245 Ergebnisse für „nachmieter mieter mietzeit miete“

Leserforumvon legdener | Mietrecht | 5 Antworten | 20.11.2008 18:18
Danke für eure Antworten Am 20.11.2008 von guest123-2122 --- editiert vom Admin Am 20.11.2008 von Thorsten D. ihr seit bis ende der mietzeit die mieter, ohne eure erlaubniss darf sie ganz sicher nicht drin wohnen, ausgenommen ihr bekommt für diesen zeitraum die miete und zwar von ihr. euren vermieter gehts eher nix an, es sei denn sie hat den schlüssel von ihm bekommen ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 21.11.2008 von legdener Danke für die schnelle Antwort sie hat die schlüssel von bekommen es ist aber nie von gesprochen worden das sie einzieht !! ... Ich würde mal beim Vermieter nachfragen, ob denn der Nachmieter pünktlich gezahlt hat. Wenn nicht, müßt ihr euch an euren Nachmieter wenden.
Leserforumvon Bruns | Mietrecht | 7 Antworten | 08.11.2004 19:06
Hat der Vermieter eine Auszugsrenovierung (steht im Vertrag der Mieter muss immer renovieren - egal bei welcher Mietzeit) ist nach dem Urteil vom BHG die ganze Passage des Vertrages nichtig und der Mieter brauch gar nichts zu renovieren. ... Andererseits hat auch der Vermieter einen Anspruch auf die Volle Miete bis zum Ende der Mietzeit. Wenn der Nachmieter eher rein möchte kannst du ja von ihm anteilige Miete vereinbaren.
Leserforumvon Nickyta | Mietrecht | 9 Antworten | 21.06.2006 23:19
Meine Tochter wird auch am neuen Wohnort eingeschult und ich kann in die neue Wohnung früh genug rein....allerdings müsste ich einen Monat doppelt Miete zahlen. Wenn ich meinem Vermieter nun Nachmieter stelle, wie oft darf er ablehnen? ... Doch selbst wenn diese Umstände vorliegen, kann der Mieter die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nicht verlangen, wenn die verbleibende Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (als kurz gelten z.B. drei Monate).
Leserforumvon Frank Rost | Mietrecht | 2 Antworten | 06.01.2011 13:57
Am 30.11.2010 wurde die Wohnung in meinem Beisein mit allen Schlüsseln an den Nachmieter übergeben . ... Meine Frage : Findet dieses Urteil bei mir Anwendung "AG Lörrach, 3 C 2250/98 WM 99,303 Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus,muss er grundsätzlich die Miete weiterzahlen. Der Vermieter kann aber keine Zahlungen mehr verlangen, sobald er die Wohnung einem Dritten überlässt oder zum Zwecke der Renovierung selbst nutzt." oder muß ich für Dezember die Miete noch zahlen ???
Leserforumvon Frank Rost | Mietrecht | 33 Antworten | 11.11.2010 17:53
beim Googlen bin ich über das hier gestolpert : Vorzeitiger Auszug AG Lörrach, 3 C 2250/98 WM 99,303 Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus,muss er grundsätzlich die Miete weiterzahlen. ... Die Kündigungsfrist läuft bis zum 31.01. und genau bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die Miete vom derzeitigen Mieter zu zahlen. ... Mieter hat eine Kündigungsfrist bis 31.01. und präsentiert einen angeblichen Nachmieter ab dem 01.12., der aber nur mit 14 Tagen Kündigungsfrist abschließen will.
Leserforumvon Hejdi | Mietrecht | 22 Antworten | 16.06.2016 08:17
B. bis zum Ende der Mietzeit noch Möbel in der Wohnung belassen. ... Außerdem sollen die Arbeiten routinemäßig für den nächsten Mieter erledigt werden, dann können sie doch auch bitte in dessen Mietzeit gelegt werden? ... Der Mieter bekommt dadurch während der Mietzeit das Hausrecht in der Wohnung.
Leserforumvon 1-2-3 Mieter | Mietrecht | 10 Antworten | 09.12.2015 13:13
Bis heute (9.12.) habe ich nach mehrmaligen Anrufen nichts über etwaige Zusagen für die Nachmieter gehört. ... Am 9.12.2015 von cauchy Zitat (von 1-2-3 Mieter):Danke Euch. ... Nur ist das für den Mieter ein großes Kosten-Risiko, dass er Schäden nicht mehr in seiner Mietzeit beseitigen kann und die Unterbringung des Nachmieters etc. zu verantworten hat.
Leserforumvon sportchris | Mietrecht | 7 Antworten | 23.04.2010 13:19
hallo ich hatte mich vergangenes jahr von meiner freundin getrennt, sie ausgezogen und ich wohnte seitdem alleine in der wohnung. der nachbar hatte seitdem regelmässig bei mir und beim mieter grosses interesse an der wohnung bekundet. er wollte sie unbedingt haben. daraufhin habe ich bei einer guten gelegenheit mit etwa einem monat vorlaufzeit eine andere wohnung angemietet, in welcher ich heute wohne. natürlich ist der nachbar letztendlich abgesprungen. der vermieter war ebenso negativ überrascht wie ich. daraufhin stellte er mir ein schreiben aus, das folgendes beinhaltet: er stellte mir den herrn **** als nachmieter in aussicht. aus den mir bereits genannten gründen käme es nciht zu einer übernahme. er akzeptiere ab mitte februar meine mündliche kündigung und verweist auf die 3 monatige kündigungsfrist. meine bemühungen einen nachmieter zu finden, hatten keinen erfolg, da sich die wohnung zwar in einem besser zustand befand als wir sie damals übernahmen, jedoch immer noch renovierungsbedürftig war. nun hat der vermieter diesen monat für etwa 2 wochen einen handwerker beauftragt um dort zu renovieren. für diesen zeitraum stellt er mir jedoch weiterhin die miete in rechnung, welche er von der kaution abrechnet. meine frage ist nun, ob ich verpflichtet bin für diesen zeitraum die miete zu zahlen. immerhin wurde keine schriftliche abmachung getroffen, und die wohnung war für mich in diesem zeitraum nicht bewohnbar. viele grüsse chris ----------------- "" -- Editiert am 23.04.2010 13:27 Am 23.4.2010 von Laird Mortimer quote:immerhin wurde keine schriftliche abmachung getroffen Das Du nicht schriftlich gekündigt hast, hat doch auch keinen gestört. quote:die wohnung war für mich in diesem zeitraum nicht bewohnbar. ... Am 23.4.2010 von sportchris in gewisser weise kam ich ihm ja auch entgegen, indem er während meiner mietzeit seine wohnung renovieren durfte. auf der anderen seite dürfte er ja jetzt auch mir gegenüber mehr kulanz zeigen. ----------------- "" Am 23.4.2010 von Laird Mortimer quote:indem er während meiner mietzeit seine wohnung renovieren durfte. Während Deiner Mietzeit ist es Deine Wohnung.
Leserforumvon Student123mitglied | Mietrecht | 12 Antworten | 23.04.2021 16:26
Ich finde es ungerecht, das die Ursache in der Beschädigung der Küche durch den Vormieter liegt und ich jetzt deswegen keinen Nachmieter habe und zwei Monate unnötig Miete zahlen muss. ... Daher denke ich, dass in meiner verbleibenden Mietzeit nicht renoviert wird. ... [/quote] Nein, dann schuldet man 3 Monate Miete als Schadenersatz weil man seine Pflichten als Mieter nicht erfüllt hat.
Leserforumvon Deutschland | Mietrecht | 6 Antworten | 23.01.2015 10:58
Nun teilte mir der Mieter mit, daß er zum 28.02.2015 auszieht und einen Nachmieter hätte. ... Würde mich über Rückantwort freuen. ----------------- " " Am 23.1.2015 von Michael32 Natürlich kann der Mieter jederzeit nach seinem Belieben ausziehen, muss jedoch weiterhin Miete zahlen. ... Miete zahlen muss er bis zum ordnungsgemäßen Ende der Mietzeit. quote:da er einen Nachmieter gestellt hat Was vollkommen irrelevant ist. quote:und der Zeitmietvertrag schriftlich nie verlängert wurde.
Leserforumvon TreeofLife | Mietrecht | 8 Antworten | 19.10.2011 22:11
Zu den Schimmel kam es, weil ich als Mieter (!!!) ... Ihr Schreiben klingt danach, dass Sie jetzt im Nachhinein Mängel an der Mietsache suchen, die Sie offensichtlich während der Mietzeit nicht gestört haben, um jetzt eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, und somit Miete sparen zu wollen. ... Und kann ein Vermieter den Mieter dazu zwingen, das Bad auf seine eigenen Kosten zu Fließen?
Leserforumvon schorbi01 | Mietrecht | 9 Antworten | 28.02.2009 14:41
Gestern habe ich erfahren, dass in meiner alten Wohnung schon ein neuer Mieter drin wohnt der auch schon für den März Miete zahlt. ... Wenn er die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit zur Nutzung durch einen Nachmieter weitergibt, was er ja darf, dann kann er das nicht auf Deine Kosten machen. ... Einzigen nachweis den ich habe das ein neuer Mieter in der Wohnung ist und auch Miete für März bezahlt ist das Gespräch mit dem Nachmieter der mir vor zeugen bestätigt hat das sie auch Miete zahlt ab 01.03.09.
Leserforumvon Tia1207 | Mietrecht | 6 Antworten | 17.08.2008 19:29
Hallo, ich habe mal in irgendeiner Rechtsvorlesung gehört, dass man für die letzten 14 Tage der Mietzeit bzw. die ersten 14 Tage bei Einzug keine Miete zahlen muss. ... Am 17.8.2008 von Michael32 Hat die Dozentin auch gesagt, daß wenn man 3 Nachmieter bringt, aus einem Zeitmietvertrag rauskommt ?? ... Der Meitvertrag läuft von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx für diesen zeitraum ist der komplette Mietzins zu entrichten, ausser beide Parteien evreinbaren etwas anderes, z.b. renoviert der neue Mieter und muss dafür nur eine halbe Miete zahlen für den ersten Monat.
Leserforumvon Ypsierra | Mietrecht | 6 Antworten | 30.12.2023 00:50
Meine erste Frage dazu, können wir anteilig die Miete zurück fordern? ... Meint der Mieter es wäre früher erloschen wird er es begründen müssen. ... Habt ihr am 20.12. mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll gemacht und steht dort etwas zum Ende der Mietzeit drin?
Leserforumvon guest-12302.04.2017 13:45:33 | Mietrecht | 8 Antworten | 17.09.2015 12:16
Zitat:Bin ich jetzt einfach aus dem Vertrag raus und kann aufhören das Geld zu überweisen, brauche ich eine neue fristlose (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) Kündigung mit dem Hinweis auf den Nachmieter oder brauche ich eine Bestätigung das der Mietvertrag zu Ende ist? ... Bis dahin bist Du verpflichtet die Miete zu zahlen. ... Irgendwas der Art "Mieter und Vermieter stimmen überein, dass das Mietverhältnis durch die Wohnungsübergabe am (Tag) beendet wird.
Leserforumvon erylska1984 | Mietrecht | 31 Antworten | 13.10.2010 16:03
Sie beziehen zwar ALG2, das AA hat sich aber bereit erklärt die Kosten für Miete und Kation zu übernehmen. ... (Rumi)" Am 13.10.2010 von wirdwerden Dein Recht ist, die Wohnung bis zum Ende der Mietzeit zu nutzen. ... Dem Vermieter solche Mieter als solvent zu präsentieren und sich dann über den Vermieter aufzuregen, dass er diese ablehnt, ist schon heftig. ----------------- "" Am 15.10.2010 von erylska1984 @ wirdwerden Zitat: Dein Recht ist, die Wohnung bis zum Ende der Mietzeit zu nutzen.
Leserforumvon rainer665 | Mietrecht | 6 Antworten | 01.07.2018 08:47
Der Vermieter meinte das ich als Mieter dafür grade stehen muss. ... NIX passierte in den 12 Monaten Mietzeit.. ... Der Vermieter muss nicht jeden Nachmieter akzeptieren, und so lange schuldet man eben die Miete.
Leserforumvon Fido123 | Mietrecht | 22 Antworten | 14.07.2009 10:48
Es sei denn, der Vermieter hat selber einen Nachmieter, mit dem er einen Vertrag abschließt, was den bisherigen Mieter dann aber ebenfalls von der weiteren Verpflichtung zur Mietzahlung entbindet. ... Daher ist der Mieter von der Verpflichtung zur Entrichtung des Miete bereits dann befreit, wenn der Vermieter nach Auszug aber vor Ablauf der Mietzeit umfangreich renoviert (Fall 1), oder – unter bestimmten Bedingungen - die Mietsache bereits dem Nachmieter überlassen ist, selbst wenn mit diesem noch kein neuer Mietvertrag geschlossen wurde (Fall 2). ... Fido soll bis Ende August Miete zahlen.
Leserforumvon dumichauch18 | Mietrecht | 30 Antworten | 04.03.2008 10:58
Muss ich dann so lange die Miete zahlen, bis ein neuer Nachmieter gefunden ist? ... Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. ... Nach §535 Abs. 2 BGB auszugehen wäre dann der Mieter, der die Miete zahlt.
Leserforumvon amarius | Mietrecht | 10 Antworten | 25.11.2012 12:39
Nun hat sich der Nachmieter mit dieser Mieterin kurz geschlossen, um event. früher einzuziehen.Sie fordert vom Nachmieter die halbe Miete in bar für Dez. ... Ich finde es sehr verdächtig, dass sich Mieter und Nachmieter offensichtlich so blendend verstehen. ... Denn die Mängel muss sie ja innerhalb der Mietzeit beseitigen, wenn denn welche da sind.
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