281 Ergebnisse für „mieter problem reinigung“

Leserforumvon ohlie | Mietrecht | 11 Antworten | 29.04.2007 11:03
Im Haus leben auch ältere Mieter die Probleme mit der Gesundheit haben. ... Am 29.4.2007 von Mortinghale Hallo Ohlie, wenn (b)alle(/b) Mieter die Reinigung schriftlich beantragen und sich gleichzeitig verpflichten, die Kosten der Reinigung als Nebenkosten zu tragen, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. ... Problem also doch schon gelöst . feuerelfe ----------------- "Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.03.2012 18:17
Folgendes Problem: Meine Mutter wohnt in einem 4-Parteien-Haus, aber nur ihre Wohnung wird per Öltank beheizt. ... Nun soll meine Mutter die Kosten von über 600 Euro für die Reinigung zahlen. ... Guckst du hier: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article5194972/Mieter-muss-zahlen-Oeltank-Reinigung-gilt-als-Betriebskosten.html dann weißt du, dass diese Kosten zu den umlegbaren Betriebskosten gehören.
Leserforumvon guest-12322.12.2023 22:48:26 | Mietrecht | 10 Antworten | 09.03.2021 14:05
Seit dem ich einen Einblick in die Betriebsräume der Reinigung werfen konnte, habe ich ein Problem. ... Oder geht es mich, [i]Mieter im 2OG[/i], nichts an, was im EG/UG stattfindet? ... Aber wohl anscheinend bei der Reinigung ...
Leserforumvon leeloomai | Mietrecht | 8 Antworten | 20.12.2018 16:42
Auf wen fällt das Problem Reinigung wenn der Ofen alle 690 Std. gereinigt werden muss und wer muss dafür haften? ... Das hier Zitat (von leeloomai):Mit dem Vermieter ist abgesprochen dass wir als Mieter den Ofen reinigen, aber vom Fachmann warten lassen. lässt schon mal den Schluss zu, das der Mieter für die Reinigung zuständig ist. ... Zitat (von leeloomai):Auf wen fällt das Problem Reinigung wenn der Ofen alle 690 Std. gereinigt werden muss Mal ganz unjuristich: wer putzt denn die Wohnung?
Leserforumvon Chris_84 | Mietrecht | 12 Antworten | 04.02.2014 13:10
Zum Problem: Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat. ... Aber das tut hier erstmal nichts zum Problem. ... Wenn Mieter die Reinigungsarbeiten nicht ordentlich machen, kann Vermieterin ohne Vorwarnung die Arbeiten auf Mieterkosten erledigen lassen.
Leserforumvon sgrund | Mietrecht | 8 Antworten | 14.07.2021 10:35
Wer ist für die Reinigung der Küche zuständig, Mieter oder Vermieter? ... [quote=sgrund]Wer ist für die Reinigung der Küche zuständig, Mieter oder Vermieter?[/quote] So wie beschrieben, ist der Mieter für die Endreinigung nicht zuständig, soll heißen, die Reinigung zahlt der Vermieter, der war Auftraggeber.
Leserforumvon Bärchen07 | Mietrecht | 9 Antworten | 13.12.2016 12:55
Was ist jetzt mit den ein oder zwei die das nicht drin stehen haben das geputzt wird oder eh selber putzen, müßen die jetzt die Treppenhaus Reinigung nicht bezahlen darum gehts ja?. ... Es ist doch nicht dein Problem, welche Verträge der Vermieter mit seinen Mietern macht. ... Dann ist es durchaus möglich, die externe Reinigung nur für 6 von 8 Wochen zu beauftragen und dies dann eben durch 6 zu teilen.
Leserforumvon Dieter Kraus | Mietrecht | 2 Antworten | 06.06.2004 08:01
Diese Wohnung steht die restliche Zeit leer und sie kümmern sich weder um Reinigung e.t.c. Da wir die Räume weder nutzen noch etwas dort abstellen dürfen bin ich der Meinung, dass die Schwiegereltern genau wie Mieter für den ordnungsgemässen Zustand der Räume verantwortlich sind. Jetzt gibt es ein größeres Problem, da der Schwiegervater aus körperlichen Gründen nicht mehr die Treppe hoch kann, wollen sie gegen unseren Willen einen Treppenlift einbauen lassen.
Leserforumvon nush | Mietrecht | 7 Antworten | 26.05.2008 16:35
Die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. 2. ... Bei 7. würde ich das Problem sehen, dass der Mieter die Kosten nicht durch Selbstvornahme abwenden kann - damit wäre die Klausel bzgl. ... Es steht doch deutlich da, dass der Mieter auch selbst renovieren kann... quote:Soweit der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen rechtzeitig zur Beendigung des Mietverhältnisses durchführt, ist er von der Zahlung des Kostenanteils befreit.
Leserforumvon MarcTecore | Mietrecht | 26 Antworten | 30.11.2010 20:05
Wenn der Mieter keine Einwände mehr hat oder wenn der Vermieter keine Einwände mehr hat? ... Wenn der Mieter keine Einwände mehr hat oder wenn der Vermieter keine Einwände mehr hat? ... Vor allem nicht im Hinblick auf Sauberkeit. ----------------- "" Am 5.12.2010 von Harry van Sell @kathi2008 Genau das ist doch das Problem.
Leserforumvon Zündyfee | Mietrecht | 19 Antworten | 13.09.2016 10:28
Dies stellte für niemanden ein Problem dar. ... Dies stellte für niemanden ein Problem dar. ... Meiner Ansicht nach, hätte der Vermieter den Exmieter noch einmal zur Reinigung auffordern müssen.
Leserforumvon Mila2 | Mietrecht | 2 Antworten | 07.07.2004 22:20
Jeder Mieter hat das Treppenhaus bis zum Teppenende vor der Darunterliegenden Whg. zu reinigen. ... Am 7.7.2004 von guest123-57 Ich habe hier schon mehrfach gesschrieben, daß es für Mieter keine rechtliche Handhabe geben kann, sie mit Sachleistungen oder Ausübung niederer Dienste zu verpflichten. Einige Reinigung von Gemeinschaftsflächen erfolgt daher freiwillig.
Leserforumvon Pascal2005 | Mietrecht | 5 Antworten | 28.10.2004 14:18
Viele Grüße Am 29.10.2004 von Kerstin2 Hallo Pascal, ist auch die wöchentliche Reinigung im Mietvertrag festgelegt? ... Und "...Der Vermieter ist berechtigt, eine andere Regelung zu treffen und die Reinigung einem Dritten (Reinigungsfirma...) zu übertragen..." Problem ist eben, das keiner exakt unterschrieben hat, welchen Bereich er denn genau sauber zu halten hat und ich weiß nicht ob ich das dann festlegen darf?!
Leserforumvon schliffiffi | Mietrecht | 7 Antworten | 25.08.2011 11:47
hallo. ich wohne mit meinem mann und sohn in einem 3-familien-haus. mündlich haben wir mit dem vermieter (der weiter weg von seinem mietobjekt wohnt) ausgemacht,dass mein mann und ich die reinigung und die instandhaltung von haus und garten übernehmen,d.h. regelmäßig treppenhaus putzen,mülltonnen rausstellen,rasen mähen,hecken schneiden, kleinere reparaturen bzgl. haus und garten (mein mann ist selbst beruflich handwerker),winterdienst (schnee schippen und streuen),gehweg kehren,gemeinschafträume in ordnung halten,..... unser vermieter gewährt uns für die von uns übernommenen o.a. tätigkeiten einen kostenlosen garagen-stellplatz,welcher regulär 28 euro kosten würde. nun sind mein mann und ich aber der meinung,dass uns der vermieter doch schon ein wenig "abzockt".ich mein,wir müssen so viele aufgaben regelmäßig übernehmen (mein mann und ich sind beide berufstätig) und bekommen nur 28 euro dafür.finden wir n bisschen wenig. außerdem haben wir kaum handwerkszeugs zur verfügung,da der vermieter total geizig ist und alles notwendige für unnötig hält.und wenn wir was repariern oder erneuern müssen,müssen wir uns um ALLES kümmern (material besorgen,fahererei auf UNSERE kosten, unsere Freizeit,kosten für material vorstrecken,...). wenn dann alles notwendige gekauft worden ist von uns,geben wir natürlich dem vermieter die quittungen und er überweist uns natürlich das geld. aber trotzdem,wir verfahren unseren sprit,"opfern" unsere freizeit für tätigkeiten und fahrerei,müssen regelmäßig haus und garten in ordnung halten (was ja verständlich ist) und bekommen nur 28 euro im monat?!?!... ich mein,wir würden das ja alles weiterhin selbst übernnehmen aber eben für ein bisschen mehr geld. ach so,die anderen mieter in unserem haus sind ALLE "faule *******e" :-) und machen NICHTS um haus und garten in ordnung zu halten.die mieter waren / sind aber auch damit einverstanden,dass mein mann und ich diese tätigkeiten übernehmen.die beiden mietparteien haben eben monatlich 10 euro mehr miete zu bezahlen, da der vermieter uns ja für die tätigkeiten 28 euro für die garage erlässt. den aufschlag von 10 euro hat der vermieter mit den anderen mietern auch nicht schriftlich vereinbahrt,d.h. ein mieter zahlt die 10 euro,der andere nicht. ich wäre dankbar,wenn ihr mir ein bisschen klarheit verschaffen könntne und mir tips geben könntet. entschuldigt bitte für den langen text und die vielen flüchtigkeitsfehler. schonmal einen schönen tag. gruße,jessy Am 25.8.2011 von HeHe Zunächst kann man dem VM keinen Vorwurf machen: Er hat einen kostenlosen Garagenstellplatz angeboten, wenn ihr im Gegenzug Hausmeisterarbeiten ausführt und ihr habt zugestimmt. Wenn ihr euch schlecht bezahlt fühlt, habt ihr zwei Lösungsmöglichkeiten: - mit dem VM über eine ´´Lohnerhöhung´´ verhandeln oder - die Garagenmiete zahlen und mit den Hausmeisterarbeiten aufhören. -- Editiert HeHe am 25.08.2011 13:36 Am 25.8.2011 von schliffiffi hallo. danke erstmal für eure antworten und entschuldigung für mein sehr unüberschaubares geschriebenes. als wir beim einzug mit dem vermieter verhandelt haben,war nur von winterdienst (schnee schippen und streuen) und 1x/woche flurreinigung die rede. mit der zeit kam immer mehr dazu nach dem motto "die anderen aufgaben müssten ja auch erledigt werden". wie gesagt,damit hätten wir ja kein problem. das mit dem aufgeben der tätigkeiten und die garage einfach "normal" mieten haben wir (mein mann und ich) uns auch schon überlegt.aber dann macht ja keiner mehr die hausmeistertätigkeiten.mein mann und ich hätten schon gerne ein schönes,sauberes haus mit gepflegtem garten. falls wir die tätigkeiten ab sofort ablehnen und die garage normal mieten,besteht bei uns einfach die "angst",dass der vermieter dann einfach eine firma beauftragt,die uns mieter dann einfach viel teurer zu stehen kommt, da er das ja auf die mieter "abwälzen" kann. was ich halt gern wissen würd,was könnte ich meinem vermieter als"gehaltsbasis" vorschlagen,damit wir die tätigkeiten weiter übernehmen?
Leserforumvon Ichweissnichts | Mietrecht | 15 Antworten | 20.05.2020 22:19
Die Heizkörper sind sowas von verdreckt, vergilbt (Vormieter war starker Raucher) und sehr alt, dass eine alleinige (laienhafte) Reinigung nicht möglich ist. ... Reinigung .... ... Reinigung ....
Leserforumvon Elmorich | Mietrecht | 11 Antworten | 12.06.2023 11:20
Welche Möglichkeiten hat der Mieter hier? ... Eine Reinigung des Sandes braucht aus meiner Sicht keinen Beschluss der Eigentümer. ... Am 12.6.2023 von drkabo Weiß der Mieter, dass der Austausch oder die Reinigung des Sandes zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört und folglich die Mietnebenkosten erhöht?
Leserforumvon guest-12324.06.2018 09:59:55 | Mietrecht | 21 Antworten | 19.01.2017 19:00
Ich lese da hauptsächlich was von Reinigung. ... Was steht denn zur Reinigung im Mietvertrag? ... Das ist dann nicht mehr wirklich das Problem des Mieters.
Leserforumvon go401274-47 | Mietrecht | 23 Antworten | 04.11.2014 16:44
Sehr geehrte Herren Anwälte und Fachleute, ich habe Ärger mit einem Mieter. ... Der Mieter stellt sich quer, und ich ärgere mich. ... Wenn die mit der Wartung beauftragte Firma dies versäumt hat, dann ist das erstmal das Problem des Auftraggebers.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 47 Antworten | 12.03.2015 05:13
Nur wenn die Miter nicht zustimmen, dann hat er ein Problem. ... Das Problem könnte aber die fehlende Abmahnung sein - wenn die Hausordnung gelten würde. quote:Ansonsten tut mit der König ja fast schon leid ... Naja, er hat eine magische Anziehungskraft auf Problem-Mieter - oder irgendwann beimSchicksal mal unachtsamerweise ein "Problem-Abo" unterschrieben... ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon Gluhwurmchen | Mietrecht | 16 Antworten | 06.11.2012 13:08
Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen in Höhe von xx zu entrichten." Wo ist also das Problem? ... Ich kenne den Paragraphen. @ gaga92: "Wo ist also das Problem?
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