90 Ergebnisse für „kündigung vertrag vermieter wohngemeinschaft“

Leserforumvon Jugadore | Mietrecht | 3 Antworten | 27.12.2010 14:55
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Zeit "lebe" ich in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Mietern. ... Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, da dürfte alles Wesentliche drinstehen. ... Wohlgemerkt: Aus der Wohnung, nicht aus dem Vertrag natürlich. quote:Eine Kündigung aus gesundheitlichen Bedenken käme doch in Frage oder muss ich diese Umstände einfach so hinnehmen?
Leserforumvon Jeeany | Mietrecht | 4 Antworten | 01.05.2015 16:26
Eine Wohngemeinschaft, bestehend aus 4 Personen (alle gleichberechtigt im Mietvertrag festgehalten) hat Probleme mit einem Mitbewohner, der den Hausfrieden seit 6 Wochen massiv stört. ... Dann ersetzt das Urteile seine Unterschrift unter die Kündigung. ... Außer der Vermieter schließt mit ihnen einen neuen Vertrag ab.
Leserforumvon Mickey-Mallory | Mietrecht | 7 Antworten | 12.08.2003 12:12
Hallo, ich habe ne Frage zu Kündigung wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt. ... Am 19.3.2007 von SueCologne Grundsätzlich müssen alle Hauptmieter die Kündigung unterschreiben, die Kündigung nur eines Hauptmieters muss kein Vermieter akzeptieren. Ob der VM mit dem verbleibenden Mieter weiterhin einen Vertrag eingeht, ist dem VM überlassen.
Leserforumvon pilot1961 | Mietrecht | 5 Antworten | 25.09.2012 20:34
Person A hat mit Person B und C eine Wohngemeinschaft. ... Eine Kündigung seitens nur eines Mitbewohners ist also so einfach nicht möglich bzw. nur wenn der Vermieter zustimmt. ... Kann Person A aufgrund der Gesundheitsgefährdung einfach ausziehen und kommt fristlos aus dem Vertrag heraus?
Leserforumvon FehlerSocke | Mietrecht | 4 Antworten | 09.04.2018 18:04
Kann ich von der Kündigung zurücktreten? ... Auch der andere Mitbewohner kann den gemeinsamen Vertrag nicht allein kündigen und den anderen Mitmietern und dem Vermieter einen Nachmieter aufzwingen. ... Wenn jeder Mieter einen eigenen Vertrag hätte, wäre es anders.
Leserforumvon Carlos1993 | Mietrecht | 59 Antworten | 04.08.2016 11:46
Sie haben einen Vertrag mit dem VM, den müssen Sie einhalten. ... Im Extremfall wäre sonst sogar eine fristlose Kündigung nach § 543 (2) 1. ... Am 4.8.2016 von Ver Zitat (von cauchy):Im Extremfall wäre sonst sogar eine fristlose Kündigung nach § 543 (2) 1.
Leserforumvon LaHire | Mietrecht | 45 Antworten | 08.08.2012 10:10
Die Maklerkosten für Abnahme+Vertrag (ca. 300 Euro) wurden von uns Mietern bezahlt. --- Meine erste Frage: War die Vorgehensweise unserer Vermieter, uns die Maklergebühr bezahlen zu lassen, zulässig? ... Sie hat den Vertrag ihrerseits bei unseren Vermietern schriftlich gekündigt, die die Kündigung akzeptiert haben. ... und ein neuer Vertrag erstellt werden soll, bestehen meine Vermieter nun darauf, dass es in Zukunft nur noch einen Hauptmieter gibt, die zweite Person wird dann Untermieter.
Leserforumvon Meimi22 | Mietrecht | 5 Antworten | 09.07.2009 09:09
Dummerweise wussten wir zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages noch nicht, dass eine Wohngemeinschaft explizit im Mietvertrag genannt sein muss, weswegen das also auch bei unserem Vertrag nicht der Fall ist. ... Das Wort Wohngemeinschaft muss dabei nach meiner Kenntnis nicht explizit im Vertrag auftauchen. Wenn jedoch 3 Studenten als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, dann handelt es sich offensichtlich um eine Wohngemeinschaft.
Leserforumvon user132 | Mietrecht | 8 Antworten | 22.07.2011 00:58
Bei meiner Recherche im Internet, habe ich ein interessantes PDF, der Österreichischen Hochschülerschaft, zum Thema Wohngemeinschaften und Mietrecht gefunden. http://oeh.fh-ooe.at/uploads/media/studentische_wohngemeinschaft_mai_2009.pdf Ein Auszug aus dem PDF: Kündigung und einvernehmliche Auflösung Kündigungen durch Vermieter/-innen müssen im Gegensatz zu jenen der Mieter/-innen immer gerichtlich erfolgen. ... Die Kündigung sollte, um sicher zu gehen, eingeschrieben zugestellt werden. ... Von der gerichtlichen und schriftlichen Kündigung ist die einvernehmliche Auflösung zu unterscheiden.
Leserforumvon ypa810 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.09.2023 00:34
Die Kündigung ist schon 4 Monate vor Auszugstermin beim Vermieter eingetroffen (mit Beweis dass er den Brief empfangen hat). Im Vertrag stand aber dass „ Der Mieter verpflichtet sich 2-3 Monate vor Auszugstermin bei der Nachmietersuche für das Zimmer zu unterstützen, damit ein passender Mitbewohner für die Wohngemeinschaft anschließend gefunden wird. ... Frage dazu: ist eine Klausel im Mietvertrag zulässig, in der der Vermieter vom Mieter bei fristgerechter Kündigung verlangen kann, das er einen Nachmieter sucht?
Leserforumvon foxotrox | Mietrecht | 14 Antworten | 03.11.2020 13:57
Und eine SMS ist noch keine Kündigung, denn die muss immer schriftlich erfolgen. ... Und eine SMS ist noch keine Kündigung, denn die muss immer schriftlich erfolgen. Auch bei einem mündlichen Vertrag. -- Editiert von Liane46 am 03.11.2020 14:47 Hey Liane, Danke für die schnelle Antwort.
Leserforumvon StortStabeu | Mietrecht | 4 Antworten | 30.07.2008 20:54
Die Kündigung muss an alle Vertragspartner gehen. Bei einer WG gibt es da mehrere Möglichkeiten: -alle WG Bewohner haben als Hauptmieter einen separaten Vertrag mit dem Vermieter -alle WG Bewohner haben als Hauptmieter einen Vertrag mit dem Vermieter -ein Mieter der WG ist Hauptmieter und damit Vertragspartner des VM, die anderen sind lediglich Untermieter des Hauptmieters ----------------- "MfG Susanne Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt." ... Es liegt so vor: alle Vermieter haben einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter.
Leserforumvon Smallihk | Mietrecht | 13 Antworten | 13.12.2006 22:56
Eine Bekannte von Mir hat vor 3 Wochen einen Mietvertrag mit einem befeundeten Mann unterzeichnet.Zweck war eine Wohngemeinschaft.1 Woche nach Unterschrift stellte sich heraus das ihr Bekannter keine Arbeit mehr hat.Auch ein paar andere Dinge trugen dazu bei das meine Bekannte vom Vertrag zurüchtreten wollte.Dies geschah genau 2 Wochen nach unterzeichnung(mündlich mit Zeugen am Telefon).Der Vermieter besteht auf ein 3 monatige kündigungsfrsi. ... Sollte der andere Mieter seine Unterschrift unter den Vertrag verweigern müsste dieser auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden. ... Eine Kuendigung ist also nicht erfolgt und eine beabsichtigte Kuendigung ist noch lange keine tatsaechliche Kuendigung.
Leserforumvon S.u.s.a.n.n.a.h | Mietrecht | 3 Antworten | 18.01.2009 22:08
Unabhängig von einer Kündigung würde ich aus dem Mietverhältnis nur entlassen werden, wenn ein/e Nachmieter/in gefunden würde, der/die an meiner statt das Zimmer bezieht. ... Gruß Michael Am 18.1.2009 von S.u.s.a.n.n.a.h Ja, sind wir - der Vertrag wurde zwischen Mieter A, B, C und dem Vermieter geschlossen! ... Im Vertrag selbst heißt es, dass es sich um einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit handelt, der mit vorgeschriebener Kündigungsfrist ausläuft.Was erwähnt wird, ist das Wohnungs- und Zimmertausch nur vom Vermieter genehmigt werden können.
Leserforumvon ilfugs | Mietrecht | 6 Antworten | 13.01.2018 16:49
Da jeder von euch einen Vertrag mit dem Vermieter hat seid ihr keine GbR. ... Am 13.1.2018 von ilfugs Zitat (von Liane46): Da jeder von euch einen Vertrag mit dem Vermieter hat seid ihr keine GbR. ... Keiner von uns hat einen seperaten Vertrag mit dem Vermieter.
Leserforumvon amz550924-2 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.07.2020 17:44
Nun möchte ich meinen Vertrag zum 1.11 kündigen. ... Sonst läufst du Gefahr, dass deine Kündigung gegenüber den Untermietern nicht wirksam ist. ... Dann gibt's bei der Kündigungsfrist jedoch einen Zuschlag von 3 Monaten, welche du bei deiner eigenen Kündigung gegenüber dem Vermieter berücksichtigen solltest.
Leserforumvon Vollgas123 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.12.2017 01:23
Außerdem habe ich eine Klausel vermerkt, die besagt, dass der Untermieter nach bestem Wissen seinen Teil zum respektvollen Leben in der WG beizutragen hat und dass, sollte das Verhalten eines Mieters den Frieden und das Zusammenleben der Wohngemeinschaft stören, ich von meinem Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch machen kann. ... Fristlose Kündigung Kann ich ihm die fristlose Kündigung wegen seinem unzumutbarem Verhalten zum 1.1. direkt zustellen oder muss ich vorher eine Abmahnung schreiben? ... Ordentliche Kündigung Welche Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung würde für A gelten?
Leserforumvon guest-12309.11.2020 19:56:18 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.09.2015 11:21
Hallo zusammen, ich bin Hauptmieterin in einer Wohngemeinschaft. ... Nun meine Frage: Muss ich ihm eine Kündigung schreiben? ... Das ginge, im Gegensatz zur Kündigung, auch mündlich.
Leserforumvon n0ne | Mietrecht | 5 Antworten | 28.12.2008 23:53
Hallo Zusammen, wir haben hier folgendes Problem: Wir sind in einer Wohngemeinschaft, jeder hat seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter, alle sind gleichgestellt. Einer in der Wohngemeinschaft ist seit längerem auffällig, bisher wurde das toleriert. ... Die anderen Mitglieder der Gemeinschaft haben den Beschluss gefasst ihn mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen und haben den Beschluss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt.
Leserforumvon perel | Mietrecht | 6 Antworten | 08.11.2007 12:13
Hallo, ich wohne jetzt seit ca. einem jahr mit einem jungen paar (sind leiert und bewohnen eins der 3 zimmerwohnung und im anderen ist nur gerümpel) in einer zwecks-wohngemeinschaft... nun ja... der vermieter der wohnung, ist der vater des maennlichen parts des paares, und nun habe ich eine kündigung von ihm erhalten, die wie folgt lautet: Kündigung des Mietvertrages wg. ... Zudem hat der Vermieter Dich nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen, was für sich alleine genommen die Kündigung aber nicht unwirksam macht. ... Am 8.11.2007 von perel habe einen eigenen vertrag mit dem vermieter... ich glaube mir sind die haende in gewisser weise gebunden, muss mich wohl nach einer neuen bleibe umschauen...
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