8 Ergebnisse für „nebenkosten strom trennung zugang“

Leserforumvon Reusen | Mietrecht | 5 Antworten | 31.10.2007 15:14
Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung und muss mir die Nebenkosten (Wasser, Strom, Gas & Warmwasser) mit meinem Nachbarn teilen, der in der Souterrainwohnung unter mit lebt. In dessen Wohnung ist auch der Sicherungskasten für meine Wohnung, zu dem ich keinen Zugang habe. ... D.h., dass ich einen Vertrag für Gas habe und mein Nachbar für Strom und Wasser.
Leserforumvon SaphirWings | Mietrecht | 5 Antworten | 04.01.2013 10:09
Die Wohnungen haben einen eigenen Zugang über Seitenstraße "beta" und somit einen eigenen Hausflur. ... Es besteht eine klare bauliche Trennung. Ist es zulässig, daß die Ladenmieter anteilig, Strom und Reinigung des Hausflurs bezahlen und Aufzug, obwohl diese nicht zum Laden gehören und nicht genutzt werden können aufgrund der baulichen Trennung?
Leserforumvon tine85 | Mietrecht | 33 Antworten | 19.11.2008 17:32
Als es zur Trennung kam vereinbarten wir das er die letzte Miete übernehmen sollte und ich die anderen beiden Zahlungen der Miete. ... Und zu guter Letzt : wenn der Vermieter den Zugang nicht nachweisen kann, dann schaut er in Röhre.Ob er privat ist oder städtisch spielt überhaupt keine Rolle !
Leserforumvon baghira1 | Mietrecht | 11 Antworten | 09.06.2012 16:14
Selber habe ich auch Inserate aufgegeben, man kann mir also in keinster Weise vorwerfen das ich mich nicht genügend um eine Wohnung bemüht habe. 1 Monat nach der ersten Trennung kamen wir wieder zusammen, jedoch verblieben wir so wie zum zeitpunkt unserer Trennung, nämlich das ich ausziehe und bis ich was gefunden habe hier weiter wohnen könne. ... Diese muss Ihnen nur zugestellt werden (Zugang!). ... Strom, Gas, Tel. etc. gehandelt hat. ----------------- "" Am 9.6.2012 von Harry van Sell quote:und bis heute noch kein Wohnungsangebot eingetroffen ist und in absehbarer Zeit keins zu erwarten ist.
Leserforumvon NickyF | Mietrecht | 62 Antworten | 07.04.2011 22:31
Das sind allerdings Nebenkosten, die wir auf 200€/Monat angesetzt haben. ... Also er fordert von uns die Mieten und Nebenkosten. ... Habt Ihr denn wenigstens das zweite Kündigungsschreiben per Einschreiben verschickt oder könnt Ihr dessen Zugang auch nicht beweisen?
Leserforumvon Ontari | Mietrecht | 20 Antworten | 28.04.2017 16:44
Nun sieht es aber nicht danach aus dass sie wirklich bis dahin auszieht und eine Kommunikation zwischen uns findet nicht mehr statt ebenso bezahlt sie seit der Trennung keine Nebenkosten mehr (die Verträge dazu laufen seperat auf meinen Namen und sind nicht im Mietvertrag geregelt, das war schon mit meiner besten Freundin so ich hab die Hälfte immer bar erhalten...mir ist klar dass ich dieses Geld nicht mehr sehe) Aber meine Frage ist jetzt was mache ich wenn sie nicht bis zum 31.05. auszieht?
Leserforumvon Luciferorlando | Mietrecht | 18 Antworten | 08.06.2022 20:28
Hallo Zusammen, ich habe nach Trennung und Auszug meiner Ex-Partnerin einen neuen Mietvertrag für mich alleine von der Vermieterin erhalten (vorher gemeinsamer Mietvertrag) und bin mir bei einigen Passagen unsicher ob das so richtig ist, vllt könnt ihr mir sagen ob man das so darf oder nicht. § 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2022 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. ... Heizung defekt, Durchlauferhitzer defekt, Strom-, Wasserleitungen usw?)
Leserforumvon Sonnenblume91 | Mietrecht | 46 Antworten | 15.12.2017 10:16
Einen Mangel muss man melden und das schriftlich, der Zugang sollte nachweisbar sein, also Einwurf-Einschreiben: Zitat: Lieber Vermieter, Seit paar Wochen haben wir im Wohnzimmer und Schlafzimmer Schimmel (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) .
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