5.301 Ergebnisse für „mieter sache“

Leserforumvon zazaeclat | Mietrecht | 1 Antwort | 03.09.2006 14:09
Die Vermieterin ist der Ansicht, dass alles meine sache sei . ( Allerdings hatte SIE den Sperrmüll bestellt ) Ich bin verzweifelt, was kann ich nur tun ?
Leserforumvon Skorpion1175 | Mietrecht | 1 Antwort | 22.02.2007 17:11
Muß ich diese streichen lassen oder ist dies Vermieter Sache .
Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 13 Antworten | 15.12.2011 23:14
Unter Pflichten des Mieter steht u.a. "..ist verpflichtet Teppichreinigung selbst durchzuführen". ... Soweit ich weiß, ist Fußbodenbelag Sache des Vermieters. wirdwerden ----------------- "" Am 16.12.2011 von guest-12314.03.2012 12:05:24 quote:Soweit ich weiß, ist Fußbodenbelag Sache des Vermieters. ... Je nachdem, wieviele mögliche Mieter hinter Dir in der Reihe stehen, sprich, wie beliebt das Zimmer ist, so ist dann Deine Verhandlungsposition.
Leserforumvon Falterliliee | Mietrecht | 3 Antworten | 02.04.2013 14:10
Oder ist das Sache des Mieters? ... Oder ist das Sache des Mieters? ... Am 2.4.2013 von Pragmaticus Um es etwas zu präzisieren: alle temporären Sicherungsmaßnahmen (nicht fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen) kann der Mieter selber zahlen und die sind i.d.R. nicht erlaubnispflichtig.
Leserforumvon guest-12302.03.2010 16:47:10 | Mietrecht | 22 Antworten | 11.05.2005 11:47
Und mit der Sache wegen dem Strom und Wasser würden wir ja auch nie die 100%ige Gewissheit haben, das nicht doch verbraucht werden würde! ... Toll, solche Mieter wünscht sich jeder.
Leserforumvon Jura-Mainz | Mietrecht | 1 Antwort | 29.07.2004 09:52
Wie verhält es sich generell, wenn in einem normalen Mietvertrag ein Satz steht wie "Der Mieter erneuert den Teppichboden bei Flecken oder Beschädigungen". Betrifft das auch die "routinemäßige" Erneuerung oder nur die vom Mieter verursachten Flecken/Beschädigungen?
Leserforumvon der-mieter | Mietrecht | 27 Antworten | 20.11.2018 12:36
Am 20.11.2018 von der-mieter Danke schon mal. ... Und da 1 Jahr nach Abrechnung der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung nicht mehr geltend machen kann, könnte der Vermieter eventuell die Sache einfach aussitzen. ... Am 20.11.2018 von der-mieter Ansonsten: Danke allerseits!
Leserforumvon Dororine | Mietrecht | 4 Antworten | 07.08.2007 14:16
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist." ... Das ist natürlich mehr als der Wert der 20 Jahre alten Pumpe, aber geht es hier dann nicht darum, dass die Sache so wiederhergestllt wird, dass sie funktioniert? ... Dann muss der Mieter aus eigener Tasche zahlen, was sonst die Versicherung gezahlt hätte.
Leserforumvon astra0861 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.10.2004 19:45
Meine Mieter haben per 31.10. ordentlich gekündigt. ... Meine Mieter zahlen schon seit Monaten nicht voll und jetzt nach er Kündigung gar nicht mehr. ... Bei der Wohnungstür der Wohnung der alten Frau ist die Erlaubnis Sache der alten Frau.
Leserforumvon www2006-wanda | Mietrecht | 13 Antworten | 21.04.2007 18:19
Der VM kommt nicht umhin euch weiterhin als Mieter dort wohnen zu lassen. ... Am 21.4.2007 von www2006-wanda wie sieht das damit aus das ein eventueller käufer uns als mieter mitkaufen müsste? ... Ja Am 21.4.2007 von www2006-wanda also auf den quittungen Barzahlung steht miete und auf den letzten beiden sogar die anschrift des objekts Eigenbedarf könnte dann der neukäufer geltend machen um selbst einzuziehen nehme ich mal ganz stark an wobei wir gelesen haben das in dem fall das wir mieter sind ein vorkaufsrecht hätten, aber was ist dabei wieder zu beachten und welche Rechte haben wir da Am 21.4.2007 von Mortinghale ... das in dem fall das wir mieter sind ein vorkaufsrecht hätten Was denn für ein Vorkaufsrecht ?
Leserforumvon catchup | Mietrecht | 8 Antworten | 01.12.2007 16:01
Heute habe ich von einem bestellten Insolvenzverwalter die Mtteilung bekommen, dass der Mieter meiner ETW insolvent ist. ... Dass eine Privatoinsolvenz angemeldet wurde heißt ja nicht automatisch, dass dein Mieter arbeitslos ist, sondern nur total überschuldet. ... Warte jetzt mal ab, wie es mit der nächsten Miete aussieht und wenn er nicht zahlen sollte (wie sonst üblich - du schreibst ja er hat immer pünktlich gezahlt), wendest du dich an ihn und fragst an, was Sache ist.
Leserforumvon guest-12323.02.2010 16:51:31 | Mietrecht | 5 Antworten | 11.10.2003 20:20
Hallo, bin Vermieter und habe seit ca. 1 Jahr neue Mieter in einem kleinen Häuschen. Musste kürzlich mit den Stadtwerken in das Haus um die Zähler abzulesen (mündliche Zusage v. den Mieter, wenn sie nicht da sind). ... Gruß Anita Am 11.10.2003 von kobold Die Sache mit der Sauberkeit ist relativ...was genau befürchtest Du ?
Leserforumvon JeCoPaBa | Mietrecht | 2 Antworten | 25.09.2013 09:51
Objekt ist jetzt zu 99,99 Prozent verkauft (an einen Bekannten der Mieter), auch dem wurde die Klärung der Wassersache zugesagt. Mieter ziehen bald aus, möchten aber die Wassersache nun endlich noch geklärt wissen. ... Muss man das als NOCH-Mieter hinnehmen?
Leserforumvon coco70 | Mietrecht | 15 Antworten | 29.03.2006 15:10
So wie ich die sache sehe hat der Mieter schlechte Karten, aber recht haben, bekommen und vorallem durchsetzen ist ne andre Sache. ... Die sache mit Zeugen und so ändert nix am Tatbestand des Wohnungsaufbruchs! ... Mieter bereits umgemeldet ist.
Leserforumvon pfinzl | Mietrecht | 3 Antworten | 22.06.2020 18:36
Hallo an alle, ich habe einen Mieter der keinen Briefkasten haben will. ... Ob er ihn nutzt oder nicht ist ein anderes Thema Jemand in der Gemeinde hat sich bereits beschwert und meinte es sei meine Pflicht, dass mein Mieter einen Briefkasten besitzt... ... Der Mieter kann den Briefkasten beschriften oder auch nicht, das ist seine Sache.
Leserforumvon amz517558-22 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.06.2019 00:15
Mieter a wohnt ca. 6 Jahre in einer mieter Eigentümer Gemeinschaft. ... Mieter a. Hat sich bisher entschieden die Sache einfach kommentarlos zu ignorieren aber.
Leserforumvon Etxis88 | Mietrecht | 4 Antworten | 07.06.2018 12:30
Vermieter hat es Mieter mündlich angeboten, aber Mieter bestreitet es und will somit Schadensersatz. ... Diese Angebot wurde mündlich und unter Augen von Zeugen den Mieter mitgeteilt und der Mieter hat es abgelehnt. ... Leider ist das die einzige Sache das nicht schriftlich belegt werden kann, sondern nur durch Zeugen bestätigt werden kann.
Leserforumvon -Katie- | Mietrecht | 4 Antworten | 22.03.2007 11:17
Der neue Besitzer hat Eigentumsrecht angemeldet also müssen die Mieter raus. ... Wir haben versucht die Sache beim Mieterschutzverband aufzuklären aber dort steht man leider auf der Seite der Mieter. ... Es ist jetzt seine Sache, die Mieter aus der Wohnung zu klagen.
Leserforumvon J150177 | Mietrecht | 15 Antworten | 02.12.2011 21:00
Hinten im Vertrag wird vermerkt "Für Gas, Wasser und Strom schließt der Mieter auf eigene Rechnung einen Vertrag mit dem Versorger". ... Die Kosten gehen Hand in Hand und sind vom Mieter zu tragen. ... Ein anhaltspunkt oder genauere Begründung wäre mir lieber gewesen, aber ich denke ich werde die Sache so mit ihm klären.
Leserforumvon tartebaer | Mietrecht | 4 Antworten | 07.02.2012 18:03
hallo, ein mieter möchte eine neue duschabtrennung... vermieter sagt ok... mieter möchte armaturen neu aben weil nicht mehr so stylisch vermieter murrt aber ok.... vermieter kommt und baut armaturen um und die duschkabine in.. beim umbauen wird festgestellt das die kupferwasserleitung schon recht bedüftig ausschauen und es leckte schon beim umbauen...ein stück rohr was defekt durch den umbau... soweit ok, warmwasser abgestellt... den sonntag würde der vermieter schon überleben... am sonntag ruft der mieter an, wasser dringt bei nachbarn in die wohnung...das rohr war mehr vergammelt als vermutet. der vermieter hat am monatg alles in die wege geleitet... bei der hausverwaltung. die mußte noch klären welche versicherung dafür aufkommt für den kleine wasserschaden...das defekte rohr wurde gestern am monatg erstmal geflickt so das es wieder ok ist, dafür mußten ein paar fliesen weg gestemmt werden. der vermieter sagte dem mieter was sache ist und er vermieter meinte...wenn der vermieter nicht sofort das bad wieder herstellt, dann würde er mittwoch selber ein handwerker bestellen und vermieter sollte zahlen. darf der mieter sowas? ... der vermieter muß doch auch reagieren können. klar das er das richtet aber icht innerhalb von 24 std und das leck wurde ja behoben so das alles wieder benutzbar ist ... ----------------- "" Am 7.2.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:darf der mieter sowas? ... VIII ZR 222/06 Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), so kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung weder nach § 539 Abs. 1 BGB noch als Schadensersatz gemäß § 536a Abs. 1 BGB vom Vermieter ersetzt verlangen.
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