WEG-Verwaltung verweigert dies. Welche Möglichkeit hat der Mieter dies gerichtlich durchzusetzen? ... WEG-Verwaltung verweigert dies.
Vor einem Monat hat die Verwaltung gewechselt. ... Kann die neue Verwaltung uns die Wohnung kundigen? ... Und aktuelle Urteile haben die Tendenz, bei einem Auslandsaufenthalt, bei dem eine Rückkehr in absehbarer Zeit geplant ist, dem Mieter ein Recht auf Untervermietung einzuräumen.
Die Verwaltung kann auch als Vermieter fungieren, ist Vertragspartner und Ansprechpartner. ... Ein Mieter HAT ein berechtigtes Interesse ! ... Waere in diesem Fall die Verwaltung Vermieter ist sie auch Vertragspartner und damit Ansprechpartner fuer den Mieter. ----------------- "MfG Susanne"
Oder wir können die Belege vor Ort einsehen (Verwaltung ist 650 km entfernt). Die Abrechnung ist nicht richtig, da bauliche Mängel vorliegen, das hat ein Mieter prüfen lassen (Sachverständiger). ... Oder ich könne die Belege vor Ort einsehen (Verwaltung ist 650 km entfernt).
Als Eigentümer einer Wohnung habe ich das Problem, dass ein verstopftes Regenwasserfallrohr aufgrund einer von der Verwaltung verschuldeten Liquiditätskrise nicht gereinigt wird. ... Die Verwaltung antwortet teilweise nicht mal auf Anschreiben! Inzwischen ist dem Mieter ein weiteres Wohnen aufgrund der nassen Wand kaum noch zuzumuten.
Das heisst die Verwaltung unterschreibt den schriftlichen Mietvertrag, aber der Vertrag selber wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen. ... Das heisst die Verwaltung unterschreibt den schriftlichen Mietvertrag, aber der Vertrag selber wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen. ... Für mich heißt dies, dass die Verwaltung die Reparatur nicht abgelehnt hat, der Mieter aber eine andere Erledigung möchte.
Nun erhalten alle Mieter ein Schreiben einer Immobilien Verwaltung mit dem Hinweis, dass diese ab sofort als Komplementärin die Immobilien GmbH (Eigentümer) vertreten und ab nächsten Monat die Mietzahlungen auf deren Konto zu überweisen sind. Frage dazu: Ist es nicht notwendig und korrekt, dass diese, allen Mietern unbekannte, Immobilien Verwaltung eine Vollmacht des Eigentümers den Mietern übersendet? ... Viele Grüße Vronie Am 9.2.2021 von Harry van Sell [quote=Vronie]Ist es nicht notwendig und korrekt, dass diese, allen Mietern unbekannte, Immobilien Verwaltung eine Vollmacht des Eigentümers den Mietern übersendet?
Auch wenn der Mieter den Schaden verursacht hat. ... Auch wenn der Mieter den Schaden verursacht hat. ... Doch der Mieter muss dann den Schaden zahlen?
Andere Mieter wohnen hier seit weiter über 20 Jahren . ... Meine bzw. unsere Frage wäre nun , wie man es am besten anstellt die Erlaubnis der Verwaltung zu bekommen ? ... Nicht die Nachbarn musst du um Erlaubnis fragen sondern die Verwaltung.
Da wir seit über 10 Jahren Mieter in dieser Verwaltung sind, erscheint mir dies nicht ganz korrekt. ... Am 12.11.2010 von dem User continually known as Mortinghale Ist diese Hausverwaltung nun tatsächlich Eigentümer oder hat sie die Häuser nur in der Verwaltung ? ... Dadurch, dass es sich um eine Wohnung unseres bisherigen Vermieters (Verwaltung) handelt, sind wir auf das neue Angebot aufmerksam geworden.
Allerdings ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, der Entlassung eines der Mieter aus dem Mietvertrag zuzustimmen. ... Der Mann würde "freiwillig" ausziehen und könnte doch sozusagen seinen Teil kündigen, an den Mietzahlungen an die Verwaltung würde sich ja nichts ändern. ... Eine Mitarbeiterin der Verwaltung deutete an, dass die Verwaltung nur eine "intakte Familie" in dieser Wohnung haben möchte, jedoch keine alleinerziehende Mutter.
Während ich renovierte, stellte ich schon fest das das Treppenhaus von Tag zu Tag mehr verdreckte und keiner der anderen Mieter das zu kümmern scheint. ... Ich habe dann mehrfach mit der Verwaltung telefoniert die angebl. nicht wusste, dass es so dramatisch ist. ... Der Mieter unter mir hat seit geraumer Zeit mit seinem Abfluss Probleme.
Es sollte dann laut der Verwaltung Laminat verlegt werden. ... Was kann ich tun, bzw was habe ich für Rechte als Mieter in diesem Fall? Gruß Am 19.8.2018 von Liane46 Zitat (von miwo85):Was kann ich tun, bzw was habe ich für Rechte als Mieter in diesem Fall?
Seitens der Verwaltung (erster Kontakt für den Mieter) wird sich quer gestellt und auf ein Jahr vertröstet, weil erst dann wieder eine Eigentümerversammlung stattfindet und entschieden werden kann. ... [quote=Elmorich]Seitens der Verwaltung (erster Kontakt für den Mieter) wird sich quer gestellt und auf ein Jahr vertröstet, weil erst dann wieder eine Eigentümerversammlung stattfindet und entschieden werden kann.... Das ist Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Laut des Mitarbeiters von der Verwaltung, gibt es wohl Baumängel. ... Laut des Mitarbeiters von der Verwaltung, gibt es wohl Baumängel. ... Kommt dabei heraus, dass das Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters den Mangel verursacht hat, muss der Mieter mindestens in der Quote in der es verursacht hat, den Datenlogger + den Gutachter bezahlen.
Hallo zusammen, mein Mieter hat seine Heizungen entlüften lassen ohne mich darüber in Kenntnis zu setzten. daraufhin hat er die Rechnung an die WG Verwaltung geschickt. ... Der Mieter hatte mich in keinster Weise darauf hingewiesen. ... Vielen Dank Abraham Am 18.5.2007 von Michael32 Wer bestellt, der zahlt, hier dann eben der Mieter...
Mieter will wie im Hotel bedient werden. ... Na, solche Mieter hatte ich auch mal. ... Blockwart: Ich würde Dir wohl keine Häuser zur Verwaltung anvertrauen Am 24.10.2007 von guest123-1299 --- editiert vom Admin Am 24.10.2007 von Morthingale @Cuno muss dem Mieter dann auch noch die letztlich berechtigt geminderten Beträge erstatten.
Mein Lebensgefährte und ich haben bis vor Kurzem gemeinsam mit unserem Sohn 2 getrennte Wohnungen (mit 2 getrennten Mietverträgen) in einem Haus als Mieter bewohnt. ... Ende Januar sind nun neue Mieter in die Wohnung meines Lebensgefährten gezogen, ohne dass vorher dort renoviert oder ein neuer Bodenbelag verlegt worden wäre. ... Wir bitten hier deshalb um Ratschläge, wie wir uns in dieser Situation am besten verhalten und wie wir auf die Terminvorschläge der Verwaltung reagieren sollen.
Verwaltung/Vermieter möchte nur an "ihm genehme" Personen vermieten ungeachtet eines guten Verdienstes, der weit über dem des vorherigen Mieter liegt. ... Das ist das gute Recht der Verwaltung. ... Da muss sich der Mieter halt ausrechnen, was billiger ist.
Es ist beschrieben, dass die Provision an den Makler vom Mieter zu zahlen ist. Bei der Besichtigung stellt sich heraus, dass der Makler freier Mitarbeiter der Verwaltung ist, welche die Wohnanlage betreut, sogar die Visitenkarte des Maklers weist auf die Hausverwaltung hin. Muß der Mieter in diesem Fall die Provision zahlen, und muß er überhaupt noch die Provision zahlen, oder ist der Auftraggeber(Eigentümer) zur Zahlung der Provision verpflichtet?