Nun hat der Vermieter angekündigt, dass es zur fristlosen Kündigung kommt, wenn der Gesamtrückstand nicht in einer Summe bis zum 20.03.2012 gezahlt wird. Meine Frage: Wenn die Räumungsklage eingereicht wird, aber der Mietrückstand vor Urteils- Beschlussverkündung durch das Amtsgericht ausgeglichen wird, ist die fristlose Kündigung dann hinfällig? ... Danke vorab ----------------- "" Am 15.3.2012 von Spezi-2 Hallo, quote:Wenn die Räumungsklage eingereicht wird, aber der Mietrückstand vor Urteils- Beschlussverkündung durch das Amtsgericht ausgeglichen wird, ist die fristlose Kündigung dann hinfällig?
Frage: Kann mein Vermieter eine Räumungsklage erwirken, wenn kein Mietrückstand, oder sonstiger Rückstand mehr existiert? ... Am 18.4.2015 von muemmel Frage: Kann mein Vermieter eine Räumungsklage erwirken, wenn kein Mietrückstand, oder sonstiger Rückstand mehr existiert? ... Bisher droht doch der Vermieter nur mit der Räumungsklage.
Geht das überhaupt das die eine erneute Kündigung schreiben können, während noch die Räumungsklage läuft? ... Man könnte die Kündigung also dahingehend interpretieren, dass der Vermieter weiterhin von Mietverhältnis ausgeht (§545 BGB vielleicht?) ... Der Vermieter verlangt weiterhin die Räumung.
Fristlose Kündigung der Wohnung! Mietrückstand
4 von 5 Sterne
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir eine Räumungsklage gegen Sie in die Wege leiten. ... Wenn das in den letzten 2 Jahren die einzige fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug bei diesem Vermieter war, dann kannst du die fristlose Kündigung nach § 569 (3)2. ... Ja, den Mietrückstand unverzüglich zahlen.
BGB, der da lautetZitat:Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. ... Es kommt also nicht darauf an, ob du schonmal einen Mietrückstand hattest. ... Siehe dazu : https://www.mietrecht.org/kuendigung/wegfall-raeumungsanspruches-waehrend-raeumungsklage/
Es war nichts zu machen, er schickte mir die fristlose Kündigung zum 15.09.2007 mit Androhung einer Räumungsklage wenn ich nicht ausziehe. ... Ich will ja nicht die Räumungsklage abwarten sondern am 15.10 meine Schulden beim Vermieter begleichen.Ich hatte da nur gefragt weil mir eben jemand sagte nach Zustellung der Räumungsklage hätte ich noch eine Frist um die Schulden zu bezahlen und dann wäre die Klage hinfällig. ... Tust Du das nicht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben, wenn Du die angemietete Wohnung nicht bis zu dem gesetzten Auszugstermin geräumt hast.
Nach welcher Norm kann der Vermieter fristlos kündigen? ... Die fristlose Kündigung wird übrigens unwirksam, wenn der Mieter die ausstehende Miet innerhalb von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage bezahlt. ... Es ist eine Räumungsklage erforderlich.
LX Am 12.1.2005 von fix § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB: Die [außerordentliche, wegen Mietrückstand ausgesprochene] Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist. Wenn der Mieter nicht auszieht, kann der Vermieter ihm nicht einfach die Möbel vor die Tür stellen, sondern muß eine Räumungsklage einreichen.
Durch vollständige Zahlung der Mietrückstände können Sie die Räumungsklage abwenden. 2. zu prüfen wäre, ob die Räumungsklage überhaupt zulässig ist, dazu müsste nämlich der mietrückstand 2 monate betragen. ... Ohne Kündigung keine Räumungsklage. ... Einmal vom Vermieter, und auch vom MIeter.
Am 28.7.2015 von nutzender Wenn der Vermieter bereits bei Gericht eine Räumungsklage eingereicht hat, so kann der Rückstand dennoch bezahlt werden. ... Das setzt aber voraus, dass die Räumungsklage nur mit dem Mietrückstand begründet ist. Am 28.7.2015 von kathi2008 Zitat:Das setzt aber voraus, dass die Räumungsklage nur mit dem Mietrückstand begründet ist.
Binnen der zwei Monate nach Erhebung einer Räumungsklage müssen die kompletten Mietschulden beglichen sein, nicht nur ein paar Raten. Erst dann ist die Kündigung unwirksam! ... Vielleicht will der Vermieter ja auch nicht einen Mieterwechsel um jeden Preis (Räumungsklage und -vollstreckung sind schließlich auch für den Vermieter oft viel verlustreicher als eine korrekt nachgezahlte Miete).
Nun wurde eine Räumungsklage erhoben,ist dies rechtens? ... Am 2.5.2022 von Toxic_GER Und die Räumungsklage hat das Gericht zugelassen? ... Vor einer Kündigung geht schlecht zu räumen.
Wieso, unzulässig Aufrechnung ist unwirksame Aufrechnung und damit Mietrückstand. ... Und sollte das Geld beim Vermieter erst nach dem 6.11 verbucht worden sein, war die Kündigung berechtigt und damit hätte der Mieter die Kosten zu tragen. ... Und sollte das Geld beim Vermieter erst nach dem 6.11 verbucht worden sein, war die Kündigung berechtigt und damit hätte der Mieter die Kosten zu tragen.
Was ich dabei gelernt habe, ist, dass man nie ein guter Mensch insbesondere ein guter Vermieter sein sollte. ... Wie sieht es mit einer Kündigung aus? ... Danach Räumungsklage.
Wenn ein Mieter mehrmals die Miete nicht zahlte in welchem Zeitraum muss der Vermieter dies anmahnen, ist dies überhaupt erforderlich oder kann man auch nachfolgende Zahlungen als die fehlende Miete verbuchen? ... Erheblicher Mietrückstand (Zahlungsverzug) ist ein zulässiger Grund für für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB. In diesem Fall muss der Vermieter nicht erst eine Abmahnung aussprechen, sondern kann gleich fristlos kündigen.
(Im 2016 hatte er ein Mietrückstand vom verschiedene Monaten, aber diese war komplett gezahlt am Mai 2018.) ... Der Vermieter kann dem Mieter nur bei Verfehlungen kündigen (vertragswidriges Verhalten). ... Das Kündigungsschreiben ist dann nämlich schon die Grundlage für eine etwaige Räumungsklage.
Der Vermieter hat die Kündigung, trotz mehrerer Versuche der Klärung meinerseits, nicht zurückgenommen. ... trotz angenommener pünktlicher Mietezahlung und ohne aktuellen Mietrückstand? ... Natürlich ist das möglich, kostet halt den Vermieter viel Geld.
Und jetzt bekommen wir die kündigung!! ... Erst nach dem 5.9.09 hat sie vor die räumungsklage einzureichen? ... In diesem Fall berechtigt der Mietrückstand den
Black Am 9.8.2008 von justice005 Ohne Räumungsklage und Vollstreckung durch den Grichtsvollzieher fliegt niemand aus der Wohnung. ... Brief an den Vermieter, dass das Mietverhältnis nicht endet, weil keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. ... Sollte die Kündigung jetzt wirksam werden, dann kann der Mieter sie dadurch umgehen, dass er den Mietrückstand ausgleicht.
Das geht doch nur mit einer Räumungsklage oder? ... Also kommt man nicht um eine Räumungsklage rum? ... Einmal an den Schuldner und sobald der das zugibt nochmal an den Vermieter.