3.763 Ergebnisse für „mangel mieter“

Leserforumvon danysahne01 | Mietrecht | 11 Antworten | 24.02.2009 16:07
der mangel ist lange bekannt, weil jedes jahr im winter die leute anrufen und sich beklagen. selbst dem heizungsableser ist das problem hinlänglich bekannt. sehe ich das richtig, dass ich nur mindern kann, wenn ich den mangel gemeldet und um behebung gebeten habe? oder genügt es schon, wenn der brief mit den unterschriften und die unzähligen anrufe der mieter vorliegen? ... ich hab keine ahnung. vor allem, offiziell weiß ich ja auch nicht woran es liegt. das was ich weiß, ist lediglich das gerede der mieter und ob das stimmt, weiß man nicht. was meint ihr???
Leserforumvon ehrlichketwährtamlängsten | Mietrecht | 4 Antworten | 14.03.2012 18:14
Darf man als Mieter den Nachmieter die Tasächliche Mängel in der Wohnung ausserhalb zbs grundstück nennen wie die gründe des auszuges,(mit bilder) oder der Marklerin bei besichtigung der wohnung der Mietwohnung. Wenn der Vermieter diese Mängel den nachmieter nicht zeigt oder sagt? ... ----------------- "" Am 14.3.2012 von hh Ungefragt darf der Mieter nicht auf Mängel hinweisen.
Leserforumvon ticktick | Mietrecht | 16 Antworten | 10.04.2013 22:37
Ist dieser Mangel nachträglich vom Mieter zu tragen, der bereits ausgezogen ist? ... Darf er denn aber überhaupt jetzt noch nachträglich Mängel beim vorigen Mieter geltend machen? ... Für den konkreten Mangel sehe ich da also wenig Aussichten, dass der Mieter den zu zahlen hat.
Leserforumvon Gerne-Mieter | Mietrecht | 4 Antworten | 28.06.2012 10:46
Wenn die Mängel nicht da wären, dann würden ich(wir) ja bleiben wollen. ... ----------------- "" Am 28.6.2012 von Gerne-Mieter Hallo, nein keinesfalls habe ich mich blenden lassen. ... Bei Einzug wurde ich als Mieter entsprechend durchleuchtet und eindringlich daraufhingewiesen, dass man "beständige" Mieter haben möchte!
Leserforumvon sunnyboy171981 | Mietrecht | 17 Antworten | 28.11.2016 10:55
Da ist wohl jeder Mieter erstmal sauer. ... Jupp, er darf sie aber nicht zurückhalten wegen vermeintlicher Mängel. ... Konstruktiv hätte ich empfungen, wenn er den Mangel ordentlich gemeldet hätte, von mir aus mit verweise ggf. die Miete zu kürzen, wobei ich als Mieter auch hier erstmal dem VM auch die Zeit gebe sich drum zu kümmern.
Leserforumvon lordofshares | Mietrecht | 6 Antworten | 01.10.2009 18:17
Hallo, wir sind Mieter einer Wohnung. Diese weist seit Monaten/Jahren vier Mängel auf. ... War der mangel von Anfang an da, dann stehen die Chancen schlecht.
Leserforumvon ChrisFiji | Mietrecht | 12 Antworten | 09.06.2016 13:39
Vorallem, da auch die Mängel aufgenommen wurden. ... Am 17.6.2016 von Andersen123 Einfach nur einmal folgendes Lesen: § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. ... Wurden sie so angemietet, dann ist das der vertragsgemäße Zustand und dann muss der Mieter damit leben.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 16 Antworten | 23.10.2007 13:39
Vermieter schicken gleich Handwerker/Fachmann, die keinen Mangel, oder durch Mieter verursachten Mangel feststellen können. ... Entweder ist ein Mangel da oder nicht. ... Also läßt der Vermieter den Mieter zuerst den Mangel beweisen, bevor der Vermieter etwas unternimmt ?
Leserforumvon fb485060-68 | Mietrecht | 24 Antworten | 27.02.2018 17:58
Dann kann der Vermieter den Mieter nicht mehr in Anspruch nehmen. ... Der EX Mieter muss dass lediglich bestreiten und schon endet die Geschichte. ... Auch kein Beweis für den Mieter.
Leserforumvon mandy-2106 | Mietrecht | 9 Antworten | 02.11.2010 11:58
Der Mieter A hat bei der Wohnungsbesichtigung Mängel in der Wohnung festgestellt. Eine Miete wurde dem Mieter freigestellt zur beseitigung dieser Mängel. ... Weil die Schlüsselübergabe ist ja erst nach der Mietvertragsunterzeichnung. ----------------- "" Am 2.11.2010 von hh quote:Eine Miete wurde dem Mieter freigestellt zur beseitigung dieser Mängel.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 2 Antworten | 02.07.2014 21:06
angenommen mietet 1 Mieter seit 2006 1 Wohnung mit bestimmten Mängeln. Gibt es eine "Verjährung" für diese Mängel, d.h. dass nach 5 oder mehr Jahren diese Mängel dann wieder als Mängel gelten mit Minderungsrecht, sodass der Vermieter diese trotz ursprüngliches Übergabezustands beseitigen muß ? ... Wenn der Mieter die Wohnung mit dem Mangel und in Kenntnis dieses Mangels gemietet hat, dann kann er aber m.E. nicht Jahre später plötzlich deshalb mindern.
Leserforumvon Michael32 | Mietrecht | 17 Antworten | 21.03.2008 22:03
@ Morti: Es geht bei dieser Frage NICHT um die Schuldfrage der Mängel, sondern wir gehen jetzt mal davon aus, daß der Mieter in Sachen Mängel im Recht ist !!! ... Für mich fragwürdig war aber der Satz, daß wenn der VM sich nicht kümmert der Mieter aufgrund der Mängel und der "vertraglichen Pflichtverletzung" des VM der Mieetr fristlos kündigen könnte. ... (HK-Pauschale ist natürlich auch nicht möglich, wusste der Mieter aber nicht).
Leserforumvon jährlich | Mietrecht | 29 Antworten | 29.05.2016 17:48
Der Mieter wird vor der Wahl stehen, a.) ... Es sei denn ihm gelingt der Beweis, dass der aktuelle Schlosszustand ein versteckter Mangel ist, mit welchem der Mieter bei Anmietung nicht rechnen konnte. ... Am 30.5.2016 von Harry van Sell Zitat (von cauchy):Es sei denn ihm gelingt der Beweis, dass der aktuelle Schlosszustand ein versteckter Mangel ist, mit welchem der Mieter bei Anmietung nicht rechnen konnte.
Leserforumvon Ludwig123123 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.03.2016 17:54
Als neuer Mieter sowieso nicht. ... Wie lange ist die Übergabe durch den alten Mieter schon her ? ... Ob da mal nicht sogar der neue Mieter in Beweisnot gerät, wenn er beim Einzug eine Übernahmeprotokoll "ohne Mängel" unterzeichnet hat.
Leserforumvon arcangel71 | Mietrecht | 5 Antworten | 25.10.2007 09:02
Welche rechtliche Handhabe steht dem Mieter eines Gewerberaumes zu, wenn der Vermieter bei Übergabe schriftlich festgehaltene Mängel auch nach 2 Jahren und zahllosen Aufforderungen nicht beseitigt ? ... Am 25.10.2007 von Morthingale bei Übergabe schriftlich festgehaltene Mängel Hat der VM sich irgendwo auch verpflichtet, die Mängel zu beheben ? ... Am 25.10.2007 von Morthingale Was sind das denn überhaupt für Mängel ?
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 13 Antworten | 08.06.2007 14:56
Sind Mängel außerhalb der Wohnung (Außenbereich) auch mietminderungsfähig ? Auch wenn die Mängel bereits bei Anmietung vorhanden waren ? ... Auch wenn die Mängel bereits bei Anmietung vorhanden waren ?
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.01.2014 14:34
Er mindert aufgrund angeblicher Mängel, die er jedoch nie genau bezeichnet oder nachgewiesen hat. ... Einfach nochmal auffordern alles zu zahlen oder konkret die Mängel aufzuführen, mit dem Tag und der Art der angeblichen Anzeige. In dieser Hinsicht ist der Mieter in der Beweispflicht.
Leserforumvon byster | Mietrecht | 1 Antwort | 04.01.2007 17:14
Bei der Übergabe stellte ich noch Mängel fest die auch in das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind.Die Mängel sollten gleich am Dienstag oder Mittwoch beseitigt werden doch tat sich leider nichts. Nun meine Frage kann ich den Mieter formlos auffordern die Mängel zu beseitigen, oder ist es besser, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten??
Leserforumvon sarische | Mietrecht | 6 Antworten | 07.01.2016 12:53
Die Mängel sind nicht genau aufgeführt. ... Zitat: Die Mängel sind nicht genau aufgeführt. ... Dies besonders aufgrund der letzten Aufforderung an den Mieter in der Mail.
Leserforumvon lukas0105 | Mietrecht | 4 Antworten | 30.10.2006 10:45
Das sind doch nicht alles Mängel, oder? ... MfG Cussy Am 30.10.2006 von justice005 übliche Gebrauchsabnutzungen sind kein Mangel. ... hier hat der bgh einige riegel vorgeschoben gegen bestimmungen, die den mieter allzusehr benachteiligen. wenn solche bestimmungen im vertrag stehen, seid ihr zu garnichts verpflichtet!
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