174 Ergebnisse für „kündigungsfrist untermiete“

Leserforumvon Sammy05 | Mietrecht | 1 Antwort | 27.05.2005 11:53
ICh wohne zur Untermiete in einer 3 Zimmer Wohnung seit einem Jahr und alles war gut. doch nun hat die Hauptmieterin das Zimmer an jemanden vermietet, mit dem ich jetzt nicht zurecht komme....
Leserforumvon räubertochter | Mietrecht | 4 Antworten | 07.07.2007 14:56
Nun möchte ich bald ausziehen, im Mietvertrag steht dass die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. ... Oder weniger weil ich ja nur zur Untermiete in der gleichen Wohnung wohne, Bad, Küche usw mitbenutze..
Leserforumvon fuchs54 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.03.2008 20:39
Am 30.3.2008 von fuchs54 Wohn in Untermiete in einer moblierten Wohnung, 2 Zimmer. Küche Bad, zusammen mit einer WG-mitbewohnerin, sie auch in Untermiete. ... Welche Kündigungsfrist gilt bei diesem Fall.
Leserforumvon Alex246 | Mietrecht | 7 Antworten | 03.12.2007 18:49
Guten Tag, liebe Forumsteilnehmer, ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsfrist bei einem Untermietverhältnis. Welche Kündigungsfrist muss ein Untermieter einhalten, der in einer Wohnung ein unmöbliertes Zimmer incl. ... Ich denke, dass die entscheidende Frage ist, ob diese Tatsache die Kündigungsfrist beeinflusst oder nicht.
Leserforumvon si1oui2ja3 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.10.2004 19:15
Wie sieht die Kündigungsfrist bei 5Monaten, 6Monaten oder 7Monaten Untermiete aus oder besteht bei diesen Zeitspannen kein Unterschied.
Leserforumvon UlliMulli | Mietrecht | 19 Antworten | 24.10.2018 12:54
Am 24.10.2018 von UlliMulli Die Kündigungsfrist bei möblierten Wohnungen zur Untermiete beträgt 2 Wochen Am 24.10.2018 von Harry van Sell Zitat (von UlliMulli):Die Kündigungsfrist bei möblierten Wohnungen zur Untermiete beträgt 2 Wochen Auch das bekommt sie nicht mehr bis zum 03.11 hin. ... Zunächst einmal hat "Untermiete" nicht das geringste mit irgendeiner gesetzlichen Kündigungsfrist zu tun. ... Am 24.10.2018 von hh Zitat:Die Kündigungsfrist bei möblierten Wohnungen zur Untermiete beträgt 2 Wochen Falsch, die Kündigungsfrist beträgt in Deinem Fall 3 Monate, weil der Vermieter nicht in der Wohnung lebt.
Leserforumvon TimsStruppi | Mietrecht | 2 Antworten | 29.04.2010 20:44
Wohne zur Untermiete in einem Zimmer einer Wohnung, der Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung, ebenso ein weiterer Untermieter. Ein Mietvertrag existiert mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. ... Ich habe mal gehört, dass bei einer Untervermietung eines Zimmers, unabhängig vom Mietvertrag, der Untermieter eine Kündigungsfrist von 2 Wochen in Anspruch nehmen kann...
Leserforumvon pandapower | Mietrecht | 18 Antworten | 19.11.2019 01:33
Nach meiner Auffassung gilt dann für beide Seiten die 2-wöchige Kündigungsfrist. ... Ich sehe das auch so wie hh, 2wöchige Kündigungsfrist auch für deine Mieterin. ... Denn es ist KEINE Kündigungsfrist von 2 Wochen für den Mieter vereinbart !!
Leserforumvon SACHSEN_MIETER | Mietrecht | 2 Antworten | 01.02.2017 22:52
Hallo, ich habe einen befristeten Mietvertrag zur Untermiete als Mieter abgeschlossen! ... Nur: 1 Jahr - und eben "im Interesse unsererseits" die Kündigungsfrist binnen 6 Wochen! ... Heisst - dadurch würden die drei Monate Kündigungsfrist per Rechtssprechung also als erstes ziehen - da aber hier eine Sonderkündigungsfrist seitens des Vermieters eingebaut wurde (warum auch immer) - gilt dann diese, weil gesondert vereinbart!
Leserforumvon Tschousi | Mietrecht | 5 Antworten | 09.11.2018 10:57
Gilt hier die 6 monatige Kündigungsfrist bei Untervermieteten Zimmern, die ohne Grund durchgesetzt werden kann? ... -- Editiert von Tschousi am 09.11.2018 10:59 Am 9.11.2018 von hh Zitat:Gilt hier die 6 monatige Kündigungsfrist bei Untervermieteten Zimmern, die ohne Grund durchgesetzt werden kann? ... Am 9.11.2018 von Anitari Zitat (von Tschousi):Gilt hier die 6 monatige Kündigungsfrist bei Untervermieteten Zimmern, die ohne Grund durchgesetzt werden kann?
Leserforumvon smaragdhexe62 | Mietrecht | 6 Antworten | 06.10.2008 21:03
Hallo, ich wohne unmöbliert zur Untermiete mit 2 räumen und einem Bad. ... Gruß Am 7.10.2008 von guest123-2122 --- editiert vom Admin Am 8.10.2008 von smaragdhexe62 wenn ich jetzt trotz 3 monatiger Kündigungsfrist am 01.11. ausziehe muß ich dann für die restl. 2 monate die Warm - oder die kaltmiete bezahlen?
Leserforumvon go502701-22 | Mietrecht | 6 Antworten | 02.11.2018 15:32
Hallo, Ich wohne seit einem halben Jahr zur Untermiete bei jemandem. ... Im Mietvertrag steht auch 2 Monate Kündigungsfrist. ... Kündigungsfrist mindestens 3 Monate.
Leserforumvon nami | Mietrecht | 5 Antworten | 12.06.2006 10:50
Betraegt die Kuendigungsfrist bei einem Untermietsvertrag, wie bei einem normalen Mietsvertrag 3 Monate? ... Am 13.6.2006 von tweesun Hallo, ich stimme Waldhase zu, weil ich ja momentan auch zur Untermiete wohne. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Leserforumvon Tecky98689 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.07.2009 09:23
Hallo,ich hab folgende Frage:Meine Freundin wohnt in einem möblierten Zimmer zur Untermiete. ... Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende (§ 573 c Abs. 3 BGB).
Leserforumvon lanifi | Mietrecht | 1 Antwort | 03.08.2016 00:36
Die Küche und das Bad ist voll möbiliert und werden gemeinsam genutzt, das Zimmer zur Untermiete ist unmöbiliert abgegeben, das Mietverhältnis ist unbefristet. ... Über die Kündigungsfrist wird nun diskutiert, da im Vertrag ja eine Frist von zwei Wochen aus Sicht des Hauptmieters abgemacht wurde.
Leserforumvon Chris11111 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.05.2010 18:59
Dafür wird eine Kündigung von allen Mitbewohnern unterschrieben, in der festgelegt ist, dass die Untermiete für das Zimmer zum 1.3. gekündigt wird, und zum 31.1. ein Auszug von A stattfindet. ... ----------------- "" Am 27.5.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 27.5.2010 von Chris11111 B und C haben beschlossen keinen neuen Nachmieter ab 1.2. zu suchen, da sie der Meinung sind, dass aufgrund der Kündigungsfrist A die Miete für Februar weiterbezahlen muss. -- Editiert am 27.05.2010 19:25 Am 27.5.2010 von guest-12312.07.2010 09:59:32 --- editiert vom Admin Am 27.5.2010 von guest-12331.05.2010 09:45:35 --- editiert vom Admin Am 27.5.2010 von guest-12321.06.2010 10:50:21 --- editiert vom Admin
Leserforumvon fb465900-41 | Mietrecht | 13 Antworten | 16.05.2017 11:44
Manchmal wird für die Zeit der Untermiete die ordentliche Kündigung ausgenommen. ... Am 16.5.2017 von Anitari Zitat (von Ver):Manchmal wird für die Zeit der Untermiete die ordentliche Kündigung ausgenommen. ... In der Regel beträgt die normale Kündigungsfrist 3 Monate.
Leserforumvon Stingray | Mietrecht | 7 Antworten | 11.06.2004 20:19
Hallo, ich wohne seit fast einem Jahr bei einem Kumpel zur Untermiete, wobei er der Hauptmieter ist. ... Am 11.6.2004 von guest123-57 Die Kündigungsfrist beträgt bei untervermieteten Wohnräumen (leer) 3 Monate, bei möblierten Zimmern kann bis 15. des Monats zum Ablauf des Monats gekündigt werden. ... Es stellt sich allerdings die Frage, ob sich der Hauptmieter dem Untermieter gegenüber evtl. schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat.
Leserforumvon lepmal | Mietrecht | 8 Antworten | 08.02.2011 18:09
Untermiete ist aber laut dem Mietvertrag verboten oder mit der Hausverwaltung abzusprechen. ... Ansonsten kannst Du zwar Ende März ausziehen, musst aber die Miete für die dauer der Kündigungsfrist (Ende Mai?) ... Gilt das auch, wenn Untermiete eigentlich verboten ist?
Leserforumvon sigmablocker08 | Mietrecht | 4 Antworten | 20.04.2008 18:42
Grundlos ablehnen geht meines Wissens nach nicht und berechtigt ggf. zur außerordentlichen Kündigung, wobei meist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt. ... Am 20.4.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Na ja, jain => Korrektur Ja: §540 BGB - zum Thema Untervermietung Nein: §580a Abs. 2 - zum Thema Kündigungsfrist (Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig. )
123·5·9