1.024 Ergebnisse für „mangel übergabe“

Leserforumvon Rinscha | Mietrecht | 2 Antworten | 17.04.2015 18:09
Maklerin hat im Auftrag unterschrieben, Mängel waren behoben. ... Übergabe wurde dies als Mängel nicht dokumentiert) -Gardinenstangen wurden wieder vom Vermieter anmontiert. ( Auch das wurde bei der Übergabe nicht dokumentiert) -die neue Arbeitsplatte die wir haben einbauen lassen in die bestehende Küche haben wir drin gelassen.... Rechnung: 478,00 Euro für Mängel die bei der Übergabe nicht dokumentiert wurden und wir wurden in diesem Jahr weder von ihm angeschrieben noch angerufen.
Leserforumvon mavi04 | Mietrecht | 13 Antworten | 05.10.2021 22:43
Außerdem waren bei der Übergabe noch Möbel vom Vormieter drin. ... Die Schilderung klingt nicht so, alös wären die Mängel kurz vor Übergabe der Wohnung entstanden. ... Erst bei der Übergabe haben wir uns alles genauer angeschaut und dabei bemerkt.
Leserforumvon carola54 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.05.2014 11:47
Nun bekam ich die Nachricht, dass ich meine Kaution nicht erhalten bzw. dass nichts übrig bleibe, weil weitere Mängel gefunden wurden. ... Aber das sind ja keine versteckten Mängel und bei der Übergabe war davon nicht die Rede. ... Ansonsten wäre ein Übergabeprotokoll ja auch völlig witzlos, da könnte der VM den Herd nach Übergabe durch einen uralten austauschen oder die Wände aufreißen und dann sagen "Mangel, alles kaputt!".
Leserforumvon jms | Mietrecht | 3 Antworten | 06.04.2024 23:36
Auf vielen Internetseiten wird behauptet dass der Vermieter einer Wohnung bei einem Auszug des Mieters nach der Übergabe mit Protokoll keine Mängel mehr reklamieren könnte, die er später feststellt.
Leserforumvon gerdi1012 | Mietrecht | 22 Antworten | 07.03.2008 10:55
Aber dass wir jetzt immer noch dafür gerade stehen müssen.Die Farbe wurde neu gekauft-wir haben damit die komplette Wohnung gestrichen-ohne Mängel. ... Am 7.3.2008 von Dinsche Nun, wenn ein angeblicher Mangel vorliegt, den Dein Maler verursacht haben soll, dann hast Du auch das Recht, Dir das mal anzusehen. ... Wielange muß ich denn für Mängel, die sich jetzt erst ergeben oder gesehen werden, noch gerade stehen?
Leserforumvon muenchencity111 | Mietrecht | 16 Antworten | 11.12.2022 01:23
Allerdings muss er beweisen, dass diese Mängel bereits bei Übergabe bestanden haben. Sie könnten ja auch nach Übergabe erst entstanden sein. ... Der Vermieter muss im Zweifel erklären, warum die Mängel nicht im Protokoll stehen und er sich dennoch sicher ist, dass die Mängel nicht nach der Übergabe erst entstanden sind.
Leserforumvon froschauge | Mietrecht | 2 Antworten | 02.07.2015 21:06
Habe mit Hausmeister nach Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht in dem die Malerarbeiten im Flur bemägelt wurden Jetzt kam Post vom Vermieter das er ein Maler beauftragt hat die ganze Whg.zu streichen.Im Protokoll wurde nur der Flur beanstandet.Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden. -- Editier von froschauge am 02.07.2015 21:08 Am 2.7.2015 von cauchy Zitat:Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden. Einem Übergabeprotokoll kommt ein recht hoher Beweiswert zu, aber auch danach können noch Mängel beanstandet werden.
Leserforumvon jeshuar | Mietrecht | 10 Antworten | 26.10.2016 11:34
Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert? LG Am 26.10.2016 von Spezi-2 Zitat:Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert? ... Am 26.10.2016 von jeshuar Zitat (von Spezi-2):Zitat:Reicht es in diesem Fall wenn der Nachmieter in Anwesenheit eines Zeugen "nach" erfolgter Übergabe die Räume begeht und eventuelle Mängel dokumentiert?
Leserforumvon jessmo | Mietrecht | 5 Antworten | 12.12.2004 12:50
Freue mich über nützliche Antworten Am 12.12.2004 von Gruwo Hallo jessmo, wenn bei der Übergabe der Wohnung kein Protokoll geführt wurde, kann der Vermieter bei Ihrem Auszug nur schwer beweisen, dass diese Mängel nicht schon vor Ihrem Einzug vorhanden waren. ... Im Gesetz steht: "Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel... Die Beweislast der Kenntnis des Mieters von dem Mangel trägt aber der Vermieter, sofern es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt.
Leserforumvon exmieter | Mietrecht | 9 Antworten | 02.07.2010 11:08
Bei der Übergabe wurde nichts dergleichen festgestellt. Wir sind uns sicher, dass diese Defekte zur Zeit der Übergabe nicht bestanden haben. ... Bei der Übergabe wurde nichts dergleichen festgestellt.
Leserforumvon Sisu33 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.02.2015 21:24
Ich hatte ihn außerdem um Fotos der Mängel gebeten, da er ja angeblich sehr viele gemacht hat. ... Ich habe diese Mängel auf eigene Kosten beseitigt. ... Wenn du Stress erwartest,mach doch keine Übergabe.
Leserforumvon fxba77 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.01.2017 14:22
Der Mieter hat vereinbart, dass die Übergabe am 02.12 stattfindet. ... Zudem was würde es nützen, wenn zur Übergabe kein Protokoll von der Wohnungsübergabe verglichen wurde. ... Denn immerhin hat er diese ja zur Übergabe geschickt.
Leserforumvon Casper | Mietrecht | 2 Antworten | 01.08.2004 17:35
Am 2.8.2004 von guest123-16 > unser Ex-Vermieter hat auch ein schreiben unterschrieben worin stand: hiermit Bestätige ich die ordnungsgemäße übergabe der Wohnung und der Wohnungsschlüssel. > Doch jetzt sind seiner Meinung nach Mängel aufgetreten in höhe von 6500€ die er von uns fordert. > -Kann er das? Bei der übergabe war doch alles in Ordnung. ... Da im Protokoll keine Mängel festgehalten wurden, muss sich der Vermieter nach Auszug und Schlüsselübergabe im Nachhinein festgestellte Mängel selbst zurechnen lassen.
Leserforumvon arcangel71 | Mietrecht | 5 Antworten | 25.10.2007 09:02
Welche rechtliche Handhabe steht dem Mieter eines Gewerberaumes zu, wenn der Vermieter bei Übergabe schriftlich festgehaltene Mängel auch nach 2 Jahren und zahllosen Aufforderungen nicht beseitigt ? ... Am 25.10.2007 von Morthingale bei Übergabe schriftlich festgehaltene Mängel Hat der VM sich irgendwo auch verpflichtet, die Mängel zu beheben ? ... Am 25.10.2007 von Morthingale Was sind das denn überhaupt für Mängel ?
Leserforumvon josewe | Mietrecht | 7 Antworten | 26.01.2013 15:23
Die Übergabe mit Übergabeprotokoll soll am 28.02.2013 stattfinden. ... Gibt es vielleicht ein Gesetz, dass einen Einzug vor Übergabe verbietet? ... Meines Erachtens geht im Verhältnis zwischen mir und dem Vermieter nur darum, dass ich bei der Übergabe sämtliche Mängel feststellen kann, wenn mich meine Möbel dabei nicht behindern, muss der Vermieter das doch akzeptieren.
Leserforumvon fb485060-68 | Mietrecht | 24 Antworten | 27.02.2018 17:58
Der Vermieter kann nicht mehr behaupten, dass die Mietsache über die festgestellten oder eben nicht festgestellten Mängel bei Übergabe beschädigt gewesen sei. ... Hat er im Übergabeprotokoll keinen Vorbehalt erklärt, dürfte er Schwierigkeit haben, im Nachhinein zu behaupten und zu beweisen, dass er verdeckte Mängel übersehen habe." ... Entscheident ist nur, dass niemand beweisen kann, ob der Schaden vor oder nach Uebergabe entstand.
Leserforumvon scaglietti | Mietrecht | 6 Antworten | 17.06.2017 23:57
Ein Vermieter möchte von seinem ehemaligen Mieter die Zahlung einer Handwerkerrechnung für einen Mangel, der nicht fachmännisch sondern nur notdürftig für die Übergabe geflickt wurde, erwirken. ... Zitat (von scaglietti):der nicht fachmännisch sondern nur notdürftig für die Übergabe geflickt wurde, erwirken. ... gruß charly Am 18.6.2017 von scaglietti Es wurde eine Duschabttennung so geklebt, dass diese nur während der übergabe hielt...
Leserforumvon Stelenaje | Mietrecht | 4 Antworten | 13.09.2010 12:57
Leider hat mein Bruder die Übergabe alleine vorgenommen und ich habe nun einige Schäden und Mängel festgestellt, nachdem die Mieter die Schlüssel bereits übergeben hatten.
Leserforumvon manuelHB | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2011 21:17
Mängel. ... Dabei haben sie auch gleich die Übergabe gemacht. ... Die Übergabe an von ihr an dich/euch oder die Übergabe an die Nachmieter?
Leserforumvon byster | Mietrecht | 1 Antwort | 04.01.2007 17:14
Bei der Übergabe stellte ich noch Mängel fest die auch in das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind.Die Mängel sollten gleich am Dienstag oder Mittwoch beseitigt werden doch tat sich leider nichts. Nun meine Frage kann ich den Mieter formlos auffordern die Mängel zu beseitigen, oder ist es besser, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten??
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