156 Ergebnisse für „mieter vermieter garage nutzung“

Leserforumvon willow4 | Mietrecht | 12 Antworten | 05.10.2009 11:57
Als der Vermieter dieses Thema kürzlich ansprach und die Garage nun selbst braucht, berief sich der Mieter ( Ehemann ) auf sein Gewohnheitsrecht. ... Wenn der vermieter jedoch die Nutzung des Trockenraums unmöglich macht, dann besteht trotzdem ein Recht auf Mietminderung. ... Bei der Garage besteht ein mündlicher Vertrag über die unentgeltliche Nutzung der Garage.
Leserforumvon Rentnerrecht | Mietrecht | 2 Antworten | 07.04.2020 17:48
Das Haus wurde ca. 2016 verkauft und der neue Mieter teilte die Grundstücke auf und liess den Altbau modernisieren. ... Der Garten existiert jetzt nicht mehr so bzw. möchte der Vermieter das durch eine Firma machen lassen und ist im Moment ohne Kosten. Unsere Frage: Jetzt möchte der Vermieter den Lagerraum wohl als Allgemeingut nutzbar machen und wir sollen die Sachen alle räumen.
Leserforumvon sashizzla | Mietrecht | 3 Antworten | 28.12.2006 18:37
In meinem mietvertrag ist eine garage aufgeführt die aber der vermieter seit mietbeginn selber nutzt. ... Wurde der Vermieter niemals aufgefordert, die Nutzung der vermieteten Garage zu unterlassen und alle Schlüssel herauszugeben, oder was sonst wurde vereinbart? ... Als ich eingezogen bin wurde vereinbart das der vermieter die garage noch einen monat für seine firma nutzen kann ansonsten wurde nix vereinbart.
Leserforumvon wildfire84 | Mietrecht | 29 Antworten | 29.05.2017 08:44
Der/die Vermieter könnte nach einer erfolglosen Abmahnung auf Unterlassung klagen oder sogar kündigen. Wenn es einen eigenen Vertrag für Stellplatz und/oder Garage gibt, kann der Vermieter sogar kündigen. ... Die Vermieter wollen Euch loswerden und da bietet Ihr eine Steilvorlage.
Leserforumvon Cabalero | Mietrecht | 41 Antworten | 11.04.2010 16:43
Manche VM denken die können mit dem Mieter alles machen! ... Hier geht es jedoch um eine Garage, also Gewerberaum, und da kann der Vermieter bereits im Mietvertrag die Nutzung zulässig einschränken. ... Einem Mieter, der die Garage ausschließlich als Warenlager nutzte, habe ich gekündigt, und vorm AG Dortmund Recht erhalten.
Leserforumvon fb508821-18 | Mietrecht | 3 Antworten | 12.02.2019 17:19
Ich habe eine Garage die mir der Vermieter schriftlich zur Nutzung mit einem anderen Mieter gegeben hat! ... Es ist eine Doppel Garage wo jeden tag das Auto des Vermieter gestartet wird und es ist auch keine Heizung drin! ... Am 12.2.2019 von cauchy Zitat (von fb508821-18):Ich habe eine Garage die mir der Vermieter schriftlich zur Nutzung mit einem anderen Mieter gegeben hat!
Leserforumvon deadpoet | Mietrecht | 25 Antworten | 25.08.2010 09:30
Jetzt kommt der Vermieter und will ihr die Garage kündigen, weil er die an einen anderen Mieter im Haus vermieten will. Die Garage habe er 35 Jahre lang "freiwillig" zur Nutzung überlassen. ... Vermutlich hat ein Bewohner bemerkt, dass die Garage nicht von einem Hausbewohner genutzt wird - und in Zeiten von knappen Plätzen für Autos ist nachzuvollziehen, dass sich dieser Mieter dann an seinen Vermieter gewendet hat mit dem Hinweis, dass ein fremder Dritter diese Garage scheinbar zu Nutzung überlassen bekommen hat.
Leserforumvon byrko | Mietrecht | 2 Antworten | 31.10.2007 17:02
Folgende Kontruktion: Mieter K hat vom Vermieter E (Vermieter sind die Eltern des Mieters) vor 3 Jahren eine Wohnung gemietet, alles vertraglich fixiert, weil K die Nutzung der Garage mündlich zugesichert wurde. Mit der Nutzung der Garage war die Verpflichtung Ks verbunden, dass die Einfahrt zur Garage einmal in der Woche für E freigehalten wurde. ... Gibt es Zeugen dafür, dass die Nutzung der Garage Vertragsbestandteil ist?
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 11 Antworten | 31.08.2016 00:15
Durch die Nutzung darf nur nicht die Nutzung der eigenen Garage eingeschränkt werden. ... Dieser Mietvertrag legt die Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter fest. ... Wenn der Mieter eine Garage gemietet hat, so gilt gleiches für das Fahrtrecht zur Garage.
Leserforumvon Elina1988 | Mietrecht | 13 Antworten | 21.04.2022 23:35
Am 22.4.2022 von Harry van Sell [quote=Elina1988]vorher hat der Vermieter und das 4 Jahre lang erlaubt[/quote] Mit welchem Wortlaut genau, hat man den Vertrag über die Nutzung des Platzes vor der Garage abgeschlossen? ... Es hat sich wohl ein anderer Mieter hier beschwert der unbedingt eine zweite Garage möchte diese aber momentan nicht bekommt da wir zwei haben und diese nicht nutzen würden. ... Am 22.4.2022 von bostonxl Bitte antworten:[quote=Harry van Sell]Mit welchem Wortlaut genau, hat man den Vertrag über die Nutzung des Platzes vor der Garage abgeschlossen?
Leserforumvon Ylvie | Mietrecht | 19 Antworten | 24.04.2023 13:28
Alle Mieter haben im Mietvertrag die Nutzung und Pflege des Gartens drin stehen. ... Die anderen Mieter maulen nur hinter ihrem Rücken. ... [/quote] Laut Mietrecht eben nicht, es gibt einen Unterschied zwischen MiT Nutzung und Nutzung und bei uns steht nur Nutzung.
Leserforumvon schrauber24 | Mietrecht | 10 Antworten | 23.11.2016 09:13
Wurde die Garage als Werkstatt genutzt, oder als Lager für alte Motoren und Getriebe aus denen Altöl ausläuft, wäre eine fristlose rechtens. gruß charly ja wegen nutzung als Werkstatt... hätte trotzdem eine Abmahnung erfolgen müssen? ... Das könnte dann der Mieter annehmen. ... Sicherer wäre eine normale, fristgemäße Kündigung durch den Mieter.
Leserforumvon Dr.Chaos81 | Mietrecht | 16 Antworten | 25.07.2008 22:53
(Überdeckt mit plane) @Fantastisch Die Lebensgefährtin war live dabei, sämtliche Mieter wissen das der Vermieter weis das ich die Garage nutze,den er ist öfters dort da er um die ecke wohnt. ... Danke für euer reges interesse. mfg Am 27.7.2008 von mega Wenn die Garage als Esatz für die fehlende Bodenkammer zur Verfügung gestellt wurde, kann wohl nicht gefolgert werden, dass der Vermieter mit einer anderen Nutzung einverstanden wäre. ... Das KFZ darf mit sofortiger Wirkung nicht mehr auf dem Grundstück abgestellt werden,ebenso wird die nutzung der Garage untersagt.
Leserforumvon BettinaS | Mietrecht | 5 Antworten | 30.06.2008 11:12
Heute rief nun der Vermieter an und fragte nach, ob ich die Garage noch nutze, die Nachbarn würden diese gerne mieten. Ich bejahte die Nutzung und wies darauf hin, dass ich die Miete regelmäßig zahle und auf die Nutzung dieser Garage (ich nutze sie als Abstellraum, der Vermieter wollte damals auch nicht, dass sie von einem Auto genutzt wird) absolut angeiwesen bin. ... Die Mieter des Hauses hat er damals auch unter Angabe von Eigenbedarf gekündigt, nun steht das haus schon über 10 J. leer..
Leserforumvon Franz65 | Mietrecht | 18 Antworten | 23.07.2021 17:37
Falls durch die eigenmächtige Nutzung Schäden an der Garage entstanden sein sollten wären diese zu ersetzen, davon ist jedoch der Beschreibung nach nicht auszugehen. 2. und 3. weil die Garage bereits bereits geräumt ist. ... Da es ein Sechsparteienhaus mit nur zwei Garagen ist, weiß er ganz genau, dass ich der einzige Mieter einer Garage bin. ... Wenn gleichzeitig beim gleichen Vermieter von einem Mieter auf dem gleichen Grundstück ein Wohnungs- und ein Garagenmietvertrag abgeschlossen wurde, dann sind die meines Wissens nach normalerweise automatisch miteinander verknüpft.
Leserforumvon nicolle | Mietrecht | 27 Antworten | 21.08.2008 10:22
Denn Deine interne Vereinbarung mit dem neuen Mieter hat mit dem Vermieter nichts zu tun. ... Mein Vermieter hat dann ab 15.06. die Garage in Nutzung genommen. ... Ich habe jedoch Zeugen, die die Nutzung durch den Vermieter der Garage ab Mitte Juni und die Nutzung der Wohnung durch den Neumieter ab Mitte Juli bezeugen können.
Leserforumvon Claudimausi85 | Mietrecht | 2 Antworten | 31.10.2008 21:05
Dennoch ist der Vermieter der Meinung wir müssten diese Zahlen. ... Daraufhin haben wir die Garage, die nur als Abstellraum nutzbar war, geräumt und den Nachbarn die Garage zur Nutzung gelassen, denn diese waren bereit dafür zu bezahlen. ... Mein Mieter würde mir was pusten, wenn ich plötzlich zusätzlich Kohle für die Stellplätze verlangen würde
Leserforumvon fb346926-36 | Mietrecht | 20 Antworten | 02.07.2014 18:17
Wenn ihr den Garten zur alleinigen Nutzung habt, könnt ihr auch gestalten. ... Andere Mieter haben auch in einem MFH kein Mitspracherecht, d.h. es bleibt bei den beiden Parteien Mieter und Vermieter. ... Eventuell darf der Vermieter aber auch tatsächlich darauf bestehen, das Mieter sein Eigentum nicht zweckentfremden bis es denn tatsächlich beschädigt ist. quote:Somit kann der Mieter einen Schlauchwagen auf das Garagendach stellen, solange er damit nichts beschädigt.
Leserforumvon jo1234 | Mietrecht | 31 Antworten | 13.03.2022 22:36
Jo Am 13.3.2022 von Harry van Sell [quote=jo1234]Ich habe einen Mieter,[/quote] Man ist Vermieter und Eigentümer des gesamten Anwesens? ... [/quote] Ja Am 13.3.2022 von Harry van Sell Dann würde ich dem Mieter gerichtsfest mitteilen, das man die rechtswidrige Nutzung der Räume nicht mehr weiter dulden wird und er diese zu räumen hat. ... Die Garage war nie an den Mieter vermietet.
Leserforumvon Korbinian | Mietrecht | 30 Antworten | 20.08.2007 23:24
Es sei denn, es ist ausdrücklich nur die Nutzung gestattet. ----------------- "MfG Susanne" -- Editiert von SueCologne am 21.08.2007 11:44:27 Am 21.8.2007 von Mortinghale Also muss der Mieter später ggf. den Baum wieder entfernen. ... Hier geht es also nicht um eine Schikane der armen Mieter, die gerne (nach Rückfrage und an geeigneter Stelle) einen Baum pflanzen dürfen, aber von denen der Vermieter keine 20-m-Birke erben will (Mieter sind zudem bereits Ende 60)! ... Am 22.8.2007 von guest123-2128 --- editiert vom Admin Am 22.8.2007 von guest123-1108 --- editiert vom Admin Am 22.8.2007 von stranddistel hallo,das grundstück gehört dem vermieter..daher ist der baum eigentum des vermiters ,also kann der vermieter baum entfernen lassen..setze frist..dann anwaltliche hilfe.. und in zukunft..keine uneingeschränkte nutzung des gartens mitvermieten..nur eingeschränkte mitbenutzung...so dass du als vermieter mitnutzer bist..dann passiert sowas nicht noch mal..herzlicher gruß Am 22.8.2007 von Mortinghale ...so dass du als vermieter mitnutzer bist..
123·5·8