197 Ergebnisse für „mieter vermieter kaution verjährung“

Leserforumvon Intheblue | Mietrecht | 9 Antworten | 15.01.2020 17:59
Von daher wäre ich mir nicht sicher, ob der Mieter mit der Einrede der Verjährung wirklich weiterkommt. ... Von daher wäre ich mir nicht sicher, ob der Mieter mit der Einrede der Verjährung wirklich weiterkommt. ... Kann, nach Verjährung, nur in der Höhe der Kaution aufgerechnet werden?
Leserforumvon strahlefrau70 | Mietrecht | 10 Antworten | 27.10.2007 09:36
meine Wohnung gekündigt und die Kaution vom Vermieter "C" zurückgefordert. ... Im Gegenteil, kann er von Mieter nochmals die Kaution verlangen. Der Mieter muss sich an Vorvermieter halten.
Leserforumvon holli90 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.10.2019 19:31
Festgestellt im Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe, angefertigt von Vermieter/Mieter. ... Eine Frage wäre nur noch, ob irgendwann in den ersten 6.Monaten der Vermieter eine Geldforderung an den Mieter gestellt hat oder ob der Mieter auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. Im ersteren Fall könnte der Vermieter nämlich immernoch die Aufrechnung erklären und im zweiten Fall ist Verjährung eh nicht eingetreten.
Leserforumvon Lorenz33 | Mietrecht | 29 Antworten | 01.12.2005 12:26
Gruß Am 1.12.2005 von suppenhuhn Um Ansprüche vom Mieter geltend zu machen, muss der der Vermieter schon einige Spielregeln einhalten. ... Falls der Mieter diese Frist nicht einhält, könnte der Vermieter die Kosten in Form einer Aufrechnung mit der Kaution verrechnen. ... Hat er den Mieter vorher davon in Kenntnis gesetzt, muss man gerichtlich streiten und Verjährung ist hier nicht im Spiel.
Leserforumvon McFlyAlpha | Mietrecht | 9 Antworten | 22.11.2015 12:15
Aber auch nie eine Kaution an Mieter A von Vermieter 1 zurückbezahlt. ... Aber auch nie eine Kaution an Mieter A von Vermieter 1 zurückbezahlt. ... Verjährung wäre dabei kein Thema, wohl aber die Beweisbarkeit.
Leserforumvon OlliK88 | Mietrecht | 15 Antworten | 21.01.2014 21:02
Vermieter macht die baulich bedingten Flecken weg, Mieter die wg. falschen Lüften entstandenen ?? ... Der Vermieter ist aber nicht daran gehindert, das mit der Kaution zu verrechnen, wenn es eine gibt, siehe § 215 BGB, das wäre trotz der Verjährung möglich. ... Gibt es eine Möglichkeit für den Vermieter die Verjährung von 6 Monaten aufzuheben?
Leserforumvon Ichweissnichts | Mietrecht | 7 Antworten | 08.05.2020 16:12
Leider ist es gerade bei größeren Vermieter(firmen)/Hausverwaltungen Mode, dass man die Kaution einbehält oder nur mit Rechtshilfe die Kaution rausrückt. ... Wird dann nur teuer wenn der Vermieter die Miete / Kaution mit Anwalt und Gericht einklagt ... ... Die 6 Monate bis zur Verjährung ganz still abwarten, hoffen das der Vermieter keine wirksame Abrechnung sendet und dann den Mahnbescheid selber ausfüllen.
Leserforumvon Mahoney | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2018 19:01
Mein Vermieter verlangt die Kaution nach einem Jahr und drei Monaten Mietverhältnis. ... Am 27.9.2018 von Harry van Sell Verjährung würde zum 01.01.2021 eintreten. ... Am 27.9.2018 von Michael32 So kommt es zu anderen Threats wo die Mieter sich beschweren, dass der VM die Kaution bei Vertragabschluss in bar auf dem Tisch liegen haben will.....
Leserforumvon Marie Harris | Mietrecht | 7 Antworten | 16.10.2021 11:44
Muss ein Vermieter, um Anspruch auf die Kaution geltend zu machen, eine schriftliche Rechnung ausstellen / zusenden? ... Muss ein Vermieter, um Anspruch auf die Kaution geltend zu machen, eine schriftliche Rechnung ausstellen / zusenden?... Wenn es keine Geldforderung gab, kann sich der ehemalige Mieter auf Verjährung berufen und der Vermieter darf nicht mehr mit der Kaution aufrechnen.
Leserforumvon go484738-42 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.05.2019 15:55
Der Mieter hatte sie nicht eingefordert und der Vermieter wurde vom Voreigentümer darüber informiert, dass es nie eine Kaution gegeben habe. Folglich hat der Vermieter ebenfalls das Thema Kaution nicht eröffnet. ... Der Vermieter antwortet im Feburar 2017 dem Mieter und streitet die Existenz einer Kaution ab, es sei denn, der Mieter könne neben dem Scheck auch eine tatsächliche Abbuchung des Kontos nachweisen, da ein Scheck nur eine Leistung „erfüllungshalber" darstellt und keine tatsächlich realisierte Zahlung.
Leserforumvon Professor_Dauerblau | Mietrecht | 8 Antworten | 20.06.2017 15:57
Auf die Verjährung pochen? ... Verjährung ist hier nicht ganz so einfach. ... Dies versucht der Vermieter natürlich dem Mieter unter zu jubeln, da A angeblich den Schaden verursacht hat.
Leserforumvon mojo187 | Mietrecht | 13 Antworten | 21.11.2022 09:01
Ich würde die Forderung aufgrund von Verjährung zurückweisen und auffordern die Kaution innerhalb von 14 Tagen auszuzahlen. ... Sollte der Vermieter sich weigern, die Kaution zurückzuzahlen und es kommt zu einem Rechtstreit, prüft das Gericht lediglich, ob die Verjährung wirklich eingetreten ist und wenn ja, dann ist es da schon vorbei. ... Ansonsten frage ich mich, warum der Vermieter auf die Idee kommt, dass der Mieter diese Kosten trägt, wenn im Vertrag explizit "Vermieter" steht?
Leserforumvon fb414537-50 | Mietrecht | 12 Antworten | 10.08.2017 13:54
Zu diesem Datum hätte der Vermieter aber auch zumindest über die Kaution abrechnen müssen. ... Wo ist das Problem den Vermieter mal anzuschreiben und an die Kaution zu erinnern? ... Verjährung wird ausgebremst.
Leserforumvon MIeter2020 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.02.2022 13:06
Wenn der Vermieter innerhalb dieser Zeit dem Mieter eine Geldforderung wegen des Schadens zugestellt hat, dann könnte er auch danach noch mit der Kaution aufrechnen. ... Dort z.B. schon ein Geldbetrag stand oder der Mieter auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. ... Die Einrede der Verjährung kann der Mieter auch danach noch machen.
Leserforumvon Tommy45 | Mietrecht | 8 Antworten | 06.06.2017 16:03
Am 6.6.2017 von Liane46 Die Verjährung deiner Forderung beginnt am 01.01.2018, du solltest also noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid erlassen und die Kaution fordern. ... Am 6.6.2017 von Tommy45 Zitat (von Liane46):Die Verjährung deiner Forderung beginnt am 01.01.2018, du solltest also noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid erlassen und die Kaution fordern. ... Mit der Rückgabe durch den Mieter und der Annahme durch den Vermieter haben die Beiden konkludent das Mietverhältnis durch Vereinbarung beendet.
Leserforumvon megazostrodon | Mietrecht | 7 Antworten | 15.04.2018 09:29
Während des Mietverhältnisses kann der Mieter Auskunf tüber die insolvenzsichere Anlage der Kaution verlangen. ... Unabhängig davon hat der Vermieter in der Regel bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, über die Kaution abzurechnen. 6 Monate sind zwar das obere Limit, aber praktisch macht es für den Mieter keinen Sinn, vorher eine Kautionsabrechnung einzuklagen. ... Daher kenne ich eigentlich nur den Rat an den Mieter, bis 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zu warten und erst dann wegen der Kaution aktiv zu werden.
Leserforumvon CrisJsh | Mietrecht | 19 Antworten | 04.03.2008 09:34
Wielange kann sich der Vermieter mit der auszahlung der Kaution zeit lassen? ... Nix hat sich getan, keine Reaktion vom Vermieter.. ... Auch die Kaution denke ich nicht dass diese Verfällt da dies definitiv Geld ist welches dem Mieter gehört.
Leserforumvon Bragi-DD | Mietrecht | 1 Antwort | 13.12.2015 16:51
Hallo, ich hätte anhand folgendem Beispiel eine Frage bezüglich der Verjährung nach § 548 BGB : Mieter zieht zum 30.09.2014 aus Wohnung aus, keine Mängel im Übergabeprotokoll Vermieter sichert mündlich Rückzahlung Kaution zum 31.01.2015 zu Mieter erhält trotz telefonischen Nachfragen bis 31.05.2015 keine Information zur Rückzahlung der Kaution Mieter stellt am 06.06.2015 per Einschreiben Mahnung zur Zahlung der Kaution an Vermieter und fordert zusätzlich nach BGH 18.03.2015, Az. ... Von der noch offenen Rückzahlung der Kaution kein Wort. Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob ein Mietverhältnis mit dem Auszug oder der Rückzahlung der Kaution als beendet gilt oder ob der Vermieter durch die einseitige und unbegründete Verzögerung der Rückzahlung der Kaution die Verjährung gemäß § 548 BGB Abs. 2 selbst gehemmt hat.
Leserforumvon Zuckerberg | Mietrecht | 4 Antworten | 04.12.2017 03:09
Der Vermieter sendet dem (ehemaligen) Mieter dann einen Brief, in dem er seine Berechnung erläutert (der Mieter teilt diese Ansicht aber nicht, wie dem Vermieter bekannt ist) und um Antwort innerhalb einer bestimmten Frist bittet. ... Der Mieter (der seine andere Auffassung dem Vermieter vor dessen Schreiben mitgeteilt hatte) reagiert nicht erneut auf dieses Schreiben. ... Fragen: Wann beginnt die Verjährung für die Rückforderung von Kaution und Abschlagzahlungen für Nebenkosten?
Leserforumvon go626272-9 | Mietrecht | 28 Antworten | 01.02.2023 13:07
Relevant ist, wann erstmal der Vermieter eine Geldforderung an den Mieter gestellt hat. ... Dann muss der Mieter abwarten, wie der Vermieter reagiert. ... [quote=cauchy]Relevant ist, wann erstmal der Vermieter eine Geldforderung an den Mieter gestellt hat.
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