23 Ergebnisse für „monat umzug verpflichtung“

Leserforumvon wagnerma | Mietrecht | 13 Antworten | 23.04.2009 10:35
Ich wohne zum Kundigungstermin 2 Jahre und einen Monat in dieser Wohnung. ... Ungeachtet seiner Verpflichtung zur Durchführung der fälligen Schönheitsreparaturen ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfrei gereinigten Zustand .... herauszugeben. 3.
Leserforumvon nezpercez | Mietrecht | 22 Antworten | 08.07.2023 21:26
[quote=Solan196]Mit Wohnsitz in Deutschland besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.... Wohnung weiterhin Monat für Monat Miete +RB zahlen kann, aber nicht der KV-Pflicht unterliegt. ... Wohnung weiterhin Monat für Monat Miete +RB zahlen kann, aber nicht der KV-Pflicht unterliegt.
Leserforumvon stevewonder | Mietrecht | 3 Antworten | 25.03.2014 10:55
Die Abrechnung war sehr hoch, 200€ für einen Monat. ... Es gibt ja keine Verpflichtung für Vermieter, überhaupt Vorauszahlungen zu verlangen. ... Der Witz dabei ist, dass ich im April,hier noch nicht gewohnt hatte (war noch umzug).
Leserforumvon studenttt | Mietrecht | 26 Antworten | 29.10.2007 16:41
Weil ich mir erfahrungsgemaess einen Umzug im laufenden Semester nicht leisten kann und keine lust hatte Hauptmieter der neuen Wohnung zu werden und sich zum 1.10 eine Moeglichkeit fuer einen Umzug bot wollte ich diese wahrnehmen und habe auch 4 potentielle Nachmieter gefunden. ... Letztendlich hat Dein Vermieter die Novembermiete bezahlt und hätte für diesen Monat auch an Dich untervermieten können. ... Und er dann Ende Oktober dieser Verpflichtung nicht mehr haette nachkommen koennen?
Leserforumvon bvlgari | Mietrecht | 15 Antworten | 05.07.2016 20:05
Die Sachen müssen durch einen zusätzlichen Umzug von der Übergangswohnung in die neue Wohnung transportiert werden. ... Der Monat August endet am 31.8. und nicht am 5.9. ... Irgendwie klingt es für mich aber so, dass der Mieter nun meint, weil der Vermieter seine Verpflichtung die Wohnung zum 1.8. zur Verfügung zu stellen nicht erfüllt hat, könne der Mieter nun Bedingungen diktieren.
Leserforumvon Rasenwurz | Mietrecht | 16 Antworten | 03.12.2019 20:32
Wurde irgendwo von beiden Seiten gesagt oder geschrieben "Ja, wir verlängern um einen Monat. ... (Anmerkung von mir (hier fürs Forum): was hat die Hausverwaltung in diesem ganzen Monat gemacht? ... Es ist noch ein Monat übrig, bis ursprünglich, schriftlich vereinbartes Mietende.
Leserforumvon Durchstarterin | Mietrecht | 37 Antworten | 27.05.2008 20:21
hallo ihr lieben. ich hoffe ihr seit da etwas belesener als ich meines wissen hebt sich die folgendenden mietvereinbarungen gegenseitig auf. ich hoffe ihr könnt dazu was sagen. es geht um die geliebten schönheitsreparaturen 1.da in der miete keine kosten für schönheitsreparaturen vorgesehen sind,hat der mieter während der dauer der mietverhätnisses und am ende der mietzeit die schönheitsreperaturen auf seine kosten durch zuführen. aufzählungen was alles dazu gehört... am ende der mietzeit hat der mieter die mietsache in dem farbton neu gestrichen zurückzugeben,in dem sie bei übergabe der mieträume gestrichen waren. die schönheitsreperaturen hat der mieter nach ablauf folgender zeitspannen seit beginn des mietverhältnisses auszuführen, wenn sich die räume abweichend vom tatsächlichen zustand, zu diesen zeitpunkt in einem dekorationsbedürftigen zustand befinden. küche,bad.. alle 3 jahre wohn,schlaf,kinder,diele alle 5 jahre nebenräume alle 7 1a. endet das mietverhältniss vor eintritt der verpflichtung zur durchführung der schönheitsre. so ist der mieter verpflichtet die anteilgen kosten für schönheitsreparaturen auf grund es kv des vom vermieter ausgewählteb fachbetriebes irgednwelche monate mit % anteilen ... der mieter kann sich von dieser anteiligen verpflichtung befreien indem der die schönheitsreperaturen in fachmännischer qualität selbst durchführt. bin da etwas verwirrt,bin der meinung das sich das ganze doch laut neueren urteilen aufhebt oder wie ist das jetzt? ... Am 28.5.2008 von Durchstarterin da ihr mir das nee glaubt hier nochmal alles ganz genauso wie es dort drin steht... aber gut.... im übrigen steht dort wirklich in einen dekorationbedüftigen zustand..:-) 1.da in der miete keine kosten für schönheitsreparaturen vorgesehen sind,hat der mieter während der dauer der mietverhätnisses und am ende der mietzeit die schönheitsreperaturen auf seine kosten durch zuführen. es gehören zu den schönheitreperaturen: entfernen alter tapete, tapezieren und ansteichen der decken innerhalb der wohnung, das streichen der heizkörper und heizungsrohre, sowie anderen versorgunsleitungen,der innentüren,der fenster und außentüren sowie der übrigen holzteile. diese arbeiten müssen in fachmännischer weise -handwerksgerecht-ausgeführt werden. am ende der mietzeit hat der mieter die mietsache in dem farbton neu gestrichen zurückzugeben,in dem sie bei übergabe der mieträume gestrichen waren. die schönheitsreperaturen hat der mieter nach ablauf folgender zeitspannen seit beginn des mietverhältnisses auszuführen, wenn sich die räume abweichend vom tatsächlichen zustand, zu diesen zeitpunkt in einem dekorationsbedürftigen zustand befinden. küche,bad.. alle 3 jahre wohn,schlaf,kinder,diele alle 5 jahre nebenräume alle 7 Jahre 1a. endet das mietverhältniss vor eintritt der verpflichtung zur durchführung der schönheitsre. so ist der mieter verpflichtet die anteilgen kosten für schönheitsreparaturen auf grund es kv des vom vermieter ausgewählten fachbetriebes an den vermieter nach folgender maßgabe zu zahlen: wenn die schönheitsreperaturen seit beginn des mietverhältnisses oder seit einer späteren vornahme länger zurückliegen als der dekorative Zustand der Räume die renovierung erfodert: bei küche,bad,wc, dusche 6 monate mit 20 %, 10 monate mit 30%,14 monate mit 40%, 18 Monate mit 5 %, 22 monate mit 60%, 26 Monate mit 70%, 30 Monate mit 80% 34 Monate mit 90 % bei wohn und schlafzimmer. 6 monate mit 10 %, 12 monate mit 20%,18 monat mit 30%, 24 Monate mit 40%, 30 monate mit 50%, 36 Monate mit 60%, 42 Monate mit 70% 48 Monate mit 80%, 54 monate mit 90 % bei allen anderen nebenräumen,heizkörpern,heizleitungen,türen und fenster 12 monate mit 15 %, 24 monate mit 30 %, 36 monate mit 45%, 48 monate mit 60 % 60 Monate mit 75 % 72 monate mit 90 6 monate mit 20 %, 10 moante mit 30%,14 monate mit 40%, 18 Monate mit 5 %, 22 monate mit 60%, 26 Monate mit 70%, 30 Monate mit 80% 34 Monate mit 90 % weist der meiter nach 2 wochen nach zugang dieses vorschlages durch den vorschlag eines anderen malerfachbetriebes für die gleiche arbeiten einen geringeren kostenaufwand nach,so ist dieser maßgebend,es sei denn, das dieser handwerker die ausführung der arbeiten ablehnt. der mieter kann sich von dieser anteiligen verpflichtung befreien indem der die schönheitsreperaturen in fachmännischer qualität selbst durchführt. unberührt von dieser regelung belien etwaige weitgehende ansprüche der vermieters wegen verzugsschaden. der anspruch auf geldersatz hat der vermeiter auch dann wenn diese für den mieter bei vertragsende fällig gewordenen schönheitreperaturen deshalb nicht zur durchführung kommen weil der vermieter inb diesen räumen bauliche veränderungen vornimmtund deshalb diese zuvor von mieter ausfegührten schöhnheitsreperaturen wieder zerstört werden. so das is alles unter der punkt schöhnheitreperaturen. bin der meinung das es irgendwo n urteil,(unabhängig der ungültig der starren fristen) gibt das mietverträge die eine endrenovierung und die renovierung mit starren fristplan für ungültig erklärt. bin mir aber nicht merh ganz sicher. ... Am 28.5.2008 von Durchstarterin nee der steht bevor der umzug aber kündigung noch nicht geschrieben Am 28.5.2008 von Interessierter Laie >>> und am ende der mietzeit die schönheitsreperaturen auf seine kosten durch zuführen. >> 1a. endet das mietverhältniss vor eintritt der verpflichtung zur durchführung der schönheitsre. so ist der mieter verpflichtet die anteilgen kosten für schönheitsreparaturen auf grund es kv des vom vermieter ausgewählten fachbetriebes an den vermieter nach folgender maßgabe zu zahlen: In der Tat ist das widersprüchlich >>> Bei der etwas merkwürdign BGH-Rechtsprechung könnte so etwas insgesamz ungültig sein oder werde.
Leserforumvon ya346863-84 | Mietrecht | 28 Antworten | 21.07.2012 12:29
Mein Kühlschrank war 1 Monat Defekt, da hat der Vermieter rumgebastelt, leider umsonst. ... Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 Euro, muss sich der Mieter nicht an den Kosten beteiligen. http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/miete-nebenkosten/urteile-mietkosten/kleinreparaturklausel.jsp ----------------- "" Am 21.7.2012 von ya346863-84 Und der läßt sich nicht entfernen?... Ist der Vermieter zur Behebung eines defekten Kühlschrankes verpflichtet und liefert der Vermieter dem Mieter als Ersatz einen durchweg verschimmelten Kühlschrank, so wird der Vermieter seiner Verpflichtung zur Behebung von Mietmängeln nicht gerecht.
Leserforumvon leakristin | Mietrecht | 16 Antworten | 06.01.2009 11:20
Es gibt seit Januar 2009 die Verpflichtung zu einem Energiepass, diesen muss der VM einem neuen Mieter vorlegen. ... Dies entspricht einer Minderungsquote pro Monat in Höhe von 74,00 €. ... Die Minderung ist daher bereits für den Monat April 2006 zu berücksichtigen.
Leserforumvon guest-12312.02.2021 18:44:50 | Mietrecht | 29 Antworten | 26.10.2016 23:08
Zufällig habe ich gestern meinen Mieter getroffen und er teilte mir dabei mit, dass er vor 3 Wochen Arbeitslosengeld beantragt hat und nicht weiß wann sein Antrag bearbeitet wird und er sein Geld vom Arbeitsamt erhält. Er machte den Vorschlag, dass ich die Novembermiete vom Kautionskonto nehmen soll. Ich teilte ihm mit, dass der Gesetzgeber sowas nicht erlaubt, bei einem bestehenden Mietverhältnis an das Kautionskonto zu gehen.
Leserforumvon Kog82 | Mietrecht | 28 Antworten | 15.03.2021 21:21
Der Umzug erfolgt innerhalb der selben Baugenossenschaft und die alte Wohnung ist zum Ende des Monats gekündigt. Wir hatten 2 Wochen Doppelbelastung m, was wir für den Umzug nutzen wollten.
Leserforumvon t1200 | Mietrecht | 13 Antworten | 14.01.2018 18:40
Wie Sauber die Wohnung muss sein, nachdem Umzug? ... Trotz 2maligen Lesens habe ich keine Verpflichtung gefunden, welche die Farbe weiß vorschreibt. 2.) ... und für die Renovierung laut die Antworten, kann die Vermieterin nicht mir verpflichten dass früher meine Wohnung verlassen... deshalb wenn sie akzeptiere keine Nachmieter, ich werde auch diese Wohnung bis ende 3 Monat halten!
Leserforumvon guest-12317.02.2018 18:59:41 | Mietrecht | 24 Antworten | 28.04.2012 12:42
Das ist wohl richtig, aber haben Sie auch die Verpflichtung zum Rückbau bedacht? ... Zeit schinden ist jetzt alles. ----------------- "" Am 28.4.2012 von kathi2008 quote:Das ist wohl richtig, aber haben Sie auch die Verpflichtung zum Rückbau bedacht? ... Wird das Haus z.B. einen Monat nach Auszug des TE fremdvermietet (also nicht an den Sohn) dann muss das noch gar nichts heissen.
Leserforumvon Klaus_66 | Mietrecht | 33 Antworten | 11.01.2013 23:51
Was soll denn das für ein Beweis sein, wenn du trotzdem noch nen Monat dringeblieben bist? ... Und verstehe ich das richtig, dass du einen Monat lang keinen Strom, kein Gas etc. mehr hattest? ... Natürlich kann man sich für einen Monat ein Hotelzimmer nehmen und die Sachen einlagern.
Leserforumvon HeadY | Mietrecht | 72 Antworten | 06.07.2008 15:35
Der Mieter kann sich von dieser anteiligen Verpflichtung dadurch befreien, indem er vonr dem Ende des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen in fachmännischer Qualitätsarbeit selbst durchführt. ... (im Zweifelsfalle und Umzug in 2 Wochen eh nicht möglich).
Leserforumvon snooky1988 | Mietrecht | 39 Antworten | 03.11.2017 14:09
Am 30.10.2017 machte ich meinen Umzug. ... Am 4.11.2017 von Ver Zitat (von snooky1988):Am 30.10.2017 machte ich meinen Umzug. ... Den Umzug haben wir am 31.10.2017 und am 01.11.2017 wollte ich dann den Rest machen zur Übergabe (ich kann ja feiertags privat machen was ich möchte) jedoch kam ich mit Notarzt und Krankenwagen ins Krankenhaus.
Leserforumvon JOLLYxROGER | Mietrecht | 34 Antworten | 21.01.2017 16:26
Hallo liebe Community! Heute habe ich ein ganzes Paket von Einschreiben bekommen und ich bin auf 180. Um mich ein wenig beruhigen zu können, würde ich gerne meine Rechtslage kennen, weil ich glaube, dass mein Vermieter über eine sehr linke Tour versucht mich aus der Wohnung zu bekommen, welche ich am 1.1.2017 bezogen habe.
Leserforumvon ibibo77 | Mietrecht | 58 Antworten | 31.03.2018 22:35
Jetzt muss ich für Zeiträume größer einem Monat einen eigenen Vertrag mit dem Versorger abschließen und diesen bei Neuvermietung auch wieder kündigen.
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 59 Antworten | 18.03.2017 07:41
Dies lehnte ich ab, meinte aber, keine Problem damit zu haben, wenn sie Ende Mai schon mal mit dem Umzug beginnen. ... Das Haus stand im Untergeschoss leer und da durften die Käufer auch schon 1 Monat vorher rein, um schonmal zu tapezieren, nach und nach das Zeug reinzuschleppen etc. ... Die Mieter müssen sich bis zum angegebenen Vertragsbeginn nicht melden, dazu besteht keine Verpflichtung.
Leserforumvon tomcat | Mietrecht | 52 Antworten | 14.08.2017 11:32
Evtl. denken Sie über einen Umzug nach.
12