2.453 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung mieter“

Leserforumvon Souramona | Mietrecht | 1 Antwort | 22.03.2012 20:43
Die nun schon früh erstellte Nebenkostenabrechnung vom Verwalter für 2011 ist aufgeschlüsselt in Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Abrechnungstage und Anteil. ... Nach ein paar Recherchen im Internet fand ich die Aussagen, dass bei einem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer "A" die Nebenkostenabrechnung (in diesem Fall 2011) für den Mieter (ebenfalls "A") erstellen muss. ... Und wie sieht es mit einer ggf. entstanden Überzahlung der Nebenkosten durch den Mieter "A" aus?
Leserforumvon okw-tom | Mietrecht | 1 Antwort | 21.01.2014 11:38
Hallo, mein gewerblicher Mieter hat gegen die Nebenkostenabrechnung einspruch erhoben und will diese prüfen lassen. Wie lange hat mein Mieter für sowas zeit?
Leserforumvon Deutschland | Mietrecht | 2 Antworten | 27.02.2015 08:52
Im September 2014 haben wir ihm die Nebenkostenabrechnung 2013 mit der Nachzahlung von 700,00 Euro von der Hausverwaltung übergeben, gezahlt hat er bis heute nicht, obwohl wir ihn mehrfach schriftlich aufgefordert haben. ... Die Nebenkostenabrechnung 2014 und 2015 kommen ja auch noch auf ihn zu. Für Tipps von euch wären wir sehr dankbar. ----------------- " " Am 27.2.2015 von Anitari Hat der Mieter eine Kaution hinterlegt?
Leserforumvon HeavenlyHigh | Mietrecht | 14 Antworten | 17.09.2010 22:05
Aber es gibt nun mal Mieter, die das etwas genauer wissen möchten. ... Ein höflicher Hinweis, dass die Nebenkostenabrechnung erst zum 30.04.2011 fällig ist, hätte wohl gereicht. ----------------- " " Am 17.9.2010 von HeavenlyHigh Eigentlich schon, aber er gehört zu der Spezies, dass, wenn er aufmuckt, er mehr als nur Aufmerksamkeit will. ... Meine Mieter bekommen alle stets eine überaus detaillierte Nebenkostenabrechnung, nicht den Kommentar von hh gelesen?
Leserforumvon Dschoeki | Mietrecht | 3 Antworten | 16.07.2004 22:09
Der Mieter zahlt 190 € kalt + 30 € NK. Nun war am 1.5 die Nebenkostenabrechnung fällig.
Leserforumvon der-mieter | Mietrecht | 27 Antworten | 20.11.2018 12:36
Der Anlass: Ich habe eine Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Am 20.11.2018 von der-mieter Danke schon mal. ... Denn solange diese Nebenkostenabrechnung im Raum steht , steht auch eine Forderung des Vermieters im Raum, die er im Zweifel z.B. nächstes Jahr mit einer Nebenkostenrückzahlung verrechnen könnte.
Leserforumvon repa75 | Mietrecht | 3 Antworten | 05.11.2018 12:56
Hallo, ich habe folgende Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung 2017. ... Jetzt bekam ich die Nebenkostenabrechnung mit einer Erstattung i.H. von 367,-€ für die acht Monate im Jahr 2017. ... Der Vermieter lehnt dieses ab und bezieht sich auf den Mietvertrag, in dem steht, dass ich als Mieter nicht einseitig kürzen darf.
Leserforumvon raca2001 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.07.2009 08:12
Hallo, wir haben die Nebenkostenabrechnung von 2008 nun erhalten. ... Fragen: a) Gibt es eine gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung? b) Habe ich als Mieter ein Recht auf Bekanntgabe des Namens des WEG-Beirates?
Leserforumvon Vermieter123456 | Mietrecht | 15 Antworten | 25.07.2013 11:53
Die Nebenkostenabrechnung umfasst 1 1/2 Jahre, da es sich um einen Zeitmietvertrag gehandelt hat der letzten Monat ausgelaufen ist. ... Wie lange hat der Mieter nunmehr Zeit uns mitzuteilen, welchen Punkten er widerspricht? ... Du kannst nicht für jeden Mieter einen eigenen Abrechnungszeitraum kreieren.
Leserforumvon Greg0r | Mietrecht | 7 Antworten | 24.08.2013 09:39
Hallo Zusammen, nehmen wir mal an ein Mieter hat seit Anfang an keine Nebenkostenabrechnung bekommen. ... Wie weit kann man denn als Mieter die noch nicht erhaltenen Nebenkostenabrechnung einfordern? ... Wie weit kann man denn als Mieter die noch nicht erhaltenen Nebenkostenabrechnung einfordern?
Leserforumvon dealersagent | Mietrecht | 1 Antwort | 09.10.2002 09:12
Folgender Fall: Mein Mieter erhebt Einspruch gegen die von mir erstellte Nebenkostenabrechnung. ... Kommt der Mieter mit seiner Argumentation durch?
Leserforumvon USER0510 | Mietrecht | 3 Antworten | 25.11.2008 18:59
Heute hat sich mein alter Vermieter gemeldet und hat gesagt das er die Nebenkostenabrechnung von 2007 fertig hat. Meine Frage ist nun, welche Fristen muss der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung einhalten? Ich meine das er ab dem Auszugstermin genau 12 Monate hat, kommt die Abrechnung dann nicht, muss der Mieter diese nicht mehr zahlen.
Leserforumvon Thomas1972 | Mietrecht | 1 Antwort | 17.06.2004 22:29
Sie wurde dem Mieter persönlich übergeben. Nun zu meiner Frage, wie lange kann der Mieter die Nebenkostenabrechnung prüfen, bzw. wie lange kann er sich mit der, in diesem Fall, Nachzahlung Zeit lassen??? Aus Erfahrung weiß ich, das es ein sehr unangenehmer Mieter ist, allerdings hat er die Abrechnung bisher nicht reklamiert.
Leserforumvon Aquintus | Mietrecht | 2 Antworten | 25.09.2008 14:29
Darf ein Vermieter seinen Mieter Nebenkosten abrechnen, obwohl in der Zeit der Mieter noch nicht dort gewohnt hat? Als Beispiel werden Nebenkostenabrechnung 2007 die Zeit Februar 2006 bis Februar 2007 und 01.01.2007 bis 31.12.2007 in Rechnung gestellt. Aber der Mieter ist erst im April 2007 eingezogen (und Mai 2008 ausgezogen).
Leserforumvon starker-Mieter | Mietrecht | 13 Antworten | 31.05.2010 22:48
Mal eine Frage zur Nebenkostenabrechnung Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Heizung werden wohl immer nach Wohnfläche abgerechnet Aber ist es korrekt dass man die Posten: Abfallgebühren, Straßenreinigung. ... Egal, ob m², Miteigentumsanteile oder Personen, der Unterschied dürfte wahrscheinlich bei 20 Euro im Jahr liegen. ----------------- "" Am 2.6.2010 von guest-12303.06.2010 08:33:49 --- editiert vom Admin Am 2.6.2010 von starker-Mieter habe den entsprechenden Paragraphen gefunden: § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Leserforumvon Punther1981 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.05.2009 11:28
Ich habe mal gehört wenn eine Nebenkostenabrechnung bis zu einem bestimmten Termin nicht das ist, dass man sie dann nicht bezahlen müsste! ... Ich meine er kann ja viel behaupten und sagen er hat mir die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten gesteckt! ... Am 28.5.2009 von Fontanelli Die BK-Abrechnung 2007 muss bis spätestens 31.12.2008 dem Mieter übergeben werden.
Leserforumvon Fachwirt84 | Mietrecht | 11 Antworten | 07.09.2014 21:04
Viele Grüße Malte ----------------- "" Am 7.9.2014 von tina1988 Hallo Malte, nach Zugang der Abrechnung hat der Mieter 1 Jahr um in Widerspruch einzulegen. http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruchsfrist-nebenkostenabrechnung/ ----------------- "" Am 8.9.2014 von Anitari Verteh ich irgend wie nicht. ... Als Mieter steht einem nach Zugang der Abrechnung 1 Jahr zu, diese zu prüfen und wenn Sie das nicht getan hat bzw. nur flüchtig ist es leider Ihr eigenes Verschulden. ... (http://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsfrist-nebenkostenabrechnung/) Wie du sagst hat Sie bis dato immer die Nachzahlungen geleistet bzw.
Leserforumvon guest-12323.10.2010 10:44:55 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.11.2009 16:09
Nachdem sie aber immer noch keine Nebenkostenabrechnung für 2008 von ihrem alten Vermieter erhalten hat, hat sie Bedenken, dass wenn sie diese erst in 2010 bekommen wird, keine Hilfe mehr vom Mieterbund erhalten wird. ... Gibt es eine Frist, bis wann die Nebenkostenabrechnung für 2008 erstellt werden muß? ... Geht sie nach diesem Zeitpunkt zu, kann der Mieter jedoch die Herausgaben eines eventuellen Guthaben verlangen, die Verjährungsfrist hierfür beträgt 3 Jahre.
Leserforumvon anna helene | Mietrecht | 1 Antwort | 29.12.2006 11:46
da ich auf meine frage, wegen gemieteter geschäftsräume noch keine antwort erhalten habe, möchte ich hier nochmals eine anfrage wegen nebenkostenabrechnung stellen. sind seit 15 jahren in ein und demselben haus mieter. haben in der zeit höchstens 6 nebenkostenabrechnungen erhalten. kann ich die vorauszahlungen für die anderen jahren hauptsächlich für 2001 - 2004 vollständig vom vermieter zürückfordern ??????
Leserforumvon Netcohort | Mietrecht | 1 Antwort | 21.03.2010 17:46
Hallo, ein Mieter bekommt in seiner Nebenkostenabrechnung (1 Seite Übersicht, 2 + 3 Seite Abrechnungen des Heiz- und Wasserversorgers) 10 Euro für Kopier, Porto- und Druckkosten berechnet.
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