34 Ergebnisse für „mieter reinigung übernehmen fenster“

Leserforumvon Laura_28 | Mietrecht | 6 Antworten | 12.01.2015 17:44
Ausserdem waren die Fensterrahmen innen dreckig (nur zu sehen, wenn man das Fenster öffnet). ... Sind diese Aufgaben tatsächlich vom Mieter zu übernehmen? ... Sind diese Aufgaben tatsächlich vom Mieter zu übernehmen?
Leserforumvon Uwe8540 | Mietrecht | 16 Antworten | 19.06.2016 15:51
Wollte nur wissen, inwieweit der Mieter das Recht hat hier eine Reinigung durch den Vermieter zu beanspruchen. - Danke für eure Antworten. ... Bin mir jedoch letztendlich nicht sicher, wie sich das rechtlich verhält, falls der Mieter auf Reinigung seitens des Vermieters besteht, indem er z.B. anführt: Die Fenster waren vor Renovierung sauber und sind nun staubig, ergo möchte ich jetzt wieder (kostenlos und ohne eigenen Aufwand) saubere Fenster haben? ... Mietvertrag die Kosten vom MIeter zu übernehmen sind.Unabhängig zur obigne Aussage: Wenn man dreckige Fenster als "Schaden" titulieren möchte und die 300€ noch nicht erreicht wurden, ja.
Leserforumvon palmeriii | Mietrecht | 14 Antworten | 01.12.2004 12:01
Deshalb sagt er, dass ich nun auch die Kosten übernehmen muss, da er keine Gelegenheit hatte, den Schaden rechtzeitig beheben zu lassen. ... Bei Haus & Grund- Verträgen wird sogar festgelegt, dass der Mieter Türen und Fenster monatlich feucht zu reinigen hat. ... Da hätte ich für eine Reinigung von außen einen Kletterkünstler oder eine Feuerwehrleiter gebraucht .
Leserforumvon thinkup | Mietrecht | 13 Antworten | 11.06.2012 23:49
Zudem konnte ein Fenster nicht mehr gekippt werden können. ... Wieso muss ich die Reperatur übernehmen, dass nicht 100% meine Schuld ist. ... Jetzt soll ich 100% der Kosten für die "Wartung/Instandsetzung" übernehmen.
Leserforumvon go613840-51 | Mietrecht | 1 Antwort | 02.08.2022 20:29
Frage wäre, inwiefern ich verpflichtet bin das Ganze zu übernehmen: Aufgrund folgendem Zitat würde ich gerne den Abschnitt zur Schönheitsreparaturen aufzeigen: [i]Sofern die Wohnung renoviert übernommen wurde, im Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel steht und diese wirksam ist, hat der Mieter die Renovierung beim Auszug zu übernehmen.... Reinigung der Teppichböden, Streichen der Heizkörper, einschließlich Heizrohre und der Versorgungsleitungen, Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen, Die Durchführung von Schönheitsreparaturen in den Mieträumen wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: - für Küchen/Kochnischen, Bäder/Duschen alle 3 Jahre,- für Wohn- und Schlafräume, Flure/Dielen, Toiletten alle 5 Jahre.
Leserforumvon krummes_ding | Mietrecht | 2 Antworten | 16.06.2006 16:38
Die Reinigung der Fensterläden, Rolläden, Jalousien u.ä. hat der Mieter einmal jährlich durchzuführen.... Heizungsrohre, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von Innen - 5 Jahre b) Tapizieren und Anstreichen der Wände und Decken - 5 jahre [...] ... Wenn der Mieter die vollen Kosten übernehmen soll, dann ist das ungültig. zu 4.: Ungültig.
Leserforumvon blitz.128 | Mietrecht | 18 Antworten | 12.02.2007 20:40
Auch Reinigung und Wartung von Etagenheizungen oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung muss der Vermieter übernehmen. ... Auch Reinigung und Wartung von Etagenheizungen oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung muss der Vermieter übernehmen. ... Auch Reinigung und Wartung von Etagenheizungen oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung muss der Vermieter übernehmen.
Leserforumvon Anke2299 | Mietrecht | 27 Antworten | 21.09.2023 12:08
Wir möchten weiterhin die Reinigung selbst übernehmen. ... Ich frage mich jetzt was gehört zur normalen Kellerreinigung, die ein Mieter übernehmen muss? ... Im Mietvertrag ist doch geregelt, dass wir die Reinigung selbst übernehmen.
Leserforumvon NiemandAnders | Mietrecht | 10 Antworten | 23.04.2008 08:26
Fenster in Küche und Wohnzimmer haben Schmutz in den Zwischenräumen der Doppelverglasung. ... Die Kosten für die Reinigung muss der VM nicht tragen, wenn ich mich nicht täusche. 3. ... Zu den Fenstern: Wie kann ich sehen, was für Fenster das sind?
Leserforumvon katerkuno | Mietrecht | 8 Antworten | 07.11.2008 15:22
. ----------------- " Achtung Mieter! ... Aufwendungen, die der Mieter wegen einer Maßnahme zur Erhaltung oder Modernisierung der Mietsache machen muss, können sein die Kosten der Reinigung der Räume, für das Umstellen, den Transport und die Einlagerung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, für das Abnehmen und Aufhängen von Gardinen, Lampen, Einbaumöbeln, für die zeitweilige andere Unterbringung des Mieters und seiner Angehörigen sowie für zusätzliche Fahrtkosten. ... Soweit Schönheitsreparaturen an sich noch nicht erforderlich waren und vom Mieter aus Anlass der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden müssen, hat der Vermieter die Kosten zu ersetzen; doch muss sich der Mieter Ersparnisse anrechnen lassen, soweit sich zu seinen Gunsten die Termine für die nächsten Schönheitsreparaturen verschieben.72 Auch Neuanschaffungen, die infolge der Modernisierung erforderlich wurden, sind in angemessenem Umfang zu ersetzen, zB Gardinen bei Veränderung der Fenster, neue Lampen, Möbel und Einrichtungsgegenstände, die wegen Veränderungen des Zuschnitts der Wohnung, der Stellflächen, der Energieart o.Ä. unvermeidlich sind.73 Keine Aufwendungen sind erhöhte Betriebskosten als Folge der Modernisierung74 und entgangene Einkünfte bei gewerblichen Räumen; diese können allerdings nach § 536a Abs. 1 ersatzfähig sein (s.
Leserforumvon statusquo1 | Mietrecht | 21 Antworten | 19.12.2017 15:15
Ausbauen, soweit dies möglich ist ohne die Mietsache (zB Fenster) zu beschädigen. ... Will der Nachmieter dies übernehmen, ist es OK. ... Wir verstehen uns auch mit dem Großteil unserer Mieter, aber wir müssen deren Umzugsmüll doch nicht deswegen übernehmen.
Leserforumvon fate500 | Mietrecht | 6 Antworten | 11.07.2007 23:08
Reinigung / Erneuerung der Teppichböden, Innenanstrich von Türen und Fenstern, Anstrich von Heizkörpern, Versorgungsleitungen etc. 2. Die Kosten der kleinen Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden sind [x] vom Mieter zu übernehmen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. ... So wie sich das liest sind wir als Mieter ja für alles in der Wohnung zuständig ??
Leserforumvon rase_hase | Mietrecht | 5 Antworten | 13.06.2005 21:01
Mängel im Haus der Hausverwaltung melden # Anwesenheit für Gas-Wasser Ablesung # Halbjährliche Reinigung # Fenster und Türen mit Stock und Rahmen # Beleuchtungskörper # Kehren des Kellers # Kehren des Dachbodens # Stiegengeländer einölen # Lichtschalter reinigen *gg* Ist österreichisch, deswegen schauts etwas komisch aus. ... Rein schon mal nicht mehr, dass machen dann Mieter. ... Cindy Am 14.6.2005 von karamel Frag doch mal deinen Vermieter, welche Aufgaben der Hausmeisterservice laut Vertrag übernehmen soll.
Leserforumvon CharlieHarper | Mietrecht | 18 Antworten | 26.02.2009 20:25
Riegel, Gurte und Gurtaufroller, Fenster inkl. ... Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die jährliche Fachgerechte Wartung, Reinigung und Überprüfung von Durchlauferhitzern, Therem, Warmwasserbeheizungsanlagen, Öfen und Herden und ähnliche Einrichtungen je Fall bis zu 150€ zu tragen. ... Wenn das einschließlich der Montagekosten mehr als 100€ kostet, dann muss der Vermieter die Kosten komplett alleine übernehmen.
Leserforumvon Der Schlumpf | Mietrecht | 10 Antworten | 17.02.2008 15:55
Die Kosten für diese Zwischenablesung trägt der Mieter. (5)Der Mietzins ist spätestens am 3. ... Mit anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis kann der Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr
Leserforumvon Habakuk | Mietrecht | 8 Antworten | 05.04.2005 12:36
Dabei blieb wohl einmal ein Fenster nur auf Kipp und wurde vom Wind aufgedrückt. ... Der VM sagte, dass er sich selbst um die Reinigung der Wohnung kümmern wollte. ... Die Kosten für Anwalt und Gericht müsste der Vermieter übernehmen.
Leserforumvon jasett | Mietrecht | 11 Antworten | 07.12.2003 21:38
Ich soll nun die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung übernehmen. ... Reinigung veranlassen und zahlen. ... Reinigung veranlassen und zahlen.
Leserforumvon Neugierige_Frau | Mietrecht | 12 Antworten | 30.11.2016 13:20
Die Fenster werden nicht extra belüftet. ... Die Reinigung des Treppenhauses übernehmen die anderen Parteien im Haus. ... Die Reinigung des Treppenhauses übernehmen die anderen Parteien im Haus.
Leserforumvon Julia0994 | Mietrecht | 22 Antworten | 26.07.2016 10:32
Das Recht des Mieters, statt die Kostenbeteiligung zu übernehmen, auch die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen, bleibt unberührt. ... Die Schönheitsreparaturen umfassen: - Wohnungseingangstüren von innen streichen - Reinigung der Fenster- und Türgriffe - sämtliche Türverglasungen reinigen - Heizkörper mit dem erforderlichen temperaturbeständigen weißen Lack streichen - Reinigung der Ablußrohe in Küche und Bad - Reinigung der Lüftungseinrichtungen in Küche, Bad und der Lüftungssiebein Badezimmertür und Einbauschränke bzw. ... Entfernung ausgetragenen Pflegemittel - Reinigung der Fußleisten - Reinigung der Elt-Schalter/Steckdosen und Anschlußdosen/Pist-Breitbandkabelanschluss - Reinigung der Sanitäreinrichtungen und Bad-Leuchten einschl.
Leserforumvon fb449658-56 | Mietrecht | 2 Antworten | 13.09.2016 13:12
Bin ich verpflichtet alle Kosten zu übernehmen und die Schäden selber zu beheben? ... Des Weiteren: Ich habe bereits einigen erfahreneren Leuten den Mietvertrag gezeigt, diese wiesen mich darauf hin dass ich in den Nebenkosten monatliche kosten für die Gartennutzung und Reinigung zahle, wobei es garkeinen richtigen Garten gibt, sondern nur besagten Hof, der von dem Müll anliegender Geschäfte mit Müll zugestellt und garnicht nutzbar ist. Im Winter informierte ich den Vermieter da die Fenster undicht sind & es den ganzen Winter unerträglich kalt war, eine Reparatur wurde versprochen , erfolgte aber nicht, was einer der Gründe für den Auszug ist.
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