659 Ergebnisse für „mieter wohnung räumungsklage frage“

Leserforumvon Tubist | Mietrecht | 6 Antworten | 24.12.2006 22:21
Nun habe ich eine Räumungsklage am Hals. ... Am besten, schnell ne neue Wohnung suchen. ... Was heisst das dann in der Praxis für die Räumungsklage?
Leserforumvon Teutenburg | Mietrecht | 19 Antworten | 07.06.2009 20:11
Ich habe folgende Frage: Einem Mieter wurde vor 2 Monaten Fristgerecht mit 6 Monaten Kündigungsfrist die Wohnung gekündigt. Der Mieter hat die Kündigung erhalten und sofort angefangen eine neue Wohnung zu suchen. ... Aber nochmals zu Frage: Kann der Vermieter jetzt unter Androhung einer vorzeitigen Räumungsklage auf Kosten des Mieters eine Kündigungsbestätigung einfordern?
Leserforumvon 02nina | Mietrecht | 21 Antworten | 01.04.2009 19:22
Blöde Frage, was schreibt man dann? Danke nina Am 1.4.2009 von Sunbee 1 @nina rahm dir die klage und erfreu dich an dieser posse. eine räumungsklage obwohl du nicht mieter bist, ist ein aprilscherz! ... Der Hauptmieter müsste aber eine Kündigung erhalten haben, bevor man gegen den vermeindlichen Mitbesitzer der Wohnung Räumungsklage erhebt.
Leserforumvon Hinkelstein84 | Mietrecht | 5 Antworten | 01.08.2018 10:01
Das kann und sollte niemand (weder Mieter noch Vermieter) selber in die Hand nehmen. ... Und man müsste sich anschauen, ob der Mieter berechtigt die Nebenkostenzahlungen eingestellt hat. ... Ausziehen kommt, vor allem aus finanzieller Sicht, nicht in Frage.
Leserforumvon Netzwertig | Mietrecht | 19 Antworten | 17.06.2012 10:01
Bist du in der Wohnung wenigstens ordungsgemäß amtlich gemeldet? ... Ach ja noch abschließend,auch Mieter haben Rechte. ... Die Räumungsklage ist somit schon von Anfang an nichtig.
Leserforumvon Nina_Engel | Mietrecht | 6 Antworten | 05.11.2003 17:57
Am 6.11.2003 von Odil Hier ein paar Texte zum Thema: Räumungsklage und Räumungsfrist Besteht zwischen den Parteien Streit darüber, ob eine vom Vermieter erklärte Kündigung gerechtfertigt ist und zieht der Mieter nicht aus, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. ... Zieht der Mieter innerhalb der Räumungsfrist nicht aus, stehen dem Vermieter Schadenersatzansprüche zu, wenn er evtl. deswegen die Wohnung nicht nahtlos weitervermieten kann. ------------------------------- Räumungsklage und Räumungsfrist Auch bei wirksamer Kündigung darf der Vermieter den Mieter nicht einfach auf die Straße setzen. ... Seine lebensgefährtung muß auch aus Ihrer Wohnung.
Leserforumvon EPA | Mietrecht | 5 Antworten | 18.08.2005 03:18
(4) Räumungsklage-Stopp? ... Gruss, JoKu Am 18.8.2005 von hh Mit der Räumungsklage wird überprüft, ob die Gründe des Vermieters für eine Kündigung ausreichen Die Räumungsklage ist grundsätzlich der nächste Schritt, wenn der Mieter einer Kündigung widerspricht und nicht auszieht. ... Was ist zu tun, wenn alle Mieter um uns herum lügen und somit vor Gericht eine Mehrheit haben?
Leserforumvon Kai1960 | Mietrecht | 6 Antworten | 18.12.2020 20:42
Hallo, ich bin Vermieter und habe folgene Frage: Seit ein paar Jahren vermiete ich eine 1-Zi-Wohnung an einen alleinstehenden Mann. Vor ca. einem Jahr habe ich die Wohnung wegen Eigenbedarf und dringenden Sanierungsmaßnahmen gekündigt. ... Die Wohnung ist in einem Mehrparteienhaus mit älteren Bewohnern und Familien.
Leserforumvon kabelbw | Mietrecht | 22 Antworten | 28.02.2009 17:24
Ich hätte da mal eine Frage die etwas ausführlicher ist: Ich habe einen Mieter der jedoch seit Beginn des Mitvertrages sich immer gedrügt hat die Kaution zu bezahlen. ... Muß der Mieter dann sofort ausziehen? ... Also kommt man nicht um eine Räumungsklage rum?
Leserforumvon rob.robertson | Mietrecht | 10 Antworten | 17.05.2019 11:57
Also nehme ich direkt mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt auf (am Besten via Mail) und teile mit, dass der in der Räumungsklage bezeichnete Vertragspartner der Wohnung nicht mehr lebt und der Mietvertrag nunmehr auf den neuen Mieter läuft? ... Was ist mit den Möbeln und dem Inventar in der Wohnung passiert, die dem Vormieter gehörten? ... Was ist mit den Möbeln und dem Inventar in der Wohnung passiert, die dem Vormieter gehörten?
Leserforumvon ratlos44 | Mietrecht | 7 Antworten | 11.12.2008 10:44
Frage: Wie kann A das Verfahren beschleunigen? ... Räumungsklage läuft. Wenn der Mieter seine rückständigen Mieten nicht innerhalb von 2 Monaten beglichen hat ist die Räumungsklage durch.
Leserforumvon so384270-33 | Mietrecht | 2 Antworten | 13.08.2019 06:14
FRAGE I. ... FRAGE II. ... FRAGE III.
Leserforumvon H. Odensack | Mietrecht | 6 Antworten | 09.10.2013 13:43
Ist es eigentlich zutreffend, dass ein Vermieter einen Mieter, der keine Miete mehr zahlt und/oder die Bude verwüstet, nicht per Räumungsklage rauskriegt, wenn der Mieter ein oder mehr minderjährige Kinder hat, die in seinem Haushalt leben? ... Nach 2 verlorenen Instanzen hast Du 5stellig Schulden, und der Vermieter hat Dir die Sanierung der Wohnung noch extra obendrauf gepackt ... ==> Da nuetzt auch PKH nix ... . -- Editiert Koenig Arthur am 09.10.2013 14:19 Am 9.10.2013 von Anjuli123 quote:Ist es eigentlich zutreffend, dass ein Vermieter einen Mieter, der keine Miete mehr zahlt und/oder die Bude verwüstet, nicht per Räumungsklage rauskriegt, wenn der Mieter ein oder mehr minderjährige Kinder hat, die in seinem Haushalt leben? ... Außerdem halte ich es für einen Fall fürs Jugendamt, wenn ein minderjähriges Kind in einer verwüsteten Wohnung leben muß. ----------------- "" Am 9.10.2013 von Jotrocken Die Fragestellung erinnert mich an die häufige Frage im Strafrechtsforum a la "Ich wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, habe aber ein Kind.
Leserforumvon 2bob | Mietrecht | 16 Antworten | 30.06.2005 16:31
Nun aber zu Deiner Frage: Vor der eigentlichen Räumungsklage musst Du Dir erstmal einen Räumungstitel vor Gericht erstreiten. ... Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, muß der Vermieter ihn auf Räumung verklagen - eben in der Räumungsklage. ... Räumungsklage kostet ca 500 € Gerichtskosten zuzüglich der Anwaltskosten,aber das bezahlt letztlich dein Mieter (wenn er Geld hat).
Leserforumvon samba14 | Mietrecht | 10 Antworten | 19.09.2010 19:39
Frage: sind zumindest z.T. die Forderungen verjährt? ... Die Wohnung wird von meinem Freund biszum 30.09.10 geräumt, somit wäre doch zumindest die Räumungsklage hinfällig ?? ... Zitat:Die Wohnung wird von meinem Freund biszum 30.09.10 geräumt, somit wäre doch zumindest die Räumungsklage hinfällig ??
Leserforumvon YannR | Mietrecht | 6 Antworten | 20.09.2005 19:12
Ich vermiete ein Zimmer in meiner eigenen Wohnung. ... Aber so sind meine Frage: Wenn er den Schlüssel zum 22.9 nicht abgibt, darf ich sofort den Schloss wechseln? ... Ich finde deswegen sinnlos eine Räumungsklage zu machen, da der Gerichtsvollzieher natürlich niemanden in der Wohnung finden wird, auch wenn es der richtige Weg ist.
Leserforumvon DieVermieterin | Mietrecht | 14 Antworten | 16.03.2019 20:55
Ob die Wohnung dadurch "gerettet" wird, ist eine andere Frage. ... Mieter dürfen ihre Wohnung in solchen Fällen nur behalten, wenn Sie unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. ... Ob die Wohnung dadurch "gerettet" wird, ist eine andere Frage.
Leserforumvon Punica74 | Mietrecht | 4 Antworten | 27.11.2016 18:04
Wenn die gesetzte Frist verstreicht, muß ich eine Räumungsklage anstreben. ... Und noch eine für mich wichtige Frage: Wenn ich den Mietvertrag nun fristlos gekündigt habe, besteht dann immer noch seitens der Mieter für die Dauer der Inanspruchnahme der Wohnung die Zahlungspflicht in voller Höhe? ... Fristsetzung würde ich hier in diesem Fall 10 Tage setzen, dann Räumungsklage.
Leserforumvon fragestellerin77 | Mietrecht | 23 Antworten | 03.06.2022 15:04
[/quote] Das frage man sinnigerweise den Anwalt. ... Aber so wie man das liest, seid ihr von ihn auch nicht gut beraten worden, sonst gäbe es diese frage nicht. ... Da euer Verhältnis zerrüttet ist, würde ich mich schon einmal nach einer neuen Wohnung unseren.
Leserforumvon Schnulli99 | Mietrecht | 16 Antworten | 14.09.2013 19:15
Weil Meier so schnell keine andere Bleibe findet bleibt Meier weiterhin in der Wohnung wohnen. ... Mir stellt sich aber die Frage, ob die Verrechnung der 600 € lt. ... Mir stellt sich aber die Frage, ob die Verrechnung der 600 € lt.
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