199 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung abrechnung erhalten abrechnungszeitraum“

Leserforumvon kati2007 | Mietrecht | 11 Antworten | 29.11.2006 13:35
Auf dieser von der Firma techem erstellten Abrechnung steht : Ihr Nutzzeitraum : 01.11.04 - 31.05.05 Abrechnungszeitraum : 01.11.04 - 31.10.05 Versorgung Heizung : 01.11.04 - 31.10.05 Versorgung Wasser : 01.11.05 - 31.10.05 Muß diese nebenkostenabrechnung bezahlt werden (18 Monate sind seit dem Auszug vergangen ) ? ... Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 1.10. bis zum 30.9. ... /Anfang Oktober (Datum auf dem Brief ist der 27.9.06) eine Abrechnung für die neue Wohnung für den Zeitraum 1.10.04 bis 30.9.05 erhalten.
Leserforumvon engelschen | Mietrecht | 17 Antworten | 20.03.2007 20:27
Wenn ihr die Abrechnung für 2004 zb im Dez. 05 erhalten habt, ist das noch rechtmäßig, soweit ich weiß! ... Aber *ich glaube*, der Abrechnungszeitraum ist korrekt und auch der Zugang der Abrechnung. ... Übrigens: Wenn ihr für einen Abrechnungszeitraum überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erhalten habt, dann könnt ihr nach der Rechtsprechung des BGH von dem Vermieter alle für diesen Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungen zurückfordern.
Leserforumvon moal | Mietrecht | 8 Antworten | 28.08.2008 21:11
Darüber hinaus wirst Du eine weitere Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.10.2008 erhalten. ... Allerdigns gilt für den Kautionseinbehalt nicht der spätest mögliche Termin für die Nebenkostenabrechnung (31.12.2009), sondern der Termin zu dem die Abrechnung zumutbar ist. Sollte es sich um Eigentumswohnungen handeln, dann kann der Vermieter auch gar nicht abrechnen, bevor er nicht seinerseits die Abrechnung der Eigentümergemeinschaft erhalten hat.
Leserforumvon Moonlight87 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.11.2015 23:18
Mein eigentlicher Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ging stets von April-April. ... Ich bin der Meinung das mein Vermieter nun bis Ende Oktober 2015 Zeit gehabt hätte, mir die Nebenkostenabrechnung zu schicken...weil ja das der Abrechnungszeitraum ist. ... Das bedeutet ich hätte diese spätestens April 2015 erhalten müssen.
Leserforumvon tommylanz | Mietrecht | 17 Antworten | 08.09.2011 16:55
Hallo, seit nunmehr fast 2 Jahren wohnen wir nun in einer neuen Wohnung und haben im Juni 'endlich' mal eine Nebenkostenabrechnung (erstellt durch einen externen Dientleister) erhalten. ... Hierbei muss der Abrechnungszeitraum nicht zwingend vom 01. ... Juli einziehen, so kann auch ein Abrechnungszeitraum vom 01.07 bis zum 30.06 des Folgejahres gehen.
Leserforumvon Denise13 | Mietrecht | 3 Antworten | 11.02.2005 23:15
Am 12.2.2005 von Gruwo Hallo Denise, die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum zugehen, ansonsten kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen, es sei denn, er hätte die Verspätung nicht zu vertreten; § 556 Abs. 3 BGB. Die Abrechnung für 2003 ist also rechtzeitig am 27.12.04 zugestellt, wenn der Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2003 ging. ... Also weder auf dem Anschreiben noch auf der Nebenkostenabrechnung selbst. 2) Wie werden fehlende Angaben zum Abrechnungszeitraum behandelt?
Leserforumvon suse_sa | Mietrecht | 7 Antworten | 03.03.2007 15:11
Wichtig wäre zu wissen, wie der Abrechnungszeitraum liegt. ... Solltest du für das Jahr 2005 noch keine Abrechnung erhalten haben und der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.07. bis 30.06. liegen, dann müsste der VM bis zum 30.06.2007 die Nebenkostenabrechnung vornehmen. ... Am 4.3.2007 von suse_sa Hallo Astrid, hm, wie kann ich rausfinden, wie der Abrechnungszeitraum ist?
Leserforumvon Genervte_Mieter | Mietrecht | 17 Antworten | 06.08.2012 21:30
Doch liegen wir mal wieder im Klinsch mit unseren Vermietern wegen der Nebenkostenabrechnung. Am 03.08.2011 haben wir die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2009 bis 30.11.2010 erhalten. ... Hat unsere Vermieterin als für den Abrechnungszeitraum vom 01.12.2010 bis 30.11.2011 für die Nebenkostenabrechnung 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum Zeit????
Leserforumvon Eisbärin | Mietrecht | 1 Antwort | 28.12.2006 12:37
Über der Nebenkostenabrechnung steht "Nebenkostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004" (???) ... Im November 2005 haben wir dann die Abrechnung "für das Wirtschaftsjahr 2005 (Abrechnungszeitraum 1.3.04 bis 28.2.05) erhalten. Ja, und diesen November haben wir keine Abrechnung erhalten, die auch bis jetzt auf sich warten lässt.
Leserforumvon sandra110 | Mietrecht | 4 Antworten | 20.12.2011 15:35
Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung vom 01.07.2009-31.12.2010 erhalten. ... Am 20.12.2011 von Flo Ryan quote:Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung vom 01.07.2009-31.12.2010 erhalten. ... Was ist der vereinbarte Abrechnungszeitraum?
Leserforumvon gmp | Mietrecht | 7 Antworten | 01.07.2009 07:25
Hallo liebe Forums- Mitglieder, haben letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 erhalten. ... Jetzt möchte ich gerne von euch erfahren, müssen wir jetzt irgendwie auf die Abrechnung reagieren? ... Hingegen verjähren Ansprüche des Mieters nicht, zumindest dann nicht weil der VM keine Abrechnung erstellt.
Leserforumvon blueberrysun | Mietrecht | 10 Antworten | 07.01.2017 08:43
Wie kann er die Abrechnung der Stadtwerke für den Abrechnungszeitraum 2015 schon Anfang 2015 erhalten haben? ... Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten. ... Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten.
Leserforumvon Pepper1 | Mietrecht | 4 Antworten | 30.09.2008 21:51
So jetzt aber ;-) Ich wohne seit 1.7.2006 in einer Wohnung und habe nun am 15.09.2008 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.7.06 - 31.12.07 erhalten. Das Geld soll bis 5.10.2008 überwiesen sein.. jetzt meine Fragen: 1. ist dieser Abrechnungszeitraum zulässig? ... Ausnahme, wenn dein VM nachweisen kann das er Rechnungen die er braucht für die Abrechnung erst selber ganz verspätete erhalten hat.
Leserforumvon Annariva | Mietrecht | 2 Antworten | 29.03.2014 17:02
Guten Abend, ich hätte ein Frage bezüglich einer NK Abrechnung. ... Jetzt haben wir noch eine neue Nebenkostenabrechnung am 24.3.2014 erhalten für Jan/2013...ist das rechtens nach über einem Jahr? ... Euer Abrechnungszeitraum dürfte das Kalenderjahr gewesen sein, richtig?
Leserforumvon Virtual-Daywalker | Mietrecht | 4 Antworten | 12.07.2004 09:57
Im Mietvertrag steht nichts über welchen Abrechnungszeitraum sich die Nebenkostenabrechnung beläuft. ... Im Juni02 habe ich eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Nov01 - Mai02 erhalten, in der Strom und Gas für diesen Zeitraum enthalten war. ... Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die 2 Abrechnungszeitraüme betrifft. 1.
Leserforumvon Ottomatic | Mietrecht | 13 Antworten | 04.01.2010 12:10
Für das Jahr 2006 habe ich nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Am 30.12.2008 habe ich für das Jahr 2007 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Am 28.12.2009 habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten.
Leserforumvon schnischnaschnu | Mietrecht | 11 Antworten | 19.09.2010 18:44
Der Vermieter hat sich dann ein Jahr Zeit gelassen, bevor ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten habe. ... Nebenkostenabrechnung (November 2009) Abrechnungsperiode (allgemein) 01.12.07-31.12.08 Abrechnungsperiode (mich betreffend) 16.05.08-30.11.08 2.Nebenkostenabrechnung (Juni 2010) Abrechnungsperioden wie oben Der Vermieter schreibt dazu: ...zur Abrechnung, die wir Ihnen am 11.11.09 übersandten, haben sich nachträglich noch Änderungen ergeben.... ... DAnke für Eure Antworten Viele Grüße, Steffi Am 21.9.2010 von hh Nach mehr als 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes darf der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung nicht mehr zu Ungunsten des Mieters korrigieren, es sei denn der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. ----------------- " " Am 21.9.2010 von HeavenlyHigh Es gilt also die Abrechnung vom 11.11.09, da diese in den fristgerechten Abrechnungszeitraum hineinfällt. ----------------- "" Am 21.9.2010 von schnischnaschnu DAnke für Eure schnellen Antworten.
Leserforumvon xxl-familie | Mietrecht | 4 Antworten | 05.03.2006 15:40
Wir haben nun heute die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 von unserem Vermieter erhalten. ... Nun die Abrechnung die wir dann heute erhielten ließ unseren Atem stocken. ... Am 5.3.2006 von cobold64 Im ersten Abrechnungszeitraum ist das normal, wenn keine vergleichbaren Erfahrungswerte vorliegen.
Leserforumvon luzy85 | Mietrecht | 1 Antwort | 06.08.2013 20:46
Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten des ganzen Hauses ist jedoch immer der November. Die Nebenkostenabrechnung selbst habe ich erst im Juli 2013 erhalten.. ... Das ist wichtig zu wissen, denn wenn der Zeitraum bis Mai für mich gilt, dann ist die Abrechnung ungültig, da sie mir zu spät zugestellt wurde.
Leserforumvon Maskottchen | Mietrecht | 2 Antworten | 12.01.2007 08:21
Guten Morgen, Ich habe im Dezember 2006 die Nebenkostenabrechnung meiner letzten Wohnung erhalten. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2005 - 31.08.2005. Ein Posten auf der Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung ist "Kaminfegen", welches mit einem Datum vom 6.10.2005 versehen ist.
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