195 Ergebnisse für „miete erhöhung bereits schreiben“

Leserforumvon Marit 2007 | Mietrecht | 18 Antworten | 01.06.2015 17:20
Ich habe eine Erhöhung erst mit der April Miete gezahlt. ... Ab wann zahle ich diese Erhöhung bzw. ab wann zahle ich mehr Miete? ... Am 3.6.2015 von Marit 2007 Die Miete Januar umd Februar war bereits gezahlt, dann kam die Abrechnung.
Leserforumvon Christian42 | Mietrecht | 31 Antworten | 21.12.2022 17:25
Die Miete bleibt ja gleich.... Da laut BGH bereits ein Sicherheitszuschlag von 10% unwirksam wäre, muss der Betrag exakt begründet werden. ... Ich würde dem Vermieter jetzt kurz und knackig schreiben, dass Du die Erhöhung als unbegründet zurückweist.
Leserforumvon PeterHa | Mietrecht | 12 Antworten | 16.01.2023 12:20
Ich würde nun "gerne" die Warmmiete anpassen und die gestiegenen Nebenkosten entsprechend auf die Miete umlegen. Da der Mieter Grundsicherung im Alter erhält, muss der Mieter die neue Miete auch dem Grundsicherungsamt mitteilen - deswegen sollte alles korrekt sein. ... Setze ich einfach ein formloses Schreiben für den Mieter auf mit Kopie des neuen Wirtschaftsplans 2023, aus dem die erhöhte Vorausszahlung hervorgeht?
Leserforumvon smr | Mietrecht | 11 Antworten | 07.12.2015 12:09
Letztes Jahr (ab Okt. 2014) hatte er bereits den Mietpreis aus den selben Gründen von 205 auf 235,75 euro erhöht und ich habe der Mietpreiserhöhung zugestimmt. ... Eigenbedarf wurde nicht im Schreiben erwähnt, NUR Eigennutzung. ... Solche Schreiben sieht kein Richter gern.
Leserforumvon trixet | Mietrecht | 5 Antworten | 01.08.2018 16:34
Jetzt bekomme ich ein Schreiben zur Mieterhöhung ab Oktober wegen der Anpassung an den Mietpreisspiegel der Umgebung in höhe von pauschal 25 € und werde um Einverständnis gebeten. Mehr steht dazu nicht drin, weder auf welcher Basis sich das errechnet noch wie sich die Erhöhung berechnet. ... Generell stellt sich natürlich die Frage, ob Sie bereits eine ortsübliche Miete bezahlen oder nicht.
Leserforumvon michaelaluppa | Mietrecht | 18 Antworten | 07.03.2018 10:11
Ist er bereits im Grundbuch eingetragen? ... Ist er bereits im Grundbuch eingetragen? ... Am 8.3.2018 von michaelaluppa Hallo Gemeinde, ich habe gestern meinen neuen Vermieter angerufen und Ihm auch gesagt das evtl. die Erhöhung der Miete wegen dem neuen Dach, vielleicht nicht rechtens ist.
Leserforumvon Tornado7 | Mietrecht | 20 Antworten | 14.07.2022 13:25
Solch eine Maßnahme nach § 559 BGB muss mind. 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden und den Betrag der Erhöhung ausweisen. ... Solch eine Maßnahme nach § 559 BGB muss mind. 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden und den Betrag der Erhöhung ausweisen.... Das soll bereits in 6-8 Wochen beginnen und da wäre das Schreiben eh zu spät.
Leserforumvon go536935-98 | Mietrecht | 67 Antworten | 25.12.2021 01:36
Wie sie bereits aus den Medien erfahren haben sind die Kosten für Strom und Gas stark gestiegen weshalb auch ich die Nebenkosten anpassen muss. ... Miete zahlen. ... Regelung hättest du bisher nicht erhalten. - dass du der Erhöhung der BK (kalt+warm) von 25,- als mtl.
Leserforumvon trutzek | Mietrecht | 47 Antworten | 08.05.2016 10:36
Zahle in Frankfurt/M. in meiner 45 qm Wohnung bereits 535 Euro kalt.Jetzt sind sei Jähre um und mein Vermieter erhöht jetzt die Miete um 80 Euro erhöht--(15%).Jetzt liege ich über 12 Euro -also auch über dem Mietspiegel.Geht das? ... Die Frage, die ich aufwerfen wollte, war, folgende: Sind die Familieangehörigen des Mieters oder die des Bewohners keine Dritten im Sinne von § 540 BGB, wenn im Mietvertrag bereits ein Bewohner festgelegt wurde, der nicht der Mieter ist? ... Zitat (von trutzek):Er knüpft die Erhöhung daran---möchte aber den Lebenspartner nicht namentlich in den Mietvertrag mitaufnehmen Verhandlungssache.
Leserforumvon AxelK | Mietrecht | 7 Antworten | 18.03.2008 20:44
Aus dem Schreiben ergibt sich eine akuelle Miete, die um 5,04 Euro über unserer Miete laut Mietvertrag liegt. ... Datiert vom 12.12.2007 (also 5 Tage nach Vertragsabschluss), mit einer Erhöhung der Miete zum 01.01.2008. ... Allerdings will ich die Erhöhung auch nicht rückwirkend akzeptieren, weil ich dieses Schreiben nunmal tatsächlich nicht bekommen habe.
Leserforumvon Rdani | Mietrecht | 25 Antworten | 21.07.2018 09:44
Schreiben, 4 Erinnerungen) versenden. ... Schreiben, 4 Erinnerungen) versenden. warum? ... Schreiben, 4 Erinnerungen) versenden.
Leserforumvon Stefan_1983 | Mietrecht | 10 Antworten | 31.07.2023 12:08
Du kannst theoretisch auch das Schreiben anonymisieren, irgendwo hochladen und hier den Link dazu einstellen. ... Bis Dezember 2024 hast du aber eh erst einmal Ruhe, da der Vermieter nun schon die maximale Erhöhung von 20% durchgesetzt hat. ... Die Januarmiete 2022 kann somit auf die Dezembermiete 2021 verrechnet werden und schon fehlt keine Miete aus 2021 sondern aus 2022.
Leserforumvon prinzselo | Mietrecht | 4 Antworten | 28.11.2018 19:50
Das er es machbar ist, sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat und man den entsprechenden Beleg in Händen hält. ... Dazu müsste man erst mal wissen, was genau in den beiden Schreiben gestanden hat. ... die meisten gesetze ist für vermieter Kann es sein das es 1x Erhöhung der Kaltmiete und 1 x Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung wegen Nachzahlung aus der Abrechnung ist?
Leserforumvon Marcaurel123 | Mietrecht | 9 Antworten | 31.10.2023 08:48
Und deswegen erhöht sich die Miete. ... Ich habe dir bereits gesagt, dass es keine Sonderregelungen für Untermietverträge gibt. ... Du kannst das Schreiben auch einscannen, anonymisieren, irgendwo hochladen und hier den Link einstellen.
Leserforumvon memo123 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.08.2019 20:14
In meinem Schreiben zur Erhöhung auf die auf 20 % gekappte ortsübliche Miete habe ich versehentlich nicht die Namen der Mieter, sondern Vermieter angegeben. ... Oder soll ich den Mietern besser ein neues, korrektes Schreiben zur Erhöhung auf die ortsübliche Miete zustellen? Geht das bereits jetzt oder erst nach "versäumter" Zustimmungsklagefrist des ursprünglichen Mieterhöhungsschreibens?
Leserforumvon Müllerlüdenscheidt | Mietrecht | 3 Antworten | 28.03.2014 19:50
Dieses Schreiben ist nur an mich gerichtet, obwohl ich gemeinsam mit meiner Frau den Mietvertrag vor ca. 25 Jahren unterschrieben habe. ... Ich halte die Erhöhung daher zunächst einmal für förmlich unwirksam. ... Die Strategie ist nur sinnvoll, wenn Du bereits den Mietspiegel erreicht hast und die höchst mögliche Miete bezahlst. ----------------- "Chylla"
Leserforumvon Vahduu | Mietrecht | 4 Antworten | 30.04.2020 16:44
Dazu muss ich sagen, dass die Miete in den letzten 3 Jahren nicht erhöht wurde und diese ERhöhung auch weniger als 20 % sind. ... Am 30.4.2020 von fb545232-66 Vielen Dank für Ihre Antwort, ja, die von mir zitierten Texte sind tatsächlich alles was in den beiden Schreiben stand. Danach wird nur noch in einem weiteren Satz die neue Miete mitgeteilt.
Leserforumvon p_mueller | Mietrecht | 11 Antworten | 28.10.2007 23:10
Hallo, Herr M(ieter) wohnt zur Miete und ist bereits auf der Suche nach einer neuen Wohnung. ... Die aktuelle und die neue Miete liegen unter dem Preis des Meitspiegels - laut Vermieter schreiben. Der Vermieter, Herr V, hat bei seinem Schreiben keine Zustimmung zur Erhöhung verlangt, sondern nur einseitig die Miete erhöht - nach dem Motto ab 01/2008 zahlst du Herr M dann xxx Euro.
Leserforumvon Luparo | Mietrecht | 13 Antworten | 21.08.2022 21:15
Der Einwand von hh bezog sich vermutlich darauf, dass die Erhöhung der Wohnungsmiete ohne Stellplatz nicht repräsentativ sein muss für eine Erhöhung der Miete eines Stellplatzes. ... [quote=cauchy]Der Einwand von hh bezog sich vermutlich darauf, dass die Erhöhung der Wohnungsmiete ohne Stellplatz nicht repräsentativ sein muss für eine Erhöhung der Miete eines Stellplatzes.... Das hatte der VM bereits bei der letzten Erhöhung so erwähnt und ich wollte eben nur mal wissen, ob das formell so in Ordnung ist, da ich das beim letzten mal schon komisch fand, warum er dieses zusätzliche Argument da rein schreibt.
Leserforumvon guest-12302.07.2017 11:59:47 | Mietrecht | 17 Antworten | 01.07.2017 13:09
Der Mietvertrag läuft seit dem 15.10.2016, unsere Frage wann muss dem Mieter das Schreiben zugehen, wenn er ab dem 15.01.2018 eine Erhöhung der Miete (weit unter ortsüblicher vergleichsmiete) zahlen soll. ... Wurde aber in #4 bereits erklärt. ... Wurde aber in #4 bereits erklärt.
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