3.580 Ergebnisse für „kündigungsfrist vermieter“

Leserforumvon Georgie! | Mietrecht | 2 Antworten | 18.10.2013 16:47
Ich habe bereits im Forum gesucht und bin dabei auf diesen Beitrag gestoßen: http://www.123recht.net/Kuendigungsfrist-moeblierte-Zimmer-__f384042.html Habe aber auch bei anderen Foren noch gesucht und bin jetzt unsicher: Angenommen der Vermieter kündigt zum 14.11.2013, muss der Mieter dann zum 30.11.2013 ausziehen? Oder gilt trotzdem eine dreimonatige Kündigungsfrist? (Im Falle einer nicht außerordentlichen Kündigungsfrist dann 3 + 3 Monate?)
Leserforumvon Stelenaje | Mietrecht | 17 Antworten | 16.11.2009 12:10
Hallo zusammen, wir sind Vermieter einer Privatwohnung und haben diese zum 01. ... Jetzt haben wir einen Käufer für das Haus gefunden und der Mieter behauptet, dass für uns als Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da der Mietvertrag länger als 5 Jahre besteht. Ist das korrekt oder kann man die Kündigungsfrist für uns als Vermieter doch noch irgendwie auf 3 Monate verkürzen ?
Leserforumvon Durbed | Mietrecht | 4 Antworten | 23.02.2012 17:42
Nun hab ich mich schon ein wenig schlau gelesen und erkenntlich gemacht das die 3 Monate Kündigungsfrist beibehalten bleibt trotz neuen Vermieters. ... Am 23.2.2012 von RMHV Ein Mietverhältnis endet bei einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist. ... Der Mietvertrag müsste ja neu mit dem neuen Vermieter festgehalten bzw überschrieben werden ?
Leserforumvon Amarilla | Mietrecht | 27 Antworten | 03.08.2010 21:40
Ich habe meinen Vermieter informmiert, dieser hat mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten hingewiesen. ... Ob der Vermieter diesen Mieter dann auch wirklich annimmt, spielt dabei keine Rolle. ... Da ich darau erlese, dass ich, obwohl der Umzug allein aus beruflichen Gründen erfolgen muss, dennoch an die Kündigungsfrist gebunden bin, werde ich nunmehr versuchen, mich mit meinem Vermieter irgendwie zu einigen und ein Entgegenkommen seinerseits zu erreichen.
Leserforumvon cass | Mietrecht | 1 Antwort | 26.07.2009 18:01
Ist ein Vertrag wirksam, wenn der Vermieter darauf besteht, dass der Mieter sich für mindestens 1 Jahr bindet, die Miete zu zahlen? Oder gilt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende auch innerhalb des ersten Jahres?
Leserforumvon guest-12307.03.2023 20:18:19 | Mietrecht | 9 Antworten | 24.03.2018 11:10
Nun folgende Frage: kann der Vermieter bereits während der noch laufenden Kündigungsfrist (im konkreten Fall am 05.03. ) mit den Malerarbeiten beginnen und der Mieter zahlt Miete bis Ende März ? ... Also muss der VM entweder auf Miete verzichten oder warten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.. ... Das wäre ja dann die Lösung vieler Probleme auf Mieterseite... es ist grundsätzlich schon gut, dass es eine Kündigungsfrist gibt, damit sich jeder wie auch immer neu orientieren kann.
Leserforumvon BlueElephant | Mietrecht | 3 Antworten | 11.08.2014 19:54
Mein Vermieter möchte renovieren und das dann selbstverständlich schon im September, möchte aber auch noch weiterhin Miete kassieren. ... Gibt es ein Gesetz oder so, welches besagt, dass ich keine Miete mehr zahlen muss trotz laufender Kündigungsfrist, während renoviert wird? ... Viele Grüße ----------------- "" Am 11.8.2014 von Lolle Gibt es ein Gesetz oder so, welches besagt, dass ich keine Miete mehr zahlen muss trotz laufender Kündigungsfrist, während renoviert wird?
Leserforumvon 2Mieter2 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.05.2017 10:36
Der Vermieter kuendigt hier außerordentlich nach 564 BGB. ... Der Vermieter kuendigt hier außerordentlich nach 564 BGB. ... Ak Am 29.5.2017 von 2Mieter2 Auf http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3152424-739654-tod-des-mieters-was-erben-und-vermieter-.html steht, daß die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. (3-9 Monate) Zitat: "Auch der Vemieter hat ein Sonderkündigungsrecht Der Vermieter hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Leserforumvon lynn78 | Mietrecht | 14 Antworten | 12.01.2008 01:31
hallo, ich habe meine wohnung gekündigt da ich berufsbedingt umziehen muss. mein vermieter bestätigte die kündig zu ende juli 2008. er beruft sich auf die klausel im mietvertrag die besagt ab 5 jahre mietsdauer ---> 6 monate kündigungsfrist und stellte in aussicht das ein früherer kündigsungstermin möglich wäre wenn ein nachmieter gefunden wird. meiner meinung nach beträgt die kündigungsfrist, seit der mietrechtsreform, 3 monate - auch wenn laut mietvertrag die kündigungszeit von der mietdauer abhängt . ist das richtig? ... mein vermieter äußerte sich nicht darüber wer den nachmieter sucht. liege ich richtig das ein umzug aus beruflichen gründen ein sogenannter "härtefall" ist und auch ich dem vermieter einen geeigneten nachmieter präsentieren kann? ... Du solltest dem Vermieter mit Hinweis auf die von mir genannte Vorschrift (Art. 229 § 3 Abs. 10 Satz 2 BGB-EG i.V.m. § 573c BGB) mitteilen, dass die vertragliche Kündigungsfrist nicht gilt, sondern die 3-monatige Kündigungsfrist für Dich zutreffend ist.
Leserforumvon Bleichgesicht | Mietrecht | 1 Antwort | 03.02.2008 18:51
Kündigungsfrist ja eigentlich drei Monate ist). Er meinte das sei kein Problem (habe ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter) und mich gebeten mich um einen Nachmieter zu kümmern. ... Eigentlich sollte ich mich freuen, aber ich konnte im Netz keinen Text finden, der die Aussage zu den 4 Wochen Kündigungsfrist bestätigen würde.
Leserforumvon MirkoSch | Mietrecht | 7 Antworten | 19.06.2006 20:22
Diese Kündigungsfrist nach altem Recht gilt nur noch für den Vermieter. ... Im Regelfall (nicht immer) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ... Selbst der Vermieter kann dann ohne Grund kündigen und braucht dabei nur die maximale Kündigungsfrist von 9 Monaten einzuhalten.
Leserforumvon DerDaDort | Mietrecht | 5 Antworten | 15.01.2009 13:45
Allerdings habe ich darin keine Regelung zur Kündigungsfrist festgelegt. ... Meine Frage ist also, ob der Mieter auch bei keiner Regelung der Kündigungsfrist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss? ... Am 15.1.2009 von hh Für ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung gilt eine verkürzte Kündigungsfrist, wie von Scalar2 dargestellt. (§ 573c Abs. 3 BGB) Da der Mieter zwar ein möbliertes Zimmer gemietet hat, dieses sich jedoch nicht innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung befindet, muss er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Leserforumvon CyKingTJ | Mietrecht | 7 Antworten | 23.11.2004 18:52
Hab ich das jetzt richtig verstanden, wegen Eigenbedarf beträgt die Kündigungsfrist dann 3 Monate oder auch verlängert 6? ... Dabei wird die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Wenn Ihr weniger als 5 Jahre im Haus wohnt, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 anstatt 3 Monate.
Leserforumvon h.e.n.n.y | Mietrecht | 9 Antworten | 07.07.2004 13:49
Gelten diese 12 Monate Kündigungsfrist noch? ... Gilt diese Kündigungsfrist für beide Parteien, oder nur wenn die Vermieter uns kündigen? ... Gilt diese Kündigungsfrist für beide Parteien, oder nur wenn die Vermieter uns kündigen?
Leserforumvon Beppele | Mietrecht | 1 Antwort | 26.06.2011 06:30
Heute bekam ich von unserem Vermieter ein Schreiben: ... ... Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann? ... Kann der Vermieter dann hergehen und sagen, er will (z.B.100Euro) mehr Miete.
Leserforumvon TheMomol | Mietrecht | 5 Antworten | 22.10.2004 12:17
September 01 die Kündigungsfrist des Mieters unabhängig von seiner Mietdauer grundsätzlich auf drei Monate gekürzt. Der Vermieter dagegen hat die alten Kündigungsfristen behalten, mit der Einschränkung, dass die maximale Kündigungsfrist auf neun Monate reduziert wurde. Für den Vermieter wächst die Kündigungsfrist von drei Monaten ab dem fünften Jahr auf sechs und ab dem achten Jahr Mietdauer auf neun Monate ( § 573 c BGB ). ... gesehen bei: http://www.123recht.net/article.asp?
Leserforumvon Eljot | Mietrecht | 2 Antworten | 29.08.2005 10:20
Das heißt: kürzere Kündigungsfrist für den Mieter und/oder längere Kündigungsfrist für den Vermieter.
Leserforumvon dododoris | Mietrecht | 8 Antworten | 12.10.2015 10:36
Bis er die Handwerker reinlassen muss, ist die Kündigungsfrist vorbei. ... De facto dürfte es für den Vermieter nahezu unmöglich sein, während der laufenden Kündigungsfrist solche Arbeiten durchzusetzen. ... Am 12.10.2015 von Ver Zitat (von cauchy):De facto dürfte es für den Vermieter nahezu unmöglich sein, während der laufenden Kündigungsfrist solche Arbeiten durchzusetzen.
Leserforumvon RickD | Mietrecht | 2 Antworten | 01.02.2010 16:13
Soweit sich der Vermieter gemäß §564 Abs.2 BGB nicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist berufen kann, gilt auch für den Mieter die für den Vermieter geltende Kündigungsfrist. [...]
Leserforumvon grothm | Mietrecht | 11 Antworten | 29.09.2004 10:38
Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten hätte ein Mieter also 4 Monate Zeit. ... Angeblich hat sein Anwalt ihm schriftlich bestätigt, daß wir 6 Monate Kündigungsfrist haben... ... Soll der Vermieter doch klagen...
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