140 Ergebnisse für „mangel baumangel“

Leserforumvon Christian24m | Mietrecht | 10 Antworten | 26.06.2007 16:48
Das hat an sich mit Baumangel nichts zu tun, sondern Folge von Unwetter. ... Aber wo (welcher Teil des Bauwerks) ist der Mangel ? ... Baumängel / Unwetter ?
Leserforumvon feuerelfe | Mietrecht | 24 Antworten | 30.01.2011 15:33
Meine Fragen nun: Wie beweise ich, daß Baumängel ausgeschlossen sind. ... Aber was ist wenn der Gutachter bestätigt, daß keine Baumängel vorliegen? ... " Am 31.1.2011 von IM_Christine quote:Wie beweise ich, daß Baumängel ausgeschlossen sind Gar nicht, weil Schimmel idR immer zsammen mit Baumängel auftritt.
Leserforumvon xdieterx | Mietrecht | 5 Antworten | 05.07.2011 23:50
habe eine 2 zimmer wohnung die ich aufgeben möchte und zwar gehts darum das ich beim einzug eine fertige wohnung bekommen habe sprich vormieter hat renoviert... dann wurden erneuerungsmaßnahmen in der wohnung ausgeführt und (heizungen) nach den renonierungen der wohngesellschaft habe ich ein grosses loch in der küche und im bad und der parkett wurde zerkratzt. habe es gemeldet und der bauleiter der dafür zuständig war hat es notiert ,,, jetzt weiss ich nicht ob ich renovieren muss oder aufgrund der mängel die ich nicht verursacht habe nicht mehr renovieren muss. ----------------- "" Am 6.7.2011 von xxsirodxx Die Baumängel sind nicht Ihre Sache.
Leserforumvon maskell | Mietrecht | 17 Antworten | 22.12.2022 09:11
Die benannten Stellen sind prädestiniert dafür, es muss aber trotzdem kein Baumangel sein. ... zusammenhängt oder ein *Baumangel* im oberen Geschoss ist, können und sollten andere feststellen.... Diese Aussage weist weder auf einen Baumangel noch auf ein selbst verursachtes Schimmelproblem hin.
Leserforumvon Ducados1000 | Mietrecht | 9 Antworten | 09.09.2009 12:15
Der fehler also der existierende baumangel ist ja nicht beseitigt ,es wurde mit dem schimmelmittel nur ausgebessert,,,,der mangel ansich liegt nachwievor da..und aus erfahrung weis ich das es bald wieder kommt wie ist da die rechtslage und wer kann mir evt genaueres sagen ..vielen dank!
Leserforumvon MelSt | Mietrecht | 5 Antworten | 31.05.2017 19:53
Die ersten vier Monate war alles i.O. bis auf ein paar kleine Mängel (Dusche undicht, Türen schief eingehängt), bei denen sich der Vermieter schon Ewigkeiten Zeit gelassen hat, diese beheben zu lassen.Nach 4 Monaten ist jemand über mir in die Wohnung gezogen seit dem habe ich keine einzige Nacht ruhe. ... So wie ich das sehe, hat der Vermieter bei der Renovierung durch ungeeignete Maßnahmen einen Baumangel verursacht.
Leserforumvon zelicc | Mietrecht | 3 Antworten | 15.02.2004 18:39
Bitte erlaube mir eine Frage: Geht es dir wirklich um die Baumängel, die dich seit Jahren umgeben? ... Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn du vorher die Mängel benannt und zu deren Beseitigung, mit Fristsetzung, mehrfach aufgefordert hast. ... Am 16.2.2004 von zelicc Hallo ARTiger, die Mängel bzgl. dem Hausgang wurde von uns mehrmals angesprochen.
Leserforumvon fb330588-74 | Mietrecht | 25 Antworten | 29.02.2012 18:24
Ich habe ihm am 10.02.2012 ein Schreiben geschickt, wo ich alle Mängel nochmal aufgezählt habe, gleichzeitig eine Frist gesetzt bis 24.02.2012. ... Denn der Mangel muss erheblich sein. ... Wenn die Wohnung wegen Zugluft keinen Mangel hat, dann hat sie einen Mangel an der Beheizbarkeit. ----------------- "" Am 1.3.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Tolles Mietrecht.
Leserforumvon cosmo400 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.05.2013 11:24
Bei der zweiten Begehung zwecks Aufmaß - die Räume waren jetzt überwiegend leer - habe ich teils erhebliche Mängel am Haus festgestellt. ... Der jetzige Mieter hat mir sogar bestätigt dass diese Mängel bereits längere Zeit bestehen und der Vermieter immer Zusagen macht aber die dann nicht einhält.
Leserforumvon go391425-52 | Mietrecht | 2 Antworten | 10.06.2014 13:30
D.h. eine Behebung der Mängel ist z.Z. nicht geplant und auch wir wollen nicht so wirklich das ganze Spielchen mitmachen – streng nach dem Motto „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende". (Es gibt noch weitere Mängel, wie dass die Auffahrt bis heute nicht fertig gestellt ist, und die Garage feucht wird.)
Leserforumvon Koeter | Mietrecht | 3 Antworten | 28.08.2009 15:28
Da sich unsere Hausverwaltung trotzdem nie bei uns meldete, schrieben wir am 1.7. einen Brief mit "Ultimatum": Sollte bis zum 31.08.2009 der Mangel nicht beseitigt worden sein, werden wir den Mietvertrag außerordentlich kündigen.
Leserforumvon Kalte Schnauze | Mietrecht | 4 Antworten | 23.03.2006 11:34
. -- Editiert von Lambion am 23.03.2006 12:27:46 Am 23.3.2006 von KristijanM um was für einen mangel handelt es sich?
Leserforumvon guest-12305.04.2017 22:16:40 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.04.2017 20:51
Mein Vermieter sagt es handle sich um keinen Mangel, ich sehe das anders. ... Am 5.4.2017 von TomRohwer Am besten einen Gutachter die Sache prüfen lassen - der Streit geht ja um die Frage "Ist es ein Mangel oder nicht?"
Leserforumvon Exituz | Mietrecht | 2 Antworten | 30.01.2016 17:38
Leider sind mit der Zeit verschiedene, teils unmögliche, Mängel aufgetreten. ... Bis auf das Schimmelproblem haben wir die Gleichen Mängel. ... Ein eventuelles Eigenverschulden sollte ein Mieter schon aus Eigeninteresse ausschliessen, bevor erst teure Gutachten erstellt werden, um Baumängel aufzuspüren. http://www.luftfeuchtigkeit-raumklima.de/richtig-lueften/gegen-schimmel.html
Leserforumvon Stefan Neuhier | Mietrecht | 27 Antworten | 28.09.2019 18:51
D.h. es muss ein Baumangel ausgeschlossen werden. ... Und wurde ein Baumangel durch den SV ausgeschlossen? ... Was wäre, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat?
Leserforumvon Harms06 | Mietrecht | 5 Antworten | 23.06.2015 16:40
Diese Mängel sind auch bekannt und es wurden bereits Gutachten der Eigentümer gestellt. ... Es scheint mir schwer vorstellbar, dass die hier beschriebenen Mängel bei einer einfachen Besíchtigung nicht zu erkennen waren. ... Es scheint mir schwer vorstellbar, dass die hier beschriebenen Mängel bei einer einfachen Besíchtigung nicht zu erkennen waren.
Leserforumvon guest-12302.02.2009 12:04:01 | Mietrecht | 14 Antworten | 02.02.2009 10:33
Also müßten es mindestens 3m² sein, es sind aber nur 2,3m². das zimmer ist 6x5 meter groß, an der längstseite(6m) befindet sich das fenster ist es denn jetzt theoretisch möglich dieses als mangel anzuzeigen und um abhilfe zu bitten? freue mich auf eure antworten Am 2.2.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 2.2.2009 von guest-12302.02.2009 12:04:01 hallo natürlich würde das nicht gehen, hier geht es einfach darum das wir umziehen wollen - uns das amt dieses aber ablehnt, würden wir von der wbg diesen mangel nicht beseitigt bekommen dürften wir auf grund dessen aber umziehen, einzigster grund umziehen zu dürfen wäre also ein nicht beseitigter mangel... ... Somit: gemietet wie gesehen => kein Mangel => wohnen bleiben (oder Job).
Leserforumvon 50Cent | Mietrecht | 6 Antworten | 06.07.2004 16:17
Wenn bei der Übergabe keine MÄngel aufgenommen wurden, können nachträglich auch keine mehr geltend gemacht werden. ... VM Ansprüche stellt, obwohl der Nachmieter schon eingezogen ist und es gar nicht mehr geklärt werden kann, wer den Mängel verursachte. ... Denn unsere Wohnung ist durch die schweren Baumängel des hauses un der tatsache daß der Vermieter 8 Jahre brauchte dies zu ändern, in nciht gerade rosigem Zustand.
Leserforumvon mike69 | Mietrecht | 7 Antworten | 01.09.2007 07:34
Die war auch total feucht meldete das dem Vermieter und wieder Messung und Ergebnis: Es liegt an einem Baumangel. ... Am 1.9.2007 von Savage650 Hi du schreibst: >Es liegt an einem Baumangel Am 1.9.2007 von Mortinghale @Savage Der 'Mangel' (vermutlich aufsteigendes Grundwasser) wurde doch längst behoben. ... Aber nicht der dadurch entstandene Mangel in der Wohnung.
Leserforumvon Aiko Ruediger | Mietrecht | 16 Antworten | 26.02.2009 20:50
, daß kein baulicher Mangel vorliegt. ... Er hat dann den Mangel zu beseitigen. ... Wieso soll nun der Mieter den Mangel beheben ??
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