31 Ergebnisse für „kündigung vermieter whg korrekt“

Probleme mit Vermieter! 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Lilli84 | Mietrecht | 13 Antworten | 17.10.2011 22:54
Und dass der Vermieter ohne mein Wissen in meine Whg geht. ... Ich meinte, dass der Vermieter ohne mein Wissen meine Whg betritt. ... Allerdings hört sich das hier so an, als habe sich der Vermieter bemüht, sich möglichst korrekt zu verhalten.
Leserforumvon keramik | Mietrecht | 15 Antworten | 12.01.2009 18:38
Ist eine Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages wegen Mieterhöhung möglich? ... Sollte das alles korrekt sein, dann kannst Du zum 31.05.2009 kündigen, wobei die Kündigung spätestens bis zum 31.03.2009 beim Vermieter sein muss. ... Also kann sie die Whg. jetzt schon zum 30.04 kündigen, damit sie zum 01.05. einziehen kann.
Leserforumvon Tanita0815 | Mietrecht | 7 Antworten | 26.09.2017 22:55
Ist das rechtlich korrekt? ... Nach § 573c BGB wäre eine Kündigung zum Ende Dezember möglich, sofern deine Kündigung den Vermieter spätestens am 6.10. erreicht bzw. ... Am 27.9.2017 von Anitari Zitat (von Lolle):dafür müsste deine schriftliche Kündigung dem Vermieter spätestens bis 05.10.17 zugegangen sein.
Leserforumvon go522807-61 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.08.2019 08:07
Unter anderem, ich habe Kündigung der Whg mündlich gemacht und eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 31.08.19 vom Vermieter bekommen. ... Jetzt habe ich, am 12.08 ein Brief vom Vermieter bekommen. ... Ob die Kündigung des Vermieters rechtlich korrekt ist mal außer acht gelassen.
Leserforumvon eddy0804 | Mietrecht | 3 Antworten | 23.11.2014 14:33
Kündigung und Rückgabe der Mietsache. Das ist korrekt. quote:gibt es eine bestimmte Frist/Zeitraum die für die W.Besichtigungen angesetzt ist ? Ja, der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und Rückgabe der Mietsache.
Leserforumvon Sabine1000 | Mietrecht | 15 Antworten | 30.03.2010 11:56
wir haben eine kündigung auf eigenbedarf erhalten und erst einmal - nach empfehlung des mietervereins - einen widerspruch eingelegt. als härtefall schwangerschaft angegeben. allerdings sagt der mieterverein, dass schwangerschaft nur dann ein härtefall ist, wenn die geburt in der kündigungszeit liegt. ist das korrekt, das wäre dann bei uns nämlich nicht der fall. zudem gibt es ein urteil vom landgericht berlin, das besagt, dass, wenn die vermieterin wusste, dass ihr sohn innerhalb von 5 jahren ab mietabschluss die whg irgendwann benötigt, uns nicht kündigen kann. wiederum habe ich woanders gelesen, dass, wenn sie es wusste, uns hätte vorher informieren müssen. nun ist meine frage: hätte sie uns vor abschluß des mietvertrages informieren müssen? ... Am 30.3.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von guest-12330.04.2010 09:36:10 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von Sabine1000 so gings weiter: wir haben erst einmal mit ihr verhandelt und uns dann eigentlich auf einen auszug auf ende diesen jahres geeinigt. sie wollte uns dann einen vertrag zuschicken. letztendlich flatterte uns aber eine mieterhöhung ins haus, die wir allerdings dann nicht zahlen mussten, weil sie zum einen die fristen nicht eingehalten hat und wir zum anderen schon 1 euro pro qm über dem mietspiegel lagen. das war im november. im januar kam eine mahnung und im februar dann die kündigung auf eigenbedarf. das vom vermieter erwartet wird, in den nächsten 5 jahren zu wissen, ob das kind studieren wird oder nicht, ist eine entscheidung des gerichts. da kann ich nichts dazu sagen. sie hätte uns ja auch einen befristeten mietvertrag geben können und dann für alle fälle verlängern können. zudem - wenn der sohn gerade seinen bachelor macht und von vornherein klar ist, dass er seinen master in berlin machen soll, dann kann man schon wissen, in welchem zeitraum der master beginnt. ist eine ganz einfach rechenaufgabe. finde ich. ----------------- "" Am 30.3.2010 von guest-12330.04.2010 09:36:10 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von Sabine1000 als wir den mietvertrag unterschrieben haben - und zwar ende 2008, hat der sohnemann sein studium begonnen. ich wiederhole nochmal: 3 jahre geht der bachelor. ich zitiere übrigens nur das urteil VOM LANDGERICHT BERLIN, was übrigens NICHT vom mieterverein kommt, sondern sich ganz einfach im internet finden lässt. ein dankeschön schonmal für soviel konstruktiven inhalt ----------------- "" Am 30.3.2010 von Sabine1000 Hier das Urteil: Das Landgericht Berlin sah diesen Umstand als gegeben an und erklärte die Kündigung für unwirksam (63 S 237/97). Ein Vermieter dürfe eine Wohnung nicht auf unbestimmte Zeit vermieten, wenn der Eigenbedarf absehbar sei.
Leserforumvon tgraef | Mietrecht | 15 Antworten | 22.12.2011 12:32
Zum Abschluss des Mietvertrages wurde die untere Whg von unserer Vermieterin bewohnt. ... Darüber hinaus müssten die Gründe für Eigenbedarf korrekt dargelegt werden. ... Sie sind erst mit dem Grundbucheintrag unsere Ansprechpartner, sehe ich das korrekt?
Leserforumvon zuccasuess | Mietrecht | 40 Antworten | 09.02.2014 15:50
Ist das so korrekt,dass uns erstmal die neuen Eigentümer kündigen müssen? ... Ihr neuer Vermieter kann evtl. ... Nur denken die wohl,das die Kündigung der Vermieterin korrekt ist und verließen sich darauf.
Leserforumvon Nona80 | Mietrecht | 8 Antworten | 18.06.2022 13:51
Hallo zusammen, wir haben neulich die Kündigung auf Eigenbedarf bekommen. Da wir erst zwei Jahre in der Wohnung wohnen, ist die Frist von 3 Monaten korrekt. ... Werden es 2 Kinder und er will von einer 3 Zimmer in eine 4 Zimmer WHG wäre das durchaus ein Grund, unabhängig der Quadratmeter.
Leserforumvon guest-12328.01.2023 18:57:04 | Mietrecht | 1 Antwort | 19.10.2017 13:03
Zwecks eigentlich angedachter Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung habe ich meine Wohnung gestern komplett ausgemessen es handelt sich hier um eine 2-Zimmer-Whg für mich als Single angemietet sind laut Vertrag 50qm und ich habe jetzt ganze 43qm ausgemessen,die Maße sind korrekt ausgemessen und ausgerechnet worden. ... Mein privater Vermieter scheint von Vermietung absolut null Ahnung zu haben. ... Ich suche weiter und ich denke aufgrund der gefälschten Wohnungsgröße steht mir meinerseits auch eine fristlose und sofortige Kündigung zu,sollte ich was neues gefunden haben oder?
Leserforumvon djtoms | Mietrecht | 7 Antworten | 10.09.2008 00:57
Lecter reicht die muendliche kündigung? ... Vermieten Sie einfach an den nächsten Mieter, zumal Sie ja die Whg offensichtlich instandsetzen lassen. ... Das ist in diesem Fall nicht korrekt.
Leserforumvon Yahyohmah | Mietrecht | 15 Antworten | 03.06.2008 14:46
Dazu schreibt er ,das der Vermieter nun im Alter von 45 Jahren nicht mehr bei seinen Eltern mit im Haus wohnen möchte,sondern entlich seine "erste" eigene Whg beziehen möchte,die auf dem selben Grundstück liegt. ... Was sagt denn Dein Anwalt zu der Kündigung als solches? Ist die wenigstens formell korrekt erstellt?
Leserforumvon Erdal_76 | Mietrecht | 13 Antworten | 25.01.2009 22:49
Wer lässt sich schon gerne aus der Whg werfen, nur weil der Hausbesitzer einmal wechselt. ... Und an die Aufwendungen, welche Sie als Vermieter tragen müssen, wollen wir erst gar nicht denken. ... Wenn das Kündigungsschreiben nicht bereits durch einen Anwalt verfasst wurde, dann solltest Du umgehend prüfen lassen, ob es formell korrekt ist.
Leserforumvon pkarsten | Mietrecht | 5 Antworten | 05.02.2012 13:42
Diese wurde uns jetzt wegen Eigenbedarf vom Vermieter gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... Du ziehst in die eine WHG und kündigst dann die Andere ohne Grund ! ... Deine Ansicht ist vollkommen korrekt.
Leserforumvon Maximilian00 | Mietrecht | 102 Antworten | 23.11.2007 10:38
Anlass der Räumung war eine Fristlose Kündigung weil ich mit 2 Monatsmieten in Verzug geraten bin. ... Aber wenn er ein wenig Ahnung hat, hat der VM zur fristlosen Kündigung auch eine fristgerechte Kündigung geschrieben. ... Gut möglich, dass dieser Mensch nie mehr als Vermieter auftreten darf...?
Leserforumvon xxxMustermieterxxx | Mietrecht | 31 Antworten | 11.04.2007 08:03
Kündigung wurde mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.05.2007 gekündigt. ... Der vermieter hätte Euch dann schon viel früher dazu zwingen können. ... Diese Aussage ist nicht korrekt.
Leserforumvon leonardo2 | Mietrecht | 14 Antworten | 06.08.2012 10:45
Soweit ist alles korrekt. ... Deshalb braucht es keine Extra-Kündigung, die 3 Mon. gibt es ja immer. ... Trotzdem endet das MV 2 Monate nach Zugang der Kündigung beim Vm.
Leserforumvon andyhandy123 | Mietrecht | 23 Antworten | 05.05.2021 23:48
[/quote] Da müsste man mal den Wortlaut der Kündigung kennen. ... Ich halte diese Kündigung daher für nicht ausreichend begründet. ... Er müsste es eben in der Realität rechtlich korrekt und mit relevanter Begründung angehen.
Leserforumvon Lillyth | Mietrecht | 11 Antworten | 26.02.2007 15:21
Ist das Schreiben so korrekt? ... Ausserdem habe ich damit ich die Whg mit Hund bekomme dazu bereit erklärt den Parkettboden, der schon von den Vormietern bemängelt wurde, abzuschleifen. ... Dass mein Vermieter grundätzlich im Recht ist ist mir natürlich auch klar.
Leserforumvon go470756-61 | Mietrecht | 10 Antworten | 21.07.2017 10:06
Korrekt, der genaue Wortlaut des Schreibens ist die Basis für die weitere Beurteilung. ... Ersterer kann beliebig vom Vermieter gekündigt bzw. die Miete erhöht werden. ... Zahlt der Mieter so einfach, dann kann in wenigen Monaten die Kündigung oder eine deutliche Mieterhöhung des Stellplatzes erfolgen.
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