1.075 Ergebnisse für „mieter betreten“

Leserforumvon guest-12308.04.2013 10:50:28 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.04.2013 21:02
In Fällen dringender Gefahr gestattet der Mieter hiermit das Betreten der Mieträume unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit. ... Wenn der Mieter ihm den freiwillig gibt ... ... In Fällen dringender Gefahr gestattet der Mieter hiermit das Betreten der Mieträume unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Leserforumvon xiero | Mietrecht | 3 Antworten | 08.06.2006 16:21
Der Vermieter (ein netter Mann, wir kommen super mit ihm klar) hat vor einigen Tagen die Wohnung in unserer Abwesenheit betreten, da dem Mieter der Einliegerwohnung kalt war und der Vermieter die Heizung eingeschaltet hat. ... Sollte z.B. an der Gasheizung etwas sein, so kann der Gashahn in der Einliegerwohnung zugedreht werden, der Mieter dieser Wohnung hat das Einverständnis zum Betreten gegeben. ... Was ist wenn dem Mieter der Einliegerwohnung kalt ist?
Leserforumvon StephG | Mietrecht | 22 Antworten | 20.03.2008 11:49
Zumindest ich würde mir in einer solchen Situation genau überlegen, ob ich den Vorgang abstreite, wenn nicht u.U. doch nachgewiesen werden kann (z.B. durch Beobachtungen anderer Mieter), dass die Wohnung betreten wurde. ... Ich bezweifle stark, dass die Nachmieter Mittäter sind, da der Vermieter Ihnen wohl kaum auf die Nase gebunden hat, dass die Wohnung gegen den Willen der Mieter betreten wird. ... Da wird nullinger bei raus kommen, sollte der Mieter da was einleiten.
Leserforumvon Rob12 | Mietrecht | 20 Antworten | 07.11.2008 05:10
Der Vermieter meint, er hätte trotzdem das Recht sein Grundstück sofort und in meiner Abwesenheit zu betreten. ... Durch die Vermietung hat der Eigentümer das Nutzungsrecht an den Mieter abgetreten, dafür bezahlt der Mieter Miete. ... Demzufolge ist ein Recht des Vermieters zum Betreten und Besichtigen nur in Ausnahmefällen festzustellen, in denen er auch ohne vertragliche Regelung die Mieträume betreten darf, um seine Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können.
Leserforumvon Bosse | Mietrecht | 2 Antworten | 12.12.2007 15:03
Wann kann ich die Wohnung betreten nachdem der Mieter vor einer bevorstehenden Räumungsklage verschwunden ist. ... Muss die Heizungselemente nach Klagen anderer Mieter, da diese nicht richtig warm werden, von einem Installatör überprüfen lassen.
Leserforumvon Vincer | Mietrecht | 3 Antworten | 21.03.2011 22:05
Muss sich der Mieter nach den Terminwünschen des Vermieters richten oder andersherum? ... Der Mieter muss dies gar nicht dulden. ... Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Leserforumvon marlena_maskula | Mietrecht | 6 Antworten | 10.07.2017 20:39
Hallo, darf der Vermieter ohne Absprache die Wohnung betreten wenn das Fenster im Bad offen ist um das Fenster zuzumachen? ... Und wenn Blitzschaden entstanden sind, darf der Vermieter das Gebaeude ohne Absprache betreten? Die entstandene Schaden soll dann der Mieter decken, oder?
Leserforumvon Hausfreund923 | Mietrecht | 15 Antworten | 13.10.2008 13:13
Zu bemerken sei das die Mieter auch ein kind haben und das dann wohl auch unter das verbot fällt.Die Mieter sind seit 11 monaten in der Wohnung. ... Er hat auch öfters darum gebeten dem Unbefugten Betreten ein Ende zu machen. ... Das Verbot das Grundstücl zu betreten ist Rechtens.
Leserforumvon M. Denker | Mietrecht | 10 Antworten | 09.05.2012 13:28
Darf der Vermieter die Wohnung betreten, um Reparaturarbeiten durchführen zu lassen? ... Denker Und was kann der Vermieter machen, wenn der Mieter ihm das Betreten der Wohnung verbietet? ... Der VM darf die Wohnung nicht gegen den Willen des M betreten, sondern beide müssen sich einigen.
Leserforumvon Anvielleicht | Mietrecht | 7 Antworten | 31.07.2004 20:42
Hallo, seit kurzem ist meine Mitbewohnerin aus unserer 2er WG ausgezogen und seitdem betreten meine Vermieter ständig die Wohnung ohne vorherige Absprache in meiner Abwesenheit. Meine Frage ist nun, ob sie die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad) auch ohne mein Wissen und ohne Anmeldung einfach so betreten dürfen um irgendwelche Arbeiten in dem leerstehenden Raum auszuführen. ... Am 2.8.2004 von alida Der verbleibende Mieter darf die Gemeinschaftsräume mitnutzen, hat aber keine alleinige Nutzung.
Leserforumvon samira1659 | Mietrecht | 7 Antworten | 13.11.2013 13:22
So lange das Mietverhältnis des (Vor)mieters läuft, dürft ihr die Wohnung nur dann betreten, wenn es dieser Mieter erlaubt. ... Ich glaube nicht, dass der Vermieter die Mieter ohne eine Zahlung werkeln lässt. ... Es wurde mit den Vermietern ausgemacht dass wur kostenfrei mitte anfang November zum streichen und Möbelaufbauen reindurfen ohne Miete zu zahlen... wir lassen unsere Nachmieter auch früher rein.. was ist daran verwerflich obwohl wir da noch selbst die miete tragen... ----------------- "" Am 13.11.2013 von guest-12331.05.2016 15:25:27 Wenn die Vormieter nicht mehr Mieter sind und nur zur Mängelbeseitigung noch dort arbeiten dürfen, kann der Vermieter euch natürlich auch den Zutritt gewähren. ----------------- ""
Leserforumvon andyeifel | Mietrecht | 19 Antworten | 20.07.2009 12:53
Darf der Mieter fristlos kündigen, wenn man als Vermieter unangemeldet die Wohnung betreten hat? ... Gruß Michael Am 20.7.2009 von guest-12326.08.2009 09:46:54 [quoteDarf der Mieter fristlos kündigen, wenn man als Vermieter unangemeldet die Wohnung betreten hat? ... Wenn der Vermieter aber nur unangemeldet vor der Haustür stand und der Mieter hat ihn reingelassen, dann ist das schon kein unbefugtes Betreten mehr.
Leserforumvon Franz65 | Mietrecht | 3 Antworten | 02.11.2022 18:24
Ich bin selbst Mieter in einem Mehrparteienhaus und habe eine dazugehörige Garage angemietet. ... Und dann zwei weitere Fragen; erstens, ob der Anwalt und sein Gehilfe überhaupt meine Garage ohne meine Anwesenheit betreten hätten dürfen (ich tendiere zu ja, weil sie ja quasi jetzt Mieter sind) und zweitens ob sie einfach so den Roller hätten mitnehmen dürfen. ... [quote=Franz65]Und dann zwei weitere Fragen; erstens, ob der Anwalt und sein Gehilfe überhaupt meine Garage ohne meine Anwesenheit betreten hätten dürfen (ich tendiere zu ja, weil sie ja quasi jetzt Mieter sind) und zweitens ob sie einfach so den Roller hätten mitnehmen dürfen.
Leserforumvon Stephanie_Kathrin | Mietrecht | 4 Antworten | 06.08.2004 17:36
Des weiteren verlang er unangekündigt zwischendurch die Wohnung zu betreten. ... Der Vermieter hat dem Mieter ALLE! ... Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung behält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten.
Leserforumvon Rechtoderunrecht? | Mietrecht | 6 Antworten | 15.05.2021 15:54
Die Polizei kann man ja schlecht bei erneutem Betreten nicht rufen. ... Die Polizei kann man ja schlecht bei erneutem Betreten nicht rufen.... Eher meint er, er sei noch Mieter und dürfe dort rein.
Leserforumvon fastman | Mietrecht | 6 Antworten | 07.12.2005 12:57
Aber selbst diesen zu besitzen gestattet ihm nicht die Mieträume einfach zu betreten. ... Aber selbst diesen zu besitzen gestattet ihm nicht die Mieträume einfach zu betreten. ... Ohne Zustimmung (oder im Streitfall Gerichtsbeschluss) hat niemand die Wohnung zu betreten.
Leserforumvon guest-12317.03.2020 15:25:15 | Mietrecht | 1 Antwort | 15.03.2016 16:47
Als meine Vermieterin auszog, schenkte sie mir eine ihrer Katzen, die durch ihre Wohnung Zugang zum Gemeinschaftskeller hatte und auch durch meine Wohnung den Keller betreten kann. ... Als aber neue Mieter in die Wohnung im Obergeschoss zogen, durfte meine Katze nicht mehr wie gewohnt rauf und urinierte ständig vor die geschlossene Tür. ... Später klopfte es wieder, dann sagte sie mir, sie könne sich wieder erinnern, der Elektriker war da und wollte überprüfen, ob meine Klingel funktioniert und deshalb hat sie die Tür nur aufgemacht, die Wohnung aber nicht betreten.
Leserforumvon fb482200-75 | Mietrecht | 3 Antworten | 16.01.2018 13:15
-- Editiert von fb482200-75 am 16.01.2018 13:30 Am 16.1.2018 von AltesHaus Zitat (von fb482200-75):Frage 1 : Muss B Räumungsklage erheben bevor er die Wohnung betreten darf Ja, offensichtlich hat der Mieter die Mietsache noch nicht aufgegeben, sonst hätte er ja die Schlüssel zurück gegeben. ... Am 16.1.2018 von hh Zitat:Ja, offensichtlich hat der Mieter die Mietsache noch nicht aufgegeben, sonst hätte er ja die Schlüssel zurück gegeben. ... Wenn der Mieter tatsächlich die Wohnung leer geräumt hat, dann hat er sie nach meiner Auffassung aufgegeben.
Leserforumvon elfi123 | Mietrecht | 13 Antworten | 24.09.2011 10:41
Und selbstverständlich dürfen sie ihrem Mieter nicht verbieten, das eigene Kind das Haus betreten zu lassen. ... Ich möchte meine Mieter, mein Haus, mein Grundstück und mich schützen. ... Belehrbar ist das Kind absolut nicht, so das ich im Endeffekt zu dieser Überlegung kam ein Verbot über das Betreten meines Grundstücks auszusprechen.
Leserforumvon Spidermann234 | Mietrecht | 2 Antworten | 23.06.2017 16:33
Meine Frage ist um mein Garten abgrenzen zu können damit die anderen Mieter mein Garten nicht betreten können wer muss für die Kosten aufkommen? Beide Parteien oder ich oder der Vermieter Am 23.6.2017 von Spezi-2 Zitat:Meine Frage ist um mein Garten abgrenzen zu können damit die anderen Mieter mein Garten nicht betreten können wer muss für die Kosten aufkommen?
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