1.063 Ergebnisse für „kündigungsfrist monat“

Leserforumvon danielly | Mietrecht | 29 Antworten | 17.04.2008 22:38
ist eine Untermietervertrag mit einem Monat kündigungsfrist Rechtskräftig? ... trotz der vereinbarte 1 Monat kündigungsfrist? ... Die Kündigungsfrist von 1 Monat gilt nur für Kündigungen, die Du vornimmst.
Leserforumvon RockingDevil | Mietrecht | 3 Antworten | 30.10.2006 20:11
Nichteinmal ein Satz, dass es eine gesetzliche Kündigungsfrist sein muss oder so. ... Wie verhält sich das dann mit der Kündigungsfrist? ... (eingehend beim VM, am Besten per Einschreiben mit Rückschein) zum übernächsten Monat kündigen.
Leserforumvon DerDaDort | Mietrecht | 5 Antworten | 15.01.2009 13:45
Allerdings habe ich darin keine Regelung zur Kündigungsfrist festgelegt. Nun hat mein Mieter mir die Kündigung geschickt und besteht darauf innerhalb von einem Monat ausziehen zu können. Meine Frage ist also, ob der Mieter auch bei keiner Regelung der Kündigungsfrist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss?
Leserforumvon malik00 | Mietrecht | 2 Antworten | 18.10.2009 14:57
Hallo gemeinde Ich hätte mal eine frage habe mir vor 4jahren ein haus gekauft in dem auch ein älteres (80 jähriges)ehepaar oben im ersten og gewohnt hat.Da ich damals nur zwei kinder hatte hat es mich nicht gestört da auch jeden monat die miete überwiesen wurde. Da ich vor drei jahren aber noch ein kind bekommen habe und jetzt 3 jahre ist wollte ich ihr ein neues zimmer einrichte und deshalb die frage ;Das ältere ehepaar wohnt seit 40 jahren in dem Haus kann ich das ehepaar kündigen und wie lange ist die kündigungsfrist ??? Danke im voraus ----------------- "" Am 18.10.2009 von Eric61 Die Kündigungsfrist für eine Eigenbedarfskündigung beträgt in diesem Fall 9 Monate.
Leserforumvon Mieter2004 | Mietrecht | 0 Antworten | 27.09.2005 19:52
Hallo, Habe eine Anfrage zwecks einen Mietvertrag ( gewerblich ) Habe vor einen Monat einen Mietvertrag unterschrieben.Laut Vertrag habe ich einen 6 Monatigen Kündigungsfrist.
Leserforumvon holdi | Mietrecht | 7 Antworten | 09.02.2008 19:55
Frage: Verschiebt sich dadurch auch die Kündigungsfrist, oder gilt trotzdem das Datum des Vertragsbeginns? ... Am 9.2.2008 von hh Und das Datum des Vertragsbeginns hat sowieso nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. ... Habt ihr am 15.04.2006 nur den halben Monat Miete bezahlt?
Leserforumvon pal385648-55 | Mietrecht | 6 Antworten | 01.04.2020 20:46
Strom und Heizung festsetzt und eine Kündigungsfrist von einem Monat nennt, nicht aber, dass die Kündigung zum Ende eines Monats o.Ä. erfolgen muss. ... Am 1.4.2020 von hh Zitat:und eine Kündigungsfrist von einem Monat nennt Dann gilt die jedenfalls für den Mieter auch. ... Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist aber zum Vorteil des Mieters und damit zulässig.
Leserforumvon nami | Mietrecht | 5 Antworten | 12.06.2006 10:50
Betraegt die Kuendigungsfrist bei einem Untermietsvertrag, wie bei einem normalen Mietsvertrag 3 Monate? ... Die Geschichte mit der angeblichen Kündigungsfrist von vier Wochen oder einem Monat ist anscheinend ein sehr hartnäckiges Gerücht. ... Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Leserforumvon LadyFlame | Mietrecht | 3 Antworten | 10.05.2008 09:56
Hallo Forumler Wir haben einen schriftlichen Pensionsvertrag unterschrieben, der mit einer Frist von 1 Monat jeweils auf Monatsende gekündigt werden kann. ... Nun haben wir gehört, dass die Kündigungsfrist von einem Monat nicht rechtmäßig ist.
Leserforumvon carsten-nau | Mietrecht | 9 Antworten | 27.10.2007 11:35
Also in userem alten Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. ... Wir haben unseren Wohnungwechsel einen Monat vorher vollzogen. ... Nun rief die Vermieterin Nachts an und verlangt die letzte Miete vom 3 Monat ,wo wir die Wohnung nicht mehr bewohnten.
Leserforumvon TiMiLeWu | Mietrecht | 5 Antworten | 02.08.2005 10:20
Also hast Du wahrscheinlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats bei dem Vermieter eingehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählt. ... Die Kündigungsfrist beträgt daher genau genommen nur 2 Monate und 27 Tage.
Kündigungsfrist Mieter 4,33 von 5 Sterne
Leserforumvon Phaethon | Mietrecht | 4 Antworten | 20.02.2016 04:23
Nun habe ich eine 2-monatige Kündigungsfrist, aber mit dieser ist es hier fast unmöglich eine Wohnung zu finden. ... Ich habe auch schon mit den Leuten im Büro geredet, diese beharren aber strikt auf die Kündigungsfrist. ... Die Kündigungsfrist ist ohnehin einen Monat kürzer, als gesetzlich vorgeschrieben.
Leserforumvon tryceratops123 | Mietrecht | 4 Antworten | 27.04.2016 17:35
Laut meinem Mietvertrag habe ich eine individuell vereinbarte Kündigungsfrist von 1 Monat. ... 2) Könnte man sagen, dass die Vereinbarung ein Mietaufhebungsvertrag ist, die irgendwie meine ursprüngliche Kündigungsfrist von 1 Monat vernichtet? ... Am 27.4.2016 von tryceratops123 Zitat (von Anitari):Zitat:Laut meinem Mietvertrag habe ich eine individuell vereinbarte Kündigungsfrist von 1 Monat.
Leserforumvon mjeda | Mietrecht | 67 Antworten | 08.07.2010 17:49
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. ... Überlassenszeit 1 Monat. ... Mengenlehre ist doch Grundschulstoff 5 Jahre und 1 Monat > 5 Jahre /quote] Hab ich auch nie behauptet, aber wenn ein Mietvertrag zum 01.06.2005 abgeschlossen wurde und von den VMs im Mai 2010 gekündigt wird, dann beträgt die Kündigungsfrist nicht 5 Jahre und 1 Monat > 5 Jahre (6 Monate Frist), sondern 5 Jahre minus 1 Monat ----------------- "" Am 8.7.2010 von kathi2008 quote:Das BGB greift immer dann, wenn eine Regelungslücke entsteht, weil z.B. eine vertragliche Regelung unwirksam ist.
Leserforumvon bavariia | Mietrecht | 8 Antworten | 16.06.2010 22:31
hallo zusammen, ich habe vor zum 1.7. meinen stall zu wechseln, habe den alten vermietern aber noch nicht gekündigt, weil ich die definitive zusage von neuen stall erst heute erhalten hab. die kündigungsfrist im vertrag beträgt einen monat. nun habe ich aber kürzlich wo gelesen, dass es sich bei pferdeboxen, wenn die pferde auch gefüttert und versorgt werden nicht um mietverträge handelt, sondern dass das dann aufbewahrungsvertäge oder so sind, egal was drüber steht und damit die kündigungsfrist automatisch immer nur ein tag ist. stimmt das?
Leserforumvon A.H.123 | Mietrecht | 3 Antworten | 22.02.2017 13:59
Kündigungsfrist gilt sobald die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist. ... Werktag im März zugegangen, beginnt die Kündigungsfrist mit dem März und endet am 31. ... Mai ist, wäre lediglich die Miete für dem Monat Mai zu zahlen.
Leserforumvon guest-12309.12.2016 10:23:30 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.03.2014 15:52
Hallo, mal angenommen ich hätte in meiner Wohnung ein unmöbliertes Zimmer unbefristet untervermietet und im Untermietvertrag stände folgende Zeile: "Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um 1 Monat(e), wenn es nicht mit einer Frist von 2 Monat(en) zum Ende eines Monats gekündigt wird." ... Da ein unbefristeter Mietvertrag besteht, ist die Verlängerungs-Klausel eigentlich sinnfrei. § 573a II BGB sieht sage und schreibe 6 Monate Kündigungsfrist für ein unmöbliertes Zimmer vor, und Abs. 4: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. ... Für den 31.05. wäre das also gestern gewesen, siehe § 573c BGB. ----------------- "" Am 6.3.2014 von hh Wenn Du so großzügig warst und die Kündigungsfrist auf 2 Monate verkürzt hast, dann musst Du Dich daran jetzt auch halten.
Leserforumvon Missspeedy | Mietrecht | 6 Antworten | 04.08.2011 18:17
Aufgrund des Hundes hat mir unsere Vermieterin mündlich gesagt das wir die Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. ( war relativ am Anfang nach der Kündigung). ... Nun hab ich natürlich den Monat August nur anteilmässig bezahlt.
Leserforumvon chris1s | Mietrecht | 4 Antworten | 11.03.2010 14:08
Da ich bereits eine neue Wohnung habe würde ich gerne die Kündigungsfrist umgehen. Ich in meiner alten Wohnung funktionierte unter anderem die Heizung einen Monat nicht und ich habe seit fast zwei Monaten keinen funktionierenden Kühlschrank. Kann ich unter diesen Umständen die Kündigungsfrist irgendwie umgehen?
Leserforumvon fels | Mietrecht | 2 Antworten | 24.03.2017 17:14
Da er kein Auto hat, vermietet er den Stellplatz weiter mit zwei Monaten Kündigungsfrist. Nun will Uwe zwei Monate vor Ablauf seiner Kündigungsfrist ausziehen. ... Aber was macht Uwe mit seinem untervermieteten PKW-Stellplatz, der ja noch einen Monat vermietet ist, nachdem er ausgezogen ist und er die zugehörige Wohnung schon nicht mehr gemietet hat?
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