatz vom Vermieter, denn die mangelhafte Kommunikation zwischen Ex und Dir ist nicht sein Problem.
Leserforumvon BabyBaby123 | Mietrecht | 12 Antworten | 29.10.2015 19:35
Was genau steht als Grund in der Kündigung? ... Davon gibt es Ausnahmen, welche sich z.B. in § 573a BGB bzw. § 549 Absatz 2 und 3 BGB finden. ... Die Frage ist nur, ob ein Fall von § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegt und damit ohne Begründung und mit deutlich verkürzter Frist gekündigt werden kann.
Leserforumvon Nuramon | Mietrecht | 6 Antworten | 26.01.2012 20:12
Nebenkostenerhöhung wegen Kündigung / Fehlendes Eintragen des zweiten Mieters Gute Abend. Ich habe mal eine Frage. ... Und eine zweite Frage, ich hoffe die darf man hier im Thread direkt mitstellen?
Leserforumvon karlchen480 | Mietrecht | 18 Antworten | 25.01.2012 20:25
Es gibt zwar die Möglichkeit einer Kündigung wegen Nachteilen bei einer wirtschaftlichen Verwertung, ein Verkauf der Wohnung gehört aber ausdrücklich nicht dazu, §573 Abs 2 Nr. 3 BGB . ... Januar 2008 gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ordentlich gekündigt. ... Wenn der Vermieter nicht den richtigen Grund genannt hat na, dann wiederholt er eben seine Kündigung und nennt dabei ausführlich einen gesetzeskonformen Grund.
Leserforumvon go570738-28 | Mietrecht | 28 Antworten | 26.09.2023 22:20
Der Fragesteller sollte dem Vermieter mitteilen, dass er die Kündigung für unwirksam hält. ... Unwirksamkeit der Kündigung wird dann im Räumungsverfahren entschieden, sofern der Vermieter dies wirklich anstreben würde. ... Darin sollte es um die Frage gehen, warum denn nun gekündigt wurde.
Leserforumvon HHMicha | Mietrecht | 11 Antworten | 29.09.2014 19:28
Meine Frage,was haben wir zu erwarten, und können wir die Vermieter anzeigen wegen böswillige Verleumnung? ... quote:Meine Frage,was haben wir zu erwarten, Ohne Glaskugel schwer zu sagen, wir wissen ja nicht, wie der Vermieter "so drauf" ist. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon mastabobbe | Mietrecht | 13 Antworten | 16.08.2022 08:00
[/quote] Die Frage verstehe ich nicht. ... Bleibt also die Frage, ob der Vermieter hier die Ausübung von § 552 (1) BGB deutlich gemacht hat und was er als Ausgleich anbietet. 0 Euro ist kein angemessener Ausgleich, selbst wenn der Mieter die Küche eigentlich verschenken will. ... [/quote]Eine fristlose Kündigung ist in § 543 BGB geregelt.
Leserforumvon freeman303 | Mietrecht | 8 Antworten | 29.05.2009 13:51
Habe eine Frage zum Kündigungsrecht. ... Zwei Jahre später kündigt der Vermieter der verbliebenen Mietpartei die Wohnung und verweist auf BGB 573 a, Absatz 1. Daraus folgt, dass er für die Kündigung keine Begründung für die Kündigung angeben muss.
Leserforumvon fb451123-50 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.10.2016 08:20
Jetzt frage ich mich, ob das zulässig ist? ... Denn sollte laut Klausel eine Kündigung erst nach Ablauf von 4 Jahren möglich sein, wäre das unwirksam. ... Ich könnte mir vorstellen, dass die gesamte Klausel wegen § 555 BGB unwirksam ist.
Leserforumvon Snipeme | Mietrecht | 12 Antworten | 20.01.2019 10:27
Schönen guten Morgen, ich habe eine Frage zu 545 BGB. ... Außerdem meinte der Vermieter auch, dass dieser Aufhebungsvertrag mit einer Kündigung gleichzustellen ist. ... Zitat (von Snipeme):Außerdem meinte der Vermieter auch, dass dieser Aufhebungsvertrag mit einer Kündigung gleichzustellen ist.
Leserforumvon alinho | Mietrecht | 16 Antworten | 04.12.2016 07:47
Auf jeden Fall stellt sich mir die Frage, was passiert mit der Ablösezahlung? ... Gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Kündigung von Wohnraummietverträgen BGB § 573c Abs. 1 und § 573 Die sehr kurze Kündigungsfrist, bis 15. eines Monats zum Ende desselben Monats, ist nur unter 3 Voraussetzungen anwendbar. 1. ... Gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Kündigung von Wohnraummietverträgen BGB § 573c Abs. 1 und § 573 Die sehr kurze Kündigungsfrist, bis 15. eines Monats zum Ende desselben Monats, ist nur unter 3 Voraussetzungen anwendbar. 1.
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