543 Ergebnisse für „kündigungsfrist vermieter vertrag wohnen“

Leserforumvon Beppele | Mietrecht | 1 Antwort | 26.06.2011 06:30
Wir wohnen schon lange unserem gemieteten 1-Familienhaus, sind ursprünglich zum 1.4.98 eingezogen und hatten einen 10-Jahres-Vertrag, dieser endete am 31.3.2008. ... Heute bekam ich von unserem Vermieter ein Schreiben: ... ... Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?
Leserforumvon h.e.n.n.y | Mietrecht | 9 Antworten | 07.07.2004 13:49
Vorab: Wir wohnen seit dem 1. ... Gilt diese Kündigungsfrist für beide Parteien, oder nur wenn die Vermieter uns kündigen? ... Gilt diese Kündigungsfrist für beide Parteien, oder nur wenn die Vermieter uns kündigen?
Leserforumvon 2Mieter2 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.05.2017 10:36
Bei einem so alten Vertrag kann es sein das die K-Frist 12 Monate beträgt, weil vertraglich so vereinbart. ... Der Vermieter kuendigt hier außerordentlich nach 564 BGB. ... Ak Am 29.5.2017 von 2Mieter2 Auf http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3152424-739654-tod-des-mieters-was-erben-und-vermieter-.html steht, daß die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. (3-9 Monate) Zitat: "Auch der Vemieter hat ein Sonderkündigungsrecht Der Vermieter hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Leserforumvon ChrisBT | Mietrecht | 8 Antworten | 12.10.2008 17:38
Seit März 2007 wohnen meine Freundin und ich in einer DG-Wohnung eines privaten Vermieters. ... Der Vermieter hat uns die Türe nicht öffnen wollen und uns gebeten den Vertrag in den Briefkasten zu werfen, was wir getan haben. ... Am 13.10.2008 von Eirene113 Eigentlich hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn du nicht einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen hast.
Leserforumvon Snapper123 | Mietrecht | 21 Antworten | 24.08.2015 22:32
Kann ich den Kaufvertrag dennoch durchsetzen und viel wichtiger : Kann ich nach dem 1.9 im Rahmen der Kündigungsfrist weiter dort bis zum 31.10 wohnen, obwohl mit dem Nachmieter ein Mietvertrag für den 1.9 unterzeichnet wurde? Vielen Dank Am 24.8.2015 von cauchy Zitat:Kann ich nach dem 1.9 im Rahmen der Kündigungsfrist weiter dort bis zum 31.10 wohnen, obwohl mit dem Nachmieter ein Mietvertrag für den 1.9 unterzeichnet wurde? ... Zumal sich deine Geschichte so anhört, als ob du die Bewerber gezwungen hättest, diesen Vertrag zu unterschreiben, damit du die Bewerbung an den Vermieter weiterreichst.
Leserforumvon gelsominabella | Mietrecht | 8 Antworten | 14.06.2004 15:08
Derv Vermieter khat also das Problem, dass er dem neuen Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig zur Nutzung überlassen kann, weil Sie ja noch in der Whg. wohnen. ... Auch die Nachmieter haben ein Problem: Für die Nachmieter gilt das gleiche wie für den Vermieter: Kündigungsfrist 3 Monate, auch dann wenn noch nicht eingezogen ! ... Am 14.6.2004 von guest123-57 Das Problem ist doch dies, daß nicht der Vermieter den Vertrag hat platzen lassen, sondern daß nach Vertragsabschluß die Besitzüberlassung für den Vermieter unzumutbar wurde.
Leserforumvon Kata123 | Mietrecht | 11 Antworten | 15.06.2020 22:36
Neulich habe ich eine grundlos Kündigung von meinem Vermieter bekommen, mit 9 Monatiger Kündigungsfrist. ... Wohnen selber in Rest des Hauses auf 2 große Etagen. ... Zitat:Sonderkündigungsrecht (dmb) In Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, in denen Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.
Leserforumvon lightbender | Mietrecht | 8 Antworten | 11.01.2007 00:47
Hallo zusammen, wie wohnen seit 2000 in einem Einfamilienhaus zur Miete. ... Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. ... Rechtssicherheit bekommst Du aber nur, wenn Du den Vertrag von einem Ra prüfen lässt.
Leserforumvon Anekona | Mietrecht | 2 Antworten | 06.10.2011 19:18
Also wirklich ein Fake damit wir hier wohnen durften. ... Unser Vermieter hat sich natürlich nicht darauf eingelassen und früher aus dem Vertrag zu lassen. Jetzt meine Frage: Wenn ich den Arbeitsvertrag meines Mannes kündige, darf ich ja eigentlich nicht mehr hier wohnen, muss ich dann trotzdem die 3 Monate kündigungsfrist einhalten?
Leserforumvon go429089-56 | Mietrecht | 7 Antworten | 25.11.2015 16:01
Wir wohnen in einer Wohnung und ich bin Arbeitslos. ... Einzige "eventuelle" Möglichkeit ist mit dem Vermieter zu sprechen, ob er sich auf einen Nachmieter den Ihr sucht einlassen würde und euch dann vorher aus dem Vertrag entlässt. ... Einzige "eventuelle" Möglichkeit ist mit dem Vermieter zu sprechen, ob er sich auf einen Nachmieter den Ihr sucht einlassen würde und euch dann vorher aus dem Vertrag entlässt.
Leserforumvon Nikri | Mietrecht | 8 Antworten | 08.12.2003 21:10
Die Kündigungsfrist erhöht sich nur für den Vermieter auf 6/12 Monate, je nachdem wie lange man dort wohnt. ... Das neue Recht sagt für Mieter eindeutig 3 Monate......egal wie lange sie dort wohnen........ ... Wie Servanda sagt,es kommt auf den Wortlaut im Vertrag an.
Leserforumvon Nrwbasti | Mietrecht | 3 Antworten | 21.01.2015 07:19
Guten Morgen, Frage 1) Wenn mir der Vermieter im Vertrag eine Mindestmietzeit von zwei Monaten sowie 4 Wochen Kündigungsfrist einngeräumt hat ist das doch in Ordnung oder? Nur gilt diese Kündigungsfrist dann auch für den Vermieter, denn er schreibt beiderseitig[i] Soweit ich weiß beträgt die Frist für den Vermieter aber doch drei Monate. ... Eine verkürzte Kündigungsfrist gilt m.W. nicht für möbilierte Wohnungen, sondern für Untermietverhältnisse, wenn der Vermieter innerhalb seiner Wohnung ein möbilierte Zimmer vermietet.
Leserforumvon Leopold Bloom | Mietrecht | 1 Antwort | 08.01.2013 16:04
Jetzt ist ein Mitbewohner ausgezogen und der Vermieter möchte, dass wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Wir wohnen bereits sechs Jahre in der WG, mit der Unterschrift würde unsere Kündigungsfrist anscheinend wieder auf drei Monate herabsinken. ... Ist der alte Vertrag mit dem Auszug des Mitbewohners erloschen?
Leserforumvon fb366440-90 | Mietrecht | 3 Antworten | 19.06.2013 22:19
Der Vermieter gab mir ein Zeituntermietvertrag bis Mai. Der Vermieter selbst wohnt wo anders. ... Der Vertrag ist abgelaufen und wir haben uns beide mündlich geeignet, dass ich weiterhin wohnen darf, d.h.
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 18 Antworten | 11.05.2021 21:18
Da der Vertrag bereits durch den Mieter beendet wurde, ist keine Kündigung durch den Vermieter nötig, richtig? ... Am 11.5.2021 von Flo Ryan Ja, wenn der Vermieter auch im Haus wohnt gilt die reguläre Kündigungsfrist seit Mietbeginn (dem ursprünglichen!) ... [/quote] Nicht nur wegen der vereinfachten Kündigung durch den Vermieter, allein die Tatsache, dass ich mit dem VM in einem Haus wohnen würde, würde mich abschrecken.
Leserforumvon Payo | Mietrecht | 8 Antworten | 24.10.2015 13:04
Würde unser Mietverhältnis wieder von vorne beginnen, bei 3 Monate Kündigungsfrist, oder würden die 6 Jahre, wo wir jetzt schon hier wohnen trotzdem dazu zählen? ... Die Kündigungsfrist für den Vermieter richtet sich nach der erstmaligen Überlassung des Wohnraumes. ... Solange keine Nachteile für uns im neuen Vertrag stehen( wie vom Vermieter auch gesagt), kann man ihn also ruhig unterschreiben.
Leserforumvon hanna34567 | Mietrecht | 4 Antworten | 26.08.2016 19:41
Wir wohnen hier etwas über ein Jahr. ... Gelten laut Einheitsmietvertrag sowieso 6 Monate Kündigungsfrist? ... Gelten laut Einheitsmietvertrag sowieso 6 Monate Kündigungsfrist?
Leserforumvon HManu | Mietrecht | 8 Antworten | 12.12.2006 10:03
Aus dem Vertrag raus bist Du auch dann, wenn die Wohnung zum 01.03.2007 neu vermietet wurde. ... Und so eine Klage gewinnt der Vermieter. ... Auch hier hab ich die Frage wenn man sich die Kündigungsfrist nicht leisten kann dann kann sich der VM doch der Kaution bdienen.
Leserforumvon Petra H | Mietrecht | 12 Antworten | 23.07.2017 10:54
Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist. ... Liege ich richtig, dass ich ihm nun 3 Monate Kündigungsfrist einräumen muss ? ... Und der Grund für die Beschränkung muss auch im Vertrag stehen.
Leserforumvon L.goldau2020 | Mietrecht | 27 Antworten | 17.01.2020 18:46
Denn die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt ja 3 Monate. ... Dass es keine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag rauszukommen? ... Nun gibt es bei dem Thema Wohnen auf Zeit keine gesetzliche Kündigungsfrist, so wie es auf allen Seiten zu lesen ist, inclusive aller Immobilienseiten die sich mit dem Thema beschäftigen.
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