432 Ergebnisse für „mietvertrag nebenkosten heizung abrechnung“

Leserforumvon sannys82 | Mietrecht | 7 Antworten | 03.12.2016 16:48
Ich muss erstmal etwas ausholen. wir haben unsere wohnung im juli 2015 bezogen und in unserem mietvertrag steht nebekosten (strom 60euro, wasser 70euro, heizung 70euro). heizung wird über firma minol abgerechnet.  ... Bekam bis jetzt keine abrechnung dazu.... da steht wie oben geschrieben : 70 Heizung 70 Strom 60 wasser -- Editiert von sannys82 am 03.12.2016 17:30 Am 3.12.2016 von Liane46 Die Betriebskosten (Nebenkosten) für das Jahr 2015 kann/muss er bis zum 31.12.2016 abgerechnet haben.
Leserforumvon p843284 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.01.2004 11:36
Hallo und ein gesundes neues Jahr, ich habe eine Frage zum Thema BK-Abrechnung: Ich bekam jetzt für das Jahr 2002 die BK-Abrechnung, obwohl ich erst mit Beginn 01.01.2003 über einen gültigen Mietvertrag verfügte. Übergabe der Wohnung war der 01.12.2002. ... Nur im ersten FAll ist eine BK-Abrechnung überhaupt möglich. ... -------------------- Ein Mietvertrag ist nicht notwendig. um für Nebenkosten aufkommen zu müssen. ( Dazu findet man, wenn man "googelt" auch infos im Internet) Sie haben ja da gewohnt und dafür gibt es ja sicher auch Indizien, die darauf hinweisen!?
Leserforumvon go258250-22 | Mietrecht | 9 Antworten | 30.10.2010 18:49
Das war bisher immer in Ordnung, da die Nebenkosten recht niedrig angesetzt sind und ich mir denke, dass es mehr wäre, wenn er eine Abrechnung machen würde. Aber so wie ich das jetzt verstehe, habe ich noch nie eine Zahlung für Wasser und Heizung gezahlt? ... Wie ist der aus dem Mietvertrag ersichtliche Abrechnungszeitraum?
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 67 Antworten | 01.02.2020 13:36
Laut Mietvertrag zahle ich monatlich 150,- Euro Vorrauszahlung für die Betriebskosten (oft auch Nebenkosten gennant). Laut Mietvertrag sollte ich einmal jährlich eine genaue Abrechnung dieser erhalten. ... Laut Mietvertrag zahle ich monatlich 150,- Euro Vorrauszahlung für die Betriebskosten (oft auch Nebenkosten gennant).
Leserforumvon naji | Mietrecht | 8 Antworten | 31.03.2006 08:36
Die Nebenkosten (Hausversicherung, Grundsteuer,usw.) wurden dem Mieter bisher nicht verrechnet (Verbrauchskosten wie Heizung, Wasser, Strom bezahlt er direkt) sind aber meines Wissens in der Regel umlagefähig. Da es keinen Mietvertrag gibt, kann sowohl ich mich nicht darauf berufen wie auch mein Mieter der ja keine vertraglich festgeschriebenen Nebenkosten hat. ... In Deinem Fall hat der Mieter also zweifellos einen Mietvertrag.
Leserforumvon puppetmaster123 | Mietrecht | 20 Antworten | 21.02.2017 14:09
Liegen die 200 Euro deutlich über allen Nebenkosten, dann wirds wohl ein Mietvertrag sein. ... Abrechnung vorzulegen. ... Dann scheint ja auch sonst keine Abrechnung erstellt worden zu sein.
Leserforumvon soundcheck03 | Mietrecht | 12 Antworten | 24.08.2007 12:41
Jetzt kam eine Abrechnung für den Zeitraum 11.11.06 bis 30.11.06 mit 135€ Nebenkosten... mit enthalten: Alle Versicherungen des Hauses, Müll, Heizung und Warmwasser obwohl ich die gar nicht an hatte, Allgemeinstrom , usw.. ist das rechtlich erlaubt da ich doch erst am 1.1.07 offiziell da wohne? ... Miete habe ich ganz normal ab 1.1.07 also laut Mietvertrag bezahlt... naja also wie gesagt ich kann mit der Abrechnung nichts anfangen weil ich da ehrlich nichts verbraucht hab.. ... Mietvertrag am 01.01.07 begonnen.
Leserforumvon shelby84 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.06.2015 10:41
Davon abgesehen das er das Guthaben nicht auszahlen will berechnet dieser Nebenkosten und Heizung für September/Oktober 2014. ... Es gibt doch auch fristen die er hätte einhalten müssen z.b. im Mietvertrag steht das er die Abrechnung unverzüglich erstellen muss nachdem ihm alle dazu benötigten Unterlagen vorliegen die letzte Abrechnung hat er am 19.01.2015 erhalten. die Abrechnung hat er dann erstellt am 28.05.2015 wir haben ihm diesbezüglich zur erstellung der Abrechnung frist bis 28.05.2015 gesetzt. ... Zitat:Es gibt doch auch fristen die er hätte einhalten müssen z.b. im Mietvertrag (Mietvertrag ) steht das er die Abrechnung unverzüglich erstellen muss nachdem ihm alle dazu benötigten Unterlagen vorliegen Und im BGB steht das er dafür bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit hat.
Leserforumvon DerPascal | Mietrecht | 11 Antworten | 12.04.2023 11:54
Er kann die Heizung auch abstellen bzw. auf minimal. ... Dann ändert der Tod erstmal nichts am Mietvertrag. ... Der Mietvertrag mit dem verbleibenden Mieter ändert sich ja nicht.
Leserforumvon batavusfahrer1 | Mietrecht | 19 Antworten | 05.07.2010 18:43
Wir haben einen Mietvertrag 2005 unterzeichnet, wo u.a die Nebenkosten aufgeschlüsselt sind ( bzw die angekreuzt, die enthalten sind ) Dort steht u.a. ... Unsere Nachzahlung lag jahrelang immer um die 300 Euro ( 276 Euro plus Mehrkosten Heizung etc ) Ist das normal, dass man doppelt zahlen muß? ... Im Mietvertrag steht doch Nebenkosten 150 Euro und was enthalten ist lt.
Leserforumvon query | Mietrecht | 2 Antworten | 07.05.2007 23:06
Nebenkosten --------------------------------------- Die Nebenkosten wurden mit einem gleichbleibenden monatlichen Betrag angesetzt. ... Heizung - Kaminfeger Wie gesagt, das ist exakt abgeschrieben. ... NK ohne Mietvertrag?
Leserforumvon frogger13 | Mietrecht | 12 Antworten | 02.02.2009 09:11
kann man eine dateillierte nebenkosten abrechnung verlangen ? ... Bei einer Nebenkostenpauschale besteht dann kein Anspruch auf Abrechnung der nebenkosten. ... Am 2.2.2009 von hh ++ich meine es steht schon so etwas wie "miete 960 dm, inkl. 60 dm nebenkosten"++ Das sieht nach Pauschalmiete aus ohne Anspruch auf Abrechnung der Nebenkosten.
Leserforumvon Mary339 | Mietrecht | 1 Antwort | 05.01.2007 18:42
Mietvertrag Nebenkosten lt. separater Anlage zu zahlen. ... Es gibt jedoch für Heizung etc. wieder einen Paragraphen im MV, der sagt, daß ebendiese Kosten umgelegt werden können. Nun meine Frage: Wenn die Abrechnung der Nebenkosten lt.
Leserforumvon freilassinger1963 | Mietrecht | 5 Antworten | 19.05.2009 21:14
Jetzt bei der Nebenkosten abrechnung hat uns der Schlag getroffen wir sollen 870 euro nachzahlen unter anderem 197Euro für Pflege des Gartens und 190 Euro für Kanalreinigung(SEit wir da wohnen ist noch nie der Kanal gereinigt worden) Der Mieter über uns braucht gar keine Kanalreinigung zu bezahen da es bei Ihm nicht im Mietvertrag steht unter Betriebskosten. ... Der rest ist durchgestrichen § 3 Miete und Nebenkosten Punkt 1 ist angekreuzt : Die Netto kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten,Heizung,Warmwasser)beträgt 500 Euro unter absatz 2 Beriebskosten vorschuß 80 Euro Heizkostenvorschuß 50 Euro Dazu habe ich noch einige Beibläter und zwar: zu Par.3abs.3 und Seite 7.par.23 und Anlage 3 (zu§27 abs.1)zweite Berechnungsverordnung Am 20.5.2009 von Michael32 Hallo, also zur Laufzeit würde ich sagen, es ist ein normaler Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist. ... Der Vermieter erstellt dann die Abrechnung, welche Ihr natürlich prüfen könnt, d.h.
Leserforumvon flotz | Mietrecht | 14 Antworten | 23.02.2011 08:49
Es geht um meine Nebenkostenabrechnung (Heizung & Wasser, Hausnebenkosten). ... Prüfe mal genau, was in deinem Mietvertrag an umlagefähigen Kosten genannt ist und was auf der Abrechnung aufgeführt ist. ... Ich meine die Vorrauszahlung von 1400 € ist gerade mal die hälfte der tatsächlichen Nebenkosten... ----------------- "" Am 23.2.2011 von flotz Naja ich soll alleine 1500 € Heizung und Wasser haben..
Leserforumvon Freya121 | Mietrecht | 9 Antworten | 24.01.2007 23:05
Was ist im Mietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart? ... Was ist im Mietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart? ... Wenn die Nebenkosten in Höhe von 760€ nur Heizung und Warmwasser umfassen, dann ist das für eine 33qm-Wohnung doch recht viel.
Leserforumvon Oh-Leut82 | Mietrecht | 42 Antworten | 24.04.2021 13:14
Das sollte unbedingt in den Mietvertrag. ... Am 25.4.2021 von Oh-Leut82 Ich/Wir wären dann die Mieter, mir ist nicht schlüssig wie der Mietvertrag aussehen soll wenn er den verbrauch der Heizung nicht aufschlüsseln kann ! ... Am 25.4.2021 von Harry van Sell [quote=Oh-Leut82]mir ist nicht schlüssig wie der Mietvertrag aussehen soll wenn er den verbrauch der Heizung nicht aufschlüsseln kann !
Leserforumvon supernova-xxl | Mietrecht | 21 Antworten | 24.10.2010 12:31
Hallo meine Vermieterin hat mir eine Rechnung zugeschickt die ich nicht verstehe vom 2009 Betriebskosten-Heizung soll ich den Betrag X bezahlen ist das Rechtens . ich Zahle schon meine Warmmiete also Inkl.der Nebenkosten und jetzt soll ich vom vor Jahr noch eine Rechnung Bezahlen ?. ... Du hast in jedem Jahr einen Anspruch auf Abrechnung der Nebenkosten und natürlich auch einen Anspruch darauf, zuviel gezahlte Nebenkosten erstattet zu erhalten, andererseits die Pflicht, zu wenig gezahlte Kosten nachzuzahlen. ... nein, ich zahle eine Kaltmiete zuzügl.die Nebenkosten so ist es im Mietvertrag vereinbart und die Betriebskosten ist Extra zu bezahlen ...
Leserforumvon lordoflola | Mietrecht | 4 Antworten | 30.06.2004 11:55
hi,ich habe nk abrechnung bekommen und wollte mal fragen wie das ist mit den heizkosten die ich anteilig zahlen soll. bei uns gibt es 6 mietparteien und es wird mit ölzentral geheitzt. nun ist es aber so das ja auch das warmwasser mit diesem öl aufbereitet wird und wir die einzigsten sind,die das warmwasser teuer mit strom zahlen da wir nicht am warmasser angeschlossen sind und 3 boiler haben. wenn ich das zahle,würde ich warmwasser der anderen mitzahlen obwohl ich gar keins habe!? ... Falls der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abrechnet, hast Du das Recht, die auf Dich umgelegten Kosten um 15% zu kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV) Am 30.6.2004 von lordoflola danke für diese klare aussage. nun habe ich eine andere frage ob ich überhaupt nebenkosten zahlen muss,denn so wie ich das im mietvertrag lese zahle ich eine pauschale...folgendes steht unter nebenkosten: ***nebenabgaben,nämlich kosten für sammelheizung-warmwasser-fahrstuhl-treppenreinigung-versicherung,sind neben dem mietzins besonders zu zahlen mit einem festen betrag von 50,- pro monat,werden anteilig in höhe von 100% der tatsächlichen entstehenden gesamtkosten umgelegt.*** bzw habe ich mal gelesen das man nur das zahlen muss was im mietvertrag steht was bei mir ja dann nur heizung wäre,denn fahrstuhl,warmwasser,treppenreinigung habe ich nicht? laut abrechnung habe ich aber 10 posten die ich zahlen soll?!
Leserforumvon guest-12330.09.2009 21:46:14 | Mietrecht | 9 Antworten | 28.09.2009 23:29
Also im Mietvertrag ist zur Nebenkostenabrechnung nichts geregelt. ... Verschiedene Nebenkosten-Arten Nebenkosten sind grundsätzlich Vermietersache. ... Ja, schon, allerdings nur die monatlichen Kosten für Heizung und Wasser.
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