1.624 Ergebnisse für „mangel einzug“

Leserforumvon Feroc | Mietrecht | 5 Antworten | 26.05.2006 09:25
Meine Frage wäre allerdings, welche von den Dingen ich noch vor dem Einzug von ihr reparieren lassen kann/sollte!? ... Wegen schon beim Einzug offensichtlicher Mängel kann auch nicht die Miete gemindert werden. ... Eine Wohnung wird immer 'wie besehen' vermietet, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, die man auch bei einer gründlichen Besichtigung nicht erkennan konnte. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 1 Antwort | 10.04.2017 11:06
Hallo Forum, ich habe eine Mietwohnung bezogen, an der ich nach Einzug Mängel festfestellt habe, die mir weder bei der ersten Besichtigung , noch bei der Abnahme der Wohnung aufgefallen sind. ... Meine Vermieterin lehnt die Mangelbeseitigung, mit Hinweis auf das Abnahmeprotokoll am Tag des Einzug, ab.
Leserforumvon TilmanTilman | Mietrecht | 21 Antworten | 19.12.2009 19:11
Der Mangel bestand bereits bei Einzug, wurde jedoch nicht im Übergabeprotokoll festgehalten, da wir bei ersten Durchgehen logischerweise nicht geduscht haben. ... Schreibe der HV doch einfach, dass du die Rechnung nicht bezahlen wirst, da der Mangel schon bei Einzug bestanden hat und du zudem der Meinung bist, dass der Fehler nicht im Einflussbereich des Mieters liegt und so zudem nicht in den Bereich der Kleinrep-Klausel fällt. ... Mängel nach dem Einzug sind sofort nachzumelden, das hast Du versäumt.
Leserforumvon Projektnrw | Mietrecht | 1 Antwort | 23.03.2013 09:27
Von Anfang an gab es Mängel, die auch im Mietvertrag zur Beseitigung aufgelistet sind. ... Gegensprechanlage Seit dem Einzug ist die Gasheizung im Keller 8x ausgefallen. ... Wie kann ich gegen all die Mängel vorgehen?
Leserforumvon Mieterin0815 | Mietrecht | 10 Antworten | 19.12.2018 14:27
Ist das der einzige Mangel? ... Haben wir das Recht den Einzug(inkl. ... Haben wir das Recht den Einzug(inkl.
Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 6 Antworten | 10.04.2017 12:07
Hallo Forum, ich habe eine Mietwohnung bezogen, an der ich ein paar Tage nach Einzug Mängel festgestellt habe, die mir weder bei der ersten Besichtigung , noch bei der Abnahme der Wohnung aufgefallen sind. ... http://www.123recht.net/Maengelfeststellung-nach-Einzug-Vermieter-lehnt-Beseitigung-ab-__f518492.html http://www.123recht.net/nach-Einzug-Maengel-festgestellt-__f518491.html Am 10.4.2017 von Ver Zitat (von Sugar42):Hauptsächlich handelt es sich dabei um nicht fachmännisch verlegte Laminat-Böden und Fußleisten. ... Der Fachmann der den Mangel erkannt hat bin ich.
Leserforumvon fb451712-96 | Mietrecht | 6 Antworten | 13.10.2016 21:56
Einzug war am 1.8.2016 bzw am Montag darauf. 1.Mängel Nach Einzug stellten wir fest das die gesamte Wohnung keinen Anschluss hat. ... Diese Mängel haben wir schriftlich gemeldet. ... Zitat (von fb451712-96):Nach Einzug stellten wir fest das die gesamte Wohnung keinen Anschluss hat.
Leserforumvon Casadero | Mietrecht | 2 Antworten | 07.07.2010 12:51
Hallo, wenn bei Einzug in eine Wohnung die anfallende Kaution damit verrechnet wird, dass der Mieter durch eigene Arbeitsleistung und selbst bezahltes Material einen nicht unerheblichen Mangel zum Zeitpunkt des Einzugs selbst beseitigt: Hat der Mieter bei Auszug dennoch ein Anrecht auf Erstattung der Kaution, die er ja eigentlich erbracht hat, wenn auch auf indirektem Wege (also Materialkauf und Arbeitszeit)?
Leserforumvon Harald81 | Mietrecht | 13 Antworten | 13.10.2011 10:57
Diese Mängel habe ich auch ordnungsgemäß im Übergabeprotokoll vermerken Lassen(mit Zeitpunkt der Beseitigung ect.). Nun wurden die Mängel allerdings nicht behoben und der Eigentliche termin zur Reparatur ist schon 1 Monat verstrichen. ... Bei mir existierten diese schon vor Vertragsschluss und es wurde versprochen(und schriftlich festgehalten) dass diese bis zum einzug behoben sind ----------------- "" Am 13.10.2011 von altona01 Für Mängel gilt immer dasselbe: Mängel müssen mitgeteilt werden und das nachweisbar.
Leserforumvon Lambdchen2 | Mietrecht | 30 Antworten | 18.08.2021 10:59
Nach dem Einzug sind mir dann noch ein paar Dinge aufgefallen. ... Problematisch sind nur Mängel, die auch sehr gut beim Einzug entstanden sein könnten. ... [/quote] Sind denn da beim Einzug diverse sachen passiert?
Leserforumvon jessmo | Mietrecht | 5 Antworten | 12.12.2004 12:50
Freue mich über nützliche Antworten Am 12.12.2004 von Gruwo Hallo jessmo, wenn bei der Übergabe der Wohnung kein Protokoll geführt wurde, kann der Vermieter bei Ihrem Auszug nur schwer beweisen, dass diese Mängel nicht schon vor Ihrem Einzug vorhanden waren. ... MfG Gruwo Am 13.12.2004 von altona01 Nun sehe ich ja nicht jeden Mangel beim Einzug, wenn ich den Sprung in der Fensterbank erst nach 3 Wochen feststelle, gibt es da nicht vielleicht eine Frist nach Bekanntwerden? ... Die Beweislast der Kenntnis des Mieters von dem Mangel trägt aber der Vermieter, sofern es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt.
Leserforumvon Bernd Schmidt | Mietrecht | 1 Antwort | 16.05.2006 21:04
Ich bin vor kurzem in meine neue Wohnung gezogen und habe einen Mangel am Waschbecken festgestellt, der mir vorher als ich einmal zus. mit dem Vermieter dort war nicht aufgefallen war.
Leserforumvon Ben_Essen | Mietrecht | 7 Antworten | 25.01.2005 21:38
Die beiden Mängel habt Ihr wahrscheinlich nicht angezeigt und den Vermieter um Behebung gebeten. ... Der Mieter ist zur Beseitigung dieser Mängel dann gar nicht verpflichtet. Der Mieter hat dann aber evtl. das Problem, dass er gar nicht beweisen kann, ob und welche Mängel beim Einzug bereits vorhanden waren, aber ggfls. beweisen muss, dass diese Mängel beim Einzug vorhanden waren.
Leserforumvon Hamburg2014 | Mietrecht | 2 Antworten | 20.11.2014 04:52
Ich wollte auf meine eigenen Kosten die diversen alten Bodenbeläge entfernen lassen und auch ansonsten die Wohnung schön renovieren lassen- Nach diesem Anblick ist mir nun aber klar, dass ein Einzug zum 1.12. auf jeden Fall ausgeschlossen ist und ich weiss nicht, wie ich mich nun verhalten soll. ... Ich möchte das neue Mietverhältnis natürlich nicht unnötig belasten, aber fürchte, dass die Mängel doch von seiner Seite gelöst werden müßten.
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 14 Antworten | 04.03.2011 08:10
Wenn der VM jetzt schon die Mangel verheimlicht na dann... ... Wie soll der VM es sonst schaffen, die Macken vor eurem Einzug zu beseitigen? ... Ist der Vermieter denn dazu verpflichtet diese Mängel zu beseitigen?
Leserforumvon philipp852 | Mietrecht | 4 Antworten | 09.05.2016 14:58
Ich bin vor einer Woche in eine neue Wohnung gezogen (Erdgeschoss, Altbau), es war auf den ersten Blick alles in Ordnung bis auf einen Fleck an der Wand, an dem der Putz etwas abbröckelte, möglicherweise durch Feuchtigkeit, die aus dem Keller aufsteigt dies wurde auch als Mangel protokolliert und es wurde gesagt, dass diesbezüglich noch etwas gemacht wird, bis jetzt hat sich natürlich niemand gemeldet. ... Zahl die ertse Miete jetzt mal komplett und zeige die Mängel nochmal schriftlich (per Einschreiben) an, fordere unter einer Fristsetzung diese zu beheben.
Leserforumvon RatloserMensch | Mietrecht | 9 Antworten | 22.12.2016 19:01
Btw. erst jetzt wurde der Mangel behoben? ... Btw. erst jetzt wurde der Mangel behoben? ... Mangel gemeldet und behoben WANN???
Leserforumvon Jessica90 | Mietrecht | 5 Antworten | 15.05.2013 00:09
Beim Einzug wurden Mängel bereits aufgeschrieben da diese vom Vormieter waren. ... Neue Mängel die mir zu schulde kommen, wurden keine gefunden. ... Außerdem fällt einem so etwas doch nicht erst 14 Tage nach Einzug auf???
Leserforumvon Lusaja | Mietrecht | 10 Antworten | 27.10.2005 15:58
Waren die Mängel schon beim Einzug vorhanden ? ... Gruss det11 Am 28.10.2005 von Kapitän Haddock Also Mietminderung gibt es hier nicht da die Mängel anscheinend schon beim Einzug bekannt gewesen sind.
Leserforumvon fb485060-68 | Mietrecht | 24 Antworten | 27.02.2018 17:58
Diesen Schaden meldete er dem Makler anscheinend 3 Tage nach Einzug per Mail und versicherte das dieser nicht durch den Abbau des Schrankes entstand. ... Mir fällt ferner auf dass wichtige Fragen nach der vertraglichen Regel bzgl. der Schönheitsreparaturen, dem Zustand bei Einzug unbeantwortet geblieben sind. ... Am 28.2.2018 von fb485060-68 Bei Einzug war das Mietobjekt übrigens nicht in einwandfreiem Zustand, es war offenkundig unfachmännisch gestrichen, was auch im Übergabeprotokoll bei Einzug festgehalten wurde.
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