7 Ergebnisse für „mieter woche übernehmen schneeräumen“

Leserforumvon guest-12301.04.2017 21:12:55 | Mietrecht | 12 Antworten | 29.12.2014 16:36
Mieter X ist berufstätig und wohnt in einem Haus mit einer etwas älteren Dame, für die das Schneeräumen sehr anstrengend wäre. ... Da Mieter X berufstätig ist, kann er seiner Aufgabe (dem Schneeräumen) nur vor und nach der Arbeit nachkommen. ... Ein Auszubildender hat genau wie jeder anderer auch eine 40 Stunden Woche genau wie ein Schüler und manchmal auch Student.
Leserforumvon Bewährungshelfer | Mietrecht | 6 Antworten | 09.01.2012 18:23
Hi, liebe Mietrechtsexperten, wenn der Mieter die Gehwegreinigung übernehmen muß (Fegen, nicht Schneeräumen oder so was) - muß er dies auch machen, wenn es während der ganzen Woche regnet und sich deshalb die Pfützen aneinander reihen und die Steine klitschnass sind? ... Bei klitschnassem aber sonst sauberem Gehweg würde ich nichts tun. ----------------- "" Am 10.1.2012 von Harry van Sell quote:muß er dies auch machen, wenn es während der ganzen Woche regnet und sich deshalb die Pfützen aneinander reihen und die Steine klitschnass sind? ... Erwartest Du eigentlich von einem Mieter, dass er so dämlich ist und einen Gehweg reinigt, der sauber ist?
Leserforumvon Safrasee | Mietrecht | 4 Antworten | 25.06.2014 10:31
Da unser Vermieter Pensionär war, bat er darum das die Kaltmiete seine Gartentätigkeit sowie sämtliche Arbeiten wie Schneeräumen etc. die gern auf die Mieter umgewälzt werden , enthält. ... Man kann nicht erwarten das er jede Woche zum Rasenmähen komme oder jeden Wintertag zum Schneeräumen . ... Man kann nicht erwarten das er jede Woche zum Rasenmähen komme oder jeden Wintertag zum Schneeräumen .
Leserforumvon Merline | Mietrecht | 19 Antworten | 29.01.2006 23:21
Aber wir Mieter bezahlen die Rentner. ... Wenn die nun 1 mal die Woche angenommen rauskommen zum entlüften.....dann kostet uns das eine Menge Geld (Anfahrt und Stundenlohn). Am 30.1.2006 von fix Die Arbeiten eines Hausmeisters sind immer nur insoweit umlagefähig, als es regulär anfallende Tätigkeiten sind (zB Schneeräumen oder Treppenhausreinigung).
Leserforumvon guest-12328.04.2017 19:04:48 | Mietrecht | 14 Antworten | 21.03.2017 11:57
Es sollte sich eigentlich auch dem Vermieter erschließen, dass ein Mieter ein Recht auf die Belge hat. ... Weitere Arbeiten wurden das Jahr über nicht vom Hausmeister-Service durchgeführt Was ist mit Schneeräumen, Wege und Bürgersteige kehren? ... Der Vermieter fährt 1x die Woche zur Gartenarbeit hier her.
Leserforumvon Pentane | Mietrecht | 90 Antworten | 06.05.2017 13:02
Ein Mietnomade hat nichts mit einem Mieter zu tun, der Schäden durch die Tierhaltung hinterlässt. ... So das ist nicht der Wortlaut de Vereinbarungen welche ich mit dem Mieter im Vertrag habe, jedoch sinngemäß nimmt man noch weitere harmlose Tiere in die Aufzählung mit rein, und bei jedem Mieter kommen ein wenig andere Arten rein, das eben die Klausel einzeln ausgehandelt wurde. ... Und dann wundert man sich, warum der Ton hier rau wird, weil schlussendlich es darum geht den Mieter zu verarschen.
Leserforumvon Ladyinred | Mietrecht | 58 Antworten | 19.01.2019 13:25
Dafür muss der Hauseigentümer haften, und ob er dann nachgreifen kann auf die Mieter ist fraglich. Nun dann würde ich dem VM zurückschreiben, dass er entweder den kostenpflichtigen Winterdienst auf die Mängel aufmerksam macht und zur Abhilfe auffordert, oder Sie halt der Übernahme dieser Kosten widersprechen, da er Sie nunmehr aufgefordert hat den Winterdienst in Eigenregie zu übernehmen. ... Wenn die Mieter den Räumdienst zahlen, dann muss er auch vernünftig arbeiten.
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