534 Ergebnisse für „mangel vermieter wohnungsübergabe“

Leserforumvon byster | Mietrecht | 1 Antwort | 04.01.2007 17:14
Hallo, Ich hatte am 31.12. eine Wohnungsübergabe als Vermieter. Bei der Übergabe stellte ich noch Mängel fest die auch in das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind.Die Mängel sollten gleich am Dienstag oder Mittwoch beseitigt werden doch tat sich leider nichts. Nun meine Frage kann ich den Mieter formlos auffordern die Mängel zu beseitigen, oder ist es besser, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten??
Leserforumvon Sponsor1975 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.03.2011 07:34
Wir haben heute Wohnungsübergabe. Wir haben unsere nachmieter einen Schlüssel gegeben zum renovieren, dann haben sie den Vermieter in die Wohnung gelassen und der hat ohne unser wissen Fotos gemacht. ... Nun wie ich gehört habe will der Vermieter nun die duschwand in Rechnung setzen weil dienicht mehr so schön aussieht aber nach 16 jahrenistdas ja kein Wunder.
Leserforumvon da-loosy | Mietrecht | 2 Antworten | 17.05.2015 19:03
Familie B beklagte diese Mängel und zeigte sie beim Vermieter an. ... Nun bei Wohnungsübergabe wurden folgenden Mängel festgestellt(seitens des Maklers) Türklinken in allen Räumen locker(nicht defekt) Silikondichtungen im Bad weißt Schimmel auf (Beim Wasserhahn. ... Ich zähle drei Dinge, die der Vermieter als Mangel einstuft.
Leserforumvon guest-12304.10.2011 10:29:39 | Mietrecht | 29 Antworten | 17.07.2010 18:55
Sevrus, ich habe jetzt die letzten 15 sieten durchgeschaut. leider wurde mein problem in einem anderen thread nicht behandelt. ich habe jetzt seit 01.07.2010 eine neue wohnung. die late wohnung habe ich dem vermieter ohne Mängel am 29.06.2010 zurückgegeben. ... darf der VM nach mängelfreier wohnungsübergabe überhaupt noch mängel nachträglich geltend machen? ... Auch vom Vermieter persönlich unterschrieben?
Leserforumvon darkside_ | Mietrecht | 2 Antworten | 27.03.2007 21:40
Diese besichtigen dann die Wohnung ohne Mängel zu finden, machen ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll, lesen die Zähler ab und übersenden dieses zusammen mit den Schlüsseln dem Vermieter. ... Drei Monate nach Mietende erst (angeblich) betritt der Vermieter erst die Wohnung mit "Zeugen" und stellt auf einmal gravierende Mängel fest (Die Kündigung hat er zwischenzeitlich akzeptiert) und fordert Beseitung der Mängel oder Zahlung von Schadensausgleich. ... Warum verweigerte der Vermieter die Wohnungsübergabe ?
Leserforumvon firehead | Mietrecht | 2 Antworten | 31.01.2010 17:00
Hier wurde durch den Vermieter in 2004 eine Duschabtrennung als Sonderanfertigung wg. ... Bei der Wohnungsübergabe zum Auszugstermin stellte der Vermieter einen ca. 5cm langen Riss in der Duschabtrennung (Kunststoff-Verglasung) fest. ... Im Kleingedruckten steht außerdem, daß die festgestellten Mängel vom Mieter oder auf seine Kosten unverzüglich behoben werden.
Leserforumvon manuelHB | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2011 21:17
Wohnungsübergabe bzw. Mängel. ... Im Mietvertrag steht drin, das Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Leserforumvon ds160384 | Mietrecht | 10 Antworten | 31.07.2007 18:58
Hallo zusammen, wir hatten heute unsere Wohnungsübergabe und der Vermieter hat natürlich ein paar Mängel gefunden. ... Dabei haben sich folgende gravierende Mängel herausgestellt: Im MV wurde vereinbart, dass der Vermieter vor Übergabe der Wohnung Laminat verlegt und alle Räume raufaser weiß streicht. ... Kann ich dem Vermieter deshalb mitteilen, dass ich diesen Mangel selber beheben werde (neu Tapezieren) und im Gegenzug einen Monat mietfrei bzw. eine Gutschrift verlange oder muss ich warten bis er mir schriftlich antwortet und vielleicht schreibt, dass er die Mangel selber beheben will?
Leserforumvon Busfahrer25 | Mietrecht | 2 Antworten | 22.02.2011 18:12
Hallo zusammen, folgender Fall: Ich hatte am letzten Sonntag die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung,diese läuft noch bis Ende Februar. ... Ein Tag später rief mich mein Vermieter an und meinte im oberen Glas der Eingangstüre wäre ein ca. 10cm langer Riss,welcher im beim nochmaligen Putzen der Tür aufgefallen wäre und in der Diele würde wohl oben ein Gegenstück zur Türklingel fehlen. ... Nun meine Frage: zählt irgendeiner dieser Schäden als verdeckter Mangel bzw. muss ich,auch wenn oben erläutertes Protokoll vorliegt, für die Schäden aufkommen?
Leserforumvon war10ck | Mietrecht | 12 Antworten | 26.09.2010 14:15
Am 26.9.2010 von kathi2008 Wenn ihr den Zustand der Wohnung ausreichend und am besten mit Zeugen dokumentiert habt, insbesondere auch die angeblichen Mängel, dann reicht es aus, wenn ihr dem Vermieter die Schlüssel pünktlich in seinen Briefkasten werft. ... Damit kommt aber kein Vermieter vor Gericht durch. ... Am 27.9.2010 von guest-12327.09.2010 09:19:44 --- editiert vom Admin Am 27.9.2010 von TiA2010 Eine andere Variante - deine Mutter beauftragt einen Anwalt, für sie die Wohnungsübergabe durchzuführen.
Leserforumvon Anja80 | Mietrecht | 2 Antworten | 27.11.2009 14:53
Ich bin am 30.10.09 ausgezogen,mit Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll. Heute hatte ich ein Schreiben vom Vermieter in der Post,in welchem er einige Risse im Waschbecken bemängelt.Ich soll bis 03.12.09 dieses austauschen oder er beauftragt eine Firma zu meinen Lasten.
Leserforumvon Sascha_A | Mietrecht | 8 Antworten | 11.11.2010 13:11
Laut Mietvertrag haben wir die Wohnung ohne Mängel übernommen. ... Warum wurde mit dem Vermieter keine Übergabe mit Übergabeprotokoll gemacht? ... Bevor ich diesem Vermieter allerdings meine komplette Kaution hinterlasse, gebe ich lieber alles für nen Anwalt aus...
Leserforumvon Gothica | Mietrecht | 7 Antworten | 15.01.2009 22:11
Sollte der Mieter den Neuen Erhitzer komplett übernehmen müssen: Bei der Wohnungsübergabe guckt keiner nach der Funktion des Erhitzers. ... Die Wohnungsübergabe findet bald statt. ... Der Vermieter ist echt hundsgemein und wird garantiert kein Gerät mehr haben sondern ein neues fordern.
Leserforumvon sorportium | Mietrecht | 11 Antworten | 24.01.2010 09:05
Hallo, ich werde meine Wohnung übergeben, leider ist es so, dass mein Vermieter aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich zur Wohnungsübergabe kommen kann. ... Der Sohn wird sicher Mängel anzeigen, die durch Abnutzung entstanden sind z.b. ... Oder soll ich unterschreiben und daneben hin schreiben, dass ich die Mängel nicht anerkenne?
Leserforumvon servanda | Mietrecht | 2 Antworten | 31.08.2005 12:02
Das Verhältnis zum Vermieter war zuletzt leider nicht mehr das Beste. ... Einfach mal googeln, z.B. unter Wohnungsübergabe Formular. ... Vermieter bemängelt xyz, Mieter erkennt Mangel nicht an.
Leserforumvon JuliBuli | Mietrecht | 2 Antworten | 29.05.2019 16:06
Hallo, Ich habe heute eine Wohnungsübergabe nach unserem Auszug mit dem Vermieter gemacht dieser fordert und nun auf die Fensterrahmen und das Fenster innen zu putzen da dort durch mangelnde Isolation Spuren blieben.
Leserforumvon EN3M1GO | Mietrecht | 1 Antwort | 16.12.2011 14:20
Der Vermieter möchte die Wohnungsübergabe nun am 04.01.2012 um 14:00 Uhr durchführen. ... Sollten Sie die dann vorgefundenen Mängel bestreiten, können diese auch gutachterlich auf Ihre Kosten festgestellt werden. ... Der Vermieter ist im Haus als sehr streitsam bekannt und mir wurde auch schon im Vorfeld geraten, mich auf Steitfälle einzustellen.
Leserforumvon Andreas Fröhlich | Mietrecht | 3 Antworten | 11.10.2004 21:25
Im allgemeinen kann der Vermieter nicht mehr verlangen, das nachträglich Reparaturen ausgeführt werden. ... Diese Mängel sind auch nachträglich anzuerkennen. Die Verkalkung der Armaturen ist bestimmt kein verdeckter Mangel, das sieht man sofort.
Leserforumvon Controlmaster | Mietrecht | 5 Antworten | 15.12.2008 12:50
Allerdings wurden vorher angezeigte Mängel in der Wohnung nicht abgestellt, bzw Vermieter weigert sich Mängel im Übergabeprotokoll zu notieren. ... Sind die überhaupt so schwerwiegend eine Wohnungsübergabe platzen zu lassen ? ... Gruß Michael Am 15.12.2008 von Controlmaster das ist nun unser großes Problem: muss der Vermieter die Kosten erst ab dem 01.01.xxx übernehmen oder ist das Datum der "Wohnungsübergabe" relevant?
Leserforumvon matsch511 | Mietrecht | 22 Antworten | 22.10.2015 10:35
Versteckte Mängel kann der Vermieter natürlich auch nachmelden, aber versteckt war das ja nun gerade nicht. ... DIe Frage war eher ob er sie noch länger wegen der Mängel einbehalten oder für die beseitigung der Mängel nutzen darf? ... Der Vermieter muss nur beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe da war und dafür hat er eine Zeugin.
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