1.348 Ergebnisse für „kündigung vertrag vermieter bgb“

Leserforumvon ilfugs | Mietrecht | 6 Antworten | 13.01.2018 16:49
Da jeder von euch einen Vertrag mit dem Vermieter hat seid ihr keine GbR. ... Keiner von uns hat einen seperaten Vertrag mit dem Vermieter. ... Insofern kann auch keine Kündigung nach BGB in Frage kommen.
Leserforumvon Kata123 | Mietrecht | 11 Antworten | 15.06.2020 22:36
Neulich habe ich eine grundlos Kündigung von meinem Vermieter bekommen, mit 9 Monatiger Kündigungsfrist. ... Absatz. 1 BGB. ... Absatz. 1 BGB.
Kündigung 2Jahres Vertrag 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Blueee | Mietrecht | 6 Antworten | 02.01.2016 20:10
wir wohnen jetzt 1Jahr in einer Mietwohnung ist ein erstbezug laut unseren Vertrag seid 15.11.2014 Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit der gesetzliches Frist frühestens zum 30.11.2016 erklären* Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. ... Das einzig relevante wird vermutlich das aus § 540 BGB sein. ... Nein, ich meinte tatsächlich den § 540 BGB (Gebrauchsüberlassung an Dritte).
Leserforumvon klappstuhl1977 | Mietrecht | 1 Antwort | 28.01.2013 19:53
Ich bin Vermieter und der Mietvertrag mit unserem Mieter wurde per Formularmietvertrag von 1995 geschlossen (Verlag Haus + Grund). Der Vertrag wurde 1996 geschlossen. ... Vertrag von unbestimmter Dauer Das Mietverhältnis beginnt am ...- Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil mit gesetzlicher Frist (*) gekündigt werden.
Leserforumvon fb496877-1 | Mietrecht | 10 Antworten | 03.08.2018 13:28
Der Mietvertrag ist unrechtmäßig befristet laut BGB §575 und der Vermieter widerspricht der ordentlichen Kündigung. ... Der Vermieter sagt nö, ist nicht, der Vertrag geht bis 31.12.2018. ... Der Mietvertrag ist unrechtmäßig befristet laut BGB §575 und der Vermieter widerspricht der ordentlichen Kündigung.
Leserforumvon eifler | Mietrecht | 3 Antworten | 25.09.2003 13:07
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, das heißt Schriftform gemäß BGB. ... Ihr Vermieter hat recht. ... Am 25.9.2003 von eifler Im Mietvertrag steht:"Die Anwendung des §568 BGB wird ausgeschlossen" Dieser Paragraph enthält, glaube ich, die Vorschrift der schriftlichen Kündigung.
Leserforumvon holkoe | Mietrecht | 17 Antworten | 23.07.2017 15:51
Am 23.7.2017 von holkoe Ja , der Vertrag war bereits vom vermieter unterschrieben. ... Bei deiner eigenen Bewertung achte bitte auch auf die Ausnahmen in § 549 (2) BGB und ggf. auf § 573a (2) BGB. ... Sollte dann § 573 BGB als Begründung fallen, lese § 549 Abs. 2 BGB durch und verstehe was es bedeutet, wenn da steht, dass § 573 BGB für Wohnraum nach § 549 Abs. 2 BGB nicht gilt.
Leserforumvon pepino | Mietrecht | 2 Antworten | 09.12.2004 16:45
Kann der Vermieter von diesem Vertrag wieder zurücktreten? ... Sie können allenfalls den Mietvertrag wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung anfechten; §§ 119, 123 BGB. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Wohnraummietverhältnissen; §§ 543, 569, 573 ff BGB.
Leserforumvon horrordog | Mietrecht | 173 Antworten | 26.02.2017 19:16
Die Kündigung war aus 2 Gründen überhaupt keine Kündigung: zum einen gab es keinen Grund für eine fristlose Kündigung, zum andenren müssen alle Mieter kündigen und nicht nur einer. ... Dürfte aber eh egal sein: Variante A) Die Kündigung der Freundin war unwirksam: Die Miete wurde nicht vollständig gezahlt, die fristlose/fristgerechte Kündigung des Vermieters war berechtigt Folge: kein Schadenersatz vom Vermieter, denn die mangelhafte Kommunikation zwischen Ex und Dir ist nicht sein Problem. ... Nur passt das Wissen halt nicht zu Deinen Vorstellungen, das Du irgendwie Schadenersatz vom Vermieter bekommen müsstest.
Leserforumvon car4000 | Mietrecht | 7 Antworten | 11.03.2020 17:14
Ist dies möglich, oder ist der Vertrag so gültig? ... Der Vertrag ist unbefristet. ... Ja, wenn die Kündigung dem Vermieter spätestens am 3.
Leserforumvon Lordoo | Mietrecht | 7 Antworten | 01.10.2007 08:46
Am 1.10.2007 von Catlady Genau darauf wollte ich hinaus justice...weil so einen haben wir ja jetzt auch gekündigt ;-) Am 2.10.2007 von Lordoo Hier der Auszug aus dem Vertrag - von meinem Rechtsempfinden her, wird eine Kündigung nicht möglich sein. ... Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer ab Vertragsbeginn bis zum '3 Jahre' (eingetragen durch VM) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. ... Von dem beiderseitigen Verzicht bleibt das recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt. c) _ Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch (nix ausgefüllt) d) _ Zeitmietvertrag nach §575 BGB (nix ausgefüllt) 2.
Leserforumvon Jopi2111 | Mietrecht | 5 Antworten | 09.06.2013 16:13
Hier stellt sich die Frage, warum die fehlende Grundbucheintragung der Vermieter einer Kündigung entgegenstehen soll. ... Nach § 566 BGB tritt der Erwerber bei einem Erwerb vom Vermieter mit dem Eigentumsübergang in das Mietverhältnis ein. ... Dieses Mietverhältnis könnte durch Eigentümer oder Vermieter beendet werden mit der Folge, dass der Eigentümer aus 546 Abs. 2 BGB einen Herausgabeanspruch unmittelbar gegen den Mieter hätte.
Leserforumvon hanno | Mietrecht | 6 Antworten | 04.12.2004 13:12
Am 4.12.2004 von fix Wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht, muß der Vermieter auf Räumung klagen. ... Ein Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung beim Vermieter ist bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen nicht vorgesehen. ... Im Übrigen habe ich mir überlegt, dass ich dem Vermieter - auch wenn es nicht vorgesehen ist - einen Widerspruch gegen die Kündigung zu schicken, dazu Kopien der Rechungen von Psychotherapeuten (so sieht er ja, das ich da war) und das Angebot den Vertrag zum 31.März 2005 fristgemäß aufzulösen.
Leserforumvon mastabobbe | Mietrecht | 13 Antworten | 16.08.2022 08:00
Der Vermieter kann nach § 552 (1) BGB dieses Wegnahmerecht durch Zahlung einer angemessenen Summe an den Mieter abwenden. ... [/quote]Eine fristlose Kündigung ist in § 543 BGB geregelt. ... Also läuft dein Vertrag bis Ende September und im Zweifel wird der Vermieter noch weitere Besichtigungstermine wünschen.
Leserforumvon ina2009 | Mietrecht | 12 Antworten | 18.03.2009 11:10
Habe mit meinem Vermieter darüber gesprochen, der meint aber, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe. ... Am 18.3.2009 von JollyJumper Deine Kündigungsfrist beträgt nach BGB 3 Monate. ... Entweder sind sie wirksam oder nicht, einer ausgesprochenen Kündigung folgt ein neuer Vertrag) DU hast Dich aber anders geeinigt, der Vertrag wird weitergeführt, ergo hast Du eine 3 monatige Kündigungsfrist.
Leserforumvon Michael van Belgen | Mietrecht | 10 Antworten | 31.03.2014 14:33
Für den Vermieter gelten völlig andere Spielregeln, bitte mal durchlesen § 573 BGB, hier kommt als Kündigungsgrund Abs. 2 Nr. 3 in Betracht. ... Stichtag war der 01.09.2001, ab da gilt § 573c BGB und geht dem Vertrag vor, egal was da an Fristen geregelt ist. ... Eine Kündigung aufgrund von einer Sanierung kann ich nach meinem Verständniss nicht ansetzen. quote: _________________________________________________________ Stichtag war der 01.09.2001, ab da gilt § 573c BGB und geht dem Vertrag vor, egal was da an Fristen geregelt ist.
Leserforumvon 2Mieter2 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.05.2017 10:36
Der Vermieter hat mit einer außerordentlichen Kündigung (nach §580 BGB?) ... Der Vermieter kuendigt hier außerordentlich nach 564 BGB. ... Der Vermieter kuendigt hier außerordentlich nach 564 BGB.
Leserforumvon go562009-75 | Mietrecht | 12 Antworten | 31.10.2020 23:40
Habe nun ein wenig gegoogelt und bin auf den 313 BGB gestoßen. ... Immer noch ein schöner Klassiker: ein Vertrag wurde mit Festpreis nach dem ersten Weltkrieg abgeschlossen, dann kam die Inflation. ... Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Leserforumvon Mieter244 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.06.2010 20:22
Da der Vermieter plant, das Dachgeschoß auszubauen, habe ich vor einigen Monaten eine fristgerechte Kündigung der Dachkammer als Nebenraum nach BGB 573b erhalten und zum vereinbarten Zeitpunkt (1.6.2010) die Dachkammer ausgeräumt gegen Quittung übergeben. ... Gegen die Kündigung nach 573b habe ich keinerlei Einwände. ... Muss der Vermieter dieser Senkung zustimmen oder ergibt sie sich zwangsläufig aus BGB 573b Abs. 4?
Leserforumvon go570738-28 | Mietrecht | 28 Antworten | 26.09.2023 22:20
Die Zustimmung zum Einzug eines Ehepartners ist ebenso wie die Information des Vemieters darüber nicht notwendig. § 540 BGB und § 553 BGB kommen nicht zum tragen, da ein Ehepartner nicht als "Dritter" im Sinne des Gesetzes angesehen wird. ... Der Fragesteller sollte dem Vermieter mitteilen, dass er die Kündigung für unwirksam hält. ... Unwirksamkeit der Kündigung wird dann im Räumungsverfahren entschieden, sofern der Vermieter dies wirklich anstreben würde.
123·15·30·45·60·68