3.581 Ergebnisse für „mieter nebenkosten“

Leserforumvon HansJuergen | Mietrecht | 14 Antworten | 24.08.2007 12:12
Nun möchte ich meinem Mieter fristlos kündigen, doch ich bin mir nicht sicher ob dies wegen fehlenden Nebenkosten möglich ist, denn schliesslich bezahlt er ja pünktlich seine Miete. ... Vielleicht ist der Mieter tot ? ... Inzwischen schuldet er mir schon für volle sechs Monate die Nebenkosten.
Leserforumvon Ihr neuer | Mietrecht | 5 Antworten | 31.10.2016 23:06
Auf jeden Fall bezahle ich einen Betrag X für Nebenkosten. ... Die Nebenkosten für nicht vermietete Flächen kann er ja nicht auf uns bisher eingezogene Mieter umlegen oder? ... Es gibt 5 Mieter, also kostet es für jeden Mieter 200 Euro.
Leserforumvon willymaus | Mietrecht | 2 Antworten | 15.01.2018 13:34
Grundsätzlich gilt, dass es für die Abwälzung dieser neuen Kosten einer zusätzlichen Klausel (Öffnungsklausel) im Mietvertrag bedarf, die ausdrücklich die Übertragung neuer Nebenkosten auf den Mieter zulässt (BGH, 16.04.2008, Az: VIII ZR 75/07, 27.06.2007, Az: VIII ZR 202/06, Urteil vom 27.09.2006, Az: VIII ZR 80/06). ... Dazu zählen auch solche Nebenkosten, die zwar als Positionen im § 2 BetrKV als zulässige Nebenkosten bezeichnet sind, aber zur Zeit des Vertragsabschlusses (noch) nicht auf den Mieter abgewälzt wurden bzw. noch nicht angefallen sind. ... Fehlt diese Voraussetzung, ist eine Umlage neuer Nebenkosten nur in besonderen Fällen möglich.
Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.07.2013 15:15
Bin ich überhaupt verpflichtet, dem Mieter so eine Abrechnung zuzuschicken? In dem Mietvertrag steht, dass "die Nebenkosten stehts zu gleichen teilen unter den Mitbewohnern aufgeteilt werden". ... " Am 31.7.2013 von Qwert123456 In dem Mietvertrag steht, dass "die Nebenkosten stehts zu gleichen teilen unter den Mitbewohnern aufgeteilt werden".
Leserforumvon Fizz231 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.09.2008 10:38
Die 3 Monate Kündigungsfrist wurden eingehalten und der Vermieter hätte genug Zeit gehabt, sich einen neuen Mieter zu suchen. ... Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie kann es sein, dass mein Freund jetzt doppelt Nebenkosten bis Ende des Jahres zahlen muss (neue Wohnung - alte Wohnung), wenn doch jetzt eh ein neuer Mieter da reinkommt und auch Nebenkosten zahlen wird. Dann werden ja quasi da auch doppelt Nebenkosten für eine Wohnung bezahlt.
Leserforumvon TequillaLady | Mietrecht | 5 Antworten | 20.10.2013 14:01
Hallo, ich würde gerne Wissen wie ich die Verzugszinsen bei nicht bezahlen der Miete und Nebenkosten berechne. ... Unser Mieter hat zu Ende April 2013 gekündigt.Er hat uns mit Schimmeligen Räumen (Gäste WC + Abstellkammer, muss komplett der Putz runter), mit Bunter Wandfarbe bemalte Türen (4Stück), Ausgebauter Dusche, Wasserschaden im Flur (komplette Decke muss raus), 3qm Sperrmüll, eine Wand die er raus gehauen hat, Falscher neuer Adresse und eben der nicht bezahlten Miete und Nebenkosten sitzen lassen. ... Werden die für Miete und Nebenkosten getrennt berechnet?
Leserforumvon guest-12318.12.2010 09:16:38 | Mietrecht | 1 Antwort | 23.04.2009 16:13
Da die Wirtschaftsbetriebe mir aber scheinbar aufgrund eines EDV-Problems keine extra Rechnung für die Jahre 2007 und 2008 geschickt haben, ist mir die Zahlung nicht aufgefallen und ich habe dies nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterberechnet. ... Ich möchte nur kurz erwähnen, ich bin kein raffgieriger Vermieter, möchte aber die Nebenkosten, die durch die Vermieter erzeugt wurden verständlicherweise nicht selbst zahlen.
Leserforumvon Madame | Mietrecht | 4 Antworten | 16.02.2006 15:15
Meine Miete beträgt für ca. 56 qm warm 520 Euro, darin enthalten sind 150 Euro Nebenkosten. ... Muss ich als Mieter diese Rücklagen tatsächlich bezahlen? ... Was habe ich als Mieter mit den Verwaltungskosten zu tun?
Leserforumvon willymaus | Mietrecht | 10 Antworten | 16.01.2018 07:05
Grundsätzlich gilt, dass es für die Abwälzung dieser neuen Kosten einer zusätzlichen Klausel (Öffnungsklausel) im Mietvertrag bedarf, die ausdrücklich die Übertragung neuer Nebenkosten auf den Mieter zulässt (BGH, 16.04.2008, Az: VIII ZR 75/07, 27.06.2007, Az: VIII ZR 202/06, Urteil vom 27.09.2006, Az: VIII ZR 80/06). ... Dazu zählen auch solche Nebenkosten, die zwar als Positionen im § 2 BetrKV als zulässige Nebenkosten bezeichnet sind, aber zur Zeit des Vertragsabschlusses (noch) nicht auf den Mieter abgewälzt wurden bzw. noch nicht angefallen sind. ... Dies ist jedoch nach unserer Auffassung zwingende Voraussetzung für ein Umlegen an Sie als Mieter.
Leserforumvon Koreaner | Mietrecht | 5 Antworten | 26.04.2012 21:30
Ein Mieter hat absichtlich im Mietvertrag von den Nebenkosten alles, außer Wasser und Heizkosten, weggelassen. Mein Vater hat den Mietvertrag, den der Mieter erstellt hat, unterschrieben. Der Mieter zahlt somit keine anteiligen Kosten für Versicherung, Hausflurlicht usw.
Leserforumvon MaxiTobi | Mietrecht | 2 Antworten | 11.11.2003 17:07
Ja Ja, die lieben Nebenkosten. ... Unser Vermieter verlangt plötzlich knapp 1300 Euro Nebenkosten. ... Ich fühle mich gelinde gesagt etwas verarscht und getäuscht, zumal wir beileibe nicht die ersten Mieter in diesem Hause sind ...
Leserforumvon Schwimmbutz | Mietrecht | 16 Antworten | 03.04.2008 13:17
Nicht nur wegen der Nebenkosten! ... Diese Kosten muss die Allgemeinheit (Mieter) tragen. ... Alle Mieter wissen, dass der Untermieter ständig dort verweilt.
Leserforumvon nomaden hasser | Mietrecht | 2 Antworten | 28.03.2006 21:53
Hallo Habe ein Problem mit meinen Mietern,wege den Nebenkostennachzahlungen Ein Mieter droht mit Mieterbund und Rechtsanwalt von denen ich aber bis jetzt noch nichts gehört habe. Ein anderer Mieter zahlt wohl einfach so nicht. ... Tipps zur richtigen Aufstellung von Nebenkosten: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/betriebskostenab.htm
Leserforumvon Huben | Mietrecht | 1 Antwort | 12.09.2003 12:37
Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Szenario ist gegeben: Ich wohne in einem Haus mit drei Parteien, davon 2 als Wohnungseigentümer und ich als Mieter bzw. der Vermieter meiner Wohnung. ... In meinen Nebenkosten für dieses (mein erstes) Jahr wurden mir 33% der Gesamtnebenkosten angerechnet. ... Die gute Frau, die die Nebenkosten macht, lehnt ab, dieses an eine neutrale Person abzugeben.
Leserforumvon pusemuckl | Mietrecht | 24 Antworten | 27.08.2009 14:57
Eine Zwischenabrechnung der Nebenkosten ist nicht möglich und rechtlich auch nicht zulässig. ... Der Mieter ? ... Der eine Mieter sehr sparsam, der andere heizt wie verrückt.
Leserforumvon guest123-2126 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.10.2008 10:43
Vielleicht haben die Mieter die Kaltmieten + Nebenkosten nicht vollständig gezahlt, dass der VM nicht genug Geld hat für die Wasserrechnung. Außerdem können ja die Mieter in solchem Fall das anateilige Wassergeld direkt an Stadtwerke zahlen, Kaltmieten + restliche Nebenkosten an Vermieter.
Leserforumvon frogger13 | Mietrecht | 12 Antworten | 02.02.2009 09:11
kann man eine dateillierte nebenkosten abrechnung verlangen ? ... Die Kosten für die Zähler kann der Vermieter übrigens sehr wohl auf die Mieter umlegen. ... Am 2.2.2009 von hh ++ich meine es steht schon so etwas wie "miete 960 dm, inkl. 60 dm nebenkosten"++ Das sieht nach Pauschalmiete aus ohne Anspruch auf Abrechnung der Nebenkosten.
Leserforumvon naji | Mietrecht | 8 Antworten | 31.03.2006 08:36
Die Nebenkosten (Hausversicherung, Grundsteuer,usw.) wurden dem Mieter bisher nicht verrechnet (Verbrauchskosten wie Heizung, Wasser, Strom bezahlt er direkt) sind aber meines Wissens in der Regel umlagefähig. Da es keinen Mietvertrag gibt, kann sowohl ich mich nicht darauf berufen wie auch mein Mieter der ja keine vertraglich festgeschriebenen Nebenkosten hat. ... Dien Mieter hat einen Vertrag!
Leserforumvon Aquintus | Mietrecht | 4 Antworten | 16.08.2008 14:10
Vorauszahlung der Nebenkosten betrug 150 Euro im Monat, das dann mal 14 Monate. ... Ich kann mir gut vorstellen, dass es einem Vermieter weh tut, so viel Geld an einem Ex-Mieter zurück zu zahlen. ... Was die Müllabfuhr betrifft, diese ist nicht in den Nebenkosten enthalten.
Leserforumvon Hellskorpion | Mietrecht | 5 Antworten | 27.02.2015 13:34
Sind für knapp 60qm2 diese Nebenkosten nicht völlig überzogen? ... quote:Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die in einem Mietvertrag vereinbarten Vorschüsse auf die Nebenkosten so anzusetzen, dass sämtliche zu erwartenden Nebenkosten abgedeckt werden. Eine gezielte Irreführung bei Angabe der Vorschüsse auf die Nebenkosten berechtigt den Mieter jedoch zur Anfechtung des Mietvertrags.
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