Wir haben 2004 einen Zeitmietvertrag (also nach neuem Mietrecht) abgeschlossen. Unser Vermieter hat aber keinen der drei Gründe angegeben die laut Gesetz nur einen Zeitmietvertrag erlauben. Dadurch wird dieser wohl zu einem unbefristeten Mietvertrag.
Als Zeitmietvertrag wäre die Befristung aber auch nicht gültig. ... Jedenfalls hat er den neuen Mietvertrag dann zerissen. ... Ich hätte nicht erwartet das er den Mietvertrag zereisst.
Hallo, Ich habe vor ca zwei Jahren einen Mietvertrag bis 2020 abgeschlossen. ... Der Vermieter schreibt nun, dass es sich doch um einen Zeitmietvertrag handelt. ... Am 24.2.2017 von quiddje Handelt es sich denn um einen Mietvertrag über Wohnraum?
Hallo, ich habe einen Zeitmietvertrag und möchte schon früher aus dem Mietvertrag raus. ... Es ist genau der Inhalt aus dem Mietvertrag. ... Ist dieser Art von Mietvertrag zulässig?
Dieses Paar hat seit 1997 einen Zeitmietvertrag über 8 Jahre. Da ich von diesen Mietern oft beleidigt werde möchte ich den Mietvertrag kündigen.
Sprich als Vermieter muß ich einen Zeitmietvertrag begründen, da der Mieter sonst wohl benachteiligt wird. Wie ist das aber, wenn der Mieter gerne einen Mietvertrag über z.b.: 3 Jahre abschliessen möchte? ... Dann mach ich halt wieder einen normalen Mietvertrag mit 3 Monatiger Kündigungsfrist.
Mein Großvater hatte im Juni 2001 einen Teil des Hauses vermietet, ein Zeitmietvertrag über 10 Jahre. ... Gibt es für mich, als Vermieter eine Möglichkeit den Mietvertrag vor Ablauf der 10 Jahre zu kündigen?
Habe eine Whg. mit Zeitmietvertrag 3 Jahre vermietet der am 01.05.2009 ausläuft. ... Muß ich nur einen neuen Zeitmietvertrag machen mit Grund oder wie muß ich da vor gehen? ... Hat der derzeitige Mietvertrag also keinen Grund, handelt es sich sowieso um einen unbefristeten Mietvertrag.
Hintergrund ist, dass wir eine 5-jährigen Zeitmietvertrag unterzeichnet haben und vorzeitig aus der Wohung ausziehen wollen. Trotz des neuen BGH Urteils (AZ:VIII ZR 3/05 - "Kündigungsverbot von 5 Jahren in Mietvertrag ist unwirksam") stellt sich bei unserem Vertrag nämlich das Problem, dass wir einen handschriftlichen gegenseitigen Kündigungsvericht unterschrieben haben ;also nicht formal => BGH Urteil unwirksam.
Am 3.5.2006 von wald-hase Vor allen anderen Überlegungen erst mal prüfen, ob der jetzige Zeitmietvertrag überhaupt so zulässig war. ... Wurde ohne Vorliegen dieser Gründe (oder ohne deren ausdrückliche Nennung) ein Zeitmietvertrag abgeschlossen, ist dieser ein ganz gewöhnlicher unbefristeter Mietvertrag mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..." ... Es sieht hier in der Tat so aus, daß bereits dieser Vertrag als Zeitmietvertrag unwirksam ist und schon jetzt ein unbefristeter Mietvertrag besteht.
sie bewohnt mit 4 personen eine 3 raum wohnung, die eine grösse von 68 quadratmeter hat. nun folgendes problem: ihre tochter (15 jahre) ist schwanger, so das die wohnung jetzt viel zu klein ist. meine freundin würde da die wohnung kündigen aber sie hat ein 3 jahres mietvertrag und wohnt aber jetzt erst 1 jahr in der wohnung. kann sie überhaupt kündigen? ----------------- " " Am 7.2.2013 von Liane46 quote:sie hat ein 3 jahres mietvertrag Einen echten Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss für diesen Zeitraum? Aber eins schon vorab, Schwangerschaften von Minderjährigen sind garantiert kein Kündigungsgrund bei einem Mietvertrag.
Ich habe nun ein Angebot mit einem Mietvertrag, der eine Mindestmietdauer von 3 Semestern vorsieht. ... Ich denke die 3 Monatige Kündigungsfrist steht mir nicht zu, da dies ein Zeitmietvertrag ist, oder? ... Ist dies dann im Ernstfalle ein unbefristeter Mietvertrag?
Meine Freundin hat einen Zeitmietvertrag, der noch vor dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschlossen wurde. ... Mit freundlichen Grüßen Martin Scharnhorst Rechtsanwalt Am 13.7.2004 von generation_x Wie verhält es sich, wenn eine Untervermietung durch Klausel im Mietvertrag ausgeschlossen ist?
Ein Zeitmietvertrag über 48 Monate wird in 1997 (....also vor dem 1.9.2001) abgeschlossen, läuft im Dezember 2001 aus und wird durch stillschweigendes Einverständnis zwischen Vermieter und Mieter umgewandelt in einen unbefristeten Mietvertrag. Im ursprünglichen Zeitmietvertrag ist keine Regelung zur automatischen oder stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses getroffen. ... Danke für jede Antwort Am 21.3.2003 von Klaus Höltken Hallo, wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfristen für einen unbefristeten Mietvertrag genannt sind, gilt das neue Mietrecht, also die 3-monatige Kündigungsfrist.
Nein, da es sich hier nicht um einen Zeitmietvertrag handelt, so wie es sich darstellt, sondern um einen normalen Mietvertrag mit einem gegenseitigen Verzicht auf Kündigung bis zum 1.5.2011. ... (A) Zeitmietvertrag oder (B) Kündigungsausschluss. ... Es handelt sich demnach auch nicht um einen Zeitmietvertrag (Der Begriff steht für einen befristeten Mietvertrag - dieser liegt aber nicht vor).
Hallo Zusammen ich habe (glaub ich) einen Zeitmietvertrag. Überschrift lautet "Wohnraum-Mietvertrag". ... Falls gewünscht geht der Mietvertrag ab dem 31.10.XXXX in einen unbefristet über".
Hallo, ich habe einen Zeitmietvertrag vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 geschlossen. ... D.h. ich könnte Ihn mit der gesetzlichen Frißt (wie bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag) kündigen Vielen Dank Bebbi Am 28.6.2006 von wald-hase Eine rechtswirksame Begründung für den Zeitmietvertrag muß sich schon auf die konkreten Verhältnisse des Vermieters beziehen. ... Wenn sich keine konkrete, auf den Einzelfall bezogene Begründung dort findet, ist der Vertrag nicht rechtswirksam befristet, sondern ein normaler unbefristeter Mietvertrag. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
hallo, ich habe einen zeitmietvertrag (als untermietvertrag) vor kurzem abgeschlossen. der vertrag beinhaltet eine verlängerungsklauses um halbes Jahr, weil das auch so im mietvertrag zwischen meinem vermieter und dem eigentümer steht. jetzt habe ich gehört, dass jeder zeitmietvertrag mit verlängerung seit 2001 automatisch als normaler laufzeitmietvertag angesehen wird. ist das tatsächlich so? ... Der Mietvertrag wurde befristet, da mein Vermieter einen Zeitmietvertrag mit dem Eigentümer hat, der noch eine Restlaufzeit zwei Jahre hat. ... Ist das keine ausreichende Begründung für einen Zeitmietvertrag?
Kann ich vorzeitig diesen Zeitmietvertrag kündigen? Am 28.5.2002 von MCNeubert Hallo Frau/Herr Schuster, soweit mir bekannt, ist die in ihrem Mietvertrag unter § 22 festgehaltene Pflicht, bei vorzeitiger Kündigung einen Nachmieter zu finden, zulässig.
Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht
4,5 von 5 Sterne
Hallo, ich wollte mal eure Meinung hören: Wir haben 2005 einen qualifizierten Zeitmietvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen. ... Ich weiss, dass man einen qualifizierten Zeitmietvertrag nicht so ohne weiteres kündigen kann, aber wir haben damals eine Sonderkündigungsklausel aufnehmen lassen, dass der Mietvertrag aus wichtigen persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gekündigt werden kann. ... Greift damit die Klausel, dass die Begründung nicht ausreicht und der Vertrag daher kein qualifizierter Zeitmietvertrag ist?