192 Ergebnisse für „monat vorzeitig“

Leserforumvon Rita H. | Mietrecht | 8 Antworten | 14.02.2010 16:07
Mein Vermieter hat zugestimmt, den Zeitmietvertrag (über 4 Jahre) vorzeitig aufzuheben, wenn ich mich um einen Nachmieter kümmere (ich wohne nun fast 2 Jahre in der Wohnung). ... Keinen Ärger auch, weil ich in diesem Monat auch schon die Doppelbelastung mit der neuen Wohnung hatte. ... Zur neuen, viel günstigere Wohnung am Arbeitsort kommt ab nächsten Monat eine zusätzliche Wohnung mit meinem Lebensgefährten 260 km von meinem Arbeitsort entfernt.
Leserforumvon latta | Mietrecht | 7 Antworten | 01.03.2018 10:53
Hallo, vor einem Monat habe ich eine Wohnung gemietet, die ich eventuell schnell wieder loswerden muss. ... In so einem Fall besteht aber ggf. ein Anspruch, gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag vorzeitig entlassen zu werden.
Leserforumvon Rechtsfragenuser | Mietrecht | 21 Antworten | 24.01.2021 10:16
Hallo, ich habe die volle Miete im letzten Monat in voller Höhe gezahlt. ... LG Am 24.1.2021 von user08154711 Zitat (von Rechsfragenuser):Hallo, ich habe die volle Miete im letzten Monat in voller Höhe gezahlt. ... Dann entspr. auch nur für den halben letzten Monat.
Leserforumvon lywia77 | Mietrecht | 11 Antworten | 26.03.2011 16:36
Wären das Gründe genug um einen befristeten Mietvertrag vorzeitig zu kündigen ? ... Mehr als normal .Heizkosten jetzt in den kalten Monaten pro Monat 400 e.
Leserforumvon Therme86 | Mietrecht | 14 Antworten | 23.04.2023 23:05
Hallo zusammen, ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist und habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 31.03. gekündigt, mit der Bitte, das Mietverhältnis früher aufzulösen, falls sich vorzeitig ein neuer Nachmieter findet. ... Einen Monat später dann noch eine Mietzahlung zu fordern, wiederspricht dem. ... Am 25.4.2023 von Kalanndok Ich würde eine andere Schiene versuchen: Der Vermieter hat nachweisbar auf eine Rückgabe Ende Februar hingearbeitet, mit der Begründung, dass ein Nachmieter vorhanden sei und dadurch der Mietvertrag vorzeitig beendet wäre.
Leserforumvon stephan r. | Mietrecht | 11 Antworten | 05.08.2008 23:34
Werktag des Monats beim Vertragspartner eingegangen sein, wenn dieser Monat bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitzählen soll. ... Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist. § 18 Fristlose Kündigung 1. ... Sind mehrere Personen Mieter, so können bei Tod eines Mieters die anderen das Mietverhältnis innerhalb der ersten 3 Monate, nachdem sie vom Tod des Mitmieters Kenntnis erlangt haben, mit einer Frist von einem Monat kündigen. 3.
Leserforumvon guest-12318.10.2010 10:47:51 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.09.2009 08:03
Hallo, ich habe unsere Wohnug fristgerecht zum 1.1.2010 gekündigt- wäre jedoch über eine Nachmieterregelung dahingehend glücklich gewesen, dass der Nachmieter einen Monat früher, also zum 1.12.2009 die Wohnung übernommen hätte. Mein Vermieter hatte grundsätzlich nichts daneben, hat nun jedoch folgendes angekündigt: Da die Bodenbeläge (Teppich und Fliesen und teils Kacheln) erneuert werden müssen (Teppich 12 Jare alt, Kacheln und Fliesen gerissen (Baumangel), wurde mehrfach auch schriftlich von mir reklamiert)), könne der Nachmieter nicht einen Monat früher rein.
Leserforumvon suedi | Mietrecht | 8 Antworten | 02.05.2005 10:59
Achja und die Miete überweise ich natürlich jeden Monat pünktlich, die auch nicht unbedingt sehr billig ist.
Leserforumvon Eylin 88 | Mietrecht | 34 Antworten | 27.08.2014 11:28
Ich bin im dritten monat schwanger heirate im oktober. möchte dann mit meinem freundzusammen ziehen er hat eine kleine tochter die ist 5 . habe jetzt eine kleine mietwohnung von 56 qm 2 raum . und das problem ist das der mietvertrag erst am 01.10.2015 abläuft . 3 jahresvertrag . wie komme ich vorzeitig aus dem mietvertrag raus der da wohnraum dann viel zu klein ist .bitte um schnelle antwort vielen dank ----------------- "" Am 27.8.2014 von Eylin 88 über eine antwort wäre ich sehr dankbar . binecht hilflos. der vermieter lässt sich auf nichts ein . geht noch nicht mal mehr an sein telefon . aufhebungsvertrag habe ich ihm angeboten . häte mit dseinem anwalt gesprochen . wäre nicht möglich . bitte um eure hilfe ----------------- "" Am 27.8.2014 von Pachlus Ein Vertrag ist immer eine zweiseitige Sache.
Leserforumvon pandapower | Mietrecht | 18 Antworten | 19.11.2019 01:33
Bleibt dann aber die "zum dritten zum übernächsten Monat" bestehen und gilt für beide Parteien?
Leserforumvon Lupilu1234 | Mietrecht | 15 Antworten | 10.11.2015 09:59
Diese Kündigung wurde fristgerecht auf den 31.12.2015 gestellt, mit der Bitte um eine mögliche Verkürzung um einen Monat. ... Jetzt plötzlich doch nicht vorzeitig? ... Das wäre die einzige Möglichkeit vorzeitig in die entsprechenden Wohnungen zu kommen.
Leserforumvon Corner kick! | Mietrecht | 6 Antworten | 08.04.2020 09:40
Angenommen der Vermieter kündigt mir, sei es aus Eigenbedarf oder Umwandlung in eine Eigentumswohnung oder was auch immer, und ich finde bereits nach einem Monat eine neue Wohnung und übergebe die alte, muß ich dann trotz Vermieterkündigung Doppelmiete bezahlen oder gar nichts mehr? ... :...und ich finde bereits nach einem Monat eine neue Wohnung und übergebe die alte, muß ich dann trotz Vermieterkündigung Doppelmiete bezahlen Wenn du die Wohnung vorzeitig zurück gibst musst du trotzdem noch bis zum Vertragende die Miete bezahlen. Allerdings musst du die Wohnung ja auch nicht vorzeitig zurückgeben, und wenn der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt würde ich dies auch nicht tun!
Leserforumvon aroso26 | Mietrecht | 5 Antworten | 28.10.2007 20:10
Also 1 Monat vor Endtermin. Kann also der Mieter ohne schriftliche ankündigung vorzeitig den Verträg beenden !! ... Am 28.10.2007 von Morthingale Kann also der Mieter ohne schriftliche ankündigung vorzeitig den Verträg beenden !!
Leserforumvon guest-12305.01.2016 19:42:03 | Mietrecht | 5 Antworten | 09.02.2015 11:55
Hallo ich habe ein Problem also ich bin mit meiner Lebensgefährtin in einer Wohnung gezogen beide sind Hauptmieter vor ca. 1 Monat ist die Abgehauen sucht sich jetzt ne neue Wohnung . ... Natürlich kann dich dein Vermieter von deinen Pflichten entbinden und die Wohnung ohne Kündigung vorzeitig zurück nehmen, .... aber warum sollte er ? ... Am 9.2.2015 von cauchy quote:Natürlich kann dich dein Vermieter von deinen Pflichten entbinden und die Wohnung ohne Kündigung vorzeitig zurück nehmen Da wäre ich vorsichtig.
Leserforumvon CrisOfSox | Mietrecht | 1 Antwort | 22.07.2003 19:44
Ich musste wegen einem Umzug in eine andere Stadt die Wohnung vorzeitig kündigen. ... Mein Vermieter hat aber jetzt die komplette Miete für diesen Monat bereits abgebucht. ... Muss ich die Miete für diesen Monat denn überhaupt zahlen?
Leserforumvon ddancong | Mietrecht | 1 Antwort | 03.09.2009 12:17
Mietvertrag: - Möblierte Wohnung (nicht als WG angegeben) - Waschmaschine in den gemieteten Räumen, aber Benutzung kostet pro Waschgang 3 Eur (VM hat eigene Waschmaschine im Keller) - Ende Mietverhältnis 31.08.2009 ohne Angabe von Eigenbedarf (mein Freund wusste damals nicht, dass sowas angegeben werden muss) - Besucherkosten 5 Euro pro Tag (er bezahlte 80 Eur NK, Besucher-NK wäre im Monat 150 Eur) - 340 Eur Miete (nach Verhandlung wg. m² nur noch 320 Eur) - 160 Eur Endreinigung pauschal Soweit zur Übersicht die Fakten.
Leserforumvon Pamela | Mietrecht | 1 Antwort | 21.08.2004 21:34
Nun geht es darum, daß ich schon einen Monat früher ausziehen will.
Leserforumvon Marc P. | Mietrecht | 5 Antworten | 30.06.2008 20:57
Die Miete für den Monat Mai und Juni hat er natürlich behalten. ... Naja, er hatte keinen Nachmieter, aber mit dem Argument hat er mich dazu gebracht, die Wohnung vorzeitig zu verlassen, da ich ihm angeboten hatte, auch vorzeitig die Wohnung zu verlassen, falls er einen Nachmieter hätte.
Leserforumvon fb476641-8 | Mietrecht | 6 Antworten | 18.10.2017 14:15
Wir haben jetzt noch keine Schlüssel erhalten, jedoch bereits 400,- € anteilig für den Monat Oktober bezahlt. ... Wie kommen wir vorzeitig aus dem Mietvertrag raus. 3. ... Wie kommen wir vorzeitig aus dem Mietvertrag raus.
Leserforumvon Bienchen19 | Mietrecht | 2 Antworten | 02.05.2006 12:06
Da ich jetzt zufällig aber schon vorzeitig in meine neue Wohnung kann habe ich mit meinem Vermieter eine mündliche Abmachen, dass wenn ich einen Nachmieter stelle ich vorzeitig zum 01.05.06 ausziehen kann. ... Dementsprechend habe ich kurzfristig meinen Auszug in die Wege geleiten und war froh keine soppelte Miete zu zahlen. am 29.04.06 hat der Vermieter nochmals mit mir gesprochen und meinte, das es nun doch mit beiden Nachmietern nicht geklappt hätte und ich nun doch noch einen weiteren Monat Miete zahlen müsse.
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