Sollte ich ein Schild anbringen. ... Schild anbringen macht auf jeden Fall Sinn, zusätzlich würde ich mit jedem Mieter über das Gefahrenpotential reden, evtl. und/auch Schriftlich mitteilen. ... Die Mieter wissen es und gehen vorsichtig.
Der Vermieter macht nichts. ... [/quote] Ein Versuch ist es wert, zumal er ja nicht den damaligen Kaufpreis zu zahlen hat Am 15.10.2021 von cauchy Sollte der alte Durchlauferhitzer wirklich kaputt sein, so muss der Mieter bei Auszug ihn nicht wieder einbauen (lassen). Der Mieter sollte den Vermieter nur nachweisbar darauf hinweisen, wie die Situation bei Auszug aussehen wird.
3) Darf er in der Küche ein zweites Kachelband anbringen?? ... Teppichboden schön und gut, aber man hätte ihn ja nicht auch noch vollflächig verkleben müssen. ----------------- "Wissen ist Macht! ... Macht nichts!"
Es ging halt darum, ob der Vermieter diese Diele einfach betreten darf und ob der Mieter diese Diele richtig nutzen kann, sprich Jacken aufhängen, Bilder anbringen, Wände streichen. ... Ist wie das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses - macht man irgendwo das Licht an, geht im ganzen Treppenhaus (bei uns Flur) das Licht an. ... Der neue Mieter macht das Licht halt immer wieder und wieder an, was uns jetzt nicht groß stört - nur zahlen wollen wir dafür nicht.
Wenn man möchte, dass einem keiner ins Haus gucken kann muss man entweder Gardinen anbringen oder aufs Land ziehen und für Hecken hoch wachsen lassen. ... Das macht man ja nicht ewig.
Meines Wissens verlängert sich der MV nicht automatisch und die Kündigung wird auch nicht unwirksam, der Mieter macht sich "nur" schadensersatzpflichtig, ist das richtig? ... Du könntest eine Nachricht an der Tür anbringen. Vielleicht meldet sich der Mieter darauf.
Wäre also der passende Gesamteindruck ein Argument, dass ich dem Vermieter über gut anbringen kann? ... Es kommt halt auf den Gesamteindruck an, den das Bad vor bzw. nach der Renovierung macht. ... Es kommt halt auf den Gesamteindruck an, den das Bad vor bzw. nach der Renovierung macht.
Dieser Mieter ist uns nicht gut besonnen. ... Dann macht Eurem Mietvorgänger doch einfach mal ein Angebot > so könnt ihr beide Euch schliesslich Kosten sparen. ... Na, nicht dem Mieter der Kellerwohnung.
Und da unsere Mieterin seeehr günstig wohnt hat sie auch keinerlei Interesse irgendwelche Ablesemöglichkeiten anbringen zu lassen. ... Aber beim "nächsten Mieter" wird alles anderst. ... Die entsprechende Vorschrift macht diese Einschränkung nicht.
Ich denke, dass du aber als Mieter sehr wohl eine 'Balkonverkleidung' dergestalt anbringen darfst, wenn du sie jederzeit wieder entfernen kannst (also nicht fest montiert). ... ----------------- "Wissen ist Macht! ... Macht nichts!"
Ich habe ihm sogar noch bei einigen Arbeiten geholfen (Gardinenleisten anbringen, Gardinen aufhängen,...). ... Nun hatte ich meinen Mieter vor dem Auszug gebeten, die Tapeten in der Wohnung zu lösen, quasi als Gegenleistung für die Hilfe beim Einzug. ... Könnte ich den Mieter dazu verflichten, die Tapete (Rauhfaser) zu streichen (was allerdings keinen Sinn macht, da wir größere Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Haus vornehmen wollen)?
Du kannst aber auch warten, bis dein Ex-Vermieter es macht und dir in Rechnung stellt. ... (aber ich kann nachvollziehen, dass man bei Juwelier erst einmal den Kopf schüttelt - weitergedacht macht der aber auch Gravuren, und dann passt es eben doch) Stefan Am 13.8.2020 von Solan196 Klar beantwortet? ... Eine gesetzliche Pflicht zum Entfernen gibt's nicht, man kann auch einen falschen Namen an der Tür oder am Klingelschild anbringen, wenn's einem Spaß macht (und bei einer Mietwohnung der Mietvertrag nicht dagegen steht).
Ein ausländischer Mieter hat eine SAT-Anlage auf seinem Balkon installiert. ... Wäre somit die einfachste Lösung. ----------------- "Wissen ist Macht! ... Macht nichts!"
Ich bewohne als Mieter einer Wohnung im Bundesland Berlin in diesem noch keine RM Pflicht besteht. ... Am 5.12.2014 von quiddje Man kann ja vom Vermieter die Erlaubnis fordern, dass man -natürlich auf eigene Kosten - Rauchmelder in der Wohnung anbringen darf. ... Am 5.12.2014 von Hallenseu quote:Man kann ja vom Vermieter die Erlaubnis fordern, dass man -natürlich auf eigene Kosten - Rauchmelder in der Wohnung anbringen darf.
Die Anschlussdose ist sehr alt über 30 Jahre , das man da keinen Anschluss anbringen kann . ... [/quote] Und das macht we wie genau? Am 16.3.2023 von Bimi53 [quote=Harry van Sell]Und das macht we wie genau?
Heizkostenableser ignoeriert Terminwunsch des Mieters seit 12 Monaten - muss der Mieter das akzeptie
Der Kontrolleur macht es ja auch nur 1x jährlich. ... Bei uns macht es der Hausmeister. Anfangs gabs noch ne Firma dafür fürs Anbringen und ablesen, aber das war denen dann zu teuer.
Am 7.7.2006 von Michael32 Bist Du der Meinung, man MUSS ein Klingelschild anbringen ? ... Ich kenns aber auch so, dass das in größeren Objekten die Hausverwaltung macht, dann gibts keine lästigen Diskussionen. ... Aber jeder Mieter hat sein eigenes angebracht.
Hintergrund: Per se ist ein Mieter nicht verpflichte,t für seinen Vermieter irgendwelche Fotos anzufertigen oder Arbeiten abzunehmen. ... Im Zweifel macht sie dann ganz zu. ... Aber du kannst einfach nicht deine Verpflichtungen als Eigentümer und Vermieter auf den Mieter übertragen.
Als der Mieter eingezogen ist, war die Wohnung i.O. ... Richtig, da trommelt ein Mieter groß herum. ... Macht nichts aus, der Mieter hat seine Bilder, der Vermieter seinen Handwerker, der Mieter hätte jederzeit sich auch einen Gutachter suchen können, nur eben dann auf seine Kosten.
Am 10.12.2018 von AltesHaus Zitat (von Spezi-2):Die Grundkosten bleiben beim alten Mieter Nö idR ist es so, dass der Eigentümer die GK übernimmt, damit der Zähler nach Abmeldung dd Mieter nicht ausgebaut wird. ... Der ausziehende Mieter hätte z.B. ganz einfach sagen können: Einverstanden. ... Ganz unrechtlich halte ich es jedenfalls - für müssig wegen ein paar Euro Stromkosten zu streiten (ganz grundsätzlich und auch egal, wer das macht) - für ziemlich dreist, dass der Eigentümer/Vermieter nicht bedenkt, dass Mieter so nett war, ihm die vorzeitige Nutzung zu gewähren und dabei sogar noch ohne zu murren die Miete bis Ende November zu zahlen .... und jetzt noch SEINEN Stromverbrauch vom ehemalige Mieter bezahlt haben möchte.