267 Ergebnisse für „mietdauer mietverhältnis mietvertrag“

Leserforumvon Moonchild | Mietrecht | 2 Antworten | 02.11.2005 19:16
Angenommen jemand unterschreibt einen Mietvertrag über 3 Jahre. ... In der Klausel muß etwa so lauten damit sie rechtskräftig ist: Das Mietverhältnis beginnt am ...... Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Leserforumvon Heinz Samui | Mietrecht | 18 Antworten | 15.02.2010 19:14
Hallo, Vermieter kennt rechtzeitige Kündigung zum 28.02.10 nicht an.Im Mietvertrag steht eine Klausel das die Mietdauer mindestens 2 Jahre beträgt und danach in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeht. ... Vermieter sagt das sein Mietvertrag absolut sicher wäre und das er auf die Mietdauer bis November 2010 besteht.Wir sind bereits ausgezogen und wollen nur noch bis zum 28.02.10 bezahlen.Warmmiete beträgt 890 Euro. ... MFG ----------------- "" -- Editiert am 16.02.2010 09:27 Am 16.2.2010 von Heinz Samui danach geht das Mietverhältnis in ein unbefristetes über... ----------------- "" Am 16.2.2010 von Heinz Samui Hallo, das wars?
Leserforumvon Leezly | Mietrecht | 9 Antworten | 05.05.2011 13:10
Der Mietvertrag läuft auf alle 4. ... Die Zeit der Mietdauer reicht bei den 3 jeweils von 6 Monate bis etwas über 1 Jahr. ... Was steht dazu im Mietvertrag ??
Leserforumvon Zcary | Mietrecht | 7 Antworten | 02.07.2007 20:03
Nun habe ich mir nochmal den Mietvertrag vorgenommen, und dabei ist mir Folgendes aufgefallen: Urspünglich hatte ich das Zimmer befristet auf ein Jahr gemietet, dies ist so im Vertrag festgehalten. ... Das heisst also, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Nichtsdestotrotz liegt technisch gesehen ja eine Nichteinhaltung der einjährigen Mietdauer vor (auch wenn diese Rechtens ist).
Leserforumvon Fregala | Mietrecht | 5 Antworten | 20.04.2009 21:05
Hallo, ich habe folgendes Problem: Wir haben einen Mietvertrag mit folgender Formulierung: 4.Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2008 und läuft 5 Jahre nach den gesetzlichen Bestimmungen. ... Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann jede Partei das Mietverhältnis auch außerordentlich (fristlos) kündigen. ... Am 20.4.2009 von hh Die Befristung ist nach aktueller Gesetzeslage unwirksam und auch aus diesem Grund kann der Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekünigt werden.
Leserforumvon SandraX | Mietrecht | 19 Antworten | 18.05.2023 02:48
Hätte die Erbausschlagung direkte Auswirkungen auf das Mietverhältnis? ... Würde ein von mir unterschriebener Vertrag (oder auch der automatische Eintritt in das Mietverhältnis über §563) die bisherige Mietdauer resetten, so dass Kündigungsfristen des alten Mietvertrags durch die bisherige lange Mietdauer ausgehebelt werden, oder gelten für mich in jedem Fall die Kündigungsfristen des alten Vertrages für den gesamten Zeitraum in dem mein Vater und ich hier bisher wohnten? Am 22.5.2023 von Harry van Sell [quote=SandraX]Bin ich verpflichtet dem Vermieter gegenüber eine Selbstauskunft abzugeben[/quote] [quote=SandraX]Bin ich verpflichtet (zu welchem Zeitpunkt auch immer) aktiv einen neuen Mietvertrag auf meinem Namen zu unterschreiben[/quote] [quote=SandraX]Würde ein von mir unterschriebener Vertrag (oder auch der automatische Eintritt in das Mietverhältnis über §563) die bisherige Mietdauer resetten[/quote] Nein.
Leserforumvon Mieter2000 | Mietrecht | 5 Antworten | 17.05.2010 21:15
Hallo, wir sind Mieter und wir haben einen Mietvertrag von 1999. Bei Kündigungsfrist steht folgendes: Das Mietverhältnis beginnt am 1.6.1999. ... Für beide Vertragsparteien beträgt die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer 6 Monate, nach 8jähriger Mietdauer 9 Monate und nach 10jähriger Mietdauer 12 Monate , jeweils zum Schluß eines Kalendermonats.
Leserforumvon bgl3463 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.10.2003 16:41
Hallo, ich hatte am 01.07.1993 einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. ... Im Mietvertrag steht nichts drin. ... Da das Mietverhältnis, wie gesagt, am 01.07.01 in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt wurde, wird die Kündigungsfrist zwar nach dem alten Mietrecht berechnet, diese beträgt aber bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren ebenfalls 3 Monate.
Leserforumvon coolio1 | Mietrecht | 1 Antwort | 19.02.2018 11:12
Eine Frage zu einem vermieteten Einfamilienhaus: Ist nach Ablauf ein der Mindestmietdauer, ein neuer Mietvertrag aufsetzbar mit einer höheren Miete? Das steht im Mietvertrag: Die Parteien verzichten beidseitig für die Dauer von (xxx) Jahren ab (Datum Vertragsabschlusses) auf ihr Recht auf Kündigung des Mietvertrages. ... Zum Schluss im Passus Mietdauer steht: Setzt der Mieter nach Ablauf des Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fort, wird das Mietverhältnis nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet.
Leserforumvon angiefischer | Mietrecht | 6 Antworten | 28.07.2018 14:25
Diese hat mir vor 4 Wochen schriftlich mitgeteilt, dass die Miete ab Juli18 auf ihr Konto geht und das das bestehende Mietverhältnis mit mir aufrecht erhalten bleibt. ... Die kurze Mietdauer mag dir als Mieter helfen, einen Richter davon zu überzeugen. ... Erhebliche (finanzielle) Aufwendungen können so eine Härte sein, wenn diese aufgrund der kurzen Mietdauer noch nicht "abgewohnt" wurden.
Leserforumvon DerRitter | Mietrecht | 3 Antworten | 25.11.2007 13:07
Auch unter dem Aspekt, daß das Mietverhältnis inzwischen über 7 Jahre besteht. ... Ach ja, und wo wir schon dabei sind: Haben gestaffelte KÜ-Fristen (bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate, dann 6 Monate usw.) eigentlich noch uneingeschränkte Gültigkeit oder hat sich da auch was getan? ... Und zur Renovierung steht überhaupt nichts im Mietvertrag ?
Leserforumvon guest-12311.10.2012 13:53:17 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.11.2005 17:53
Am 16.11.2005 von Gruwo Hallo, nein, Sie können nicht vom Mietvertrag zurücktreten. ... Evtl. verkürzt sich so die Mietdauer und somit auch die Doppelbelastung. Alternativ können Sie mit dem Vermieter auch einen Mietaufhebungsvertrag abschließen und so das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem früheren Zeitpunkt beenden.
Leserforumvon sji89 | Mietrecht | 8 Antworten | 23.02.2023 10:29
PErson A bewohnt zur Zeit nach Ablauf der vorab vereinbarten Mietdauer weiterhin in der Wohnung. ... [/quote] "Im Mietvertrag steht folgendes: Das Mietverhältnis beginnt am 15.11.2017 und ist befristet bis zum 31.08.2022. ... 2) Steht irgendwo ein Befristungsgrund im Mietvertrag?
Leserforumvon micha!2012 | Mietrecht | 5 Antworten | 13.07.2016 12:11
das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit begründet und kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzl. ... Mietdauer gem. §§573 c,1 BGB gekündigt werden.." ... 2012):Ist jetzt §2 bindend und ich kann jederzeit kündigen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) oder muss ich nach §24 3 Jahre "absitzen" in der neuen Mietwohnung????
Leserforumvon Belenos25 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.11.2009 15:03
Unzwar geht es um folgendes ich habe am 16.11.09 meinen Mietvertrag unterschrieben und möchte ihn jetzt wieder Kündigen. ... Im mietvertrag steht: §4 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt erst am 01.12.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Leserforumvon jay--- | Mietrecht | 2 Antworten | 09.09.2008 13:15
Im Mietvertrag steht folgendes: "II. Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am 1.9.2008 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Leserforumvon dannyred123 | Mietrecht | 7 Antworten | 08.11.2009 22:49
In meinem Mietvertrag steht aber nur: §4 Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2009 und endet zum 30.09.2010. ... Wenn das Mietverhältnis also auch von seiten des Meiters von vorneherein aufgrund der Gesamtumstände begrenzt ist, dann kann so ein Fall vorliegen. ... Warum hast Du einen Mietvertrag mit so einer Klausel unterschrieben?
Leserforumvon 12uhr | Mietrecht | 5 Antworten | 22.11.2005 12:04
Ein Mietvertrag durch konkludentes Handeln kann schon nach einer Mietdauer von 1 Tag entstehen. ... Die tatsächliche Nutzung der Mietsache begründet für sich allein kein Mietverhältnis (LG Duisburg ZMR 1997, 81). ... In diesem Fall kommt der Mietvertrag durch mündliche Vereinbarung zustande.
Leserforumvon Xxnoraxx | Mietrecht | 1 Antwort | 10.09.2021 21:51
Nun haben wir einen Mietvertrag in dem Steht : Das Mietverhältnis beginnt am 1.07.2021. ... Es ist unsere erste Wohnung und wir haben es so verstanden das wir keine mindest mietdauer haben aber im 2 Satz widerspricht es sich ja das wir 2 jahre auf unsere Kündigung verzichten ist uns aufgefallen.
Leserforumvon Payo | Mietrecht | 8 Antworten | 24.10.2015 13:04
Jetzt ist die Frage, darf, oder muss der Mietvertrag geändert werden? ... Habe folgendes gefunden: Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist Mietdauer bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist Mietdauer mehr als 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist Mietdauer mehr als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist – gültig nur für Mietverhältnisse, die vor dem 1.9.2001 begonnen haben. Würde unser Mietverhältnis wieder von vorne beginnen, bei 3 Monate Kündigungsfrist, oder würden die 6 Jahre, wo wir jetzt schon hier wohnen trotzdem dazu zählen?
123·5·10·14