20 Ergebnisse für „mieter kaltmiete posten urteil“

Leserforumvon Raoul | Mietrecht | 7 Antworten | 07.01.2009 10:51
Hallo, in meiner Nebenkostenabrechnung erscheint der Posten "Verwaltungsgebühren" in Höhe von 15,00 Euro. Ist dieser Posten auf den Mieter umlagefähig? Gibts hierzu ein Urteil?
Leserforumvon PULARITHA | Mietrecht | 11 Antworten | 15.06.2005 13:25
Ich wohne zu Zweit (Freundin) in einer 57 qm Wohnung und zahlen dafür 410€ Kaltmiete + 110€ Warm. ... Die BK- Abrechnung muss gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein; BGH- Urteil v. 23.11.1981 - VIII ZR 298/80. ... IM Mietvertrag einzeln aufgelistete Posten, wie zum Besipiel: Der Mieter trägt die Kosten für folgende Posten: Aufzug, Wasser/Abwasser, Strom, Müll, Treppenhausreinigung,... ????
Leserforumvon Montaillou | Mietrecht | 36 Antworten | 20.09.2009 16:47
Hallo, gerade prüfe ich meine Nebenkostenabrechnung. 2 Posten springen mir ins Auge: 1. ... Woher weisst DU, ob andere Mieter hierfür zahlen? ... Wahrscheinlich weil die Kaltmiete ca. 40 - 50 Euro monatlich über den örtlich üblichen Mieten liegt (exkl.
Leserforumvon heimdahl | Mietrecht | 31 Antworten | 10.08.2009 20:34
Es steht nicht in meinem sinne, hier lächerlichkeiten zu posten. ... Die z u s a t z v e r e i n b a r u n g besagt n a c h verfolgter renovierung eine e h ö h t e kaltmiete von 50 euro.... N a c h renovierung 50 euro kalt mehr, bei abschluss des neuen vertrags im feb.09 oben beschriebene ehöhung kaltmiete und nebenkosten.
Leserforumvon Vike28 | Mietrecht | 36 Antworten | 28.10.2021 17:38
Alte Kaltmiete: 520,30 Neue Kaltmiete: 670 € Nebenkosten: 90 € Gesamtmiete: 760 € Die Wohnung wird derzeit vom Jobcenter bezahlt.. ... [/quote] Am besten man den Wortlaut posten, was der Vermieter da schreibt. ... Also mal hier posten bzw.
Leserforumvon Wander123 | Mietrecht | 7 Antworten | 04.07.2017 23:13
In dem Wohnheim gibt es laut Webseite vier Wohnugstypen mit folgenden Eigenschaften: A Größe: 13,0 – 14,5 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 255 Euro B Größe: 14,5 – 17,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 285 Euro C Größe: 17,0 – 23,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 325 Euro D Größe: 23,0 – 29,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 405 Euro Im Mietvertrag sind bei mir 325 Euro Miete und der Wohnungstyp C festgehalten. ... Am 5.7.2017 von Wander123 Aber es kann doch nicht rechtens sein, dass das selbe Apartment ohne Änderung irgendwelcher Bedingungen an den nächsten Mieter für mehr Geld zu vermieten, 10% Abweichung hin oder her? ... Gerade in einem Wohnheim halte ich einen Fehler (also ein Versehen) nicht für ausgeschlossen, insofern mein erstgemeinter Tipp: * Mach Dir klar, dass Du RECHTLICH auf verlorenem Posten stehst.
Leserforumvon astra0861 | Mietrecht | 29 Antworten | 18.08.2004 18:42
LG Braunschweig, Urteil v. 22.12.1998 - 6 S 163/98, WM 1999, S. 294) Unterschiede bei den Messwerten von bis zu 20%. ... In die Urteil die Sie genannt haben, http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/w1.html handelt sich um den Fall: Wenn die Wasserverbrauchsumme von 3 Mieter mit 3 separaten Zählers weniger ist als 20% von die Hauptwasserzahler dann sollte die geringe Differenz bis 20% in die m³ geteilt (nach % ) an die 3 Mieter, was über die 20% sollte dann an der Vermieter hängen. So kann man die Urteil mit diesem fall hier von ikarus02 Überhaupt nicht nehmen als ein Argumentierung Basis Herr K. dass kann nur sein dass er die 20% Anteil zahlen müssen, mehr nicht.
Leserforumvon Brit2 | Mietrecht | 26 Antworten | 15.04.2021 12:28
[/quote] Das steht da so, oder steht nur "die Kosten der Wartung übernimmt der Mieter"? ... Am 15.4.2021 von Leo4 [quote=Brit2]die Wartung übernimmt der Mieter, somit keine NK-Umlage dafür anfallend.... Z.B. ist in unserem Bundesland der Mieter für die Wartung auserkoren.
Leserforumvon bieRisTalle | Mietrecht | 31 Antworten | 30.11.2017 07:24
Mieter sind die Untermieter. ... Sein Zimmer bekommt dann einen neuen Mieter. ... Sein Zimmer bekommt dann einen neuen Mieter.
Leserforumvon LasseKay | Mietrecht | 31 Antworten | 03.01.2017 14:45
Mieter A und B haben die 35 Prozent anhand von ähnlichen Fällen selbst angesetzt und die 100 Prozent haben die Mieter durch ein Urteil eines ähnlichen Falles von 2008 bekräftigt. ... Dem Verständnis und Wissen der Mieter nach ist eine Mietminderung, sowieso eine Einzelfallentscheidung und ein Urteil würde hier allein dem Vergleich dienen. ... Am 3.1.2017 von LasseKay Mindern tut man doch auch von der Kaltmiete oder ?
Leserforumvon nohedge | Mietrecht | 22 Antworten | 26.01.2018 01:38
Wir verlangen genau 600 Euro Kaltmiete. ... Danke Am 26.1.2018 von hh Zitat:Wir verlangen genau 600 Euro Kaltmiete. ... Wir verlangen genau 600 Euro Kaltmiete.
Leserforumvon fb428377-10 | Mietrecht | 25 Antworten | 03.11.2018 15:16
Viele alte Klauseln sind zugunsten der Mieter für unwirksam erklärt worden. ... Allerdings gebe ich hier zu bedenken, dass mir hier lediglich ein erstinstanzliches Urteil bekannt ist und Berlin auch innerhalb der eigenen Stadtgrenzen zu differenten Entscheidungen in ähnlichen Sachen kommt. ... Als VM wäre ich gegen ein solches Urteil vorgegangen.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Mietrecht | 35 Antworten | 19.12.2017 09:46
Wie ist es bei Ihnen, wie gehen Sie mit Beschwerden der Mieter um? ... Ich kenne Vermieter die lassen das rigerios dem Mieter per Gericht erklären. ... Hab eigentlich unproblematische Mieter, ist ja praktisch eine Altenwohnanlage.
Leserforumvon peter3333 | Mietrecht | 48 Antworten | 03.09.2017 08:02
Steht da auch, sinngemäß, das BK die nicht ausdrücklich genannt sind in der Kaltmiete enthalten sind? ... Steht da auch, sinngemäß, das BK die nicht ausdrücklich genannt sind in der Kaltmiete enthalten sind? ... Aber vielleicht gab es ja danach noch ein weiteres Urteil, welches ich übersehen habe.
Leserforumvon Tiefighter | Mietrecht | 109 Antworten | 26.10.2017 22:16
Da ein Mietaufhebungsvertrag frei Aufsetzten kann ist bei der Abfindung ein relativ großen Spielraum halt doch § 138 BGB Abs. 1,2 - Wucher wäre da zu Erwähnen, da es in meine Stadt keine 37m² Wohnungen mit eine Kaltmiete 200€ gibt - berechne ich wie folgt: Mehr Mietkosten= 250€*36= 9000.-€ ( gehe von 450€ Kaltmiete aus und das auf drei Jahre ) plus Umzugskosten= 750.-€ plus Maklercourtage= 1000.-€ plus Küche mit Einbau= 3000.-€ ( Vermieter brauchen ja keine mehr stellen ) Hab ich was vergessen ? ... Neu renoviert / saniert gesamt Wohnfläche ca.67m² ohne Mieter drin mitten In Hamburg hmm... ca. 800.- Kaltmiete 800€*300= 240000€ auf 25 Jahre gesehen und es gibt hier drei davon plus Ladengeschäft ca.80m² und Dachbodenausbau ca.90m² wenn alles TipTop ist gibt es hier Gesamtmieteinnahmen von mind. 4000.... Eher Sorgen sollte ich der Mieter darüber machen, dass der Vermieter wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigt, wenn der Mieter mit den Forderungen überreizt.
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 252 Antworten | 13.05.2016 21:06
Ab März 2014 zahlt der Mieter auch nur die Kaltmiete mit dem Verwendungszweck „Kaltmiete s. ... Oder wartet ihr auf ein Urteil? ... Es gibt nur den Hinweis auf den Kontoauszügen. diese lauten aber nur auf den Betrag der Kaltmiete, damit ist klar er hat nur kalt gezahlt.
Leserforumvon horrordog | Mietrecht | 173 Antworten | 26.02.2017 19:16
Die Kündigung war aus 2 Gründen überhaupt keine Kündigung: zum einen gab es keinen Grund für eine fristlose Kündigung, zum andenren müssen alle Mieter kündigen und nicht nur einer.
Leserforumvon Andy Schweiger | Mietrecht | 132 Antworten | 08.06.2005 18:32
Anstatt dumme Antworten zu posten. ... So berechtigt bspw. auch nach einem Urteil des LG Wiesbaden ein Ausfall der Heizung in den Sommermonaten nicht zur Mietminderung; LG Wiesbaden, WM 1990, 71. ... Aber es gibt eben Mieter die sich nicht alles gefallen lassen.
Leserforumvon armermieter123 | Mietrecht | 61 Antworten | 17.03.2016 00:00
Mieter wohnt seit über 10 Jahren in einer Wohnung im Gewerbegebiet. ... Das betrifft im Übrigen weitere Mieter (genau genommen 6 Stück inkl. mir). ... Arglistige Täuschung durch den Mieter (§ 123 BGB) ist absurd.
Leserforumvon Birmamama | Mietrecht | 72 Antworten | 27.07.2007 22:16
In der Nebenkostenabrechnung war der Posten nur unter Grundbesitz aufgeführt und nicht aufgeschlüsselt, sodass ich also gleichzeitig um die entsprechende Aufschlüsselung bat, woraus erkennbar ist, dass wir Mieter nicht mit den erhöhten Steuern der Gewerbefläche mittragen. ... Bisher sind alle Mieter quasi aus allen Wolken gefallen, als sie hörten, dass ich den Stellplatz ganz normal bezahle, denn das hat die Vermieterin als sich sich vor allen als Wohltäterin darstellte, stets verschwiegen. ... Die hat denen auch noch etliche andere unzulässige Dinge gestattet, über die wir Mieter alles andere als erfreut sind, aber auch nichts gegen machen können, da ich mich bereits beim Ordnungsamt diesbezüglich erkundigte, aber in einem Privathaus können die dagegen auch nichts machen, obwohl sie mir bestätigten, dass dies unzulässig sei, aber ihnen leider die Hände gebunden sind.
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