237 Ergebnisse für „mietverhältnis mietvertrag sohn“

Leserforumvon Frau Blueflower | Mietrecht | 6 Antworten | 05.02.2015 23:56
Ich würde mir wünschen, dass mein Sohn einfach nur statt meiner in den Mietvertrag eingetragen wird. ... ----------------- "" Am 6.2.2015 von JollyJumper Wenn Dein Sohn bereits in der Wohnung gewohnt hat könnte Dein Sohn (und nur dann) nach Deinem Ableben das Mietverhältnis übernehmen. quote:Komplikationen und Fallstricke? ... Am 6.2.2015 von kathi2008 Dein Sohn könnte schon in das Mietverhältnis eintreten, aber nur wenn der Vermieter damit einverstanden ist.
Leserforumvon Norman7 | Mietrecht | 6 Antworten | 26.02.2013 18:10
Er selber war normal Mieter von meiner Schwester, hat einen Mietvertrag. ... Bei einem guten Verhältnis zwischen Vater und Sohn finde ich es allerdings höchst seltsam, warum der Vater sowas unterschreibt, zur Freundin zieht und Sohn samt Hund damit im Stich lässt. ... Wenn das zutrifft, ist deine Schwester mit dir ein Mietverhältnis eingegangen.
Leserforumvon SuperMieter123 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.02.2020 18:43
Guten Abend, ich möchte mein jetziges Mietverhältnis gerne Kündigen. ... Dein Vermieter ist der, mit dem du den Mietvertrag geschlossen hast.. ... Kurzantwort: So einfach kann man den Mietvertrag nicht übertragen.
Leserforumvon berggeist | Mietrecht | 10 Antworten | 25.11.2013 23:39
Vielleicht knickt er ein und zaubert noch einen anderen Mietvertrag hervor. ... Wenn der Sohn noch relativ jung ist, dann liegt der Verlust durch einen solchen Vertrag im sechsstelligen Bereich. ----------------- "" Am 26.11.2013 von RMHV Auch wenn es offenbar niemand für möglich hält: das Mietverhältnis sollte nach § 573 Abs. 1 BGB zu kündigen sein. ... Kauf bricht nicht Miete, Niemand kann dem Vater verbieten zum Spottpreis an den Sohn zu vemieten.
Leserforumvon wascuxdu | Mietrecht | 4 Antworten | 14.09.2004 16:13
-DM/25,56€) Habe dem Mietvertrag laut Kaufvertrag übernommen. ... Der Mietvertrag mit der Garage müßte normal ja ungültig sein,da es ja keine mehr ist.Das Gute dabei ist ja,das er als Mieter der Garage der Nutzungsänderung der Garage zugestimmt hat. ... MfG Klaus Am 15.9.2004 von wascuxdu Die Frage ist ja hier- Besteht überhaupt noch ein Mietvertrag???
Leserforumvon gamue | Mietrecht | 10 Antworten | 09.03.2017 18:10
In 2001 wurde ein Mietvertrag zwischen dem Sohn und den Eltern abgeschlossen. ... Greift die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist aus dem sehr langen Mietverhältnis? ... Zitat (von gamue):Greift die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist aus dem sehr langen Mietverhältnis?
Leserforumvon D.G. | Mietrecht | 3 Antworten | 14.04.2009 09:30
Ich hab am 2.4.09 einen Mietvertrag gültig ab 1.5.09 unterschrieben. ... Als ich mit meinem Sohn (5Jahre) die Wohnung noch einmal besichtigen wollte, kamen mir 3 "komische" Gestalten im Treppenhaus entgegen. ... Im Mietvertrag steht, daß das Mietverhältnis von bestimmter Dauer ist 1.5.09- 30.4.10 und falls der Vertrag nicht zum 30.4.10 gekündigt wird, dann die gesetzl.
Leserforumvon Floh246 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.10.2007 18:24
Da mein Vermieter sich seit 2 Jahren mit unserem jetzt inzwischen 18 jährigen Sohn ununterbrochen streitet (es geht um Belanglosigkeiten) befürchten wir jetzt, das der Vermieter unserem Sohn die Wohnung kündigen will, die seinerzeit von meinem Mann und mir (beide im Mietvertrag stehend) gemietet wurde. ... Kündigen kann der VM deinen Sohn auch nicht. ... Am 13.10.2007 von hh Der Mietvertrag kann nur insgesamt gekündigt werden.
Leserforumvon rebbur | Mietrecht | 5 Antworten | 06.06.2019 20:33
Im Überlassungsvertrag steht: [...] der Erwerber (also der Sohn) tritt mit Besitzübergang in das bestehende Mietverhältnis ein [...] ... Meine Frage: Kann Person A mit dem Sohn eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass Person A weiterhin als Vermieter der Wohnung auftritt, auch wenn im notariellen Vertrag steht, dass der Sohn mit Besitzübergang in das bestehende Mietverhältnis eintritt? ... Durch die Überschreibung tritt der Sohn in das Mietverhältnis als Vermieter ein.
Leserforumvon Inception123 | Mietrecht | 6 Antworten | 19.02.2013 16:17
Da der Sohn einer Bekannten meiner Mutter keine Wohnung in besagtem Studienort finden konnte vereinbarten wir eine Zwischenmiete (auch nur mündlich). ... Der Sohn der Bekannten erwiderte daraufhin er habe sich "um es offiziell zu halten" einen schriftlichen Mietvertrag von meinem Vermieter geben lassen (ist dieser überhaupt gültig? ... --> Es besteht ein wirksames Mietverhältnis zwischen dem Zwischenmieter des Fragestellers und dem Vermieter des Fragestellers (nachweisbar durch schriftlichen Mietvertrag und evt.
Leserforumvon doppelpunkt | Mietrecht | 2 Antworten | 27.12.2012 12:33
Auf Frau A. lautet der Mietvertrag. Der Sohn und Herr B. sind offiziell in dieser Wohnung gemeldet. ... Endet der Mietvertrag, oder geht dieser an den Sohn über, oder evtl. an Herrn B.?
Leserforumvon fb340000-60 | Mietrecht | 16 Antworten | 18.05.2012 22:49
Das Mietverhältnis geht dann automatisch auf den neuen Eigentümer über. ----------------- "" Am 19.5.2012 von fb340000-60 hallo, lieben dank für die schnellen antworten. nun, wenn das mietverhältnis, was gerade 3 1/2 Monate bestand aber gekündigt wird habe ich die A-Karte? ... Das Haus ist durch den Tod der Oma im Januar (Mietvertrag wurde im Dezember unterschrieben) angeblich durch einen Erbschaftsvertrag der längere Zeit her ist auf den Sohn übergegangen. ... Obwohl im Mietvertrag Standardmässig steht, dass drei Monate Kündigungsfrist besteht?
Leserforumvon vasanengarte | Mietrecht | 36 Antworten | 26.11.2016 23:44
Am 27.11.2016 von vasanengarte Im mietvertrag als Vermieter steht der nießbrauchnehmer und sein gesetzlicher Vertreter (Sohn). ... Am 27.11.2016 von 0815Frager Zitat (von vasanengarte):Im mietvertrag als Vermieter steht der nießbrauchnehmer und sein gesetzlicher Vertreter (Sohn). ... Aufs Mietverhältnis eben nicht, der Sohn hat nur das Nießbrauchsrecht im Sinne der Kostensenkung für die Pflegekosten betrieben.
Leserforumvon kawasaki | Mietrecht | 7 Antworten | 09.03.2004 18:06
Sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, treten Sie in das bestehende Mietverhältnis ein. ... Prüfen Sie den Mietvertrag vor dem Kauf genau. ... Dann kann der Sohn auch das Mietrecht in Anspruch nehmen.
Leserforumvon erlenmeier | Mietrecht | 9 Antworten | 17.09.2004 17:01
Der Sohn wohnt noch bei seiner Mutter und arbeitet auch dort im Ort. ... Siehe dazu mein Topic ( Hilfe Eigenbedarfskünigung ) Am 20.9.2004 von BlackDevil Kann ich nicht im Rahmen der normalen gesetzlichen Fristen ohne Gründe das Mietverhältnis kündigen ? Am 20.9.2004 von erlenmeier Es existiert übrigens kein Mietvertrag, da er der Sohn des verstorbenen Eigentümers ist.
Leserforumvon charnelfire | Mietrecht | 18 Antworten | 18.01.2010 10:01
Reicht da eine Klausel ("Das Mietverhältnis endet am xx.xx.xxxx und ist nicht verlängerbar"?) ... Dann wird das Mietverhältnis praktisch zu einem unbefristeten Vertrag. ... Wenn er nicht unterschreibt kommt kein Mietverhältnis zustande.
Leserforumvon bruzzewilles | Mietrecht | 4 Antworten | 24.06.2011 18:22
Vermietet ist nur an den Mitbewohner, ein Mietvertrag existiert. ... Aber mit dieser Masche kann er doch nicht so einfach aus einem Mietverhältnis raus oder? ... Es sollte vergangenen Sonntag ein Gespräch geführt werden, wie das Mietverhältnis fortgeführt werden kann, da unser Sohn ab Oktober die Wohnung verlässt um zu studieren...
Leserforumvon rahza | Mietrecht | 11 Antworten | 27.01.2013 16:46
Der Mietvertrag wurde jedoch für ein Jahr abgeschlossen. ... Im Mietvertrag steht es bei mir folgendermaßen drin: "Vertrag von bestimmter Dauer Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2012 und endet am 30.9.13 ohne Kündigung. ... Da der Sohn des Vermieters Anwalt ist, wollen wir uns nur ungerne mit dem Gericht etc. herumschlagen.
Leserforumvon Maxmama78 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.07.2016 09:32
Hallo, wir haben einen befristeten Mietvertrag bis Ende 2016 wegen Eigenbedarf für den Sohn unseres Vermieters. ... Auch wäre es ggf. interessant, ob der verstorbene Vermieter bereits einen Mietvertrag mit dem Sohn unterschrieben hatte. ... Nach § 575 (3) BGB habt ihr dann einen Anspruch auf ein unbefristetes Mietverhältnis.
Leserforumvon reuter01 | Mietrecht | 25 Antworten | 21.09.2011 16:25
Welcher Dödel hat dir denn einen Mietvertrag eingeredet ? ... z.b. mein Sohn? wie lange müßte mein sohn dort wohnen?
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