2.855 Ergebnisse für „miete schaden“

Leserforumvon guest-12317.08.2010 11:29:06 | Mietrecht | 8 Antworten | 26.07.2009 16:54
Oder musstest du vorher Fotos machen, damit du die Miete mindern kannst? Hieran scheinst du ja mehr interessiert zu sein, als an dem, was der Schaden so verursacht. quote:Jetzt die Frage, da ich ja weder Wäsche waschen kann solange der Schaden vorliegt, oder Baden/Duschen solange der Schaden vorliegt, und mit sicherheit auch net so einfach beheben ist, wieviel Miete kann man mindern. Was sagt dir, ob der Schaden einfach zu beheben ist oder nicht?
Leserforumvon mireck | Mietrecht | 5 Antworten | 16.02.2009 21:17
hallo hütet euch vor dem mitglied ablout er ist ein vermieter und kein mieter er fügt nur allen mietern schaden zu. er läst sich nur miete zahlen und macht nichts dafür. nun meine eigendliche frage kann ein vermieter ein kündigen wenn man 4mal die miete nicht pünklich gezahlt hat dieser hat es getan und zwar gerichtlich und wie ist es wenn mann die miete gar nicht zahlt kann er da die heitzung abstellen er hat doch die mietkauttion die er auch nicht auf ein mietkonto gebracht hat. zweite frage wenn ich miet kürzungen gemacht habe muss ich die an ihm zurückzahlen wenn ich ausziehe und er trotzdemm nichts an der wohnug gemacht hat danke ----------------- "" Am 16.2.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 16.2.2009 von dem Gottgleichen quote:wenn ich miet kürzungen gemacht habe muss ich die an ihm zurückzahlen wenn ich ausziehe und er trotzdemm nichts an der wohnug gemacht hat Bei Mieteinbehalten: Ja.
Leserforumvon Arc2006 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.04.2006 17:14
Hallo zusammen, also ich habe folgendes problem... ich wohne nun schon seit 12 jahren in ein und der selben wohnung, anfänglich überwies ich die miete immer zwischen dem 2ten und 6ten eines monats, seit 2001 wird die miete immer zum 5ten des monats per dauerauftrag überwiesen. Heute jedoch ging eine mahnung ein welche darauf hinweißt das die miete noch nicht gezahlt wurde und das dies doch getan werden soll, die miete wurde nun natürlich schon am 5ten überwiesen. Nach einem telefonat wurde mir gesagt das die miete bis zum 3ten eines jeden monats überwiesen werden muss.
Leserforumvon Dinsche | Mietrecht | 25 Antworten | 08.12.2011 13:00
Hier gibt es sogar noch das Guthaben aus der NK-Abrechnung, mit dem kleinere Schäden verrechnet werden könnten. ... Miete noch nicht da ?? ... Es gibt keine Miet-WHG, in der man keine Schäden findet, nachdem M auszogen !
Leserforumvon Dominique_123 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.07.2010 12:42
und keinerlei rechnungen ueber die angeblichen schaeden in der wohnung. mein mitbewohner hat auch die ausstehende miete noch nicht beglichen. nun haben wir im mai 2010 unsere nebenkostenabrechnung erhalten und ich musste feststellen, dass 1. nur mir eine ausfertigung zugeschickt wurde und 2. die ausstehende miete, naemlich 580 euro (davon 180 nebenkosten fuer 2 monate) einfach von unseren geleisteten zahlungen abgezogen wurde!!! ... Er will also nicht die Kaution mit der ausstehenden Miete verrechnen? ... ich habe ja nicht einmal eine rechnung ueber die schaeden erhalten obwohl ich es versucht hatte meiner versicherung als schaden zu melden und der gutachter meinte es waere abnutzung?!
Leserforumvon msi0110 | Mietrecht | 14 Antworten | 12.02.2012 11:52
Bin ich dann noch zuständig für die ganze monatliche Miete?? ... Bis dahin musst du, ab da der Nachmieter die Miete zahlen. ... Schäden zu beseitigen oder nachzubessern Erst recht besteht kein Recht zur fristlosen Kü. wenn man selber (!)
Leserforumvon Medlock | Mietrecht | 22 Antworten | 28.12.2020 15:32
Meine noch Ehefrau, zahlt nun keine miete mehr für die Wohnung, dies sie nun alleine nutzen wollte. ... Bei dem Schaden der hier jeden Monat entsteht, würde ich das versuchen so kurz wie möglich zu halten. ... Du musst die Miete zahlen, da Du gesamtschuldnerisch haftest.
Leserforumvon Dinsche | Mietrecht | 13 Antworten | 04.10.2010 20:49
Wenn er nicht zahlt, zieh es von der Miete ab. Der Schaden war ja noch nicht mal innerhalb Deiner Wohnung. ... Ich vermiete selbst, und wenn meine Mieterin einen Schaden in der Wohnung meldet reagiere ich sofort!
Leserforumvon Seipelchen | Mietrecht | 8 Antworten | 15.03.2007 15:29
Muss ich für diese Zeit wirklich Miete zahlen?? ... Und muss ich für die Zeit 04. und 05 (normal müssten wir zahlen wegen kündigungsfrist) Miete zahlen obwohl wir für den Schaden nichts können? ... Vielen Dank Daniela Am 15.3.2007 von sika0304 Habt ihr denn dem Vermieter eine Frist gesetzt, bis wann der Schaden beseitigt werden muss?
Leserforumvon Vermieterinrecht123 | Mietrecht | 3 Antworten | 11.10.2022 10:12
Hallo, steht dem Vermieter eine dreimonatige Miete nach einer Zwangsräumung zu? ... Oktober 2022 10:14[/editmessage] Am 11.10.2022 von Spezi-2 Nennt sich aber nicht Miete sondern Nuitzungsentschädigung. ... Aber der Vermieter muss schon beweisen, dass der Schaden auch entstanden ist.
Leserforumvon Kolber | Mietrecht | 1 Antwort | 13.10.2008 10:58
Nun wurde im Vorraus für diesen Monat von den alten Mietern schon Miete bezahlt. ... Und dürfen die alten Mieter die restliche Miete vom Vermieter zurückerstatten, da die Nachmieter schon in der Wohnung sind? ... Bzw. muss der Vermieter beweisen, dass die Schäden vom Mieter sind, damit er eine Entschädigung fordern kann?
Leserforumvon go541828-42 | Mietrecht | 1 Antwort | 16.04.2020 14:42
Es sind dort mehrere Dinge kaputtgegangen wie der Durchlauferhitzer weswegen ich die Miete minderte. ... Ist der Vermieter verpflichtet die Schäden zu beseitigen bzw dafür geradezustehen?
Leserforumvon TheCat | Mietrecht | 4 Antworten | 20.02.2014 14:52
Kauf bricht Miete nicht, heißt also, der neue Eigentümer hat den Mieter samt MV mit allen Rechten und Pflichten übernommen. ... Schäden = Verletzung des Eigentums sind etwas ganz anderes, als Schönheitsreparaturen = vertragsgemässer Gebrauch. Bei Schäden haftet der Mieter ja auch deliktisch, das Eigentum ist verletzt und im Wert gemindert.
Leserforumvon staufen | Mietrecht | 7 Antworten | 26.09.2013 12:52
Nun ist die Miete nochmals überwiesen worden, da versäumt wurde, den Dauerauftrag bei der Bank zu kündigen. Der Vermieter hat nun die zuviel gezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf die fehlende Kaution. ... Diese zuviel bezahlte Miete will nun der Vermieter als Anzahlung für die entstandenen Schäden einbehalten.
Leserforumvon Lena321 | Mietrecht | 12 Antworten | 01.08.2019 17:15
Man zahlt ja schließlich auch noch Miete für August. ... Der Vermieter hat m.E. keinen Anspruch mehr auf die Miete. ... Der Vermieter hat m.E. keinen Anspruch mehr auf die Miete.
Leserforumvon go369647-84 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.07.2014 20:26
Ursprünglich stand mir die Wohnung als Betriebswohnung zur Verfügung, die Miete wurde damals am Ende des Monats von meinem Gehalt abgebucht. ... Der neue Eigentümer behauptet nun, dass ich meine erste Miete nicht gezahlt habe, und dementsprechend mit mindestens einer Miete im Rückstand bin (eine zweite Miete rechnet er mir an, da ich die Miete nicht bis zum 3. sondern erst am 10. überweise). ... Ungeachtet dessen hat der Mieter sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehende sonstige Schäden ebenfalls zu ersetzen.
Leserforumvon LALILU | Mietrecht | 8 Antworten | 19.01.2004 17:14
Falls Dir ein Schaden entstanden ist, weil Du die Wohnung nicht beziehen kannst, könnest Du diesen auch geltend machen. ... Und das ich deshalb meine Miete weiter bezahlen soll. ... Damit besteht für Dich kein Anspruch auf Miete.
Leserforumvon Vanessa2011 | Mietrecht | 25 Antworten | 29.08.2011 16:23
Vermieterin von mir Miete verlangen, wenn die Schlüsselübergabe schon stattgefunden hat? ... Kann nicht schaden, bloß nutzen. ----------------- "" Am 30.8.2011 von Tommok Schlüsselübergabe hin oder her, solange Du Miete zahlst, hast Du das Recht, die Wohnung zu nutzen. ... Dir wird demnach die Nutzung verwährt, ergo keine Miete mehr.
Leserforumvon mwe | Mietrecht | 6 Antworten | 04.01.2022 20:16
Am 4.1.2022 von mwe Ich hätte zum einen gerne mindestens die Miete für den Januar, im besten Fall auch noch für den Februar. Zum anderen wäre es natürlich super, wenn ich die Kosten für den entstandenen Schaden (Couch, Streichen etc) weiterreichen könnte. ... [quote=mwe]wenn ich die Kosten für den entstandenen Schaden (Couch, Streichen etc) weiterreichen könnte.
Leserforumvon mieterhh | Mietrecht | 10 Antworten | 16.06.2013 11:35
Dies mündete dann plötzlich in der Forderung nach der anteiligen Miete. ... Ist es denn nicht so: Die Miete für die 7 Tage hatte der Vormieter bereits bezahlt. ... Und jetzt verlangt der VORmieter die 7 Tage Miete von mir zurück. ----------------- "" Am 16.6.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Und jetzt verlangt der VORmieter die 7 Tage Miete von mir zurück.
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