478 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung fehler“

Leserforumvon Agatha66 | Mietrecht | 11 Antworten | 26.02.2018 15:52
Ist dann aus der formal fehlerhaften Nebenkostenabrechnung eine "geheilte" Abrechnung geworden ? ... Soweit ich weiss , ist doch eine formal fehlerhafte Nebenkostenabrechnung unwirksam.. ... Am 26.2.2018 von AltesHaus Darf ich fragen, worin der Fehler der Abrechnung liegt?
Leserforumvon blackmagic99 | Mietrecht | 0 Antworten | 03.12.2008 14:37
Hallo, ich habe folgende Frage: Voraussetzung: VM stellt Mieter eine Nebenkostenabrechnung incl. ... Zunächst ist die Rechnung ja OK und der Fehler wurde erst jetzt bemerkt. ... Wenn die Rechnung des Engergiekonzerns seit 2 Jahren falsch ist, kann man dann die Nebenkostenabrechnung für die Vormieter auch noch mal ändern?
Leserforumvon librement | Mietrecht | 16 Antworten | 11.06.2010 16:14
Hallo, ist folgende Nebenkostenabrechnung aus einem Mehrfamilienhaus formell korrekt? ... Falls dieses nicht korrekt vom Vermieter abgerechnet ist, denke ich es ist dann ein inhaltlicher Fehler und kein formeller, oder? Ich frage deshalb weil bei einem formellen Fehler die Abrechnung komplett ungültig ist, wie ich nachlesen konnte.
Leserforumvon Frank10 | Mietrecht | 18 Antworten | 03.12.2010 10:06
Dezember habe ich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalte. ... Frage: formeller oder Inhaltlicher Fehler Die Angaben auf der Seite der Gesamtkosten ist soweit richtig aber der errechnete Mieteranteil ist nicht richtig. ... Gruß Frank10 Am 3.12.2010 von Eric61 Das sind inhaltliche Fehler, die ggf. einer Korrektur bedürfen.
Leserforumvon Stargate85 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.12.2011 07:39
Der Vermieter hat nach Auszug 800 EUR unserer Kaution für die Nebenkostenabrechnung einbehalten. ... Die Nebenkostenabrechnung wurde von einer externen Firma erstellt. ... Die Nebenkostenabrechnung muß nachvollziehbar sein und ist einglagbar. §§ 887,888 ZPO.
Leserforumvon Koby12 | Mietrecht | 3 Antworten | 09.11.2014 09:39
Wie lange habe ich Zeit, eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu beanstanden? ... Kann auch der VM seine Nebenkostenabrechnung innerhalb dieser Zeit zu Ungunsten des Mieters selbständig revidieren, falls da ein Fehler aufgetreten ist? ... Besser wäre schon alle Fehler auf einmal zu monieren. quote:Kann auch der VM seine Nebenkostenabrechnung innerhalb dieser Zeit zu Ungunsten des Mieters selbständig revidieren, falls da ein Fehler aufgetreten ist?
Leserforumvon Letschi | Mietrecht | 4 Antworten | 21.07.2016 09:04
V kann den Fehler auch nachvollziehen. ... Wahrscheinlich betrifft der Fehler auch andere, weswegen die den Fehler klein halten wollen - tolle Wohnungsgesellschaft... ... Ganz einfach: die Nebenkostenabrechnung ist ein Dokument das zur Steuererklärung gehören kann.
Leserforumvon goofy112 | Mietrecht | 2 Antworten | 03.02.2006 17:39
Hallo, für den Abrechnungszeitraum 2004, wurde mir Ende 2005 eine Nebenkostenabrechnung zur Verfügung gestellt. Allerdings waren darin einige Fehler enthalten auf die der Vermieter aufmerksam gemacht wurde. ... Wenn die Abrechnung formal korrekt war, aber rechnerische Fehler enthalten hat, dann ist die Frist noch nicht abgelaufen.
Leserforumvon andreunity | Mietrecht | 2 Antworten | 13.06.2013 19:39
Anfang März haben alle Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten, die ein paar Mängel aufwies. ... Da der Mieterbund auch festgestellt hat, das in der Abrechnung fehler sind, wurde die Vermieterin beauftragt, die Abrechnung erneut von der Fa. ****** zu machen und die fehler korrigieren zu lassen. Allerdings ist keinem Mieter aufgefallen , das sich die gartenarbeit halbiert hat und die Haftpflichtversicherung des Hauses nicht mit in der Nebenkostenabrechnung berrechnet wurde.
Leserforumvon jueli | Mietrecht | 3 Antworten | 28.02.2018 20:22
Hallo, meine Großmutter hat für 2016 die Nebenkostenabrechnung fristgerecht Anfang 2017 bekommen. Vor einigen Tagen hat sie eine Korrektur dieser Nebenkostenabrechnung erhalten, da ein Zählerstand eines in 2016 ausgetauschten Zählers nicht berücksichtigt wurde. ... Am 2.3.2018 von hh Zitat:wenn der Fehler für den Mieter erkennbar war, dann wäre es möglich So steht das nicht in dem genannten Urteil.
Leserforumvon Doxi | Mietrecht | 3 Antworten | 31.03.2015 23:48
Problem 1 Nebenkostenabrechnung wurde erstellt. ... Also ein inhaltlicher Fehler in der Abrechnung. ... Die Jahre davor war der Fehler offensichtlich auf der Nebenkostenabrechnung erkennbar und ist nicht beanstandet worden...
Leserforumvon patricia76 | Mietrecht | 15 Antworten | 14.05.2007 17:29
Am 15.5.2007 von hh mündlich wurde mit ihr besprochen, daß eine nebenkostenabrechnung erstellt wird, fand sie auch voll in ordnung. ... Oder schätzt Du sie als so gewitzt ein, dass sie eigentlich genau weiß, dass Du viele Fehler gemacht hast und das jetzt ausnutzt und dabei auf Zeit spielt? ... Wenn der neue Mietvertrag bereits 2005 abgeschlossen wurde, dann ist wohl auch eine Nebenkostenabrechnung 2006 ok, sofern diese Abrechnung auch formell in Ordnung ist.
Leserforumvon Fadi123 | Mietrecht | 10 Antworten | 23.12.2022 01:17
Ist diese Nebenkostenabrechnung denn überhaupt rechtskräftig? ... Am 24.12.2022 von Fadi123 Der formelle Fehler ist dahin gegeben, dass es sich nicht um eine Nebenkostenabrechnung für mich handelt, sondern um eine welche sich auf 3 Personen bezieht. ... Solche Fehler berechtigen den M nicht die Abrechnung zurückzuweisen.
Leserforumvon Wetterhexe0815 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.05.2012 08:55
Habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommen, und soll für eine 97 qm² Wohnung 327 Euro Grundsteuer bezahlen (Wohnort Nähe Stuttgart). ... Wenn Fehler gefunden werden, korrigieren lassen und erst dann bezahlen. ----------------- " " Am 7.5.2012 von Liane46 quote:Steht die Grundsteuer im Mietvertrag drin?
Leserforumvon margarita | Mietrecht | 6 Antworten | 16.01.2004 12:12
Ich wohne in Einerzimmerwohnung seit 1.9.2002. und habe ich ein Nebenkostenabrechnung bekommen. ... Dabei gibt es neben offensichtlichen Fehlern, wie Umlage von nicht umlagefähigen Kosten oder Anwendung eines falschen Verteilerschlüssels auch viele Möglichkeiten für verdeckte Fehler. ... Du solltest die Nebenkostenabrechnung auf jeden Fall überprüfen lassen, z.B. bei einem Mieterverein.
Leserforumvon Deimos2001 | Mietrecht | 8 Antworten | 15.02.2010 11:39
Hallo Zusammen, mein Vermieter schickte mir am 16.12.2009 eine Nachforderung für die Nebenkostenabrechnung 2008, da scheinbar die Heizungskostenfehlerhaft berechnet wurden. ... Aber was mich noch mehr interessiert, ich habe innerhalb eines Jahres keine fehlerfreie Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Die Verwendung eines falschen Ablesewertes ist jedoch kein formeller Fehler, sondern ein rechnerischer Fehler.
Leserforumvon meharis | Mietrecht | 8 Antworten | 17.03.2010 08:54
Liebes Forum, Ein Mieter erhält im März 2010 die Nebenkostenabrechnung für 2008. ... Fener: die Nebenkostenabrechnung ist offensichtlich falsch. ... Der Fehler in der Heizkostenabrechnung müsste schon konkreter benannt werden.
Leserforumvon engelschen | Mietrecht | 17 Antworten | 20.03.2007 20:27
Ich hab da mal eine Frage wegen der Nebenkostenabrechnung. ... Dann haben wir Ende 2005 die Nebenkostenabrechnung für 2004 bekommen. ... Für das Jahr 2004 hätte die Nebenkostenabrechnung also bis spätestens zum 31.07.2005 vorliegen müssen.
Leserforumvon Mark Vornahl | Mietrecht | 38 Antworten | 09.05.2007 11:37
Ein Rückzahlungsanspruch des Mieters aus der Nebenkostenabrechnung 2006 verjährt übrigens erst am 31.12.2010. ... Umgekehrt muss sich der Vermieter Fehler des Hausverwaltung zurechnen lassen. Das Ganze ist aber aus meiner Sicht auch gar kein Fehler der Hausverwaltung, sondern eher ein Fehler auf Deiner Seite.
Leserforumvon Dee102 | Mietrecht | 6 Antworten | 21.12.2015 17:04
Schönen guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich einer Nachforderung zu einer Nebenkostenabrechnung. ... Mit der diesjährigen Nebenkostenabrechnung kam noch eine Mitteilung, dass noch 150€ bei der Nebenkostenabrechnung 2013 nachgefordert werden, da der Vermieter statt der gezahlten 600€ mit 750€ gezahltem Vorschuss gerechnet hatte. ... Aus diesem Artikel http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebskostenabrechnung-wann-eine-korrektur-moeglich-ist/ würde ich schließen, dass die Nachforderung nicht rechtens ist, da zwar ein inhaltlicher Fehler vorliegt, aber man meiner Meinung nach nicht von "zeitnah" sprechen kann, wenn der Abrechnungszeitraum fast 1 Jahr vorüber ist.
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