431 Ergebnisse für „modernisierung mieterhöhung“

Leserforumvon fb532840-60 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.12.2019 12:34
Bei Mieterhöhung wegen Modernisierung (§ 559) darf der Vermieter 8 % der reinen Modernisierungskosten als Mieterhöhung jährlich "umlegen". ... Bei Mieterhöhung wegen Modernisierung wird um einen festen Betrag erhöht nicht um x % von .... ... Bei Mieterhöhung wegen Modernisierung wird die Miete um einen festen Betrag erhöht, nicht um x %.
Leserforumvon scaglietti | Mietrecht | 16 Antworten | 31.07.2017 14:03
Erfolgt eine Mieterhöhung bei Modernisierung wie folgt? ... Unklar ist der genaue Ablauf bei Modernisierung geblieben (s.o.).....? ... Ich denke, er meint die Fristen nach §558 BGB ff., die für den nicht durch die Modernisierung entstandenen Teil der Mieterhöhung gelten.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 7 Antworten | 01.10.2010 17:35
und da noch der ausgeschlossene Paragraf : § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung.(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. ----------------- ""
Leserforumvon go509029-69 | Mietrecht | 11 Antworten | 09.06.2021 18:01
Mir geht es vielmehr um die Mieterhöhung danach, weil m.E. eben keine Modernisierung und damit kein Anspruch vorliegt. ... Am 9.6.2021 von Leo4 [quote=go509029-69]Mir geht es vielmehr um die Mieterhöhung danach, weil m.E. eben keine Modernisierung und damit kein Anspruch vorliegt[/quote] Warum ist die Maßnahme deines Erachtens keine Modernisierung? ... Mängel begründen ein Recht zur Minderung, nicht aber zur Ablehnung einer berechtigten Mieterhöhung nach Modernisierung.
Leserforumvon Melanie V-Netz | Mietrecht | 9 Antworten | 19.07.2007 14:44
Wäre das Vorhaben mit fristgerechter Anzeige zur Modernisierung statthaft? ... Am 19.7.2007 von Melanie V-Netz Im BGB steht doch: § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder (...) ... Am 19.7.2007 von Melanie V-Netz hm, nunja, könnte ein Mieter eine Mieterhöhung zur Modernisierung auch ablehnen wenn ein Balkon gebaut würde, und der Mieter sagt er könne ihn wegen Höhenangst eh nicht nutzen?
Leserforumvon Katja89 | Mietrecht | 15 Antworten | 19.02.2018 11:38
Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung funktioniert erst nach erfolgter Modernisierung (§ 559 BGB). ... Der Mieterhöhung würde ich so keinesfalls zustimmen. ... Wenn ihr eh kündigen und ausziehen wollt, dann würde ich mir über die eh unwirksame Mieterhöhung und die Modernisierung/Renovierung des Bades keinen Kopf mehr machen.
Leserforumvon go509029-69 | Mietrecht | 8 Antworten | 20.01.2022 17:09
Eine Nichtzahlung der Mieterhöhung verschiebt das Problem ja nur. ... MfG Am 20.1.2022 von Awle Habt ihr die Mieterhöhung zugestimmt? Am 20.1.2022 von go509029-69 Soweit ich weiß muss man einer Mieterhöhung auf Grund Modernisierung nicht zustimmen.
Leserforumvon katuscha | Mietrecht | 1 Antwort | 06.08.2012 16:31
wir haben bereits unseren Mietern für 2012 die Miete erhöht und planen für das nächste Jahr eine Modernisierung. Ist es möglich dann noch eine Mieterhöhung zu verlangen?
Leserforumvon Mythbuster | Mietrecht | 5 Antworten | 25.01.2018 20:51
Keine Erwähnung von möglicher Umlage wegen Modernisierung. ... Fast ein Jahr nach der Modernisierung wird die Mieterhöhung angekündigt. Dazwischen gab es sogar eine "normale" Mieterhöhung.
Leserforumvon Cryingroses | Mietrecht | 10 Antworten | 27.12.2005 13:15
Vor kurzem erhielten wir aber eine Mieterhöhung wegen den Arbeiten. ... Wünsche noch einen guten Rutsch ins neue Jahr Cryingroses Am 29.12.2005 von guest123-333 --- editiert vom Admin Am 29.12.2005 von guest123-333 --- editiert vom Admin Am 4.1.2006 von Cryingroses Ich habe mir jetzt von einer Freundin (hat irgendwas in der Richtung gelernt) sagen lassen, dass die 12 Monate nicht für eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung gilt, sie war sich dabei aber auch nicht 100% sicher. Schönen tag noch CryingRoses Am 4.1.2006 von guest123-2034 die Modernisierung muss angekündigt sein und die voraussichtliche Differenz zur Istmiete angekündigt sein.
Leserforumvon ip561482-5 | Mietrecht | 1 Antwort | 15.03.2022 17:40
Parallel möchte der Vermieter Modernisierungen in Etappen durchführen; hier gilt gleiche Ankündungsfrist wie bei Mieterhöhung. Wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt und die Modernisierung durchgeführt wird, kann der Vermieter mit der Mieterhöhung wegen Modernisierung so lange warten, bis die Mieterhöhung wegen Vergleichsmiete eingeklagt wurde.
Leserforumvon Kidolic | Mietrecht | 2 Antworten | 27.02.2010 12:51
Wir wohnen in einem Mietshaus mit 7 Wohnungen.Jede der Wohnungen wird noch mit dem guten alten Ölofen geheizt.Jetzt möchte unser Vermieter die Heizung Modernisieren und auf Gas umstellen.Bei der ersten Mieterversammlung kamm jetzt eine saftige Mieterhöhung zur Sprache,deshalb ist hier meine Frage was darf der Vermieter in die Modernisierungskosten setzen und diese mit 11% auf die Miete aufschlagen. ... Meiner Meinung nach gehört doch nur der Heizkessel zur Modernisierung,da alle anderen Sachen(wie Heizkörper-Steigleitungen usw.) ja nicht vorhanden sind sondern neu angeschaft werden müssen. ... Den wenn der Vermieter mit seiner Mieterhöhung Recht hat bleibt uns nur der Auszug da die Wohnung dann nicht mehr bezahlbar ist. mfg Kidolic Am 27.2.2010 von Eric61 quote:Meiner Meinung nach gehört doch nur der Heizkessel zur Modernisierung,da alle anderen Sachen(wie Heizkörper-Steigleitungen usw.) ja nicht vorhanden sind sondern neu angeschaft werden müssen.
Leserforumvon jger1 | Mietrecht | 29 Antworten | 13.09.2017 15:37
Mieterhöhung gem. § 559 (Modernisierung) bedarf keiner Zustimmung des Mieters. ... Am 13.9.2017 von Anitari Noch mal eine Mieterhöhung wegen Modernisierung bedarf keiner Zustimmung des Mieters. ... Am 13.9.2017 von jger1 Zitat (von Anitari):Noch mal eine Mieterhöhung wegen Modernisierung bedarf keiner Zustimmung des Mieters.
Leserforumvon Moritzla | Mietrecht | 7 Antworten | 21.06.2022 18:49
Nun ist aber bereits abzusehen, dass 3 Monate für die Fertigstellung der Modernisierung nicht ausreichen werden. ... Greift in diesem Fall für die Mieterhöhung auch die um 6 Monate verlängerte Frist aus §559b? ... Am 22.6.2022 von hh [quote=Moritzla]Greift in diesem Fall für die Mieterhöhung auch die um 6 Monate verlängerte Frist aus §559b?
Leserforumvon Flossi | Mietrecht | 9 Antworten | 27.05.2013 21:28
Hallo zusammen, mir ist heute eine Mieterhöhung von 90,- ins Haus geflatter. ... Und das kostet kaum mehr als die Mieterhöhung für einen Monat. ----------------- "" Am 27.5.2013 von Flossi Danke. ... Ich gehe davon aus, dass die Immobilienfirma sich der Unrechtmäßigkeit bewusst ist und es nicht auf einen Rechtsstreit anlegt. ----------------- " " Am 27.5.2013 von kathi2008 Steht in der Mieterhöhung tatsächlich drin: "Mieterhöhung wegen Modernisierung" oder steht da evtl. was ganz anderes?
Leserforumvon NetteAnette | Mietrecht | 2 Antworten | 03.08.2018 11:02
Hallo werte Forengemeinde, ich würde mich gerne zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierung erkundigen. ... Kann eine Modernisierung der Fassade eines entfernten Gebäudeteils auch auf andere "nicht betroffene" Mieter umgelegt werden? ... Dennoch ist es denkbar, dass es sich um eine Modernisierung nach § 555b Nr. 2 BGB handelt, so dass grundsätzlich eine Mieterhöhung auch für nicht direkt betroffene Mieter möglich wäre.
Leserforumvon Wohnungsärger_00 | Mietrecht | 5 Antworten | 09.02.2016 11:20
Geh mit der Modernisierungsankündigung und der daraus resultierenden Mieterhöhung zu einem Anwalt für Mietrecht. ... Wenn also das Dach eh mal neu gedeckt werden musste, dann wäre die Dämmung eine Modernisierung und die Ziegel nur eine Erhaltungsmaßnahme. Bei energetischer Modernisierung muss zusätzlich meines Wissens nach nachgewiesen werden, dass auch wirklich Energie eingespart wird.
Leserforumvon Flora1970 | Mietrecht | 32 Antworten | 25.08.2016 14:49
Der Mieter schuldet die erhöhte Miete nach Modernisierung mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung. ... Das scheint mir die Erklärung zur Mieterhöhung zu sein. ... Diese Mieterhöhung darf sich zumindest dem Wortlaut nach nur auf bereits entstandene Kosten beziehen.
Leserforumvon obivan | Mietrecht | 0 Antworten | 03.12.2013 22:23
Ich habe eine Bruttokaltmiete von 365,- €. 2012 erfolgte eine Modernisierung und ich zahle deshlab jetzt 451,51 € Miete seit 09/12. ... Es hieß ja auch "Mieterhöhung nach 559 BGB" und nicht "irrelevanter Zuschlag nach 559 BGB".
Leserforumvon stemak | Mietrecht | 5 Antworten | 18.01.2009 17:48
Vermieteranliegen: Modernisierung der Heizung mit deutlichen Energieeinsparungen und höherem Standard als "Normal" (z. ... Heißt daß, dass 11 % auch dann "durchgesetzt" werden können, wenn die Einsparung eventuell weniger beträgt als die Mieterhöhung ?
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