356 Ergebnisse für „kündigung zeitmietvertrag“

Leserforumvon Chaosgenies | Mietrecht | 7 Antworten | 03.02.2011 21:11
Das Problem: Ich habe einen Zeitmietvertrag unterschrieben, der länger dauert. ... Ich habe fristgerecht (3 Monate vorher) eine Kündigung mit Rückschein abgeschickt. ... Oder wie beschrieben einfach erstmals auf die Kündigung berufen, und einen Schlüsselrückgabe vereinbaren?
Leserforumvon Uwe S. | Mietrecht | 7 Antworten | 23.07.2014 07:19
Hallo 1) Kann ein Zeitmietvertrag (10J)nach die ZV vorzeitig gekündigt werden? ... Gilt das auch bei Zeitmietvertrag? ... Die außerordentliche Kündigung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden (z.B. ist die Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete auch eine außerordentliche, auch diese wäre bei einem derartigen Zeitmietvertrag möglich).
Leserforumvon LizPeln | Mietrecht | 3 Antworten | 19.03.2010 18:54
Wir haben einen Zeitmietvertrag (4 Jahre) und eine Trennung gilt wohl laut Gesetz nicht als Grund zur Kündigung. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung mit gesetzlicher frist unberührt. ... Soweit ich weiß, muss doch in einem Zeitmietvertrag festgelegt sein was der vermieter nach Ablauf des Vertrages mit der Wohnung vor hat, nicht?
Leserforumvon Eastend | Mietrecht | 7 Antworten | 22.05.2007 12:31
Am 22.5.2007 von blaubär49 .... ist es ein zeitmietvertrag, oder ist die kündigung für 4 jahre ausgeschlossen? ... Dann wäre eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten möglich. ... Gem. § 568 Abs. 1 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. - Eine Umdeutung (§ 140 BGB) der Klausel in einen Verzicht auf Kündigung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit scheidet in der Regel aus (vgl.
Leserforumvon pizzi | Mietrecht | 9 Antworten | 14.05.2007 19:43
Die Kündigung wird zum ersten eines Monats ausgesprochen und muß spätestens am dritten Werktag schriftlich eingegangen sein." ... (es wurde bis jetzt keine schriftliche Kündigung ausgeschrieben) Ich danke im vorraus für Antworten. grüsse Am 14.5.2007 von hh Ein Zeitmietvertrag muss nicht gekündigt werden. Als Zeitmietvertrag wäre die Befristung aber auch nicht gültig.
Leserforumvon Dreamteam76 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.10.2007 16:16
Ich habe eine Frage zum Thema Kündigung eines Zeitmietvertrages. ... Da dies nicht geschehen ist haben wir also gar keinen Zeitmietvertrag. ... so weit ich weiß, sind zeitmietverträge dieser art tatsächlich nicht mehr zulässig, allenfalls über ausschluss der kündigung für einen bestimmten zeitraum. der befristungsgrund ist in der tat obsolet.
Leserforumvon fb460579-44 | Mietrecht | 6 Antworten | 24.02.2017 08:24
Den entsprechenden Passus als Erklärung habe ich in die Kündigung mit hinein formuliert. Die Kündigung ist mit Einschreiben/Rückschein zugegangen und der Rückschein ist zurück. Der Vermieter schreibt nun, dass es sich doch um einen Zeitmietvertrag handelt.
Leserforumvon guest-12315.02.2021 01:40:39 | Mietrecht | 9 Antworten | 07.08.2011 19:39
Ist die "ordentliche" Kündigung auf 3 Monaten gesetzesmäßig und erlaubt? ... Mehr steht zum Thema "Zeitmietvertrag" nicht im Vertrag. ... Zeitmietvertrag handeln soll.
Leserforumvon Bebbi | Mietrecht | 4 Antworten | 28.06.2006 19:30
Hallo, ich habe einen Zeitmietvertrag vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 geschlossen. ... D.h. ich könnte Ihn mit der gesetzlichen Frißt (wie bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag) kündigen Vielen Dank Bebbi Am 28.6.2006 von wald-hase Eine rechtswirksame Begründung für den Zeitmietvertrag muß sich schon auf die konkreten Verhältnisse des Vermieters beziehen.
Leserforumvon feuerelfe | Mietrecht | 5 Antworten | 13.07.2006 08:34
Sprich als Vermieter muß ich einen Zeitmietvertrag begründen, da der Mieter sonst wohl benachteiligt wird. ... Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß jemand so vergeßlich ist, daß er nicht mehr an die rechtzeitige Kündigung des Vertrages denkt. ... Mal abgesehen von der weit verbreiteten Meinung als Vermieter will man nur jeden abzocken - ist so ein Zeitmietvertrag wohl nicht möglich.
Leserforumvon herbert01 | Mietrecht | 3 Antworten | 29.07.2003 12:44
hallo, ich habe einen zeitmietvertrag (als untermietvertrag) vor kurzem abgeschlossen. der vertrag beinhaltet eine verlängerungsklauses um halbes Jahr, weil das auch so im mietvertrag zwischen meinem vermieter und dem eigentümer steht. jetzt habe ich gehört, dass jeder zeitmietvertrag mit verlängerung seit 2001 automatisch als normaler laufzeitmietvertag angesehen wird. ist das tatsächlich so? ... Der Mietvertrag wurde befristet, da mein Vermieter einen Zeitmietvertrag mit dem Eigentümer hat, der noch eine Restlaufzeit zwei Jahre hat. ... Ist das keine ausreichende Begründung für einen Zeitmietvertrag?
Leserforumvon Chrischi007 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.11.2005 19:05
Also, wir haben folgendes Problem: Mein Mann, also damals noch Freund, hat im Mai 2001 einen Zeitmietvertrag über fünf Jahre für eine 2-Zimmer-Wohnung unterzeichnet. ... Ich würde sagen, durch konkludentes Verhalten hat er selbst die Gültigkeit der Kündigung anerkannt. ... Das Mietverhältnis kann nur durch eine gültige Kündigung bzw. durch Ablauf des Mietvertrages beendet werden.
Leserforumvon aschind | Mietrecht | 2 Antworten | 16.09.2003 13:08
Hallo, ich habe einen Zeitmietvertrag.
Leserforumvon blutengel30 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.02.2013 08:24
----------------- " " Am 7.2.2013 von Liane46 quote:sie hat ein 3 jahres mietvertrag Einen echten Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss für diesen Zeitraum? ... Hier hilft nur der berühmte Kniefall vor dem Vermieter, dass dieser einem Aufhebungsvertrag zustimmt. ----------------- "" Am 7.2.2013 von blutengel30 es steht drinn: die mietzeit wird ausdrücklich dahingehend ergänzt, dass in beiderseitigem einvernehmen eine kündigung für beide vertragsparteien innerhalb der ersten 3 jahre nach vertragsbeginn ausgeschlossen wird. nach den 3 jahren gelten die gesetzlichen kündigungsfristen. ----------------- " " Am 7.2.2013 von meri Da der werdende Vater sowohl für die werdende Mutter als auch für das Kind Unterhaltspflichtig ist, entsteht das Problem doch erst gar nicht. Notfalls müssen dessen Eltern löhnen. ----------------- "" Am 7.2.2013 von blutengel30 verstehe jetzt nicht was das mit der kündigung der wohnung zu tun hat?
Leserforumvon knickel | Mietrecht | 2 Antworten | 07.07.2004 20:15
Hallo Ihr, ich hab folgendes Problem: ich bewohne eine Mietwohnung und habe mit meinem Vermieter einen Zeitmietvertrag mit der Laufzeit vom 01.10.2003 bis 31.12.2005 abgeschlossen. ... Nun kam von meinem Vermieter allerdings ein Brief, in dem steht, dass eine fristgerechte Kündigung zum 30.09.2004 nicht möglich sei, da ich einen Zeitmietvertrag zum 31.12.2005 abgeschlossen habe. ... Jetzt habe ich mir meinen Vertrag angesehen und finde in einem Absatz (§2, 2), dass ein Zeitmietvertrag nur unter den folgenden Bedingungen abgeschlossen werden kann (ich denke, dass sind Standardformulierungen): - der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume für sich, seine Familienangehörigen usw. nutzen will - der Vermieter die Räume beseitigen oder umbauen usw will - der Vermieter die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will (was bedeutet das eigentlich??)
Leserforumvon Ruppert | Mietrecht | 5 Antworten | 21.09.2009 22:05
Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einen Zeitmietvertrag abgeschlossen der laut Vertrag bis zum 30.03.10 läuft. ... Hat er die Kündigung jetzt dadurch automatisch angenommen? ... Nö. quote:Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einen Zeitmietvertrag abgeschlossen Wie sicher bist Du Dir denn da ?
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 5 Antworten | 09.08.2021 10:56
Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein. ... Dann dürfte das kein Zeitmietvertrag sein. ... Vereinbarte kürze Kündigungsfristen sind für ein Kündigung durch den Mieter gültig, für eine Kündigung durch den VM gelten die Kündigungsfristen nach Gesetz.
Leserforumvon MorenaClara | Mietrecht | 7 Antworten | 13.04.2007 21:12
Kann ich einfach eine Kündigung in drei Monaten durchsetzen aufgrund von Nachwuchs? ... Deiner Kündigung zum 31.7.2007 (so Du willst) steht nichts im Wege. ... Hier handelt es sich nicht um die Vereinbarung gesetzlicher Kündigungsfristen durch AGB, sondern um einen Zeitmietvertrag mit verlängerungsklausel, der vor der Mietrechstreform abgeschlossen wurde und auch danach weiterhin gültig ist.
Leserforumvon Schuster | Mietrecht | 2 Antworten | 28.05.2002 10:35
Kann ich vorzeitig diesen Zeitmietvertrag kündigen? Am 28.5.2002 von MCNeubert Hallo Frau/Herr Schuster, soweit mir bekannt, ist die in ihrem Mietvertrag unter § 22 festgehaltene Pflicht, bei vorzeitiger Kündigung einen Nachmieter zu finden, zulässig.
Leserforumvon eumel37 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.01.2009 00:17
mein schwiegervater hat vor 2 monaten einen zeitmietvertrag mit 2-jähriger laufzeit abgeschlossen! ... Wenn es sich jedoch um einen unbefristeten Vertrag mit einem 2-jährigen Kündigungsausschluss handelt, dann ist eine Kündigung innerhalb der ersten 2 Jahre nicht möglich. ... also gehe ich davon aus, daß es kein "qualifizierter" zeitmietvertrag ist?!
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