7.514 Ergebnisse für „mieter problem vermieter“

Leserforumvon guest-12310.12.2012 02:45:33 | Mietrecht | 21 Antworten | 10.07.2011 22:08
Problem beschreibung: Mein problem ist in der wohnung lag ein alter teppich der vermieter meinte macht was ihr wollt mit dem teppich schmeist ihn raus oder behaltet ihn nun will er für den tepich geld haben. beim einzug muste ich seine alte möbel entsorgen. ... Das müsste der Mieter beweisen (=Zeugen zum Teppichzustand?) ... Im Übrigen kann aus dem Einzug von Mietern in eine renovierungsbedürftige Wohnung auch nicht geschlossen werden, dass die Mieter dem Vermieter die Verpflichtung zum Erhalt der Mietsache erlassen hätten.
Leserforumvon Hawaii501 | Mietrecht | 32 Antworten | 17.09.2008 14:49
Ein netter Mieter... ... War natürlich überhaupt kein Problem... ... Kaum ist jemand nicht Mieter-Ansicht muss es ein böser Vermieter sein, und das ist einfach nicht ok.
Leserforumvon eltritch | Mietrecht | 18 Antworten | 09.11.2011 15:34
Am 9.11.2011 von eltritch Ja richtig, Mieter A und B sind vertragliche Mieter, und es wurden keine neuen Mietverträge abgeschlossen, aber der Vermieter UND Hauswart wurden immer informiert, haben sich aber nicht die Mühe gemacht Kontakt aufzunehmen und einen neuen Vertrag zu machen. ... Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt, dass ein Makler, der gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Verwalter der Wohnung ist, keine Maklercourtage verlangen darf. ... Der Makler hatte den Mietvertrag ausgesucht, ausgefüllt, die Mieter ohne Rückfrage mit dem Vermieter ausgewählt und für den Vermieter den Mietvertrag unterschrieben.
Leserforumvon angle07 | Mietrecht | 61 Antworten | 07.04.2008 11:50
mittag, sehr gute freundin von mir hat rießen großes problem mit ihrer wohnung und mit ihrem vermieter (der leider ihr schwager ist). heute erhielt sie folgendes schreiben: sehr geehrter mieter, ich habe ihr einschreiben erhalten und möchte gerne dazu stellung nehmen: zu punkt 1 in ihrem schreiben, der mischbatterie verweise ich sie darauf, das in unserem mietvertrag vereinbart wurde, das reparaturen in höhe von 100 eur der mieter zu tragen hat. zu punkt 2 ihres schreibens, dem schimmel, weiße ich sie darauf hin, das ich ihnen schon mehrfach gesagt habe, das dieses problem auf mangelder lüftung und entfernen einer nachtspeicherheizung zurückzuführen ist. die wohnung war auch schon vor ihren vermietern und keiner der mieter hat je solche probleme wie sie durch mehrfaches tägliches lüften und konstanter tempraraturreglung. in einer wohnung wäre dieses problem nicht aufgetreten und ich fühle mich in sofern nicht für die schäden verantwortlich die ihnen durch missachtung der einfachsten lösungsmöglichkeiten entstanden sind. sofern sie weiterhin meinen mir durch fehlerhaftes verhalten irgendwas in rechnung stellen oder mit eventuellen mietkürzüngen drohen könnten werde ich meine folgenden schritte schon jetzt darlegen: punkt 1 mit dem erhalt dieses schreibens kündige ich sofort zum 31.05.2008 das mietverhältnis und fordere sie auf bis zu diesem zeitpunkt meine mietwohnung zu räumen und in den urstand widerherzustellen. desweiteren ist der nachtspeicher der aus dem schlafzimmer entfernt wurde durch einen neuen und durch einen fachmann wieder aufgestellt und wieder in betrieb zu nehmen. punkt 2 hiermit fordere ich sie auf die garage zu räumen und den dort gelagerten müll binnen 7 tagen zu entfernen. punkt 3 den mit müll oder kartonage zugestellter keller ist binnen 7 tage zu leeren und sauber zu hinterlassen. punkt 4 der kehrdienst wurde mit meinerseits eingestellt, so das jeder mieter alle 4 wochen zum kehren der strasse und des innehofes aufgefordert wurde. dies wurde mehrfach von ihnen nicht eingehalten. punkt 5 im garten wurde die kostenlose mitbenutzung eingeräumt die ich hiermit zurückziehe und fordere sie auf diesen binnen 7 tagen zu räumen und ihre aufgestellten sachen zu entfernen. punkt 6 ich werde einen gutachter beauftragen nach auszug die räumlichkeiten auf schäden untersuchen zu lassen. sollte durch das gutachten festgestellt werden das schäden durch ihr fehlerhaftes verhalten entstanden sind, werde ich diese auf ihre kosten durch eine fachfirma beseitigen lassen. abschliessend noch ein persönliches wort meinerseits ich finde es schade das man innerhalb der familie zu solchen schritten gezungen wird. ---------------- das problem des schimmel besteht schon seit jahren. die mieterin (meine freundin) hat einen zeitvertrag über 5 jahre, welche jetzt noch eine dauer von 3 jahren hätte. das nächste ist der garten. dieser ist im mietvertrag so ausgewiesen das er zu der wohnung gehört, für welche miete gezahlt wird. der garten wurde immer auf selbstkosten bepflanzt und sehr schön hergerichtet. der angebliche müll in der garage sind kartonagen. das nächste ist der keller. in diesem war ein akuter rattenbefall, welcher die kompletten ordnungsgemäs gelagerten sachen zerstört hat, so das alles weggeworfen werden konnte. der keller ist in gemeinschaftsnutzung. der vermieter wohnt nicht mit im haus, es wohnt noch ein junges paar mit im haus. meine freundin ist so oder so auf wohnungssuche, aber mit hund ist hier sehr schwer eine zu finden, deshalb wird sie auch nicht bis zu diesem zeitpunkt eine wohnung finden die bezahlbar ist. ausserdem hat sie ende letztes jahr auf ihre kosten noch einen durchlauferhitzer eingebaut. die nachtspeicherheizung wurde mit ausdrücklicher zustimmung des vermieters richtig ausgebaut. es bestehen dennoch weitere heizmöglichkeiten die vollkommen ausreichend sind. der schimmel erstreckt sich übrigens über die komplette hintere hauswand, auch in die wohnung der oberen mieter. der schimmel dringt von der aussenwand in die innenwand des schlafzimmers der mieter. wie weiter vorgehen? ... Fotos machen, die andere Mieter als Zeugen zusätzlich parat haben. ... es ist also keine begründung in der kündigung. diese kündigung kam wegen des schreibens, in welchem die mietkürzung wegen des schimmels angedroht wurde. der schimmel ist schon lange bekannt beim vermieter. wieso muss denn die mieterin eine defekte mischbatterie ersetzen?
Leserforumvon sch3lst | Mietrecht | 12 Antworten | 26.06.2008 14:59
Problem auch mit der nächsten Wohnung von den beiden. ... Wie die Mieter das unter sich ausmachen muss den Vermieter nicht interessieren. ... Das Problem ist dann nur, dass sie selbst das Geld eintreiben muss und nicht der Vermieter.
Leserforumvon As56 | Mietrecht | 9 Antworten | 12.11.2022 20:41
[/quote] Natürlich, wenn sie eine Überweisungsform wählen, bei der Bankgebühren anfallen, ist das ihr Problem, der Vermieter kann nichts dafür. ... [quote=bostonxl]Kein Vermieter kann einem Mieter vorschreiben, dass dieser Zahlungen nur von einem deutschen Bankkonto aus vornimmt.... Dann muss der Mieter aber trotzdem dafür sorge tragen, dass der Vermieter den vollen Betrag ethält [quote=bostonxl]Ist also alleine das Problem des Vermieters, wenn dieser ein "Billigkonto" nutzt, bei dem Gebühren anfallen, wenn eine Überweisung aus dem Ausland eintrifft.
Leserforumvon platho | Mietrecht | 2 Antworten | 19.08.2006 01:38
Hallo , ich wende mich Heute in einer Angelegenheit wegen meinem Vermieter an Sie . ... Ich bin nun der letzte Mieter in dem Haus der dort noch wohnt , alle anderen Mieter haben im Nachbarhaus die Eigentumswohnungen von meinem Vermieter gekauft bzw. sind anstandslos woanders hin gezogen. ... Vermieter?)
Leserforumvon -Katie- | Mietrecht | 4 Antworten | 22.03.2007 11:17
Wir haben folgendes Problem: meine Großmutter ist im Herbst letzten Jahres nach langem Krankenhausaufenthalt verstorben und wir mussten ihr Haus samt Mieter verkaufen. ... Das Haus ist jetzt verkauft und die Mieter sollten bis Ende dieses Monats ausziehen, allerdings bekamen wir ein Schreiben vom Mieterschutzverband in dem stand dass sie wegen dieser oben genannten mündlichen Zusicherung und der Lärmbelästigung durch den neuen Vermieter die letzte Miete nur mit 50%iger Mietminderung zahlen wollen. ... Es ist jetzt seine Sache, die Mieter aus der Wohnung zu klagen.
Leserforumvon fb476731-59 | Mietrecht | 11 Antworten | 19.10.2017 14:42
Weil vom Vermieter aus passiert ja nichts. ... Darf ich als Mieter denn Stecker ziehen? ... Einfach mal den Vermieter auffordern.
Leserforumvon go640518-89 | Mietrecht | 79 Antworten | 04.08.2023 13:26
Der Vermieter wurde unterschrieben mit Familie XY obwohl nur der Sohn Eigentümer des Hauses ist. ... Aber mir scheint, eine professionelle Beratung durch einen Anwalt wird dir zumindest Wege aufzeigen können, wie du das Problem lösen kannst. ... Eigentlich hätte die Verkäuferin Vorher dem Mieter schon grundlos kündigen können wenn ich es richtig verstehe, da es sich hier um ein Einfamilienhaus handelt, bei dem der Mieter mit dem Vermieter unter einem Dach wohnt und es ja nichtmal eine eigene abgeschlossene Wohneinheit gibt.
Leserforumvon gurkenfred | Mietrecht | 6 Antworten | 19.01.2021 15:22
Ist generell nicht der Vermieter hierfür zuständig, egal was im Mietvertrag steht? ... Aber beauftragen muss immer der Vermieter. ... Aber beauftragen muss immer der Vermieter.
Leserforumvon Fragant_1 | Mietrecht | 16 Antworten | 06.04.2022 12:05
Dann muß der Mieter keine Mieterhöhung zahlen, bekommt jedoch ein Kündiigung des Mietvertrages. ... Dann muß der Mieter keine Mieterhöhung zahlen, bekommt jedoch ein Kündiigung des Mietvertrages. ... Deshalb sehe ich persönlich keinen Anlass für eine Erhöhung, aber wenn es berechtigt ist habe ich natürlich kein Problem das anzupassen.
Leserforumvon Namtiger | Mietrecht | 4 Antworten | 08.07.2011 19:57
Mieter hat viele Blumenkästen und Töpfe mit Margeritenbusch. Mieter Party gefeiert. ... Ich habe dem M angeboten, dass ich als Vermieter (V) die Wespennester entferne, da ich selber mit Handwerk zu tun habe und ich kein Problem darin sah, es selber zu entfernen.
Leserforumvon Anj.kel | Mietrecht | 8 Antworten | 22.12.2021 12:58
Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich mich melde sobald ich einziehe. ... Ob er als Mieter dann irgendwo in der Sonne liegt, ist nicht relevant. ... Wenn man gerichtsfest beweisen kann, das die Übergabe der Schlüssel berechtigt gefordert und unberechtigt verweigert wurden, hat der Vermieter ein Problem.
Leserforumvon Brieftaube | Mietrecht | 7 Antworten | 04.05.2014 14:58
Der Mieter hätte das Geld, die der Bau einer Garage ungefähr kostet, übrig aber das Problem ist, daß er irgendwann vielleicht mal wegzieht und dann kann er die Garage nicht mitnehmen. ... Jahren, erstattet der Vermieter dem Mieter 1/30stel der ursprüngl. ... Vielleicht dann Rollentausch: der Vermieter als lebenslanger Mieter.
Leserforumvon tian | Mietrecht | 3 Antworten | 04.03.2013 17:52
Vermieter ist eine Privatperson und Mieter ihr Arbeitgeber. ... Der Arbeitgeber als eigentliche Mieter hat zu meiner Freundin gesagt sie soll das bezahlen, sie wollen damit keinen Ärger haben und wenn dann hätte meine Freundin eher mit diesem Problem zu ihnen kommen sollen. ... Der Arbeitgeber ist der Vermieter deiner Freundin, nicht dessen Vermieter, und damit ist auch nur der AG der Ansprechpartner.
Leserforumvon julieann | Mietrecht | 8 Antworten | 01.07.2011 11:43
Aber wenn er sie vom Vermieter übernommen haben sollte (sowas wie ne Skibox/ein älterer Kühlschrank) sind es doch trotzdem SEINE Sachen, für deren Entsorgung er zu sorgen hat? ... Durch Recherche haben wir erfahren, dass sie das Problem beid er Badewanne durch einen Klempner haben instand setzen lassen. Bei der Dusche jedoch nicht. gemeldet wurde auch nichts an die Vermieter (meine Eltern).
Leserforumvon xJonlw2013x | Mietrecht | 13 Antworten | 25.02.2018 18:00
Jetzt hat dieser Mieter A die Schwarze Tonne an dem Bauhof abgegeben und der Vermieter ist entsetzt. ... Und nein, Mieter und Vermieter hatten Top Verhältnis. ... Die Kosten der Müllentsorgung kann ein Vermieter auf seinen Mieter per Mietvertrag abwälzen.
Leserforumvon KlausW1971 | Mietrecht | 12 Antworten | 20.11.2018 20:19
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Vor zwei Jahren haben wir in unserer Mietwohnung im Arbeitszimmer einen neuen Laminatboden verlegt. ... Relevant ist, was dieser Vermieter diesem Mieter mitgeteilt hat. ... Das ist ein sehr sinnvolles Argument, auf dessen Basis vernünftige Mieter und Vermieter eine Einigung erzielen sollten.
Leserforumvon Onkel | Mietrecht | 4 Antworten | 29.08.2005 12:36
Desweiteren waren die Mieter 2 Monatsmieten (Juni, Juli) im Rückstand, die dem Vermieter aber in bar gegeben wurden (Zeugen dafür vorhanden). ... Aber da die Mieter unter den o.g. ... Wenn nicht schrifliches fixiert ist, kann der Mieter nicht nur alles bewegliche wieder mitnehmen, er muss es auch, wenn der Vermieter es verlangt, denn der Garten muss im ursprünglichen Zustand wieder zurückgegeben werden.
123·75·150·225·300·375·376