345 Ergebnisse für „mieter vermieter nebenkostenabrechnung forderung“

Leserforumvon guest-12317.02.2020 15:55:28 | Mietrecht | 5 Antworten | 13.02.2020 09:54
Nach mehrmaligen Aufforderungen und Androhung des Anwalts "knickte" der damalige Vermieter dann doch ein und sendete mir die Nebenkostenabrechnung für 2017 zu und überwies mir die Nachzahlung. ... Am 13.2.2020 von AltesHaus Wie sollte dieser Mahnbescheid denn aussehen, sie kennen ja die Forderung nicht. ... Am 13.2.2020 von Harry van Sell Zitat (von RicoN):und eine größere Nachzahlung zu erwarten ist, Die wäre dann höchstwahrscheinlich verjährt, also gut für den Mieter, schlecht für den Vermieter.
Leserforumvon der-mieter | Mietrecht | 27 Antworten | 20.11.2018 12:36
Der Anlass: Ich habe eine Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Mein Fazit: Wenn der Vermieter weiterhin nicht antwortet, dann sollte der Mieter meiner Meinung nach aktiv werden. Denn solange diese Nebenkostenabrechnung im Raum steht , steht auch eine Forderung des Vermieters im Raum, die er im Zweifel z.B. nächstes Jahr mit einer Nebenkostenrückzahlung verrechnen könnte.
Leserforumvon FlipFlop | Mietrecht | 7 Antworten | 11.06.2008 15:14
Hallo, ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte:-) Ein Mieter bekommt eine Nebenkostenabrechnung von seinem Vermieter, in der eine Nachzahlung gefordert wird. Wie lange hat der Mieter Zeit, Einspruch gegen diese Forderung zu erheben? ... Der Mieter geht davon aus, dass der Vermieter absichtlich so gehandelt hat um einem Einspruch des Mieters zu entgehen.
Leserforumvon Rene1982 | Mietrecht | 28 Antworten | 11.02.2016 15:04
Da müsste normalerweise der Kläger (=Vermieter) beweisen, dass seine Forderung zu Recht besteht. Und nicht der Beklagte (=Mieter) müsste beweisen, dass die eingeklagte Forderung nicht besteht. ... Der Vermieter die genaue Höhe seiner Forderung oder der Mieter, dass die Forderung(=Nachzahlung) nicht besteht?
Leserforumvon swan | Mietrecht | 2 Antworten | 07.10.2004 00:20
Hallo .. ich habe heute (2004) von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung vom 01.07.2000 bis 30.06.2001 erhalten .. das ist mittlerweile die Dritte in diesem Jahr. ... Wer kennt sich damit aus danke für eure Antworten gruss swan -- Editiert von swan am 07.10.2004 00:25:37 Am 7.10.2004 von ThomasV40 Nach § 556 III BGB ist dem Mieter die Abrechnung spätestens 12 Monate nach dem letzten Monat des betreffenden Zeitraums vorzulegen. Danach kann der Vermieter grds. keine Forderung mehr geltend machen.
Leserforumvon holsten.ivana | Mietrecht | 12 Antworten | 30.09.2020 16:44
Die Nebenkostenabrechnung haben wir leider etwas zu spät zukommen lassen. ... Am 1.10.2020 von -Laie- Zitat (von holsten.ivana):Mieter hat damals Recht bekommen und Vermieter musste zurückzahlen, weil die Forderung von vorne herein nicht rechtens war.Nein falsch! Die Forderung ist durchaus rechtes, denn der Mieter hat ja auch die Leistung in Anspruch genommen.
Leserforumvon fb457928-91 | Mietrecht | 13 Antworten | 19.01.2017 11:16
Die Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung ist vertraglich geregelt. ... Wieviel Mieter wohnen denn noch in dem Haus? ... Kaum, man beachte den Hinweis ganz unten: http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung Würde zumindest Februar zurückbehalten und dem Vermieter bei Übergabe der Wohnung ein Schreiben mit Fristsetzung übergeben, über die letzten Jahre abzurechnen.
Leserforumvon fb414537-50 | Mietrecht | 12 Antworten | 10.08.2017 13:54
Der Mieter muss seiner Meldepflicht ggf. nachkommen, bei Nachfroderung wird kurz vor Verjährungsfrist die Adresse kostenpflichtig ermittelt und Forderung aufgefrischt. ... Wie frischt man denn eine Forderung auf? ... Wie frischt man denn eine Forderung auf?
Leserforumvon Wetterhexe0815 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.05.2012 08:55
Habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommen, und soll für eine 97 qm² Wohnung 327 Euro Grundsteuer bezahlen (Wohnort Nähe Stuttgart). ... Auf die Frage per Mail an meinen Vermieter, mir doch bitte eine Kopie der Abrechnung durch die Hausverwaltung zukommen zu lassen, bekomme ich prompt Beschimpfungen zu hören "ich sei der Mieter und hätte mich gefälligst unterzuordnen" (ist ehrlich so, der Mann ist völlig cholerisch). ... Erst mal kannst Du der Forderung widersprechen.
Leserforumvon MieterinHH | Mietrecht | 16 Antworten | 18.08.2011 11:22
Mietvertrag hatten wir 100qm, wir haben nachgemessen und nur 80qm gehabt - dies hat der Vermieter mit Grollen wahrgenommen und wir haben rechtlich gesehen es richtig gemacht und die Miete um 20% gemindert. - es gibt bei uns keine Nebenkostenabrechnung, es werden immer pauschal insgesamt 250€ bezahlt(120€ Nebenkosten + 130€ Heizung)- nachdem wir ihn gefragt haben, wann wir endlich eine Nebenkostenabrechnung bekommen, haben wir immernoch keine Antwort darauf bekommen. ... Nennt eure Forderung und ihr werdet ja sehen, ob er die annimmt. Was läßt dich daran aufbrausen, dass der Vermieter keine Lust aufs Nachrechnen hat?
Leserforumvon paps74 | Mietrecht | 7 Antworten | 24.09.2004 10:27
Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. ... Die Nebenkostenabrechnung erfolgte immer von Juni-Juni eines Kalenderjahres, dann muß die Forderung innerhalb eines KALENDERJAHRES also bis JUNI des FOLGEJAHRES geltend gemacht werden.
Leserforumvon guest-12309.09.2010 21:54:23 | Mietrecht | 10 Antworten | 14.05.2009 20:54
Er ist mit seiner Forderung aber der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der Mieter zuvor als Vorauszahlung geleistet (und wieder zurückerhalten) hatte. Einer darüber hinausgehenden Forderung steht ja die Verspätung entgegen. In einem bestehenden Mietverhältnis hingegen kann der Mieter nicht die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abgerechnet hat.
Leserforumvon guest-12320.11.2021 13:27:39 | Mietrecht | 17 Antworten | 05.07.2020 11:22
Mein Vermieter hat im März 2020 durch die Hausverwaltung mir die Nebenkostenabrechnung für 2019 zukommen lassen. ... Vergessenheit nicht auf die Mieter umgelegt). ... Ich zumindest würde - sofern noch nicht geschehen - diese nachträgliche Forderung als Anlass nehmen, alle Unterlagen zur Abrechnung zu prüfen.
Leserforumvon Dee102 | Mietrecht | 6 Antworten | 21.12.2015 17:04
Mit der diesjährigen Nebenkostenabrechnung kam noch eine Mitteilung, dass noch 150€ bei der Nebenkostenabrechnung 2013 nachgefordert werden, da der Vermieter statt der gezahlten 600€ mit 750€ gezahltem Vorschuss gerechnet hatte. Meine Frage ist nun, ist diese Forderung rechtens da die Abrechnungsfrist nach §556 BGB am 31.12.2014 zu Ende war oder gilt in diesem Fall eine andere Frist, da die Nebenkostenabrechnung damals in der Frist zugestellt wurde. ... "In diesem Einzelfall sah es der BGH als rechtens an, dass sich der Mieter wegen des auf einen Blick erkennbaren Fehlers in der Abrechnung sich nicht auf die abgelaufene Abrechnungsfrist berufen durfte " Das Treu und Glauben Prinzip gilt durchaus nicht nur für die Vermieterseite Man sollte sich also besser mal fragen: Hätte der Mieter die zu hoch eingesetzten Vorauszahlungen erkennen können/müssen?
Leserforumvon Chrissini | Mietrecht | 8 Antworten | 28.05.2010 11:28
Ich habe im März 2009 die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten und ein Guthaben von ca. 160 € vom Vermieter ausbezahlt bekommen.Soweit in Ordnung. Nun habe ich von meinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten (April 2010) mit einer Nachzahlung in der er mir mitteilte das er bei der Nebenkostenabrechnung 2008 einen Fehler gemacht hat und ich aus 2008 ihm noch einen Betrag in Höhe von ca. 120 € nachzahlen müsste. ... Ist beides nicht der Fall, kann der Vermieter erst auf sie zurückgreifen, wenn seine Forderung vom Gericht bestätigt wurde.
Leserforumvon FANToe | Mietrecht | 9 Antworten | 13.04.2016 13:09
Wir haben von unserem Vermieter im Februar 2016 die Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten. ... - Sollten wir zahlen (Erhalt guten Mieter-/Vermieter-Verhältnisses)? ... Denn die Forderung des Vermieters ist mit dem 01.01.2016 verfristet.
Leserforumvon Bavrian85 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.06.2016 12:18
In diesem Zeitraum wurde ein mal beim Vermieter angefragt wann denn immer die Nebenkostenabrechnung zugestellt wird. ... Fragen stellen, möchte jedoch erst die Rechnung abgeklärt haben) zur Zeit eh in Diskussion mit dem Vermieter sind interessiert mich ob diese Forderung nicht bereits verjährt ist? ... Der Vermieter hat 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit, die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen.
Leserforumvon T.R. | Mietrecht | 3 Antworten | 20.09.2003 16:13
Am 23.9.2003 von Frankman Hi T.R., eine Forderung von der Vermieter-Seite ist bis zu 2 Jahren möglich. Von der Mieter-Seite bis zu 4 Jahren, danach verjähren die Ansprüche beiderseits! MfG Frankman Am 24.9.2003 von Ut soweit ich aber informiert bin, verjaehrt doch eine nebenkostenabrechnung nach einem jahr...??
Leserforumvon fb473347-81 | Mietrecht | 62 Antworten | 27.08.2017 21:33
Kann der Vermieter diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf mich umlegen? ... Am 27.8.2017 von Spezi-2 Ich sehe gar nicht, dass der Vermieter Rechtsanwaltskosten in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt hat. ... Am 28.8.2017 von cauchy Auch ich sehe es so, dass der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt.
Leserforumvon J. | Mietrecht | 43 Antworten | 30.01.2008 14:35
Hallo, man nehme einmal an, ein Mieter hätte die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 bisher nicht erhalten. ... Müsste der Mieter nachweisen, dass er die Abrechnung nicht erhalten hat, oder der Vermieter den Versand der Abrechnung? ... Ich war bisher davon ausgegangen, dass Mieter und Vermieter fair miteinander umgehen.
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