453 Ergebnisse für „nebenkosten vermieter abrechnung zurück“

Leserforumvon Michael-87 | Mietrecht | 2 Antworten | 20.02.2012 19:57
Mein Vermieter behauptet, dass er seit 5 Jahren keine "Abrechnungen" von der Hausverwaltung bekommen hat und deswegen mir auch meine Kosten nicht zurück erstatten kann. Die Verwaltung behauptet allerdings, dass sie die "Abrechnung" schon mehrmals zugesendet hat. ... Nebenkosten zurück halten ...?
Leserforumvon Blechbatscher | Mietrecht | 11 Antworten | 30.06.2010 13:29
Der Mieter zahlte, mit dem Überweisungstext: "Sonderzahlung Nebenkosten für Heizöl, wird mit der NK Abrechnung 2008 verrechnet". ... Da kommt der Vermieter mit 2.000 € Lehrgeld und nem blauen Auge davon... ... 2008 wäre mir logischer, da noch nicht so lange zurück. ----------------- "" Am 30.6.2010 von dem User always known as Mortinghale Weil für 2001 noch das alte Recht gilt.
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 67 Antworten | 01.02.2020 13:36
Laut Mietvertrag zahle ich monatlich 150,- Euro Vorrauszahlung für die Betriebskosten (oft auch Nebenkosten gennant). ... Das ist doch der Vermieter. ... Laut Mietvertrag zahle ich monatlich 150,- Euro Vorrauszahlung für die Betriebskosten (oft auch Nebenkosten gennant).
Leserforumvon shelby84 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.06.2015 10:41
Der Vermieter behauptet seinem Anwalt gegenüber die Kündigung nie erhalten zu haben bzw. erst am 15.08.2014 Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben wir vom Vermieter jedoch am 27.06.2014 Unterschrieben zurück erhalten. ... Davon abgesehen das er das Guthaben nicht auszahlen will berechnet dieser Nebenkosten und Heizung für September/Oktober 2014. ... Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Leserforumvon siegberth | Mietrecht | 4 Antworten | 20.12.2007 07:06
-für ein jahr zurück . der vermieter ist der meinung das er von mai an ein jahr zeit hat die abrechnung zu erstellen . zält das Kalenderjahr als abrechnung oder die versetzte erfassung der heizkosten .
Leserforumvon MichiH123 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.12.2019 12:46
Ich weiß dass ich einiges an Nebenkosten zurück bekomme, hatte viel zu hohe Vorauszahlungen. ... Wenn diese dann auch verstrichen ist, gibts die Aufforderung zur zurück Zahlung sämtlicher geleisteten Nebenkosten ?!? ... Die werden optimalerweise direkt Bestandteil der Klage auf Abrechnung der Nebenkosten.
Leserforumvon fb455607-80 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.01.2017 13:48
Wir haben für den Zeitraum bis 31.10 also noch Miete inkl Nebenkosten gezahlt. Auch haben wir nur einen Teil der Kaution zurück erhalten da der Vermieter unsere Zahlungswilligkeit in Frage gestellt hat und sich einfach 50€ einbehalten hat. ... War das zufällig die Abrechnung von 2015?
Leserforumvon Schattenkaempfer | Mietrecht | 15 Antworten | 11.01.2012 22:30
" Am 13.1.2012 von Schattenkaempfer Moin, also einen Anspruch auf Rückzahlungen der Vorauszahlungen der Nebenkosten habe ich lt. dem Urteil. ... Um Nachforderungen in diesem Sinne handelt es sich aber begrifflich nur, wenn der Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist einen Betrag verlangt, der eine bereits erteilte Abrechnung oder, falls er eine rechtzeitige Abrechnung nicht erstellt hat, die Summe der Vorauszahlungen des Mieters übersteigt . ... Es ist ja höchst ungewöhnlich das es keine Abrechnung gibt....
Leserforumvon Heinzelmännchen2 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.09.2015 10:00
Auch die letzten Jahre habe ich immer ca. 300,-- € zurück erhalten. Meine Frage ist nun, ob ich die Nebenkosten anpassen kann. ... Muss der Vermieter damit einverstanden sein, oder kann ich dies selbst bestimmen?
Leserforumvon nova251 | Mietrecht | 5 Antworten | 01.08.2007 16:53
Noch immer hat uns der Vermieter die Kaution in Höhe von 360 EUR noch nicht zurück gezahlt. ... Bis wann kann sich der Vermieter damit Zeit lassen? Und ist es richtig, dass es die Kaution einbehält, wenn die Nebenkosten-Abrechnung uns noch nicht vorliegt?
Leserforumvon Aquintus | Mietrecht | 4 Antworten | 16.08.2008 14:10
Schätze mal dass da zwei Drittel vom Vermieter zurück gezahlt werden muss. ... Ich kann mir gut vorstellen, dass es einem Vermieter weh tut, so viel Geld an einem Ex-Mieter zurück zu zahlen. ... Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Abrechnung als Einwurf-Einschreiben versandt hat.
Leserforumvon Lispro | Mietrecht | 8 Antworten | 19.04.2006 14:01
Im Mietvertrag steht auch, dass der Vermieter jährlich eine NK-Abrechnung zu erstellen hat. ... wenn ich das richtig verstehe, willst du auf Grund fehlender Abrechnungen deine kompletten NK Zahlung der letzten zurück fordern? ... Eine Erhöhung der Nebenkosten kann der Vermieter nur aufgrund einer richtigen Abrechnung vornehmen.
Leserforumvon fb477055-4 | Mietrecht | 18 Antworten | 24.10.2017 17:15
Die Verbrauchdifferenz müsste der Vermieter erklären. ... Das mag durchaus üblich sein, kann dem Vermieter aber auf die Füße fallen, daher wäre ich als Vermieter hier vorsichtig und würde solche Querverweise sein lassen. ... Das muss der Vermieter schon irgendwie erklären.
Leserforumvon Tobi0815 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.04.2007 10:32
Diese hält er bis heute zurück, da die Nebenkostennachzahlung noch nicht beglichen ist. ... Das die Nebenkosten bisher von mir nicht bezahlt wurden, liegt daran, dass eine falsche Abrechnung vorliegt. ... Ich habe den Vermieter telefonisch auf diesen eklatanten Mangel in der Abrechnung hingewiesen.
Leserforumvon Dennis242 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.11.2011 21:32
Der Vermieter beruft sich auf die "gesetzliche festgelegte Frist" für die Rückzahlung der Kaution von 6 Monaten. Wobei ich gelesen habe, dass wenn nach dem Auszug keine Mängel gemeldet werden (was der Fall ist) und keine weitere Abrechnung der Nebenkosten anstünden, die Kaution möglichst schnell zurück zu zahlen sei. Bisher hat er ja nicht mehr getan als die Kaution einzubehalten und sein Vorhaben lediglich schriftlich angekündigt, da er ja noch die Abrechnung der übrigen Nebenkosten Im Februar abwarten will.
Leserforumvon Ich1982123 | Mietrecht | 26 Antworten | 21.03.2020 14:47
Sie hat ja die nebenkosten genutzt. ... Jetzt wird 10x 160 Euro zurück gefordert. ... Das Gesetz zwingt den Vermieter die Abrechnung bis zu einemTermin vorzunehmen und dem Mieter zukommen zu lassen.
Leserforumvon MarioX | Mietrecht | 8 Antworten | 12.07.2004 17:31
Als ich wegen den reinen Nebenkosten nachfragte meinte der Vermieter das es keine Nebenkostenabrechnung geben wird weil die Wohnung kleiner 40qm sei. ... Ich dachte mir nur, naja dann bekomme ich am Jahresende einige zurück, den soviel brauch ich ja auch nicht. ... Dann kam eben die Antwort;" die brauchen wir nicht, die Miete ist pauschal, unter 40qm müssen wir keine Abrechnung machen.
Leserforumvon tim hunter | Mietrecht | 1 Antwort | 07.01.2015 15:40
Anstatt das Mietguthaben zunächst zurückzuerstatten, argumentiert der Vermieter mit unbekannten Kosten für den Anwalt und die Abmahnung. Diese Kosten sollen auf die WG Mitglieder umgelegt werden und sind nach seiner Meinung teil der Nebenkosten, welche noch nachträglich entstehen. Daher weist der VM in seiner NK-Abrechnung darauf hin, dass dies eine vorläufige NK Abrechnung sei, wo er NK und zuviel gezahlte Miete vermischt und daher das Mietguthaben einbehält.
Leserforumvon Hinkelstein84 | Mietrecht | 5 Antworten | 01.08.2018 10:01
Laut Nebenkosten hat er allerdings behauptet, dass die Firma auch 2015, 16 und 17 die Wartungen zum gleichen Preis durchgeführt hat und diese ohne Belege in die Abrechnung aufgenommen. ... Man kann die Zahlung der NK einstellen, wenn der Vermieter keine Abrechnung liefert, doch nicht wegen der Korrektur. ... Wie viel würdet Ihr denn nach Eurer korregierten Rechnung zurück bekommen.
Leserforumvon TR1948 | Mietrecht | 6 Antworten | 26.02.2008 23:16
um eine Prüfung der Abrechnung vornehmen zu können ? ... Jetzt die Frage : Muss ich den geforderten betrag noch zurück zahlen oder is der Anspruch nicht mehr geltend? P.S Er hat auf den Briefkopf Nebenkosten für das Jahr 2006 - KORREKTUR geschrieben aber das tut doich nichts zur Sache oder?
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