214 Ergebnisse für „macht mieter anbringen“

Leserforumvon semmel80 | Mietrecht | 27 Antworten | 07.01.2011 15:50
Sollte ich ein Schild anbringen. ... Schild anbringen macht auf jeden Fall Sinn, zusätzlich würde ich mit jedem Mieter über das Gefahrenpotential reden, evtl. und/auch Schriftlich mitteilen. ... Die Mieter wissen es und gehen vorsichtig.
Leserforumvon Stulli123 | Mietrecht | 6 Antworten | 15.10.2021 10:47
Der Vermieter macht nichts. ... [/quote] Ein Versuch ist es wert, zumal er ja nicht den damaligen Kaufpreis zu zahlen hat Am 15.10.2021 von cauchy Sollte der alte Durchlauferhitzer wirklich kaputt sein, so muss der Mieter bei Auszug ihn nicht wieder einbauen (lassen). Der Mieter sollte den Vermieter nur nachweisbar darauf hinweisen, wie die Situation bei Auszug aussehen wird.
Leserforumvon Ernst-August Brinckmann | Mietrecht | 5 Antworten | 19.11.2006 09:06
3) Darf er in der Küche ein zweites Kachelband anbringen?? ... Teppichboden schön und gut, aber man hätte ihn ja nicht auch noch vollflächig verkleben müssen. ----------------- "Wissen ist Macht! ... Macht nichts!"
Leserforumvon guest-12326.06.2017 06:10:57 | Mietrecht | 10 Antworten | 10.04.2015 21:36
Es ging halt darum, ob der Vermieter diese Diele einfach betreten darf und ob der Mieter diese Diele richtig nutzen kann, sprich Jacken aufhängen, Bilder anbringen, Wände streichen. ... Ist wie das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses - macht man irgendwo das Licht an, geht im ganzen Treppenhaus (bei uns Flur) das Licht an. ... Der neue Mieter macht das Licht halt immer wieder und wieder an, was uns jetzt nicht groß stört - nur zahlen wollen wir dafür nicht.
Leserforumvon Kp_one | Mietrecht | 4 Antworten | 19.05.2018 08:56
Wenn man möchte, dass einem keiner ins Haus gucken kann muss man entweder Gardinen anbringen oder aufs Land ziehen und für Hecken hoch wachsen lassen. ... Das macht man ja nicht ewig.
Leserforumvon go452682-25 | Mietrecht | 12 Antworten | 28.10.2016 19:03
Meines Wissens verlängert sich der MV nicht automatisch und die Kündigung wird auch nicht unwirksam, der Mieter macht sich "nur" schadensersatzpflichtig, ist das richtig? ... Du könntest eine Nachricht an der Tür anbringen. Vielleicht meldet sich der Mieter darauf.
Leserforumvon go436301-2 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.03.2016 12:55
Wäre also der passende Gesamteindruck ein Argument, dass ich dem Vermieter über gut anbringen kann? ... Es kommt halt auf den Gesamteindruck an, den das Bad vor bzw. nach der Renovierung macht. ... Es kommt halt auf den Gesamteindruck an, den das Bad vor bzw. nach der Renovierung macht.
Leserforumvon Aurox81 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.05.2016 18:10
Dieser Mieter ist uns nicht gut besonnen. ... Dann macht Eurem Mietvorgänger doch einfach mal ein Angebot > so könnt ihr beide Euch schliesslich Kosten sparen. ... Na, nicht dem Mieter der Kellerwohnung.
Leserforumvon akohler | Mietrecht | 18 Antworten | 07.11.2003 08:07
Und da unsere Mieterin seeehr günstig wohnt hat sie auch keinerlei Interesse irgendwelche Ablesemöglichkeiten anbringen zu lassen. ... Aber beim "nächsten Mieter" wird alles anderst. ... Die entsprechende Vorschrift macht diese Einschränkung nicht.
Leserforumvon Wendy24 | Mietrecht | 4 Antworten | 20.02.2007 12:26
Ich denke, dass du aber als Mieter sehr wohl eine 'Balkonverkleidung' dergestalt anbringen darfst, wenn du sie jederzeit wieder entfernen kannst (also nicht fest montiert). ... ----------------- "Wissen ist Macht! ... Macht nichts!"
Leserforumvon Michel1001 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.07.2009 12:26
Ich habe ihm sogar noch bei einigen Arbeiten geholfen (Gardinenleisten anbringen, Gardinen aufhängen,...). ... Nun hatte ich meinen Mieter vor dem Auszug gebeten, die Tapeten in der Wohnung zu lösen, quasi als Gegenleistung für die Hilfe beim Einzug. ... Könnte ich den Mieter dazu verflichten, die Tapete (Rauhfaser) zu streichen (was allerdings keinen Sinn macht, da wir größere Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Haus vornehmen wollen)?
Leserforumvon mieterlexikon | Mietrecht | 51 Antworten | 13.08.2020 12:50
Du kannst aber auch warten, bis dein Ex-Vermieter es macht und dir in Rechnung stellt. ... (aber ich kann nachvollziehen, dass man bei Juwelier erst einmal den Kopf schüttelt - weitergedacht macht der aber auch Gravuren, und dann passt es eben doch) Stefan Am 13.8.2020 von Solan196 Klar beantwortet? ... Eine gesetzliche Pflicht zum Entfernen gibt's nicht, man kann auch einen falschen Namen an der Tür oder am Klingelschild anbringen, wenn's einem Spaß macht (und bei einer Mietwohnung der Mietvertrag nicht dagegen steht).
Leserforumvon maimon | Mietrecht | 4 Antworten | 31.10.2006 13:04
Ein ausländischer Mieter hat eine SAT-Anlage auf seinem Balkon installiert. ... Wäre somit die einfachste Lösung. ----------------- "Wissen ist Macht! ... Macht nichts!"
Leserforumvon medio4 | Mietrecht | 7 Antworten | 05.12.2014 14:06
Ich bewohne als Mieter einer Wohnung im Bundesland Berlin in diesem noch keine RM Pflicht besteht. ... Am 5.12.2014 von quiddje Man kann ja vom Vermieter die Erlaubnis fordern, dass man -natürlich auf eigene Kosten - Rauchmelder in der Wohnung anbringen darf. ... Am 5.12.2014 von Hallenseu quote:Man kann ja vom Vermieter die Erlaubnis fordern, dass man -natürlich auf eigene Kosten - Rauchmelder in der Wohnung anbringen darf.
Leserforumvon Bimi53 | Mietrecht | 6 Antworten | 15.03.2023 23:29
Die Anschlussdose ist sehr alt über 30 Jahre , das man da keinen Anschluss anbringen kann . ... [/quote] Und das macht we wie genau? Am 16.3.2023 von Bimi53 [quote=Harry van Sell]Und das macht we wie genau?
Leserforumvon Petersen455 | Mietrecht | 18 Antworten | 02.10.2015 09:40
Der Kontrolleur macht es ja auch nur 1x jährlich. ... Bei uns macht es der Hausmeister. Anfangs gabs noch ne Firma dafür fürs Anbringen und ablesen, aber das war denen dann zu teuer.
Leserforumvon zerocool | Mietrecht | 11 Antworten | 07.07.2006 09:51
Am 7.7.2006 von Michael32 Bist Du der Meinung, man MUSS ein Klingelschild anbringen ? ... Ich kenns aber auch so, dass das in größeren Objekten die Hausverwaltung macht, dann gibts keine lästigen Diskussionen. ... Aber jeder Mieter hat sein eigenes angebracht.
Leserforumvon Mary_81 | Mietrecht | 6 Antworten | 24.02.2021 16:10
Hintergrund: Per se ist ein Mieter nicht verpflichte,t für seinen Vermieter irgendwelche Fotos anzufertigen oder Arbeiten abzunehmen. ... Im Zweifel macht sie dann ganz zu. ... Aber du kannst einfach nicht deine Verpflichtungen als Eigentümer und Vermieter auf den Mieter übertragen.
Leserforumvon elprimiero | Mietrecht | 48 Antworten | 25.07.2017 19:50
Als der Mieter eingezogen ist, war die Wohnung i.O. ... Richtig, da trommelt ein Mieter groß herum. ... Macht nichts aus, der Mieter hat seine Bilder, der Vermieter seinen Handwerker, der Mieter hätte jederzeit sich auch einen Gutachter suchen können, nur eben dann auf seine Kosten.
Leserforumvon guest-12320.07.2023 08:24:40 | Mietrecht | 17 Antworten | 10.12.2018 16:22
Am 10.12.2018 von AltesHaus Zitat (von Spezi-2):Die Grundkosten bleiben beim alten Mieter Nö idR ist es so, dass der Eigentümer die GK übernimmt, damit der Zähler nach Abmeldung dd Mieter nicht ausgebaut wird. ... Der ausziehende Mieter hätte z.B. ganz einfach sagen können: Einverstanden. ... Ganz unrechtlich halte ich es jedenfalls - für müssig wegen ein paar Euro Stromkosten zu streiten (ganz grundsätzlich und auch egal, wer das macht) - für ziemlich dreist, dass der Eigentümer/Vermieter nicht bedenkt, dass Mieter so nett war, ihm die vorzeitige Nutzung zu gewähren und dabei sogar noch ohne zu murren die Miete bis Ende November zu zahlen .... und jetzt noch SEINEN Stromverbrauch vom ehemalige Mieter bezahlt haben möchte.
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