346 Ergebnisse für „mieter tod“

Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 3 Antworten | 30.09.2008 14:09
Mieter ist unerreichbar, holt Post nicht ab.
Leserforumvon frank@home | Mietrecht | 5 Antworten | 07.01.2004 18:44
Am 8.1.2004 von Odil Hier noch einmal ein Textauszug: Tod des Vermieters - Konsequenzen für den Mieter und die Erben des Vermieters Der Tod des Vermieters löst weder auf der Seite des Mieters noch auf der Seite der Erben irgendwelche Sonderrechte aus. ... Der Mieter muss allerdings nach Kenntniserlangung sämtlichen einbehaltenen Mietzins nachzahlen. ... Die Erben können daher vom Mieter nicht den Abschluss eines neuen (i. d.
Leserforumvon anne2 | Mietrecht | 15 Antworten | 04.07.2007 17:59
Hallo, ich stelle hier eine Frage für meine Bekannte: Der Mieter verstirbt im Januar. ... Am 4.7.2007 von Eirene113 § 569 Tod des Mieters (1) Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. ... Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt.
Leserforumvon Melis321 | Mietrecht | 9 Antworten | 21.11.2019 13:38
Demnach kann der Vermieter und auch die Erben des Mieters die Wohnung innerhalb von einem Monat nach dem Tod kündigen. ... Wenn jedoch weder Kündigungsverzicht noch Zeitmietvertrag vorliegt, kann der Mieter und damit auch die Erben eh immer kündigen.
Leserforumvon willybald99 | Mietrecht | 7 Antworten | 07.03.2016 17:37
In einem persönlichen Mietvertrag (Wohnung) ist ein lebenslanges Mietrecht des Mieters bis zum Tod des Mieters vereinbart, d.h. bei Tod des Mieters endet der Mietvertrag! Nunmehr ist der Mieter verstorben und der Vermieter möchte die Wohnung schnellstmöglich geräumt haben. ... Ich vermute aber mal, dass eine automatische Beendigung des Mietvertrages nach Tod des Mieters wegen § 563 (5) BGB unwirksam ist. ...der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit ... der Mieter hat ein lebenslanges Wohnrecht ...der Mietvertrag endet mit dem Tod des Mieters...
Leserforumvon Ludi2000 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.11.2008 18:33
Hallo, folgendes Problem: Tod des Mieters eines Gewerbemietvertrags. ... Tod des Vertraghspartners, Vertrag erlischt ? ... Wenn alle das Erbe ausschlagen, wer soll denn dann der Mieter sein?
Leserforumvon ramon56 | Mietrecht | 29 Antworten | 26.09.2007 17:08
Bitte um Entwirrung: - ich bin Vermieter - Mieter ist Mitte des Jahres verstorben - das Erbe wurde von den Kindern ausgeschlagen - Wohnung wurde vom Nachlassgericht für 6 Wochen versiegelt - Miete für den Monat nach dem Tod wurde per Dauerauftrag nochmals überwiesen - nun fordert Rentenanstalt die nach dem Tod gezahlte Miete von mir zurück (SGB VI §118) - eine Mietzahlung Anfang des Jahres stand aber noch aus - telefonische Auskunft vom Nachlassgericht: mein Pech! ... Nehmen wir an, der Mieter hat 20.000 € Guthaben auf der Bank. Nach seinem Tod werden noch 1.000 € Rente gutgeschrieben und 800 € Miete überwiesen.
Leserforumvon Feuer3ngel | Mietrecht | 13 Antworten | 07.08.2019 15:03
6. ich habe ein Kautions-Sparbuch vom Mieter. ... 7. kann die Rentenanstalt die nach dem Tod gezahlten Mieten von mir zurückfordern? ... Zitat (von Feuer3ngel):6. ich habe ein Kautions-Sparbuch vom Mieter.
Leserforumvon Ernie | Mietrecht | 0 Antworten | 06.07.2003 15:34
Müssen die Erben eines Mieters nach dessen Tod die Desinfektion der Wohnung bezahlen, die das Ordnungsamt angeordnet hat nachdem der Mieter 3 Tage tot in der Wohnung gelegen ist?
Leserforumvon CeedPro | Mietrecht | 8 Antworten | 15.11.2023 14:57
Am 15.11.2023 von CeedPro [quote=cauchy]In den Paragraphen § 563 BGB bis § 564 BGB ist geregelt, wer nach dem Tod eines Mieters der neue Mieter wird. ... [/quote]Da dein Bruder nach seinem Tod nicht mehr Mieter war, konntest du auch in seinem Namen nicht mehr kündigen. ... Am 15.11.2023 von CeedPro [quote=cauchy]Da dein Bruder nach seinem Tod nicht mehr Mieter war, konntest du auch in seinem Namen nicht mehr kündigen.
Leserforumvon Feldlerche | Mietrecht | 8 Antworten | 31.05.2018 21:44
Es geht z.b. auch um die Neuvermietung, aber auch um die 3 Monate "Kündigungszeit", die die V braucht, um sich einen neuen Mieter zu suchen. ... Erbe wird man mit dem Tod des Erblassers (§ 1942 BGB). ... Daher tritt mit dem Tod des Mieters Konfusion ein, d.h. der Mietvertrag wird hinfällig, da man nicht gleichzeitig Mieter und Vermieter im gleichen Mietvertrag sein kann.
Leserforumvon daskleinebo | Mietrecht | 1 Antwort | 28.09.2014 21:08
Allerdings steht im Vertrag der alten Wohnung folgende Klausel: "Sind mehrere Personen Mieter, so können bei Tod eines Mieters die anderen das Mietverhältnis innerhalb der ersten drei Monate, nachdem sie vom Tod Kenntnis erlangt haben, mit einer Frist von einem Monat kündigen."
Leserforumvon Tommy57 | Mietrecht | 6 Antworten | 21.03.2012 19:19
Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. ... Wenn schon § 564 BGB: Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. ... Gut, das heißt, ich werde über den Hausmeister gehen müssen, weil durch den Tod frühstens 30.09. die Kündigungsfrist wäre.
Leserforumvon Rechthabär | Mietrecht | 10 Antworten | 23.07.2011 18:54
Im Mietvertrag steht unter Beendigung des Mietverhältnisses durch Tod: Besteht das Mietverhältnis nur mit einem Mieter, so endet es erst mit Ablauf des auf seinen Todestag folgenden Kalendermonats. ... + Auch wenn das Mietverhältnis durch Tod endet, heißt das nicht, dass da keine Pflichten mehr bestünden! ... Die rechtlichen Besonderheiten beim Tod eines Mieters sind im BGB geregelt.
Leserforumvon frank@home | Mietrecht | 2 Antworten | 06.01.2004 18:13
Im BGB ist nur geregelt was passiert wenn der Mieter verstirbt. An wen ist die Miete zu zahlen, und wie muß sich derjenige ausweisen. mfg ----------------- " " Am 6.1.2004 von Odil Mietverträge bleiben bestehen_ auvh bei Tod des Vermieters als auch Tod des Mieters.
Leserforumvon blumeanna | Mietrecht | 1 Antwort | 20.08.2005 20:51
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Leserforumvon Biene384 | Mietrecht | 3 Antworten | 29.03.2020 14:50
Am 29.3.2020 von Anitari Zitat (von Biene384):mit der Begründung ich wäre nicht alleinige Erbin, Mit Erbe hat das nichts zu tun, sondern damit: BGB § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters (1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.
Leserforumvon Maurer93 | Mietrecht | 20 Antworten | 14.01.2019 20:59
Auch ein Telefongespräch oder ein persönliches Gespräch ist nicht möglich, da Mieter B zu nichts bereit ist und sich Tod stellt. ... Auch ein Telefongespräch oder ein persönliches Gespräch ist nicht möglich, da Mieter B zu nichts bereit ist und sich Tod stellt. ... Auch ein Telefongespräch oder ein persönliches Gespräch ist nicht möglich, da Mieter B zu nichts bereit ist und sich Tod stellt.
Leserforumvon kl_diva | Mietrecht | 7 Antworten | 30.01.2024 09:47
Hallo, Mieter XY ist am 20.01.2024 verstorben, war nach dem Tod seiner Frau, alleiniger Mieter einer Mietwohnung. ... Am 30.1.2024 von cauchy Die Regelungen beim Tod des Mieters finden sich ab § 563 BGB. ... Ein Mieter kann immer kündigen, wenn kein aktiver Kündigungsausschluss vorliegt.
Leserforumvon ramon56 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.07.2007 13:58
Mein Mieter ist vor 2 Wochen verstorben. ... ------- Am 16.7.2007 von zuspät Sollte keines der Kinder den Mietvertrag mit unterschrieben haben, erlischt das Mietverhältnis in diesem Fall durch den Tod des Mieters automatisch.
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